Uno-Empfehlung zu Abkommen über Handel und Investitionsschutz
- ShortId
-
10.3928
- Id
-
20103928
- Updated
-
28.07.2023 08:33
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Empfehlung zu Abkommen über Handel und Investitionsschutz
- AdditionalIndexing
-
15;UNO (speziell);kulturelle Beziehungen;soziale Rechte;Handelsabkommen;bilaterales Abkommen;wirtschaftliche Rechte;Investitionsschutz;Freihandelsabkommen;kulturelle Zusammenarbeit
- 1
-
- L03K050206, wirtschaftliche Rechte
- L03K050203, soziale Rechte
- L04K01060305, kulturelle Beziehungen
- L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
- L05K0701020205, Handelsabkommen
- L05K1109010603, Investitionsschutz
- L03K150402, UNO (speziell)
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet die regelmässige Berichterstattung an den zuständigen Uno-Ausschuss als sinnvolles und wichtiges Instrument zur Beobachtung der Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Pakt I). Die Empfehlungen des Ausschusses stellen eine Orientierungshilfe dar, und der Bundesrat hat sie in allen Amtssprachen auf den Internetseiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und der Direktion für Völkerrecht veröffentlicht. Das für die Berichterstattung zum Uno-Pakt I federführende Seco wird sich mit den zuständigen Bundesstellen und kantonalen Gremien in Verbindung setzen, um die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen zu prüfen und, wo sinnvoll, Massnahmen einzuleiten.</p><p>In Bezug auf die vom Interpellanten erwähnte Empfehlung nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Die Einhaltung der Menschenrechte durch sämtliche Staaten ist eine Priorität der schweizerischen Aussenpolitik. Dasselbe gilt in Bezug auf die Arbeitsrechte und den Umweltschutz. Die Politik des Bundesrates zum Erreichen dieser Ziele beinhaltet die Förderung der Zusammenarbeit und die Stärkung und Durchsetzung der relevanten Normen im Rahmen der zuständigen internationalen Organisationen. Die Einhaltung der Menschen-, Sozial- und Arbeitsrechte sowie der Umweltschutz auf der einen Seite und die wirtschaftliche Entwicklung auf der anderen Seite stellen zwei grundlegende Ziele der bundesrätlichen Politik dar und ergänzen sich gegenseitig. Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass Freihandels- und Investitionsschutzabkommen dank der Stärkung der gegenseitigen bilateralen und multilateralen Bindungen die Rechtsstaatlichkeit festigen und zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand beitragen. Der Ideenaustausch und die Kontakte, die durch solche Abkommen entstehen, sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Förderung unserer Werte. Bei der Aushandlung solcher Abkommen werden auch die anderen internationalen Verpflichtungen sowohl der Schweiz als auch der Partnerstaaten berücksichtigt. In seiner Politik bezüglich Freihandelsabkommen setzt der Bundesrat den allgemeinen Teil von Empfehlung Nr. 24 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte deshalb bereits um.</p><p>Was die Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen (Trade Sustainability Impact Assessments) anbelangt, hat der Bundesrat schon mehrmals Stellung genommen (Motion Carlo Sommaruga 09.3328; Kommissionsmotion 10-21 APK-N, Hans-Jürg Fehr; Themenantrag 09-04 APK-N, Carlo Sommaruga) und ist zum Schluss gekommen, dass solche Studien trotz der hohen damit verbundenen Kosten die angesprochenen Fragen nicht befriedigend beantworten können. Er erachtet die Fortführung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den im Uno-Pakt I genannten Bereichen mit den Abkommenspartnern der Schweiz als zielführenderes Vorgehen. Zusätzlich wird in den Verhandlungen und bei der Umsetzung von Bestimmungen in Freihandelsabkommen, die für die nachhaltige Entwicklung relevant sind, den länderspezifischen Interessen und Gegebenheiten im Umwelt- und Sozialbereich Rechnung getragen. Für Investitionsschutzabkommen wird eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eine ähnliche Vorgehensweise prüfen. Der Bundesrat wird die internationalen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit auch weiterhin aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der zuständige Uno-Ausschuss hat am 23. November 2010 seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte veröffentlicht. In Empfehlung Nr. 24 heisst es u. a.: "The Committee also recommends that the State party undertake an impact assessment to determine the possible consequences of its foreign trade policies and agreements on the enjoyment by the population of the State party's partner countries, of their economic, social and cultural rights."</p><p>In Empfehlung Nr. 24 heisst es zusätzlich:</p><p>"The Committee recommends that the State party comply with its covenant obligations and take into account its partners' obligations when negotiating and concluding trade and investment agreements."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Welche Konsequenzen leitet er aus dieser Empfehlung für seine Vorbereitung und Verhandlung von bilateralen Freihandelsabkommen ab?</p><p>- Welche Konsequenzen leitet er ab hinsichtlich der Vorbereitung und Verhandlung von bilateralen Investitionsschutzabkommen?</p>
