Für eine bessere Überwachung im privaten Raum

ShortId
10.3909
Id
20103909
Updated
28.07.2023 10:02
Language
de
Title
Für eine bessere Überwachung im privaten Raum
AdditionalIndexing
09;polizeiliche Ermittlung;öffentliche Ordnung;Nachrichtendienst;Staatsschutz;Telefonüberwachung
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die FDP will sich für die Bürgersicherheit einsetzen; Gefahrenquellen sollen bereits in ihrem Keim erstickt werden. Um diese ausfindig zu machen, muss den Staatsschutzbehörden und den Nachrichtendiensten aber eine bessere Überwachung des privaten Raumes ermöglicht werden. Die Mittel, welche sie gemäss geltendem BWIS zur Anwendung bringen dürfen, sind unbefriedigend. So dürfen sie den Post- und Fernmeldeverkehr nicht überwachen, keine Beobachtungen an nicht allgemein zugänglichen Orten auch mittels technischen Überwachungsgeräts und keine geheimen Durchsuchungen eines Datenverarbeitungssystems durchführen.</p><p>Der Nachrichtenbeschaffung im Inland sollen griffigere Mittel gegeben werden. Dies fordern wir im Rahmen der BWIS-Revision schon lange (siehe Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion 09.4106, BWIS. Hat der Bundesrat die Aufträge des Parlamentes erfüllt?). Dass der Bundesrat im Herbst eine BWIS-Light-Version vorlegte und erst im Jahr 2013 eine Gesamtrevision, welche auch die umstrittenen Punkte aufgreift, angeht, finden wir vor obenausgeführtem Hintergrund und angesichts der aktuellen Sicherheitslage nicht richtig.</p><p>Sämtliche wichtigen Bestimmungen zur "besonderen Informationsbeschaffung", welche durch das Parlament stark kritisiert wurden, bleiben in der BWIS-Light-Version mitsamt den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen (z. B. Anordnungs-, Genehmigungs- oder Dringlichkeitsverfahren) unberücksichtigt. Der Nachrichtendienst verfügt über ein ungenügendes Instrumentarium zur Früherkennung und Abwehr von konkreten, von Terrorismus oder von verbotenem politischen oder militärischen Nachrichtendienst oder Proliferation (verbotener Handel mit Massenvernichtungswaffen oder deren Technologie) ausgehenden Gefahren. Er genügt damit auch nicht dem europäisch verbreiteten Standard der Inland-Nachrichtenbeschaffung und somit nicht als Partner im internationalen Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen.</p>
  • <p>Nach langjährigen Vorarbeiten verabschiedete der Bundesrat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Damit sprach er sich für eine auf die Bereiche Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und Proliferation beschränkte und streng überwachte Verbesserung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung aus. Vorgesehen war, dass bei konkreten Gefährdungslagen als "letzte" Aufklärungsmöglichkeit das präventive Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten, auch mittels technischen Überwachungsgeräts, sowie das geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen erlaubt und der Einsatz dieser Mittel einer doppelten Bewilligungspflicht (richterliche Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, Prüfung nach staatspolitischen Gesichtspunkten durch Vorsteher oder Vorsteherin des EJPD und des VBS) unterstellt werden sollte. Alles in allem sollte das Informationsbeschaffungsinstrumentarium des Schweizer Inlandnachrichtendienstes dem europäischen Standard angenähert werden.</p><p>In der Folge trat der Nationalrat am 17. Dezember 2008 auf die Vorlage nicht ein. Der Ständerat als Zweitrat beschloss am 3. März 2009 Eintreten unter gleichzeitiger Rückweisung an den Bundesrat. Diesem Rückweisungsbeschluss stimmte der Nationalrat am 28. April 2009 zu.</p><p>Am 27. November 2009 führte der Bundesrat eine Aussprache über das weitere Vorgehen. Angesichts der starken Kritik im Parlament (worauf auch der Motionär hinweist), dem Rückweisungsbeschluss beider Räte, aber ebenso mit Blick auf die seit der Verabschiedung der Botschaft veränderte Tatsachen- und Rechtslage mit direkten und indirekten Auswirkungen auf die Gesetzesvorlage sprach sich der Bundesrat für ein zweistufiges Vorgehen aus. In einem ersten Schritt soll der veränderten Organisation des Nachrichtendienstes Rechnung getragen und sollen Wünsche von Aufsichtsbehörden umgesetzt, vor allem aber konsensfähige Anpassungen im Bereich der Informationsbeschaffung vorgenommen und so dem Nachrichtendienst rasche wirksame Ergebnisse ermöglicht werden.</p><p>In einem zweiten Schritt ist der Erlass einer Gesamtkodifikation vorgesehen. Die dazugehörige Botschaft soll bis Ende 2012 verabschiedet werden. In diesem Rahmen sollen die in der bisherigen parlamentarischen Debatte kritisierten sogenannten besonderen Mittel der Informationsbeschaffung nochmals überprüft und, soweit notwendig, wiederum beantragt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit fordern wir eine verbesserte Überwachung des privaten Raumes. Bereits die BWIS-Light-Revision muss dem Nachrichtendienst griffige Mittel geben.</p>
