Verletzung des Bundespersonalgesetzes im Bundesamt für Migration

ShortId
10.3916
Id
20103916
Updated
27.07.2023 21:34
Language
de
Title
Verletzung des Bundespersonalgesetzes im Bundesamt für Migration
AdditionalIndexing
04;Bundesamt für Migration;Stellenangebot;Schaffung neuer Bundesstellen;Vollzug von Beschlüssen;Bundespersonalrecht;Einstellung;Gesetz
1
  • L04K08040401, Bundesamt für Migration
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L06K080601030101, Bundespersonalrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BFM) wurde im neuen Direktionsbereich Migrationspolitik die Sektion Europa geschaffen. Diese trägt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der schweizerischen Migrationspolitik gegenüber der Europäischen Union. Da die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union nicht gleichberechtigten Zugang zu Informationen hat wie ein Mitgliedstaat, ist es wichtig, durch Präsenz vor Ort die schweizerischen Interessen verstärkt zu vertreten. Aus diesem Grunde wurde die Funktion und Stelle eines Migrationsattachés an der Schweizerischen Mission bei der Europäischen Union in Brüssel geschaffen. Der Migrationsattaché wurde von der Sektion Europa des BFM detachiert. Als Mitarbeiter der Mission steht er wie alle Detachierten von anderen Ämtern unter der Leitung des Missionschefs. Die Stelle wird dem Stellenetat der Sektion Europa zugerechnet und erhöht den Stellenetat des BFM nicht.</p><p>5. Es trifft zu, dass gemäss Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung (BPV) offene Stellen zumindest im Stellenanzeiger des Bundes ausgeschrieben werden müssen. Ziffer 2 des gleichen Artikels der BPV definiert jedoch, welche Stellen von der Pflicht einer öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind:</p><p>a. bis zu einem Jahr befristete Stellen;</p><p>b. Stellen, die in der Verwaltungseinheit intern besetzt werden;</p><p>c. Stellen für die interne Jobrotation.</p><p>Im vorliegenden Fall handelt es sich einerseits um eine Stelle, welche intern besetzt wurde, und andererseits gilt auch das Prinzip der Jobrotation. Der Einsatz ist auf zwei Jahre befristet, und die eingesetzten Mitarbeitenden erhalten eine Rückkehrgarantie für die Weiterbeschäftigung nach der Beendigung des Auslandeinsatzes beim BFM. Demnach liegt keine Verletzung der Verordnung vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Pressemitteilung vom 8. Oktober 2010 hat das Bundesamt für Migration (BFM) bekanntgegeben, dass eine neue Stelle in der Schweizer Mission bei der Europäischen Union in Brüssel geschaffen worden ist (Migrationsattaché für Europapolitik). Der Chef des Stabsbereichs Information und Kommunikation des BFM hat diese Stelle besetzt.</p><p>Recherchen haben ergeben, dass weder eine externe noch eine interne Ausschreibung für diese neue Stelle stattgefunden hat. Gemäss Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung ist jedoch klar: "Offene Stellen werden zumindest im elektronischen Stellenanzeiger des Bundes im Internet ausgeschrieben." Es gibt Ausnahmen, welche in diesem Fall nicht relevant sind.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass diese Funktion "Migrationsattaché in Brüssel" neu ist?</p><p>2. Ist es eine neue Stelle, die geschaffen worden ist?</p><p>3. Wird diese Stelle den aktuellen Stellenbestand des BFM erhöhen?</p><p>4. Wurde diese Funktion im Rahmen der Reorganisation des BFM erwähnt?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass der Direktor des BFM die Verordnung verletzt hat, weil er keine Ausschreibung dieser Stelle vorgenommen hat?</p>
  • Verletzung des Bundespersonalgesetzes im Bundesamt für Migration
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reorganisation des Bundesamtes für Migration (BFM) wurde im neuen Direktionsbereich Migrationspolitik die Sektion Europa geschaffen. Diese trägt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der schweizerischen Migrationspolitik gegenüber der Europäischen Union. Da die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union nicht gleichberechtigten Zugang zu Informationen hat wie ein Mitgliedstaat, ist es wichtig, durch Präsenz vor Ort die schweizerischen Interessen verstärkt zu vertreten. Aus diesem Grunde wurde die Funktion und Stelle eines Migrationsattachés an der Schweizerischen Mission bei der Europäischen Union in Brüssel geschaffen. Der Migrationsattaché wurde von der Sektion Europa des BFM detachiert. Als Mitarbeiter der Mission steht er wie alle Detachierten von anderen Ämtern unter der Leitung des Missionschefs. Die Stelle wird dem Stellenetat der Sektion Europa zugerechnet und erhöht den Stellenetat des BFM nicht.</p><p>5. Es trifft zu, dass gemäss Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung (BPV) offene Stellen zumindest im Stellenanzeiger des Bundes ausgeschrieben werden müssen. Ziffer 2 des gleichen Artikels der BPV definiert jedoch, welche Stellen von der Pflicht einer öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind:</p><p>a. bis zu einem Jahr befristete Stellen;</p><p>b. Stellen, die in der Verwaltungseinheit intern besetzt werden;</p><p>c. Stellen für die interne Jobrotation.</p><p>Im vorliegenden Fall handelt es sich einerseits um eine Stelle, welche intern besetzt wurde, und andererseits gilt auch das Prinzip der Jobrotation. Der Einsatz ist auf zwei Jahre befristet, und die eingesetzten Mitarbeitenden erhalten eine Rückkehrgarantie für die Weiterbeschäftigung nach der Beendigung des Auslandeinsatzes beim BFM. Demnach liegt keine Verletzung der Verordnung vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Pressemitteilung vom 8. Oktober 2010 hat das Bundesamt für Migration (BFM) bekanntgegeben, dass eine neue Stelle in der Schweizer Mission bei der Europäischen Union in Brüssel geschaffen worden ist (Migrationsattaché für Europapolitik). Der Chef des Stabsbereichs Information und Kommunikation des BFM hat diese Stelle besetzt.</p><p>Recherchen haben ergeben, dass weder eine externe noch eine interne Ausschreibung für diese neue Stelle stattgefunden hat. Gemäss Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung ist jedoch klar: "Offene Stellen werden zumindest im elektronischen Stellenanzeiger des Bundes im Internet ausgeschrieben." Es gibt Ausnahmen, welche in diesem Fall nicht relevant sind.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er bestätigen, dass diese Funktion "Migrationsattaché in Brüssel" neu ist?</p><p>2. Ist es eine neue Stelle, die geschaffen worden ist?</p><p>3. Wird diese Stelle den aktuellen Stellenbestand des BFM erhöhen?</p><p>4. Wurde diese Funktion im Rahmen der Reorganisation des BFM erwähnt?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass der Direktor des BFM die Verordnung verletzt hat, weil er keine Ausschreibung dieser Stelle vorgenommen hat?</p>
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