Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler
- ShortId
-
10.3930
- Id
-
20103930
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler
- AdditionalIndexing
-
24;Staatsaufgaben;Vertrauen;Steuerpflichtige/r;direkte Bundessteuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;Transparenz;Informationsverbreitung;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K08070105, Staatsaufgaben
- L04K11070605, Steuerpflichtige/r
- L04K08020232, Vertrauen
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine gute Steuermoral setzt voraus, dass diejenigen Privatpersonen und Unternehmungen, welche bundessteuerpflichtig sind, Vertrauen in den Bund haben. Für die vielen ehrlichen Steuerzahlenden ist es Ehrensache, ihren korrekten Beitrag an die Staatseinnahmen zu leisten. Sie erachten es als ihre vornehme Bürger- bzw. Unternehmenspflicht. Andere versuchen mit allen Mitteln, keine Steuern zu zahlen, und missachten dadurch jegliche gesellschaftliche Solidarität.</p><p>Der Bund kann auch hier mit sehr einfachen Mitteln vertrauensfördernde Massnahmen ergreifen. Vertrauensfördernd wirkt vor allem, wenn die Steuerpflichtigen transparent und direkt darüber informiert werden, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.</p><p>Verschiedene kantonale Steuerverwaltungen haben in den letzten Jahren mit positivem Echo ihren Steuererklärungen anschauliche Informationen zu ihren wichtigsten Aufgaben und Ausgaben beigelegt.</p><p>Der Bund sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.</p><p>- Wie finanziert sich der Bund (Struktur der Einnahmen)?</p><p>- Wofür setzt der Bund seine Mittel ein (Struktur der Ausgaben nach Aufgabengebieten, je mit den Schwerpunkten)?</p><p>Ein einfaches Informationsblatt des EFD, verteilt durch die kantonalen Steuerverwaltungen im Zusammenhang mit Veranlagungen bzw. Abrechnungen der direkten Bundessteuer, wird mit wenig Aufwand ein positives Zeichen setzen. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmungen wird so ein einfacher und verständlicher Einblick in die Finanzen des Bundesstaates ermöglicht, der ihnen sonst in dieser konzentrierten Form nicht ohne Weiteres zugänglich ist.</p>
- <p>Die Bundesverfassung überlässt die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer den Kantonen. Dabei wird ihnen seit Jahren eine grosse Autonomie gewährt. Den Kantonen sollte es weiterhin überlassen werden, wie und mit welchen Unterlagen sie mit ihren Steuerpflichtigen in Verbindung treten und ob sie diese Unterlagen mit den untenstehenden Links ergänzen wollen. Im Sinne einer Anregung wird das EFD der Finanzdirektorenkonferenz diese Stellungnahme zur Kenntnis bringen.</p><p>Bereits heute ist der Zugriff auf das umfangreiche Informationsangebot der Bundesverwaltung im Internet rasch und einfach möglich. Dort werden diverse anschauliche und vor allem aktuelle Informationen aller Art zur Verfügung gestellt, ohne dass dafür bedeutende Mengen von zusätzlich bedrucktem Papier mit entsprechender Kostenfolge sowohl für den Bund wie auch für die Kantone nötig wären.</p><p>Das Portal http://www.ch.ch bietet auf übersichtliche Art und Weise einen Überblick über alle gewünschten Informationen für diverse Zielgruppen. Um die Fragen, die in der Begründung der Motion (Einnahmenstruktur und Ausgabenstruktur nach Aufgabengebieten) erwähnt sind, zu beantworten, werden insbesondere folgende Internetseiten als zentrale Informationsquellen empfohlen: auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik das Untermenü "Öffentliche Finanzen" (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/18.html), insbesondere die Publikation "Öffentliche Taschenstatistik 2010" (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.Document.130860.pdf), von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Untermenü eins "Zahlen und Fakten" sowie im Untermenü zwei "Statistiken" (http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/index.html?lang=de) und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die thematische Seite zu den Staatsrechnungen (http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen-fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php). Ein Teil der im Internet verfügbaren Informationen ist auch in gedruckter Form erhältlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein einfaches Informationsblatt über die wichtigsten Einnahmen, Aufgaben und Ausgaben des Bundes ausarbeiten zu lassen. Dieses soll durch die kantonalen Steuerverwaltungen dem Versand an natürliche wie juristische Personen beigelegt werden, die bundessteuerpflichtig sind.</p>
- Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine gute Steuermoral setzt voraus, dass diejenigen Privatpersonen und Unternehmungen, welche bundessteuerpflichtig sind, Vertrauen in den Bund haben. Für die vielen ehrlichen Steuerzahlenden ist es Ehrensache, ihren korrekten Beitrag an die Staatseinnahmen zu leisten. Sie erachten es als ihre vornehme Bürger- bzw. Unternehmenspflicht. Andere versuchen mit allen Mitteln, keine Steuern zu zahlen, und missachten dadurch jegliche gesellschaftliche Solidarität.</p><p>Der Bund kann auch hier mit sehr einfachen Mitteln vertrauensfördernde Massnahmen ergreifen. Vertrauensfördernd wirkt vor allem, wenn die Steuerpflichtigen transparent und direkt darüber informiert werden, wofür die Steuergelder ausgegeben werden.</p><p>Verschiedene kantonale Steuerverwaltungen haben in den letzten Jahren mit positivem Echo ihren Steuererklärungen anschauliche Informationen zu ihren wichtigsten Aufgaben und Ausgaben beigelegt.</p><p>Der Bund sollte von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.</p><p>- Wie finanziert sich der Bund (Struktur der Einnahmen)?</p><p>- Wofür setzt der Bund seine Mittel ein (Struktur der Ausgaben nach Aufgabengebieten, je mit den Schwerpunkten)?</p><p>Ein einfaches Informationsblatt des EFD, verteilt durch die kantonalen Steuerverwaltungen im Zusammenhang mit Veranlagungen bzw. Abrechnungen der direkten Bundessteuer, wird mit wenig Aufwand ein positives Zeichen setzen. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmungen wird so ein einfacher und verständlicher Einblick in die Finanzen des Bundesstaates ermöglicht, der ihnen sonst in dieser konzentrierten Form nicht ohne Weiteres zugänglich ist.</p>
- <p>Die Bundesverfassung überlässt die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer den Kantonen. Dabei wird ihnen seit Jahren eine grosse Autonomie gewährt. Den Kantonen sollte es weiterhin überlassen werden, wie und mit welchen Unterlagen sie mit ihren Steuerpflichtigen in Verbindung treten und ob sie diese Unterlagen mit den untenstehenden Links ergänzen wollen. Im Sinne einer Anregung wird das EFD der Finanzdirektorenkonferenz diese Stellungnahme zur Kenntnis bringen.</p><p>Bereits heute ist der Zugriff auf das umfangreiche Informationsangebot der Bundesverwaltung im Internet rasch und einfach möglich. Dort werden diverse anschauliche und vor allem aktuelle Informationen aller Art zur Verfügung gestellt, ohne dass dafür bedeutende Mengen von zusätzlich bedrucktem Papier mit entsprechender Kostenfolge sowohl für den Bund wie auch für die Kantone nötig wären.</p><p>Das Portal http://www.ch.ch bietet auf übersichtliche Art und Weise einen Überblick über alle gewünschten Informationen für diverse Zielgruppen. Um die Fragen, die in der Begründung der Motion (Einnahmenstruktur und Ausgabenstruktur nach Aufgabengebieten) erwähnt sind, zu beantworten, werden insbesondere folgende Internetseiten als zentrale Informationsquellen empfohlen: auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik das Untermenü "Öffentliche Finanzen" (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/18.html), insbesondere die Publikation "Öffentliche Taschenstatistik 2010" (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.Document.130860.pdf), von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Untermenü eins "Zahlen und Fakten" sowie im Untermenü zwei "Statistiken" (http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/index.html?lang=de) und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die thematische Seite zu den Staatsrechnungen (http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen-fakten/finanzberichterstattung/staatsrechnungen.php). Ein Teil der im Internet verfügbaren Informationen ist auch in gedruckter Form erhältlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein einfaches Informationsblatt über die wichtigsten Einnahmen, Aufgaben und Ausgaben des Bundes ausarbeiten zu lassen. Dieses soll durch die kantonalen Steuerverwaltungen dem Versand an natürliche wie juristische Personen beigelegt werden, die bundessteuerpflichtig sind.</p>
- Direkte Bundessteuer. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler
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