Die Schweiz und die US-Gesetzgebung Fatca
- ShortId
-
10.3915
- Id
-
20103915
- Updated
-
24.06.2025 23:43
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz und die US-Gesetzgebung Fatca
- AdditionalIndexing
-
24;Konto;Vollzug von Beschlüssen;Finanzinstitution;Finanzrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;USA;Bank
- 1
-
- L04K11060115, Finanzrecht
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L04K03050305, USA
- L05K0703020103, Konto
- L03K110401, Finanzinstitution
- L04K11040101, Bank
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des von Präsident Obama am 18. März 2010 verabschiedeten Fatca (Foreign Account Tax Compliance Act) als Teil des Hire Act (Hiring Incentives to Restore Employment Act, auch "Jobs Bill" genannt) werden alle - und nicht nur Schweizer - Finanzintermediäre (Banken, Lebensversicherer und andere mehr) angehalten, mit den US-Steuerbehörden einen Vertrag einzugehen, demzufolge sie alle US-Personen, die eine Kontobeziehung unterhalten bzw. einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, ausnahmslos offenlegen werden. Die unverhältnismässigen mit der Umsetzung dieses Gesetzes verbundenen Kosten - es müssen weltweit in der Grössenordnung von 1000 Milliarden US-Dollar aufgewendet werden, damit die USA Steuereinnahmen von 850 Millionen US-Dollar pro Jahr generieren, d. h. 8 Milliarden in zehn Jahren - werden von den USA direkt den ausländischen Finanzintermediären angelastet. Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Finanzintermediäre wird sich diesem Diktat nicht unterziehen können und wird dadurch vom US-Finanzmarkt faktisch ausgeschlossen sein (30 Prozent US-Steuern auf allen aus den USA fliessenden Zahlungen).</p><p>Das Schweizer Parlament hat in der Sommersession 2010 sowohl dem US-Vertrag zur Aushändigung der Daten von 4450 UBS-Kunden und sodann dem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zugestimmt. Dies festigt den bilateralen und im Rahmen des Änderungsprotokolls stark erweiterten Informationsaustausch. Demgegenüber verkörpert der Fatca das Prinzip des extraterritorialen Unilateralismus, der unter Ausschluss ausländischer Parlamente umgesetzt wird. Die sehr weit reichenden Offenlegungsbestimmungen des Fatca kollidieren mit schweizerischen Souveränitätsrechten. Schliesslich ist unklar, inwieweit sich andere Länder, die EU oder aber die OECD gegen den Fatca zur Wehr setzen. Sollen sich die schweizerischen Bemühungen in Sachen Fatca nach dem ausrichten, was die anderen Staaten bzw. Organisationen machen, oder sollen die schweizerischen Finanzintermediäre dieses US-Gesetz als von Obama gegeben hinnehmen und im Alleingang umsetzen?</p><p>Angesichts des massiven Zeitdruckes - der Fatca tritt am 1. Januar 2013 in Kraft - wird dem Bundesrat beantragt, baldmöglichst Massnahmen zum Schutz der Schweizer Finanzintermediäre, des inländischen Finanzplatzes und nicht zuletzt der Souveränität der Schweiz zu treffen.</p>
- <p>Es trifft zu, dass der Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) weltweit und auch auf den Schweizer Finanzplatz grosse Auswirkungen haben wird. Die Fatca-Gesetzgebung wird in der Bundesverwaltung seit Anfang 2010 intensiv verfolgt und analysiert. Das Thema wurde in den bilateralen Kontakten bereits mehrfach aufgenommen. Der Bundesrat hat sich im Herbst 2010 mit den möglichen Auswirkungen sowie den schweizerischen Handlungsoptionen befasst. Das EFD ist mit der Koordination der Umsetzung dieses Erlasses in der Schweiz beauftragt und wird mit den US-Behörden mögliche Rahmenbedingungen weiter klären. Das EFD steht zu diesem Zweck auch im Kontakt mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, damit deren Anliegen im Rahmen dieser bilateralen Kontakte eingebracht werden können.</p><p>Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird das EFD zusammen mit dem EJPD zudem abklären, welche Möglichkeiten zur Umsetzung der Fatca-Gesetzgebung in der Schweiz infrage kommen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, technische Fragen der Umsetzung der US-Gesetzgebung Fatca mit den betroffenen Branchen zu koordinieren und mit den zuständigen US-Behörden mögliche Verhandlungen für Rahmenbedingungen aufzunehmen. Er hat dabei darauf zu achten, dass betroffene schweizerische Finanzintermediäre gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten nicht schlechtergestellt werden. Der Bundesrat soll zudem sicherstellen, dass die für die Einhaltung der Fatca-Gesetzgebung notwendigen Bestimmungen im internen Recht bereitgestellt werden.</p>
