Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus
- ShortId
-
10.3934
- Id
-
20103934
- Updated
-
28.07.2023 15:19
- Language
-
de
- Title
-
Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus
- AdditionalIndexing
-
12;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Kontrolle;Lohngleichheit;Kampf gegen die Diskriminierung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L05K0702010305, Lohngleichheit
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nächstes Jahr feiern wir das dreissigjährige Bestehen des Verfassungsartikels zur Gleichstellung von Mann und Frau und das fünfzehnjährige Bestehen des Gleichstellungsgesetzes. In diesen Jahren haben sich die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern stark verbessert, insbesondere im Bildungsbereich.</p><p>Viel weniger befriedigend sieht es hingegen in der Arbeitswelt aus, obschon der Verfassungsartikel unmissverständlich sagt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.</p><p>Das 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz hatte bislang nicht den gewünschten Effekt. Es verbietet zwar die direkte und die indirekte Diskriminierung von Frauen, aber die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist immer noch unbefriedigend.</p><p>Die Lohnstrukturerhebung 2008, deren Ergebnisse am 15. Oktober dieses Jahres veröffentlicht wurden, ergibt ein düsteres Bild: Sowohl die Lohnunterschiede als auch der eigentliche Diskriminierungseffekt haben im privaten Sektor zugenommen: Der Lohnunterschied beträgt 24,1 Prozent, der Diskriminierungseffekt 9,4 Prozent. Der private Sektor beschäftigt 43,5 Prozent Frauen.</p><p>Im öffentlichen Sektor hat sich die Situation leicht verbessert. Der Lohnunterschied beträgt 16,5 Prozent (-1 Prozentpunkt). Der Frauenanteil im öffentlichen Sektor liegt bei 33,5 Prozent. </p><p>Es bestehen Unterschiede zwischen den Regionen (wobei sich die Situation fast überall verschlechtert hat) und zwischen den Branchen (am grössten sind die Lohndifferenzen in der Textil- und Maschinenindustrie und bei den Banken und Versicherungen).</p><p>Jetzt ist der Moment gekommen, in dem man reagieren und einschneidendere Massnahmen in Betracht ziehen muss, damit sich die Situation rasch verbessert.</p><p>Daher beauftrage ich den Bundesrat, konkrete Massnahmen zu prüfen und über eine entsprechende Gesetzesänderung einen Mechanismus zur Kontrolle der Löhne und zur Feststellung von Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Gleichstellungsgesetz zu verankern, nach dem Modell der Kontrollmechanismen, die es in anderen Gesetzen (z. B. im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit) bereits gibt.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Mann und Frau grosse Bedeutung bei. Er ist sich bewusst, dass dieses Ziel trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz nach wie vor unerreicht ist. Die Idee zur Einführung von Kontrollorganen ist nicht neu. Bereits aufgrund der Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes hatte der Bundesrat am 15. Februar 2006 beschlossen, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungsmechanismen vertieft zu prüfen. An einem vom Bundesamt für Justiz im November 2007 organisierten Hearing zum Thema behördlicher Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit, an dem verschiedene ausländische Expertinnen über die Erfahrungen in ihren Ländern (Kanada, Grossbritannien, Österreich) berichteten, haben sich die Sozialpartner der Schweiz dazu entschlossen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie die Beseitigung von Lohnungleichheiten auf pragmatische Art und Weise vorangetrieben werden könnte. Zusammen mit der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Staatssekretariat für Wirtschaft) haben die vier Dachorganisationen der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) im März 2009 den sogenannten Lohngleichheitsdialog (www.lohngleichheitsdialog.ch) lanciert. Mit diesem Projekt sollen möglichst viele Unternehmen in der Schweiz motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Der Bundesrat unterstützt diese Initiative der Sozialpartner und hat sich dazu entschlossen, diesem Projekt, das bis Frühjahr 2014 dauern soll, eine Chance einzuräumen. Er verfolgt die Entwicklungen im Lohngleichheitsdialog mit grossem Interesse und hat auch zur Kenntnis genommen, dass bisher erst sieben Unternehmen, darunter die Bundesverwaltung, am Lohngleichheitsdialog teilnehmen. Eine Zwischenbilanz, die für Sommer 2011 vorgesehen ist, wird zeigen, ob die Stossrichtung stimmt und ob allenfalls Anpassungen oder weitere Massnahmen vorzunehmen sind. Wenn der Bundesrat jetzt die Annahme der Motion beantragen würde, brächte er zum Ausdruck, dass er freiwilligen Massnahmen der Sozialpartner keine Erfolgschancen einräumt. Er würde damit das Projekt Lohngleichheitsdialog grundsätzlich infrage stellen. Sollte die freiwillige Zusammenarbeit der Sozialpartner nicht die erhofften Fortschritte bringen, wird der Bundesrat zusätzliche staatliche Instrumente zur Verwirklichung der Lohngleichheit erwägen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes vorzulegen und einen Kontrollmechanismus für die Löhne einzuführen, und zwar nach dem Modell der Kontrollmechanismen, die es in anderen Gesetzen im Bereich der Arbeit (Arbeitsgesetz, Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) bereits gibt.</p>
- Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nächstes Jahr feiern wir das dreissigjährige Bestehen des Verfassungsartikels zur Gleichstellung von Mann und Frau und das fünfzehnjährige Bestehen des Gleichstellungsgesetzes. In diesen Jahren haben sich die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern stark verbessert, insbesondere im Bildungsbereich.</p><p>Viel weniger befriedigend sieht es hingegen in der Arbeitswelt aus, obschon der Verfassungsartikel unmissverständlich sagt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.</p><p>Das 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz hatte bislang nicht den gewünschten Effekt. Es verbietet zwar die direkte und die indirekte Diskriminierung von Frauen, aber die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist immer noch unbefriedigend.</p><p>Die Lohnstrukturerhebung 2008, deren Ergebnisse am 15. Oktober dieses Jahres veröffentlicht wurden, ergibt ein düsteres Bild: Sowohl die Lohnunterschiede als auch der eigentliche Diskriminierungseffekt haben im privaten Sektor zugenommen: Der Lohnunterschied beträgt 24,1 Prozent, der Diskriminierungseffekt 9,4 Prozent. Der private Sektor beschäftigt 43,5 Prozent Frauen.</p><p>Im öffentlichen Sektor hat sich die Situation leicht verbessert. Der Lohnunterschied beträgt 16,5 Prozent (-1 Prozentpunkt). Der Frauenanteil im öffentlichen Sektor liegt bei 33,5 Prozent. </p><p>Es bestehen Unterschiede zwischen den Regionen (wobei sich die Situation fast überall verschlechtert hat) und zwischen den Branchen (am grössten sind die Lohndifferenzen in der Textil- und Maschinenindustrie und bei den Banken und Versicherungen).</p><p>Jetzt ist der Moment gekommen, in dem man reagieren und einschneidendere Massnahmen in Betracht ziehen muss, damit sich die Situation rasch verbessert.</p><p>Daher beauftrage ich den Bundesrat, konkrete Massnahmen zu prüfen und über eine entsprechende Gesetzesänderung einen Mechanismus zur Kontrolle der Löhne und zur Feststellung von Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Gleichstellungsgesetz zu verankern, nach dem Modell der Kontrollmechanismen, die es in anderen Gesetzen (z. B. im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit) bereits gibt.</p>
- <p>Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Mann und Frau grosse Bedeutung bei. Er ist sich bewusst, dass dieses Ziel trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz nach wie vor unerreicht ist. Die Idee zur Einführung von Kontrollorganen ist nicht neu. Bereits aufgrund der Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes hatte der Bundesrat am 15. Februar 2006 beschlossen, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungsmechanismen vertieft zu prüfen. An einem vom Bundesamt für Justiz im November 2007 organisierten Hearing zum Thema behördlicher Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit, an dem verschiedene ausländische Expertinnen über die Erfahrungen in ihren Ländern (Kanada, Grossbritannien, Österreich) berichteten, haben sich die Sozialpartner der Schweiz dazu entschlossen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie die Beseitigung von Lohnungleichheiten auf pragmatische Art und Weise vorangetrieben werden könnte. Zusammen mit der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Staatssekretariat für Wirtschaft) haben die vier Dachorganisationen der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) im März 2009 den sogenannten Lohngleichheitsdialog (www.lohngleichheitsdialog.ch) lanciert. Mit diesem Projekt sollen möglichst viele Unternehmen in der Schweiz motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Der Bundesrat unterstützt diese Initiative der Sozialpartner und hat sich dazu entschlossen, diesem Projekt, das bis Frühjahr 2014 dauern soll, eine Chance einzuräumen. Er verfolgt die Entwicklungen im Lohngleichheitsdialog mit grossem Interesse und hat auch zur Kenntnis genommen, dass bisher erst sieben Unternehmen, darunter die Bundesverwaltung, am Lohngleichheitsdialog teilnehmen. Eine Zwischenbilanz, die für Sommer 2011 vorgesehen ist, wird zeigen, ob die Stossrichtung stimmt und ob allenfalls Anpassungen oder weitere Massnahmen vorzunehmen sind. Wenn der Bundesrat jetzt die Annahme der Motion beantragen würde, brächte er zum Ausdruck, dass er freiwilligen Massnahmen der Sozialpartner keine Erfolgschancen einräumt. Er würde damit das Projekt Lohngleichheitsdialog grundsätzlich infrage stellen. Sollte die freiwillige Zusammenarbeit der Sozialpartner nicht die erhofften Fortschritte bringen, wird der Bundesrat zusätzliche staatliche Instrumente zur Verwirklichung der Lohngleichheit erwägen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes vorzulegen und einen Kontrollmechanismus für die Löhne einzuführen, und zwar nach dem Modell der Kontrollmechanismen, die es in anderen Gesetzen im Bereich der Arbeit (Arbeitsgesetz, Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) bereits gibt.</p>
- Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus
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