Kleinwasserkraftwerke

ShortId
10.3873
Id
20103873
Updated
28.07.2023 12:23
Language
de
Title
Kleinwasserkraftwerke
AdditionalIndexing
66;52;Verhältnismässigkeit;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Wasserlauf;Elektrizitätsindustrie;Trinkwasser;Landschaftsschutz;Stromerzeugung
1
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L04K08020237, Verhältnismässigkeit
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L05K0603030210, Trinkwasser
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>A. Gemäss Artikel 1 Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erhöhen. Eine wichtige Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Förderung von Kleinwasserkraftwerken durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Der Gesetzgeber will, dass die Vergütungstarife der KEV aufgrund von Referenzanlagen festgelegt werden (Art. 7a Abs. 2 EnG). Er gewährleistet damit kostendeckende Erlöse. Überdurchschnittlich kosteneffiziente Anlagen können Gewinne erwirtschaften. Das Bundesamt für Energie (BFE) überprüft periodisch die Berechnungsmethode, die Höhe der Vergütungstarife und die Höhe der maximalen Vergütung von aktuell 35 Rappen/Kilowattstunde. </p><p>Im Rahmen des Baubewilligungs- oder Konzessionsverfahrens führt die zuständige kantonale Behörde für jedes Projekt eine Interessenabwägung durch und prüft, ob das Projekt bewilligungsfähig ist. Die KEV tangiert weder die genannten Verfahren noch die Rechtsmittel. Eine Anlage erhält die Vergütung erst, wenn die zuständige Behörde das Projekt bewilligt hat und die Anlage Strom ins Netz einspeist. Um die Prüfung von Kleinwasserkraftwerksprojekten zu erleichtern, empfehlen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das BFE den Kantonen, eine Schutz- und Nutzungsstrategie zu erarbeiten und diese in der kantonalen Richtplanung zu berücksichtigen. Bafu, BFE und das Bundesamt für Raumplanung (ARE) arbeiten aktuell an einer entsprechenden Grundlage.</p><p>Im Bereich der Energieeffizienz bestehen tatsächlich grosse Einsparpotenziale. Der Vergleich von Einsparpotenzialen im Gebäudebereich (zumeist von fossiler Energie) mit Produktionspotenzialen von erneuerbaren Energien (zumeist Strom) ist problematisch, da Strom nicht durch fossile Energie ersetzt werden kann. In Zukunft ist mit einem erhöhten Bedarf an elektrischer Energie zu rechnen. Bei Plus-Energie-Bauten (PEB) stehen wir erst ganz am Anfang. Zudem wird mit PEB der Strom nicht bedarfsgerecht produziert, und entsprechende Speicherkapazitäten fehlen. Die Versorgungssicherheit mit Elektrizität kann alleine durch PEB und Fotovoltaik nicht gewährleistet werden.</p><p>B. Der Gesetzgeber hat der Kleinwasserkraft maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel zugesprochen, um so eine kostengünstige, ausgereifte und langlebige Technologie zu fördern, die sehr hohe Wirkungsgrade erzielt. Im Jahr 2009 wurden in der Schweiz 4,68 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Grosswasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt) produziert. 72 Prozent dieser Energie werden aus der Kleinwasserkraft gewonnen. Die Förderung der Wasserkraft gewährleistet einen überdurchschnittlich effizienten Einsatz der KEV-Mittel. Eine Verteilung der Mittel im Sinne der Interpellation hätte einen weniger effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zur Folge. Es würden dann weniger ausgereifte Technologien mit höheren Gestehungskosten stärker gefördert. Mit einer Limitierung auf Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerke, welche in der Regel für die Umwelt unbedenklich sind, könnten maximal 37 Prozent der Produktionserwartung aller im Moment angemeldeten Anlagen realisiert werden.</p><p>C. Neben den bestehenden Anlagen und den Trinkwasserkraftwerken sind auch Abwasser- und Dotierkraftwerke in der Regel für die Umwelt unbedenklich.</p><p>Ende Juli 2010 waren bei Swissgrid 830 Projekte für Kleinwasserkraftwerke mit einer gesamten Produktionserwartung von 2,341 Terawattstunden/Jahr gemeldet. 