- Die Schweiz und die US-Gesetzgebung Fatca
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen des von Präsident Obama am 18. März 2010 verabschiedeten Fatca (Foreign Account Tax Compliance Act) als Teil des Hire Act (Hiring Incentives to Restore Employment Act, auch "Jobs Bill" genannt) werden alle - und nicht nur Schweizer - Finanzintermediäre (Banken, Lebensversicherer und andere mehr) angehalten, mit den US-Steuerbehörden einen Vertrag einzugehen, demzufolge sie alle US-Personen, die eine Kontobeziehung unterhalten bzw. einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, ausnahmslos offenlegen werden. Die unverhältnismässigen mit der Umsetzung dieses Gesetzes verbundenen Kosten - es müssen weltweit in der Grössenordnung von 1000 Milliarden US-Dollar aufgewendet werden, damit die USA Steuereinnahmen von 850 Millionen US-Dollar pro Jahr generieren, d. h. 8 Milliarden in zehn Jahren - werden von den USA direkt den ausländischen Finanzintermediären angelastet. Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Finanzintermediäre wird sich diesem Diktat nicht unterziehen können und wird dadurch vom US-Finanzmarkt faktisch ausgeschlossen sein (30 Prozent US-Steuern auf allen aus den USA fliessenden Zahlungen).</p><p>Das Schweizer Parlament hat in der Sommersession 2010 sowohl dem US-Vertrag zur Aushändigung der Daten von 4450 UBS-Kunden und sodann dem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA zugestimmt. Dies festigt den bilateralen und im Rahmen des Änderungsprotokolls stark erweiterten Informationsaustausch. Demgegenüber verkörpert der Fatca das Prinzip des extraterritorialen Unilateralismus, der unter Ausschluss ausländischer Parlamente umgesetzt wird. Die sehr weit reichenden Offenlegungsbestimmungen des Fatca kollidieren mit schweizerischen Souveränitätsrechten. Schliesslich ist unklar, inwieweit sich andere Länder, die EU oder aber die OECD gegen den Fatca zur Wehr setzen. Sollen sich die schweizerischen Bemühungen in Sachen Fatca nach dem ausrichten, was die anderen Staaten bzw. Organisationen machen, oder sollen die schweizerischen Finanzintermediäre dieses US-Gesetz als von Obama gegeben hinnehmen und im Alleingang umsetzen?</p><p>Angesichts des massiven Zeitdruckes - der Fatca tritt am 1. Januar 2013 in Kraft - wird dem Bundesrat beantragt, baldmöglichst Massnahmen zum Schutz der Schweizer Finanzintermediäre, des inländischen Finanzplatzes und nicht zuletzt der Souveränität der Schweiz zu treffen.</p>
- <p>Es trifft zu, dass der Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) weltweit und auch auf den Schweizer Finanzplatz grosse Auswirkungen haben wird. Die Fatca-Gesetzgebung wird in der Bundesverwaltung seit Anfang 2010 intensiv verfolgt und analysiert. Das Thema wurde in den bilateralen Kontakten bereits mehrfach aufgenommen. Der Bundesrat hat sich im Herbst 2010 mit den möglichen Auswirkungen sowie den schweizerischen Handlungsoptionen befasst. Das EFD ist mit der Koordination der Umsetzung dieses Erlasses in der Schweiz beauftragt und wird mit den US-Behörden mögliche Rahmenbedingungen weiter klären. Das EFD steht zu diesem Zweck auch im Kontakt mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, damit deren Anliegen im Rahmen dieser bilateralen Kontakte eingebracht werden können.</p><p>Im Rahmen der laufenden Arbeiten wird das EFD zusammen mit dem EJPD zudem abklären, welche Möglichkeiten zur Umsetzung der Fatca-Gesetzgebung in der Schweiz infrage kommen könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, technische Fragen der Umsetzung der US-Gesetzgebung Fatca mit den betroffenen Branchen zu koordinieren und mit den zuständigen US-Behörden mögliche Verhandlungen für Rahmenbedingungen aufzunehmen. Er hat dabei darauf zu achten, dass betroffene schweizerische Finanzintermediäre gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten nicht schlechtergestellt werden. Der Bundesrat soll zudem sicherstellen, dass die für die Einhaltung der Fatca-Gesetzgebung notwendigen Bestimmungen im internen Recht bereitgestellt werden.</p>
- Die Schweiz und die US-Gesetzgebung Fatca
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