  • Für eine bessere Überwachung im privaten Raum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die FDP will sich für die Bürgersicherheit einsetzen; Gefahrenquellen sollen bereits in ihrem Keim erstickt werden. Um diese ausfindig zu machen, muss den Staatsschutzbehörden und den Nachrichtendiensten aber eine bessere Überwachung des privaten Raumes ermöglicht werden. Die Mittel, welche sie gemäss geltendem BWIS zur Anwendung bringen dürfen, sind unbefriedigend. So dürfen sie den Post- und Fernmeldeverkehr nicht überwachen, keine Beobachtungen an nicht allgemein zugänglichen Orten auch mittels technischen Überwachungsgeräts und keine geheimen Durchsuchungen eines Datenverarbeitungssystems durchführen.</p><p>Der Nachrichtenbeschaffung im Inland sollen griffigere Mittel gegeben werden. Dies fordern wir im Rahmen der BWIS-Revision schon lange (siehe Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion 09.4106, BWIS. Hat der Bundesrat die Aufträge des Parlamentes erfüllt?). Dass der Bundesrat im Herbst eine BWIS-Light-Version vorlegte und erst im Jahr 2013 eine Gesamtrevision, welche auch die umstrittenen Punkte aufgreift, angeht, finden wir vor obenausgeführtem Hintergrund und angesichts der aktuellen Sicherheitslage nicht richtig.</p><p>Sämtliche wichtigen Bestimmungen zur "besonderen Informationsbeschaffung", welche durch das Parlament stark kritisiert wurden, bleiben in der BWIS-Light-Version mitsamt den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen (z. B. Anordnungs-, Genehmigungs- oder Dringlichkeitsverfahren) unberücksichtigt. Der Nachrichtendienst verfügt über ein ungenügendes Instrumentarium zur Früherkennung und Abwehr von konkreten, von Terrorismus oder von verbotenem politischen oder militärischen Nachrichtendienst oder Proliferation (verbotener Handel mit Massenvernichtungswaffen oder deren Technologie) ausgehenden Gefahren. Er genügt damit auch nicht dem europäisch verbreiteten Standard der Inland-Nachrichtenbeschaffung und somit nicht als Partner im internationalen Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen.</p>
    • <p>Nach langjährigen Vorarbeiten verabschiedete der Bundesrat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Damit sprach er sich für eine auf die Bereiche Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und Proliferation beschränkte und streng überwachte Verbesserung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung aus. Vorgesehen war, dass bei konkreten Gefährdungslagen als "letzte" Aufklärungsmöglichkeit das präventive Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten, auch mittels technischen Überwachungsgeräts, sowie das geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen erlaubt und der Einsatz dieser Mittel einer doppelten Bewilligungspflicht (richterliche Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, Prüfung nach staatspolitischen Gesichtspunkten durch Vorsteher oder Vorsteherin des EJPD und des VBS) unterstellt werden sollte. Alles in allem sollte das Informationsbeschaffungsinstrumentarium des Schweizer Inlandnachrichtendienstes dem europäischen Standard angenähert werden.</p><p>In der Folge trat der Nationalrat am 17. Dezember 2008 auf die Vorlage nicht ein. Der Ständerat als Zweitrat beschloss am 3. März 2009 Eintreten unter gleichzeitiger Rückweisung an den Bundesrat. Diesem Rückweisungsbeschluss stimmte der Nationalrat am 28. April 2009 zu.</p><p>Am 27. November 2009 führte der Bundesrat eine Aussprache über das weitere Vorgehen. Angesichts der starken Kritik im Parlament (worauf auch der Motionär hinweist), dem Rückweisungsbeschluss beider Räte, aber ebenso mit Blick auf die seit der Verabschiedung der Botschaft veränderte Tatsachen- und Rechtslage mit direkten und indirekten Auswirkungen auf die Gesetzesvorlage sprach sich der Bundesrat für ein zweistufiges Vorgehen aus. In einem ersten Schritt soll der veränderten Organisation des Nachrichtendienstes Rechnung getragen und sollen Wünsche von Aufsichtsbehörden umgesetzt, vor allem aber konsensfähige Anpassungen im Bereich der Informationsbeschaffung vorgenommen und so dem Nachrichtendienst rasche wirksame Ergebnisse ermöglicht werden.</p><p>In einem zweiten Schritt ist der Erlass einer Gesamtkodifikation vorgesehen. Die dazugehörige Botschaft soll bis Ende 2012 verabschiedet werden. In diesem Rahmen sollen die in der bisherigen parlamentarischen Debatte kritisierten sogenannten besonderen Mittel der Informationsbeschaffung nochmals überprüft und, soweit notwendig, wiederum beantragt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit fordern wir eine verbesserte Überwachung des privaten Raumes. Bereits die BWIS-Light-Revision muss dem Nachrichtendienst griffige Mittel geben.</p>
    • Für eine bessere Überwachung im privaten Raum

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