28 Prozent dieses Potenzials stammen aus erweiterten und erneuerten Anlagen, 9 Prozent aus Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerken und 63 Prozent aus neuen Ausleitungs- oder Laufkraftwerken (siehe Tabelle). Auf das bestehende, grosse Potenzial von Ausleitungs- und Laufkraftwerken kann nicht a priori verzichtet werden. Die Bewilligungsfähigkeit der Projekte ist fallspezifisch zu beurteilen.</p><p>Die Auswirkungen auf den Tourismus müssen im Einzelfall geprüft werden und sind Teil der Interessenabwägung in den Bewilligungsverfahren. Der Bund empfiehlt den Kantonen, die möglichen Standorte von Kleinwasserkraftwerken in den kantonalen Richtplänen zu berücksichtigen. </p><p>Mit der Sanierung des bestehenden Gebäudeparks auf Minergie-P-Standard könnte der Heizwärmebedarf (inklusive Haustechnik) um 80 Prozent (d. h. 70 bis 90 Terawattstunden) gesenkt werden (Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2006 nach Verwendungszwecken, April 2008). Bei diesem Einsparungspotenzial handelt es sich um fossile Energie. Ein Ersatz der von Kleinwasserkraftwerken produzierten Elektrizität ist damit nicht möglich (siehe auch Antwort zu Frage A).</p><p>In der "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" (BFE, 2006) wird das Ausbaupotenzial der Wasserkraft auf 4,3 bis 5,0 Terawattstunden geschätzt. Davon entfallen 2,1 Terawattstunden auf Erneuerungen und Umbauten, 1,1 Terawattstunden auf neue Kleinwasserkraftwerke und 1,1 bis 1,8 Terawattstunden auf neue Grosskraftwerke. Der Gesetzgeber hat das Zubauziel der gesamten Wasserkraftproduktion auf mindestens 2000 Gigawattstunden festgelegt (Art. 1 Abs. 4 EnG). Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Nutzung des Wassers als bedeutendste erneuerbare Ressource der Schweiz ein. Somit haben Ausbauten und Optimierungen von bestehenden Anlagen Priorität vor Neubauten.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu folgenden Fragen und Sachverhalten Stellung zu nehmen:</p><p>A. Bei neuen Kleinwasserkraftwerken (KWKW) bis 10 Megawatt besteht der erhebliche Verdacht, dass:</p><p>1. die neuen KWKW vielen grossen Kraftwerkgesellschaften vor allem dazu dienen, ihre Gewinne zu optimieren,</p><p>2. der Gewinn elektrischer Energie in keinem Verhältnis zur Fluss- und Landschaftszerstörung steht,</p><p>3. der Energiegewinn von höchstens 1-2 Terawattstunden in keinem Verhältnis steht zur Energiesubstitution im Gebäudebereich, die im Vergleich zum heutigen Stand der Technik von Plus-Energie-Bauten (PEB) im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 EnG rund 120 Terawattstunden beträgt (vgl. Haustech, Oktober 2010, Nr. 10, S. 31-33, und Schweizer Solarpreis 2010, S. 44-47 und S. 65-69 und NR P. Malama, S. 35). Die Energiesubstitution im Gebäudebereich ist rund 60-mal höher als die jetzt noch vorgesehene KWKW-Nutzung. Wie ist der marginale Energiegewinn bei neuen KWKW mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit von Artikel 5 Absatz 2 BV zu vereinbaren?</p><p>B. Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen, wenn die Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien, insbesondere von Kleinkraftwerken, in Artikel 7a Ziffer 4 Litera a EnG wie folgt angepasst werden:</p><p>"4. Von der Summe ... höchstens beanspruchen:</p><p>a. die Wasserkraft und alle anderen Technologien sowie die Fotovoltaik, wenn die ungedeckten Kosten weniger als 30 Rappen/Kilowattstunde betragen: je 30 Prozent; bei der Wasserkraft werden vor allem Trinkwasser- und bestehende Anlagen gefördert."</p><p>C. Mit welchen weiteren Auswirkungen ist bezüglich Mittelverteilung zu rechnen, wenn die bisherigen Mittel für neue KWKW künftig vor allem für Trinkwasser- und bestehende Anlagen eingesetzt werden?</p><p>a. In welchem Verhältnis stünden die KWKW-Energieerzeugung und eventuelle Einbussen in Terawattstunden?</p><p>b. Wie sehen die Auswirkungen auf den Tourismus insbesondere in den Gebirgskantonen aus?</p><p>c. Wie hoch sind die Terawattstunde/Jahr der KWKW im Vergleich zur Energiesubstitution im Schweizer Gebäudebereich mit Minergie-P-Bauten?</p><p>d. Nachdem Kraftwerkvertreter aus dem Berggebiet bereits 1996 darauf aufmerksam machten, dass die seit 140 Jahren immer weiter ausgebaute Wasserkraft zu über 90 Prozent ausgebaut sei, stellt sich die Frage an den Bundesrat: Wie viele Jahre kann er seines Erachtens die letzten Wassertropfen noch weiter nutzen?</p>
  • Kleinwasserkraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>A. Gemäss Artikel 1 Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erhöhen. Eine wichtige Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Förderung von Kleinwasserkraftwerken durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Der Gesetzgeber will, dass die Vergütungstarife der KEV aufgrund von Referenzanlagen festgelegt werden (Art. 7a Abs. 2 EnG). Er gewährleistet damit kostendeckende Erlöse. Überdurchschnittlich kosteneffiziente Anlagen können Gewinne erwirtschaften. Das Bundesamt für Energie (BFE) überprüft periodisch die Berechnungsmethode, die Höhe der Vergütungstarife und die Höhe der maximalen Vergütung von aktuell 35 Rappen/Kilowattstunde. </p><p>Im Rahmen des Baubewilligungs- oder Konzessionsverfahrens führt die zuständige kantonale Behörde für jedes Projekt eine Interessenabwägung durch und prüft, ob das Projekt bewilligungsfähig ist. Die KEV tangiert weder die genannten Verfahren noch die Rechtsmittel. Eine Anlage erhält die Vergütung erst, wenn die zuständige Behörde das Projekt bewilligt hat und die Anlage Strom ins Netz einspeist. Um die Prüfung von Kleinwasserkraftwerksprojekten zu erleichtern, empfehlen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das BFE den Kantonen, eine Schutz- und Nutzungsstrategie zu erarbeiten und diese in der kantonalen Richtplanung zu berücksichtigen. Bafu, BFE und das Bundesamt für Raumplanung (ARE) arbeiten aktuell an einer entsprechenden Grundlage.</p><p>Im Bereich der Energieeffizienz bestehen tatsächlich grosse Einsparpotenziale. Der Vergleich von Einsparpotenzialen im Gebäudebereich (zumeist von fossiler Energie) mit Produktionspotenzialen von erneuerbaren Energien (zumeist Strom) ist problematisch, da Strom nicht durch fossile Energie ersetzt werden kann. In Zukunft ist mit einem erhöhten Bedarf an elektrischer Energie zu rechnen. Bei Plus-Energie-Bauten (PEB) stehen wir erst ganz am Anfang. Zudem wird mit PEB der Strom nicht bedarfsgerecht produziert, und entsprechende Speicherkapazitäten fehlen. Die Versorgungssicherheit mit Elektrizität kann alleine durch PEB und Fotovoltaik nicht gewährleistet werden.</p><p>B. Der Gesetzgeber hat der Kleinwasserkraft maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel zugesprochen, um so eine kostengünstige, ausgereifte und langlebige Technologie zu fördern, die sehr hohe Wirkungsgrade erzielt. Im Jahr 2009 wurden in der Schweiz 4,68 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Grosswasserkraftwerke mit einer Leistung von über 10 Megawatt) produziert. 72 Prozent dieser Energie werden aus der Kleinwasserkraft gewonnen. Die Förderung der Wasserkraft gewährleistet einen überdurchschnittlich effizienten Einsatz der KEV-Mittel. Eine Verteilung der Mittel im Sinne der Interpellation hätte einen weniger effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zur Folge. Es würden dann weniger ausgereifte Technologien mit höheren Gestehungskosten stärker gefördert. Mit einer Limitierung auf Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerke, welche in der Regel für die Umwelt unbedenklich sind, könnten maximal 37 Prozent der Produktionserwartung aller im Moment angemeldeten Anlagen realisiert werden.</p><p>C. Neben den bestehenden Anlagen und den Trinkwasserkraftwerken sind auch Abwasser- und Dotierkraftwerke in der Regel für die Umwelt unbedenklich.</p><p>Ende Juli 2010 waren bei Swissgrid 830 Projekte für Kleinwasserkraftwerke mit einer gesamten Produktionserwartung von 2,341 Terawattstunden/Jahr gemeldet. 28 Prozent dieses Potenzials stammen aus erweiterten und erneuerten Anlagen, 9 Prozent aus Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerken und 63 Prozent aus neuen Ausleitungs- oder Laufkraftwerken (siehe Tabelle). Auf das bestehende, grosse Potenzial von Ausleitungs- und Laufkraftwerken kann nicht a priori verzichtet werden. Die Bewilligungsfähigkeit der Projekte ist fallspezifisch zu beurteilen.