- Uno-Empfehlung zu Abkommen über Handel und Investitionsschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat erachtet die regelmässige Berichterstattung an den zuständigen Uno-Ausschuss als sinnvolles und wichtiges Instrument zur Beobachtung der Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Pakt I). Die Empfehlungen des Ausschusses stellen eine Orientierungshilfe dar, und der Bundesrat hat sie in allen Amtssprachen auf den Internetseiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und der Direktion für Völkerrecht veröffentlicht. Das für die Berichterstattung zum Uno-Pakt I federführende Seco wird sich mit den zuständigen Bundesstellen und kantonalen Gremien in Verbindung setzen, um die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen zu prüfen und, wo sinnvoll, Massnahmen einzuleiten.</p><p>In Bezug auf die vom Interpellanten erwähnte Empfehlung nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Die Einhaltung der Menschenrechte durch sämtliche Staaten ist eine Priorität der schweizerischen Aussenpolitik. Dasselbe gilt in Bezug auf die Arbeitsrechte und den Umweltschutz. Die Politik des Bundesrates zum Erreichen dieser Ziele beinhaltet die Förderung der Zusammenarbeit und die Stärkung und Durchsetzung der relevanten Normen im Rahmen der zuständigen internationalen Organisationen. Die Einhaltung der Menschen-, Sozial- und Arbeitsrechte sowie der Umweltschutz auf der einen Seite und die wirtschaftliche Entwicklung auf der anderen Seite stellen zwei grundlegende Ziele der bundesrätlichen Politik dar und ergänzen sich gegenseitig. Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass Freihandels- und Investitionsschutzabkommen dank der Stärkung der gegenseitigen bilateralen und multilateralen Bindungen die Rechtsstaatlichkeit festigen und zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand beitragen. Der Ideenaustausch und die Kontakte, die durch solche Abkommen entstehen, sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Förderung unserer Werte. Bei der Aushandlung solcher Abkommen werden auch die anderen internationalen Verpflichtungen sowohl der Schweiz als auch der Partnerstaaten berücksichtigt. In seiner Politik bezüglich Freihandelsabkommen setzt der Bundesrat den allgemeinen Teil von Empfehlung Nr. 24 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte deshalb bereits um.</p><p>Was die Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen (Trade Sustainability Impact Assessments) anbelangt, hat der Bundesrat schon mehrmals Stellung genommen (Motion Carlo Sommaruga 09.3328; Kommissionsmotion 10-21 APK-N, Hans-Jürg Fehr; Themenantrag 09-04 APK-N, Carlo Sommaruga) und ist zum Schluss gekommen, dass solche Studien trotz der hohen damit verbundenen Kosten die angesprochenen Fragen nicht befriedigend beantworten können. Er erachtet die Fortführung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den im Uno-Pakt I genannten Bereichen mit den Abkommenspartnern der Schweiz als zielführenderes Vorgehen. Zusätzlich wird in den Verhandlungen und bei der Umsetzung von Bestimmungen in Freihandelsabkommen, die für die nachhaltige Entwicklung relevant sind, den länderspezifischen Interessen und Gegebenheiten im Umwelt- und Sozialbereich Rechnung getragen. Für Investitionsschutzabkommen wird eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eine ähnliche Vorgehensweise prüfen. Der Bundesrat wird die internationalen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit auch weiterhin aufmerksam verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der zuständige Uno-Ausschuss hat am 23. November 2010 seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte veröffentlicht. In Empfehlung Nr. 24 heisst es u. a.: "The Committee also recommends that the State party undertake an impact assessment to determine the possible consequences of its foreign trade policies and agreements on the enjoyment by the population of the State party's partner countries, of their economic, social and cultural rights."</p><p>In Empfehlung Nr. 24 heisst es zusätzlich:</p><p>"The Committee recommends that the State party comply with its covenant obligations and take into account its partners' obligations when negotiating and concluding trade and investment agreements."</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Welche Konsequenzen leitet er aus dieser Empfehlung für seine Vorbereitung und Verhandlung von bilateralen Freihandelsabkommen ab?</p><p>- Welche Konsequenzen leitet er ab hinsichtlich der Vorbereitung und Verhandlung von bilateralen Investitionsschutzabkommen?</p>
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