Gesetzeskonforme Abnahme und Vergütung von Elektrizität
- ShortId
-
10.3890
- Id
-
20103890
- Updated
-
24.06.2025 23:52
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzeskonforme Abnahme und Vergütung von Elektrizität
- AdditionalIndexing
-
66;Einspeisevergütung;sanfte Energie;Durchführung eines Projektes;Netzgesellschaft;Stromerzeugung
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L02K1705, sanfte Energie
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L06K170303010102, Netzgesellschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch die limitiert zur Verfügung gestellten Mittel für die Zahlung der Einspeisevergütung hat der Bundesrat eine administrative Rangfolge für alle Neuanlagen in allen Technologien geschaffen. Ohne gesetzliche Grundlage wurde für die Rangfolge ein "Anmeldezeitpunkt" bei Swissgrid (Netzgesellschaft) anstatt der Inbetriebnahmezeitpunkt oder die Netzanschlusszusage gewählt. Die Folge ist ein aufwendiges Verwaltungsverfahren mit Wartelistemanagement und eine unerwünschte Bremswirkung für die markt- und umsetzungsorientierte Projektrealisierung. Es ist daher zu prüfen, wie den in angemessenen Fristen realisierten und in Betrieb genommenen Neuanlagen nach Artikel 7a die Elektrizitätsabnahme und die gesetzeskonforme Vergütung gewährt werden können. Insbesondere sollte auch geprüft werden, wie und wann die Vollzugsbehörden an das Parlament und den Bundesrat Bericht erstatten müssen, wenn wegen absehbaren fehlenden Mitteln im Fonds zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung (Art. 15b Abs. 5 EnG) keine neuen Abnahmeverträge mehr abgeschlossen werden können.</p>
- <p>Die Bewirtschaftung der durch das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) limitierten Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung bedingt ein aufwendiges Anmeldeverfahren mit Wartelisten. Die Überprüfung der heutigen Anmeldepraxis wird im Rahmen des nach Artikel 28b Absatz 4 EnG per Mitte 2012 fälligen Berichtes an das Parlament behandelt werden. Eine davon losgelöste Untersuchung erübrigt sich aus diesem Grunde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Energieverordnung geändert werden kann, sodass die Elektrizität aus realisierten Neuanlagen gemäss Artikel 7a des Energiegesetzes (EnG) von den Netzbetreibern abgenommen und gesetzeskonform vergütet werden kann und die realisierten Neuanlagen nicht durch Projekte auf den Wartelisten blockiert werden. </p><p>Eine Minderheit (Killer, Amstutz, Bigger, Rutschmann, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Gesetzeskonforme Abnahme und Vergütung von Elektrizität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Durch die limitiert zur Verfügung gestellten Mittel für die Zahlung der Einspeisevergütung hat der Bundesrat eine administrative Rangfolge für alle Neuanlagen in allen Technologien geschaffen. Ohne gesetzliche Grundlage wurde für die Rangfolge ein "Anmeldezeitpunkt" bei Swissgrid (Netzgesellschaft) anstatt der Inbetriebnahmezeitpunkt oder die Netzanschlusszusage gewählt. Die Folge ist ein aufwendiges Verwaltungsverfahren mit Wartelistemanagement und eine unerwünschte Bremswirkung für die markt- und umsetzungsorientierte Projektrealisierung. Es ist daher zu prüfen, wie den in angemessenen Fristen realisierten und in Betrieb genommenen Neuanlagen nach Artikel 7a die Elektrizitätsabnahme und die gesetzeskonforme Vergütung gewährt werden können. Insbesondere sollte auch geprüft werden, wie und wann die Vollzugsbehörden an das Parlament und den Bundesrat Bericht erstatten müssen, wenn wegen absehbaren fehlenden Mitteln im Fonds zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung (Art. 15b Abs. 5 EnG) keine neuen Abnahmeverträge mehr abgeschlossen werden können.</p>
- <p>Die Bewirtschaftung der durch das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) limitierten Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung bedingt ein aufwendiges Anmeldeverfahren mit Wartelisten. Die Überprüfung der heutigen Anmeldepraxis wird im Rahmen des nach Artikel 28b Absatz 4 EnG per Mitte 2012 fälligen Berichtes an das Parlament behandelt werden. Eine davon losgelöste Untersuchung erübrigt sich aus diesem Grunde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Energieverordnung geändert werden kann, sodass die Elektrizität aus realisierten Neuanlagen gemäss Artikel 7a des Energiegesetzes (EnG) von den Netzbetreibern abgenommen und gesetzeskonform vergütet werden kann und die realisierten Neuanlagen nicht durch Projekte auf den Wartelisten blockiert werden. </p><p>Eine Minderheit (Killer, Amstutz, Bigger, Rutschmann, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
- Gesetzeskonforme Abnahme und Vergütung von Elektrizität
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