Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz
- ShortId
-
10.3925
- Id
-
20103925
- Updated
-
14.11.2025 07:21
- Language
-
de
- Title
-
Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
66;Windenergie;Evaluation;Kraftwerksstandort;Akzeptanz;Landschaftsschutz;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L03K170508, Windenergie
- L04K08020201, Akzeptanz
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K17010112, Kraftwerksstandort
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1./2. Die bundesrätliche Energiepolitik basiert auf den vier Säulen Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. Das auf dieser Politik basierende Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) verlangt einen Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 um zusätzliche 5400 GWh. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn alle erneuerbaren Energiequellen gemäss ihren Potenzialen dafür genutzt werden. Die Windenergie ist gemäss Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) ein Teil davon.</p><p>Moderne Windenergieanlagen nutzen die Windverhältnisse in der Schweiz optimal aus. So werden heute in der Schweiz 2000 Volllaststunden, an sehr guten Standorten bis 2400 Volllaststunden erreicht; dieser Wert entspricht einem norddeutschen Küstenstandort. Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig. Die Schweiz ist kein Windland wie Dänemark, Deutschland oder Spanien; sie verfügt aber über eine Anzahl Standorte, welche für die Windenergienutzung gut geeignet sind.</p><p>3. Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17 400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92 400 Tonnen CO2-Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.</p><p>Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.</p><p>4. Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.</p><p>5. Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen. So haben sie dafür zu sorgen, dass die massgebenden Lärmbelastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 eingehalten werden. Daraus ergeben sich u. a. die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Die im Bericht "Konzept Windenergie Schweiz" erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Vorschriften der LSV für die Abstände zu Wohngebieten massgebend sind. Den Kantonen und Projektierenden stehen die von den Bundesämtern für Raumentwicklung, für Umwelt und für Energie (BFE) im März 2010 publizierten "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen" zur Verfügung. Diese Vollzugshilfe zeigt auf, auf welcher Verfahrensstufe welche Umweltaspekte geklärt werden müssen, um die Eignung eines potenziellen Windenergieanlage-Standorts und dessen Umweltkonformität nachzuweisen.</p><p>6. Das BFE hat bei der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung das deutsche Vergütungssystem für Windenergieanlagen geprüft und die für die Schweiz geeigneten Elemente übernommen. Die Schweizer Lösung ist einfacher und derart ausgestaltet, dass die maximale Vergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.</p><p>7. Die Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, Suisse Eole, führt im Rahmen des bundesrätlichen Programms Energie Schweiz seit 2001 Informations-, Beratungs- und Ausbildungstätigkeiten durch. Dort, wo Suisse Eole staatliche Mittel erhält, wird sie auf Qualitätssicherung und auf die bestehenden Grundlagen verpflichtet (Windkonzept 2004, Empfehlungen 2010): Projekte sollen technisch, ökologisch und sozial eine hohe Qualität aufweisen. Suisse Eole wird zudem regelmässig von kantonalen Fachstellen bei der Erarbeitung von Konzepten und Richtplänen beratend beigezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nutzung der Windkraft in der Schweiz stösst zunehmend auf Kritik vor allem auf lokaler und kantonaler Ebene. Die neuen Generationen von Windturbinen erreichen Gesamthöhen von teilweise bis 190 Metern. Es zeigt sich, dass die im Konzept Windenergie Schweiz (2004) gemachten Aussagen der Windkraftentwicklung in der Schweiz aufgrund der Akzeptanzprobleme und der drohenden "Verspargelung" der Schweiz revidiert werden müssen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufwand und Ertrag: Wie erklärt sich das Missverhältnis zwischen dem grossen Aufwand für Bau und Betrieb, den hohen Gestehungskosten, der landschaftszerstörenden Wirkung, den Belastungen für Natur und den betroffenen Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) und der zuverlässigen Erzeugung von lediglich 1 bis 2 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs durch diese Technologie?</p><p>2. Entwicklungspotenzial: Weshalb wird mit der Windkraftnutzung eine Technologie angewendet, propagiert und massiv gefördert, deren technische und preisliche Entwicklung abgeschlossen ist und die wegen ungünstiger Voraussetzungen weder jetzt noch in Zukunft einen sinnvollen Teil an die Stromversorgung der Schweiz beitragen kann?</p><p>3. CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?</p><p>4. Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?</p><p>5. Abstände: Wie lassen sich die im internationalen Vergleich massiv zu kurzen Abstände bestehender und projektierter Anlagen zu Wohngebäuden und Wanderwegen erklären? Auf welche Grundlagen stützt sich das Bundesamt für Energie in seinen über die Vereinigung Suisse Eole geäusserten Empfehlungen von "in der Regel genügenden 300 Meter Abstand", obwohl dies auch in Saint-Brais kritisiert wird? Kürzlich hat auch das jurassische Parlament die Prüfung einer Mindestdistanz von etwa 1000 Metern zu den Wohngebäuden verlangt.</p><p>6. Referenzleistung und Referenzwind: Weshalb wurden die einfachen und für jeden Betreiber einer WKA transparenten Effizienz- und Subventionsbedingungen für Windkraftanlagen des deutschen EEG (Mindestproduktion von 60 Prozent der spezifischen Referenzleistung eines Anlagentyps während fünf Jahren und die jahresdurchschnittliche Mindestwindgeschwindigkeit von 6,4 m/s) in der schweizerischen EnV nicht übernommen oder durch komplizierte und kaum nachvollziehbare eigene Formeln ersetzt, die im Übrigen immer noch auf einer technisch unerklärlichen Mindestwindgeschwindigkeit von 4,5 m/s, diesmal auf 50 Meter über Grund, aufgebaut sind?</p><p>7. Politische Agitation der Suisse Eole: Ist es zulässig, dass sich die Suisse Eole unter Verwendung staatlicher Mittel mit unausgewogener Information direkt in private und lokalpolitisch stark umstrittene Windkraftprojekte einmischt?</p>
- Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die bundesrätliche Energiepolitik basiert auf den vier Säulen Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. Das auf dieser Politik basierende Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) verlangt einen Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 um zusätzliche 5400 GWh. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn alle erneuerbaren Energiequellen gemäss ihren Potenzialen dafür genutzt werden. Die Windenergie ist gemäss Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) ein Teil davon.</p><p>Moderne Windenergieanlagen nutzen die Windverhältnisse in der Schweiz optimal aus. So werden heute in der Schweiz 2000 Volllaststunden, an sehr guten Standorten bis 2400 Volllaststunden erreicht; dieser Wert entspricht einem norddeutschen Küstenstandort. Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig. Die Schweiz ist kein Windland wie Dänemark, Deutschland oder Spanien; sie verfügt aber über eine Anzahl Standorte, welche für die Windenergienutzung gut geeignet sind.</p><p>3. Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17 400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92 400 Tonnen CO2-Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.</p><p>Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.</p><p>4. Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.</p><p>5. Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen. So haben sie dafür zu sorgen, dass die massgebenden Lärmbelastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 eingehalten werden. Daraus ergeben sich u. a. die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Die im Bericht "Konzept Windenergie Schweiz" erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Vorschriften der LSV für die Abstände zu Wohngebieten massgebend sind. Den Kantonen und Projektierenden stehen die von den Bundesämtern für Raumentwicklung, für Umwelt und für Energie (BFE) im März 2010 publizierten "Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen" zur Verfügung. Diese Vollzugshilfe zeigt auf, auf welcher Verfahrensstufe welche Umweltaspekte geklärt werden müssen, um die Eignung eines potenziellen Windenergieanlage-Standorts und dessen Umweltkonformität nachzuweisen.</p><p>6. Das BFE hat bei der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung das deutsche Vergütungssystem für Windenergieanlagen geprüft und die für die Schweiz geeigneten Elemente übernommen. Die Schweizer Lösung ist einfacher und derart ausgestaltet, dass die maximale Vergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.</p><p>7. Die Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, Suisse Eole, führt im Rahmen des bundesrätlichen Programms Energie Schweiz seit 2001 Informations-, Beratungs- und Ausbildungstätigkeiten durch. Dort, wo Suisse Eole staatliche Mittel erhält, wird sie auf Qualitätssicherung und auf die bestehenden Grundlagen verpflichtet (Windkonzept 2004, Empfehlungen 2010): Projekte sollen technisch, ökologisch und sozial eine hohe Qualität aufweisen. Suisse Eole wird zudem regelmässig von kantonalen Fachstellen bei der Erarbeitung von Konzepten und Richtplänen beratend beigezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nutzung der Windkraft in der Schweiz stösst zunehmend auf Kritik vor allem auf lokaler und kantonaler Ebene. Die neuen Generationen von Windturbinen erreichen Gesamthöhen von teilweise bis 190 Metern. Es zeigt sich, dass die im Konzept Windenergie Schweiz (2004) gemachten Aussagen der Windkraftentwicklung in der Schweiz aufgrund der Akzeptanzprobleme und der drohenden "Verspargelung" der Schweiz revidiert werden müssen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Aufwand und Ertrag: Wie erklärt sich das Missverhältnis zwischen dem grossen Aufwand für Bau und Betrieb, den hohen Gestehungskosten, der landschaftszerstörenden Wirkung, den Belastungen für Natur und den betroffenen Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) und der zuverlässigen Erzeugung von lediglich 1 bis 2 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs durch diese Technologie?</p><p>2. Entwicklungspotenzial: Weshalb wird mit der Windkraftnutzung eine Technologie angewendet, propagiert und massiv gefördert, deren technische und preisliche Entwicklung abgeschlossen ist und die wegen ungünstiger Voraussetzungen weder jetzt noch in Zukunft einen sinnvollen Teil an die Stromversorgung der Schweiz beitragen kann?</p><p>3. CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?</p><p>4. Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?</p><p>5. Abstände: Wie lassen sich die im internationalen Vergleich massiv zu kurzen Abstände bestehender und projektierter Anlagen zu Wohngebäuden und Wanderwegen erklären? Auf welche Grundlagen stützt sich das Bundesamt für Energie in seinen über die Vereinigung Suisse Eole geäusserten Empfehlungen von "in der Regel genügenden 300 Meter Abstand", obwohl dies auch in Saint-Brais kritisiert wird? Kürzlich hat auch das jurassische Parlament die Prüfung einer Mindestdistanz von etwa 1000 Metern zu den Wohngebäuden verlangt.</p><p>6. Referenzleistung und Referenzwind: Weshalb wurden die einfachen und für jeden Betreiber einer WKA transparenten Effizienz- und Subventionsbedingungen für Windkraftanlagen des deutschen EEG (Mindestproduktion von 60 Prozent der spezifischen Referenzleistung eines Anlagentyps während fünf Jahren und die jahresdurchschnittliche Mindestwindgeschwindigkeit von 6,4 m/s) in der schweizerischen EnV nicht übernommen oder durch komplizierte und kaum nachvollziehbare eigene Formeln ersetzt, die im Übrigen immer noch auf einer technisch unerklärlichen Mindestwindgeschwindigkeit von 4,5 m/s, diesmal auf 50 Meter über Grund, aufgebaut sind?</p><p>7. Politische Agitation der Suisse Eole: Ist es zulässig, dass sich die Suisse Eole unter Verwendung staatlicher Mittel mit unausgewogener Information direkt in private und lokalpolitisch stark umstrittene Windkraftprojekte einmischt?</p>
- Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz
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