</p><p>Die Auswirkungen auf den Tourismus müssen im Einzelfall geprüft werden und sind Teil der Interessenabwägung in den Bewilligungsverfahren. Der Bund empfiehlt den Kantonen, die möglichen Standorte von Kleinwasserkraftwerken in den kantonalen Richtplänen zu berücksichtigen. </p><p>Mit der Sanierung des bestehenden Gebäudeparks auf Minergie-P-Standard könnte der Heizwärmebedarf (inklusive Haustechnik) um 80 Prozent (d. h. 70 bis 90 Terawattstunden) gesenkt werden (Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2006 nach Verwendungszwecken, April 2008). Bei diesem Einsparungspotenzial handelt es sich um fossile Energie. Ein Ersatz der von Kleinwasserkraftwerken produzierten Elektrizität ist damit nicht möglich (siehe auch Antwort zu Frage A).</p><p>In der "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" (BFE, 2006) wird das Ausbaupotenzial der Wasserkraft auf 4,3 bis 5,0 Terawattstunden geschätzt. Davon entfallen 2,1 Terawattstunden auf Erneuerungen und Umbauten, 1,1 Terawattstunden auf neue Kleinwasserkraftwerke und 1,1 bis 1,8 Terawattstunden auf neue Grosskraftwerke. Der Gesetzgeber hat das Zubauziel der gesamten Wasserkraftproduktion auf mindestens 2000 Gigawattstunden festgelegt (Art. 1 Abs. 4 EnG). Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Nutzung des Wassers als bedeutendste erneuerbare Ressource der Schweiz ein. Somit haben Ausbauten und Optimierungen von bestehenden Anlagen Priorität vor Neubauten.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu folgenden Fragen und Sachverhalten Stellung zu nehmen:</p><p>A. Bei neuen Kleinwasserkraftwerken (KWKW) bis 10 Megawatt besteht der erhebliche Verdacht, dass:</p><p>1. die neuen KWKW vielen grossen Kraftwerkgesellschaften vor allem dazu dienen, ihre Gewinne zu optimieren,</p><p>2. der Gewinn elektrischer Energie in keinem Verhältnis zur Fluss- und Landschaftszerstörung steht,</p><p>3. der Energiegewinn von höchstens 1-2 Terawattstunden in keinem Verhältnis steht zur Energiesubstitution im Gebäudebereich, die im Vergleich zum heutigen Stand der Technik von Plus-Energie-Bauten (PEB) im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 EnG rund 120 Terawattstunden beträgt (vgl. Haustech, Oktober 2010, Nr. 10, S. 31-33, und Schweizer Solarpreis 2010, S. 44-47 und S. 65-69 und NR P. Malama, S. 35). Die Energiesubstitution im Gebäudebereich ist rund 60-mal höher als die jetzt noch vorgesehene KWKW-Nutzung. Wie ist der marginale Energiegewinn bei neuen KWKW mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit von Artikel 5 Absatz 2 BV zu vereinbaren?</p><p>B. Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen, wenn die Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien, insbesondere von Kleinkraftwerken, in Artikel 7a Ziffer 4 Litera a EnG wie folgt angepasst werden:</p><p>"4. Von der Summe ... höchstens beanspruchen:</p><p>a. die Wasserkraft und alle anderen Technologien sowie die Fotovoltaik, wenn die ungedeckten Kosten weniger als 30 Rappen/Kilowattstunde betragen: je 30 Prozent; bei der Wasserkraft werden vor allem Trinkwasser- und bestehende Anlagen gefördert."</p><p>C. Mit welchen weiteren Auswirkungen ist bezüglich Mittelverteilung zu rechnen, wenn die bisherigen Mittel für neue KWKW künftig vor allem für Trinkwasser- und bestehende Anlagen eingesetzt werden?</p><p>a. In welchem Verhältnis stünden die KWKW-Energieerzeugung und eventuelle Einbussen in Terawattstunden?</p><p>b. Wie sehen die Auswirkungen auf den Tourismus insbesondere in den Gebirgskantonen aus?</p><p>c. Wie hoch sind die Terawattstunde/Jahr der KWKW im Vergleich zur Energiesubstitution im Schweizer Gebäudebereich mit Minergie-P-Bauten?</p><p>d. Nachdem Kraftwerkvertreter aus dem Berggebiet bereits 1996 darauf aufmerksam machten, dass die seit 140 Jahren immer weiter ausgebaute Wasserkraft zu über 90 Prozent ausgebaut sei, stellt sich die Frage an den Bundesrat: Wie viele Jahre kann er seines Erachtens die letzten Wassertropfen noch weiter nutzen?</p>
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