Auswirkungen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes

ShortId
10.3904
Id
20103904
Updated
28.07.2023 09:15
Language
de
Title
Auswirkungen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes
AdditionalIndexing
28;Leistungsabbau;Taggeld;Versicherungsleistung;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Jugendarbeitslosigkeit;Gesetzesevaluation
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) tritt am 1. April 2011 in Kraft. Dessen Bestimmungen werden zahlreiche Arbeitslose hart treffen; von einem Tag auf den anderen werden die Leistungen unterbrochen, oder die betroffenen Personen können die Leistungen nicht mehr aufgrund der bisher geltenden Kriterien beziehen. Die Auswirkungen sind einschneidend und werden nicht wenige Personen dazu zwingen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Zu denen, die am stärksten leiden werden, gehören die Jungen, die auf den Arbeitsmarkt kommen. Während der verlängerten Karenzfrist bekommen sie nicht nur keine Arbeitslosengelder; sie können auch nur in beschränktem Mass an den arbeitsmarktlichen Massnahmen teilhaben. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Hat er verlässliche Schätzungen über die Zahl der Personen, die von einem Leistungsunterbruch betroffen werden?</p><p>2. Will er eine Übergangsregelung treffen, um den brüsken Übergang vom alten zum neuen Recht abzufedern? Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?</p><p>3. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind um so wirkungsvoller, je früher sie zur Anwendung gelangen. Gedenkt der Bundesrat angesichts dessen, den Jungen während der Karenzfrist Zugang zu den arbeitsmarktlichen Massnahmen zu verschaffen? Wenn ja, wie?</p><p>4. Die lateinischen Kantone haben sich in der Volksabstimmung klar gegen das neue AVIG ausgesprochen. Der Bundesrat hat daraufhin erklärt, man werde an die besondere Lage dieser Kantone denken. Will der Bundesrat deren Haltung berücksichtigen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Die Ausführungsverordnung zum neuen AVIG wird erst kurz vor dessen Inkrafttreten am 1. April ausgearbeitet. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Arbeitslosen vorgängig angemessen über die Ansprüche auf Leistungen informiert werden, die ihnen aufgrund des neuen Gesetzes zustehen?</p>
  • Auswirkungen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) tritt am 1. April 2011 in Kraft. Dessen Bestimmungen werden zahlreiche Arbeitslose hart treffen; von einem Tag auf den anderen werden die Leistungen unterbrochen, oder die betroffenen Personen können die Leistungen nicht mehr aufgrund der bisher geltenden Kriterien beziehen. Die Auswirkungen sind einschneidend und werden nicht wenige Personen dazu zwingen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Zu denen, die am stärksten leiden werden, gehören die Jungen, die auf den Arbeitsmarkt kommen. Während der verlängerten Karenzfrist bekommen sie nicht nur keine Arbeitslosengelder; sie können auch nur in beschränktem Mass an den arbeitsmarktlichen Massnahmen teilhaben. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Hat er verlässliche Schätzungen über die Zahl der Personen, die von einem Leistungsunterbruch betroffen werden?</p><p>2. Will er eine Übergangsregelung treffen, um den brüsken Übergang vom alten zum neuen Recht abzufedern? Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?</p><p>3. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind um so wirkungsvoller, je früher sie zur Anwendung gelangen. Gedenkt der Bundesrat angesichts dessen, den Jungen während der Karenzfrist Zugang zu den arbeitsmarktlichen Massnahmen zu verschaffen? Wenn ja, wie?</p><p>4. Die lateinischen Kantone haben sich in der Volksabstimmung klar gegen das neue AVIG ausgesprochen. Der Bundesrat hat daraufhin erklärt, man werde an die besondere Lage dieser Kantone denken. Will der Bundesrat deren Haltung berücksichtigen? Wenn ja, wie?</p><p>5. Die Ausführungsverordnung zum neuen AVIG wird erst kurz vor dessen Inkrafttreten am 1. April ausgearbeitet. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Arbeitslosen vorgängig angemessen über die Ansprüche auf Leistungen informiert werden, die ihnen aufgrund des neuen Gesetzes zustehen?</p>
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