Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten

ShortId
10.3920
Id
20103920
Updated
28.07.2023 11:16
Language
de
Title
Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten
AdditionalIndexing
15;2811;Arbeitskräftebedarf;Evaluation;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Facharbeiter/in;berufliche Eignung
1
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L06K070202020102, Facharbeiter/in
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die VZAE-Teilrevision wurde vom 1. Juli bis 15. Oktober 2010 einer externen Vernehmlassung unterbreitet. In dieser wurden auch Vertreter der Nordwestschweizer Wirtschaft konsultiert. Der Bundesrat hat den verschiedenen Positionen Rechnung getragen und entschieden, per 1. Januar 2011 3500 Aufenthalts- und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb der EU/Efta freizugeben. Für die Höhe der Kontingente waren die labile weltwirtschaftliche Situation, die Schuldenproblematik vieler Industriestaaten sowie die anhaltend unsichere Lage auf den Finanzmärkten mit absehbaren Auswirkungen auf die Exportwirtschaft massgebend. Mit den festgelegten Kontingenten für Drittstaatenangehörige wird auch die Anzahl Angehöriger im Familiennachzug mit Anspruch auf Bewilligungserteilung, welche kontingentsfrei geregelt werden, indirekt gesteuert.</p><p>Demgegenüber tritt am 1. Mai 2011 die vollständige Personenfreizügigkeit für Bürger aus den EU-8-Staaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakische Republik, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen) in Kraft. Dadurch erhalten zusätzliche EU-Bürger die Möglichkeit, kontingentsfrei und ohne Inländervorrang in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dem Vorrang inländischer Arbeitskräfte sowie für Personen aus EU-/Efta-Staaten ist unverändert Priorität zuzuordnen.</p><p>2. Bei der Festlegung der Kontingente berücksichtigt der Bundesrat die Bedürfnisse der Kantone und das gesamtwirtschaftliche Interesse. In der Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Interesses sind insbesondere die jeweilige Arbeitsmarktsituation, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Integrationsfähigkeit der Ausländerinnen und Ausländer von Bedeutung. Firmenübernahmen, Unternehmensansiedlungen oder Verlagerungen von Geschäftseinheiten in die Schweiz können nachhaltig positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Schweiz haben. Im Rahmen der Kontingentsbewirtschaftung arbeiten Bund und Kantone eng zusammen und stehen in regelmässigem Kontakt zueinander. Im Bedarfsfall können Kontingente des Bundes auf Gesuch hin an Kantone zugeteilt werden (Art. 20 Abs. 3 VZAE). Die Kontingentspolitik erlaubt somit, flexibel auf regionalwirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.</p><p>3. Im Rahmen der kontingentierten Zulassung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten gehören die Bric-Staaten seit mehreren Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern. Die Zulassung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten wurde in der Phase des Aufschwungs trotz Kontingentspolitik nicht beeinträchtigt. Gesamtschweizerisch hat die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften aus den Bric-Staaten im Jahr 2010 gegenüber 2008 um rund 30 Prozent abgenommen. Ein Rückgang war insbesondere in der Informatik, in der Chemie- und Pharmaindustrie, im Finanzwesen sowie im Gastgewerbe zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die allgemeine wirtschaftliche Situation zurückzuführen und beschränkt sich nicht nur auf Bric-Staatsangehörige.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat eine Teilrevision der VZAE verabschiedet, welche die Kontingente für ausländische Arbeitskräfte per 1. Januar 2011 neu regelt. Die neuen Bestimmungen enthalten u. a. eine erleichterte Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen mit einem Schweizer Hochschulabschluss zum Arbeitsmarkt, wenn die ausgeübte Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse ist. Im Zusammenhang mit den Kontingenten für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie verträgt sich diese vorsichtige und restriktive Kontingentspolitik des Bundesrats mit den grossen Bedürfnissen nach hochqualifizierten Spezialisten von ausserhalb der EU/Efta in der Wirtschaft der Nordwestschweiz?</p><p>2. Im Zusammenhang mit Firmenübernahmen oder im Zusammenhang mit dem Austausch und der Verschiebung von Unternehmenseinheiten zwischen verschiedenen Standorten der global tätigen Unternehmen kann neben der üblich starken Nachfrage nach Fachkräften aus Drittstaaten kurzfristig ein grosser Zusatzbedarf entstehen. Erlaubt die Kontingentspolitik des Bundes die Deckung solcher Bedürfnisse, oder sind die international tätigen Firmen gezwungen, sich der Kontingentspolitik des Bundes anzupassen?</p><p>3. Neben den bisherigen aussereuropäischen Ländern werden die Bric-Staaten, aber auch Länder wie Mexiko, die Türkei oder Korea zunehmend wichtig. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Kontingentspolitik im Licht dieser Entwicklung?</p>
  • Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die VZAE-Teilrevision wurde vom 1. Juli bis 15. Oktober 2010 einer externen Vernehmlassung unterbreitet. In dieser wurden auch Vertreter der Nordwestschweizer Wirtschaft konsultiert. Der Bundesrat hat den verschiedenen Positionen Rechnung getragen und entschieden, per 1. Januar 2011 3500 Aufenthalts- und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb der EU/Efta freizugeben. Für die Höhe der Kontingente waren die labile weltwirtschaftliche Situation, die Schuldenproblematik vieler Industriestaaten sowie die anhaltend unsichere Lage auf den Finanzmärkten mit absehbaren Auswirkungen auf die Exportwirtschaft massgebend. Mit den festgelegten Kontingenten für Drittstaatenangehörige wird auch die Anzahl Angehöriger im Familiennachzug mit Anspruch auf Bewilligungserteilung, welche kontingentsfrei geregelt werden, indirekt gesteuert.</p><p>Demgegenüber tritt am 1. Mai 2011 die vollständige Personenfreizügigkeit für Bürger aus den EU-8-Staaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakische Republik, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen) in Kraft. Dadurch erhalten zusätzliche EU-Bürger die Möglichkeit, kontingentsfrei und ohne Inländervorrang in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dem Vorrang inländischer Arbeitskräfte sowie für Personen aus EU-/Efta-Staaten ist unverändert Priorität zuzuordnen.</p><p>2. Bei der Festlegung der Kontingente berücksichtigt der Bundesrat die Bedürfnisse der Kantone und das gesamtwirtschaftliche Interesse. In der Beurteilung des gesamtwirtschaftlichen Interesses sind insbesondere die jeweilige Arbeitsmarktsituation, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Integrationsfähigkeit der Ausländerinnen und Ausländer von Bedeutung. Firmenübernahmen, Unternehmensansiedlungen oder Verlagerungen von Geschäftseinheiten in die Schweiz können nachhaltig positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Schweiz haben. Im Rahmen der Kontingentsbewirtschaftung arbeiten Bund und Kantone eng zusammen und stehen in regelmässigem Kontakt zueinander. Im Bedarfsfall können Kontingente des Bundes auf Gesuch hin an Kantone zugeteilt werden (Art. 20 Abs. 3 VZAE). Die Kontingentspolitik erlaubt somit, flexibel auf regionalwirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.</p><p>3. Im Rahmen der kontingentierten Zulassung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten gehören die Bric-Staaten seit mehreren Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern. Die Zulassung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten wurde in der Phase des Aufschwungs trotz Kontingentspolitik nicht beeinträchtigt. Gesamtschweizerisch hat die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften aus den Bric-Staaten im Jahr 2010 gegenüber 2008 um rund 30 Prozent abgenommen. Ein Rückgang war insbesondere in der Informatik, in der Chemie- und Pharmaindustrie, im Finanzwesen sowie im Gastgewerbe zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die allgemeine wirtschaftliche Situation zurückzuführen und beschränkt sich nicht nur auf Bric-Staatsangehörige.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat eine Teilrevision der VZAE verabschiedet, welche die Kontingente für ausländische Arbeitskräfte per 1. Januar 2011 neu regelt. Die neuen Bestimmungen enthalten u. a. eine erleichterte Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen mit einem Schweizer Hochschulabschluss zum Arbeitsmarkt, wenn die ausgeübte Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse ist. Im Zusammenhang mit den Kontingenten für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Wie verträgt sich diese vorsichtige und restriktive Kontingentspolitik des Bundesrats mit den grossen Bedürfnissen nach hochqualifizierten Spezialisten von ausserhalb der EU/Efta in der Wirtschaft der Nordwestschweiz?</p><p>2. Im Zusammenhang mit Firmenübernahmen oder im Zusammenhang mit dem Austausch und der Verschiebung von Unternehmenseinheiten zwischen verschiedenen Standorten der global tätigen Unternehmen kann neben der üblich starken Nachfrage nach Fachkräften aus Drittstaaten kurzfristig ein grosser Zusatzbedarf entstehen. Erlaubt die Kontingentspolitik des Bundes die Deckung solcher Bedürfnisse, oder sind die international tätigen Firmen gezwungen, sich der Kontingentspolitik des Bundes anzupassen?</p><p>3. Neben den bisherigen aussereuropäischen Ländern werden die Bric-Staaten, aber auch Länder wie Mexiko, die Türkei oder Korea zunehmend wichtig. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Kontingentspolitik im Licht dieser Entwicklung?</p>
    • Kontingente für hochspezialisierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten

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