Versorgungsqualität mit DRG
- ShortId
-
10.3882
- Id
-
20103882
- Updated
-
25.06.2025 00:14
- Language
-
de
- Title
-
Versorgungsqualität mit DRG
- AdditionalIndexing
-
2841;Tarif;ärztliche Versorgung;Qualitätssicherung;medizinischer Unterricht;Unterricht für arztähnliche Berufe;Spital
- 1
-
- L06K110503020101, Tarif
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L05K0105051101, Spital
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In dieser Motion werden zwei Anliegen angesprochen: die Sicherstellung von genügend Aus- und Weiterbildungsplätzen des Gesundheitspersonals durch eine solide Finanzierung sowie der Versorgungsqualität.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Schenker Silvia 10.3544, "Mangel an Pflegepersonal. Mit Leistungsverträgen und Spitallisten zu mehr Ausbildungsplätzen", dargelegt hat, sind in der Schweiz grundsätzlich die Kantone für die Organisation und Finanzierung der Ausbildung des Gesundheitspersonals zuständig. Die Spitäler und Pflegeheime können jedoch auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) nicht verpflichtet werden, Gesundheitspersonal auszubilden. Der Bund trägt gemäss dem Medizinalberufegesetz (SR 811.11) die Verantwortung für die Qualität der Aus-, Weiter- und Fortbildung und die Berufsausübung bei den universitären Medizinalberufen. Auch aus dieser gesetzlichen Grundlage leitet sich jedoch keine Ausbildungsverpflichtung für die Spitäler und Pflegeheime ab. Grundsätzlich teilen sich also Bund und Kantone hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals die Verantwortung.</p><p>Bezüglich der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals muss jedoch zwischen den universitären und den nichtuniversitären Gesundheitsberufen unterschieden werden.</p><p>An der Finanzierung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ändert sich mit der Revision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung bzw. der Einführung eines auf DRG (Diagnosis Related Groups) basierenden Vergütungssystems faktisch nichts. Auch nach der neuen Spitalfinanzierung dürfen die Kosten für die ärztliche Aus- und Weiterbildung nicht in die Tarifermittlung einfliessen und gehen somit nicht zulasten der Krankenversicherung. Die Kantone bleiben weiter für die Finanzierung verantwortlich und haben bereits zugesichert, im Falle eines grundsätzlich nicht zu erwartenden massiven Abbaus von Weiterbildungsstellen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen bzw. finanzielle Unterstützung zu leisten.</p><p>Die Kosten für die Ausbildung des nichtuniversitären Fachpersonals (hauptsächlich Personen mit Pflegeausbildung) können hingegen nach der neuen Spitalfinanzierung bei der Tarifberechnung berücksichtigt werden, womit sie gemeinsam von der Krankenversicherung und den Kantonen zu finanzieren sind. Somit ist die Finanzierung der Aus- und Weiterbildungsplätze des Gesundheitspersonals rechtlich langfristig geregelt.</p><p>Trotzdem wird befürchtet, dass durch die Einführung von DRG die Bildungsqualität unter Druck gerät, da die Leistungen effizienter erbracht werden müssen und somit namentlich in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte weniger Zeit investiert wird. Die Problematik wurde deshalb im Rahmen der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen. Diese Plattform vereint neben Bund und Kantonen 15 weitere Organisationen der ärztlichen Bildung, insbesondere auch das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH (SIWF). Sie wird vom Bundesamt für Gesundheit im Auftrag des Dialogs zur nationalen Gesundheitspolitik betrieben. Am 14. September 2010 hat die Plattform eine Arbeitsgruppe "Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung" eingesetzt mit dem Auftrag, die Situation umfassend zu analysieren und nötigenfalls zuhanden der Plattform konkrete Vorschläge zur Finanzierung und Sicherstellung einer hohen Qualität der ärztlichen Weiterbildung auszuarbeiten. Erste Ergebnisse sind bis im Frühsommer 2011 zu erwarten. Der Handlungsbedarf wurde also erkannt, und den Anliegen der Motion kann so Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird.</p>
- Versorgungsqualität mit DRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In dieser Motion werden zwei Anliegen angesprochen: die Sicherstellung von genügend Aus- und Weiterbildungsplätzen des Gesundheitspersonals durch eine solide Finanzierung sowie der Versorgungsqualität.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Schenker Silvia 10.3544, "Mangel an Pflegepersonal. Mit Leistungsverträgen und Spitallisten zu mehr Ausbildungsplätzen", dargelegt hat, sind in der Schweiz grundsätzlich die Kantone für die Organisation und Finanzierung der Ausbildung des Gesundheitspersonals zuständig. Die Spitäler und Pflegeheime können jedoch auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) nicht verpflichtet werden, Gesundheitspersonal auszubilden. Der Bund trägt gemäss dem Medizinalberufegesetz (SR 811.11) die Verantwortung für die Qualität der Aus-, Weiter- und Fortbildung und die Berufsausübung bei den universitären Medizinalberufen. Auch aus dieser gesetzlichen Grundlage leitet sich jedoch keine Ausbildungsverpflichtung für die Spitäler und Pflegeheime ab. Grundsätzlich teilen sich also Bund und Kantone hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals die Verantwortung.</p><p>Bezüglich der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals muss jedoch zwischen den universitären und den nichtuniversitären Gesundheitsberufen unterschieden werden.</p><p>An der Finanzierung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ändert sich mit der Revision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung bzw. der Einführung eines auf DRG (Diagnosis Related Groups) basierenden Vergütungssystems faktisch nichts. Auch nach der neuen Spitalfinanzierung dürfen die Kosten für die ärztliche Aus- und Weiterbildung nicht in die Tarifermittlung einfliessen und gehen somit nicht zulasten der Krankenversicherung. Die Kantone bleiben weiter für die Finanzierung verantwortlich und haben bereits zugesichert, im Falle eines grundsätzlich nicht zu erwartenden massiven Abbaus von Weiterbildungsstellen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen bzw. finanzielle Unterstützung zu leisten.</p><p>Die Kosten für die Ausbildung des nichtuniversitären Fachpersonals (hauptsächlich Personen mit Pflegeausbildung) können hingegen nach der neuen Spitalfinanzierung bei der Tarifberechnung berücksichtigt werden, womit sie gemeinsam von der Krankenversicherung und den Kantonen zu finanzieren sind. Somit ist die Finanzierung der Aus- und Weiterbildungsplätze des Gesundheitspersonals rechtlich langfristig geregelt.</p><p>Trotzdem wird befürchtet, dass durch die Einführung von DRG die Bildungsqualität unter Druck gerät, da die Leistungen effizienter erbracht werden müssen und somit namentlich in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte weniger Zeit investiert wird. Die Problematik wurde deshalb im Rahmen der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" aufgenommen. Diese Plattform vereint neben Bund und Kantonen 15 weitere Organisationen der ärztlichen Bildung, insbesondere auch das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH (SIWF). Sie wird vom Bundesamt für Gesundheit im Auftrag des Dialogs zur nationalen Gesundheitspolitik betrieben. Am 14. September 2010 hat die Plattform eine Arbeitsgruppe "Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung" eingesetzt mit dem Auftrag, die Situation umfassend zu analysieren und nötigenfalls zuhanden der Plattform konkrete Vorschläge zur Finanzierung und Sicherstellung einer hohen Qualität der ärztlichen Weiterbildung auszuarbeiten. Erste Ergebnisse sind bis im Frühsommer 2011 zu erwarten. Der Handlungsbedarf wurde also erkannt, und den Anliegen der Motion kann so Rechnung getragen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird.</p>
- Versorgungsqualität mit DRG
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