25 Jahre Inferno in Schweizerhalle. Wer sorgt für eine unbelastete Zukunft?

ShortId
10.3937
Id
20103937
Updated
28.07.2023 08:22
Language
de
Title
25 Jahre Inferno in Schweizerhalle. Wer sorgt für eine unbelastete Zukunft?
AdditionalIndexing
52;Giftstoff;Altlast;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Sanierung;Haftung;Industriegefahren;Chemieunfall;Sonderabfall;Trinkwasser;Basel-Land;Abfalllagerung;chemische Industrie
1
  • L05K0601030201, Industriegefahren
  • L04K06020302, Chemieunfall
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L04K08020341, Sanierung
  • L04K07050103, chemische Industrie
  • L04K05070202, Haftung
  • L04K06010203, Abfalllagerung
  • L05K0601020301, Altlast
  • L04K06010111, Sonderabfall
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L05K0603030210, Trinkwasser
  • L06K030101010301, Basel-Land
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sandoz AG hat den Brandplatz in Schweizerhalle nach dem Brand vom 1. November 1986 "saniert", aber in dessen kiesigen Untergrund eine Deponie zurückgelassen. Gemäss Martin Forter ("Falsches Spiel. Die Umweltsünden der Basler Chemie vor und nach Schweizerhalle") gelangen aus dieser Deponie noch immer rund vier- bis sechsmal mehr Schadstoffe ins Grundwasser, als damals festgelegt wurde. In seiner Antwort auf eine Interpellation (10.3581) nennt der Bundesrat unter Berufung auf den Kanton Basel-Landschaft eine Frist zur Erreichung der "Sanierungs"-Ziele von 50 Jahren. Diese Frist nennt auch die Baselbieter Regierung (Interpellationsantwort vom 14. September 2010). Das Baselbieter Umweltamt beruft sich u. a. auf mündliche Vereinbarungen mit der Basler Industrie (vgl. "Basler Zeitung" vom 18. Oktober 2010). Dies widerspricht schriftlichen Dokumenten. Das Sanierungsziel "Austritt von maximal 500 Gramm Schadstoffen ... ins Grundwasser jährlich" sollte zwei Jahre nach Sanierungsende (also 1995) erreicht werden (Forter, S. 62). 20 Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten, also 2013, sollen in den Industriebrunnen auf dem Sandoz- bzw. Clariant-Areal die Pestizidgrenzwerte für Trinkwasser eingehalten werden (Forter, S. 49).</p>
  • <p>1./2. Der Bund verfügt nicht über detaillierte Kenntnisse betreffend die Belastungssituation und den Stand der Sanierungsziele innerhalb der gesetzten Fristen. Es ist Aufgabe des für den Vollzug der Umweltvorschriften zuständigen Kantons Basel-Landschaft, periodisch die Situation zur Erreichung der Sanierungsziele zu beurteilen und bei Bedarf allfällige weitere Massnahmen anzuordnen. Für den Bundesrat besteht gemäss seiner Antwort vom 1. September 2010 zur Interpellation 10.3581, "Belastete Deponie nach dem Schweizerhalle-Brand", keine neue Beurteilungssituation und damit weiterhin auch kein Grund, gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft weiter gehende Massnahmen zu verlangen.</p><p>3. Gemäss den heute geltenden Regeln des Altlastenrechtes des Bundes werden u. a. die Ziele einer Sanierung, die Massnahmen und die einzuhaltenden Fristen in der Regel in einer schriftlichen Verfügung festgelegt. Auf eine solche Verfügung kann verzichtet werden, wenn die Durchführung der erforderlichen Massnahmen auf andere Weise gewährleistet ist. Zur Zeit der Festlegung der Sanierungsziele für den Brandplatz bei Schweizerhalle waren diese Bestimmungen noch nicht in Kraft. Der Bundesrat verfügt über keine Detailkenntnisse der damals getroffenen Vereinbarungen.</p><p>4. Auf welche Rechtspersönlichkeit die Pflichten der nicht mehr bestehenden Sandoz übergegangen sind, richtet sich nach den bei der Abspaltung und Zusammenführung der betroffenen Unternehmen vereinbarten privatrechtlichen Abmachungen und den damals geltenden Rechtsvorschriften über den Übergang von Aktiven und Passiven. Der Bundesrat ist nicht zuständig, in dieser Frage zu entscheiden oder eine Lösung herbeizuführen. Bei allfälligen Streitigkeiten ist der Sachverhalt von den zuständigen Gerichten zu klären. Nach Kenntnis des Bundesrates wurden die anfallenden Kosten aber bis anhin stets von Nachfolgeunternehmen der Sandoz getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Folgen des Infernos von Schweizerhalle vom 1. November 1986 belasten noch immer Mensch und Umwelt. Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Als Emissionsziel der "Sanierung" des Brandplatzes wurde 1988/89 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und Sandoz AG vereinbart, dass ab 1995 pro Jahr nicht mehr als 500 Gramm Pestizide ins Grundwasser gelangen. Weiter wurde festgelegt, dass die Grenzwerte im Fabrikgelände ab 2013 eingehalten werden. Mit welchen Mitteln können diese Belastungsziele bis wann erreicht werden?</p><p>2. Die damals zur "Sanierung" eingesetzte Betondecke hat eine geschätzte Lebensdauer von 50 Jahren. Damit die vereinbarten Grenzwerte eingehalten werden, muss die Betondecke jetzt entfernt und eine ordnungsgemässe Sanierung des Brandplatzes vorgenommen werden. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen?</p><p>3. Welchen Stellenwert haben für die Festlegung von Sanierungszielen mündliche Vereinbarungen im Vergleich zu schriftlichen Dokumenten?</p><p>4. Ungeklärt ist auch die Haftung für die Folgen des Brands von Schweizerhalle. Ist der Bundesrat bereit, sich bei den beteiligten Unternehmen Novartis, Clariant und Syngenta für eine Lösung einzusetzen?</p>
  • 25 Jahre Inferno in Schweizerhalle. Wer sorgt für eine unbelastete Zukunft?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sandoz AG hat den Brandplatz in Schweizerhalle nach dem Brand vom 1. November 1986 "saniert", aber in dessen kiesigen Untergrund eine Deponie zurückgelassen. Gemäss Martin Forter ("Falsches Spiel. Die Umweltsünden der Basler Chemie vor und nach Schweizerhalle") gelangen aus dieser Deponie noch immer rund vier- bis sechsmal mehr Schadstoffe ins Grundwasser, als damals festgelegt wurde. In seiner Antwort auf eine Interpellation (10.3581) nennt der Bundesrat unter Berufung auf den Kanton Basel-Landschaft eine Frist zur Erreichung der "Sanierungs"-Ziele von 50 Jahren. Diese Frist nennt auch die Baselbieter Regierung (Interpellationsantwort vom 14. September 2010). Das Baselbieter Umweltamt beruft sich u. a. auf mündliche Vereinbarungen mit der Basler Industrie (vgl. "Basler Zeitung" vom 18. Oktober 2010). Dies widerspricht schriftlichen Dokumenten. Das Sanierungsziel "Austritt von maximal 500 Gramm Schadstoffen ... ins Grundwasser jährlich" sollte zwei Jahre nach Sanierungsende (also 1995) erreicht werden (Forter, S. 62). 20 Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten, also 2013, sollen in den Industriebrunnen auf dem Sandoz- bzw. Clariant-Areal die Pestizidgrenzwerte für Trinkwasser eingehalten werden (Forter, S. 49).</p>
    • <p>1./2. Der Bund verfügt nicht über detaillierte Kenntnisse betreffend die Belastungssituation und den Stand der Sanierungsziele innerhalb der gesetzten Fristen. Es ist Aufgabe des für den Vollzug der Umweltvorschriften zuständigen Kantons Basel-Landschaft, periodisch die Situation zur Erreichung der Sanierungsziele zu beurteilen und bei Bedarf allfällige weitere Massnahmen anzuordnen. Für den Bundesrat besteht gemäss seiner Antwort vom 1. September 2010 zur Interpellation 10.3581, "Belastete Deponie nach dem Schweizerhalle-Brand", keine neue Beurteilungssituation und damit weiterhin auch kein Grund, gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft weiter gehende Massnahmen zu verlangen.</p><p>3. Gemäss den heute geltenden Regeln des Altlastenrechtes des Bundes werden u. a. die Ziele einer Sanierung, die Massnahmen und die einzuhaltenden Fristen in der Regel in einer schriftlichen Verfügung festgelegt. Auf eine solche Verfügung kann verzichtet werden, wenn die Durchführung der erforderlichen Massnahmen auf andere Weise gewährleistet ist. Zur Zeit der Festlegung der Sanierungsziele für den Brandplatz bei Schweizerhalle waren diese Bestimmungen noch nicht in Kraft. Der Bundesrat verfügt über keine Detailkenntnisse der damals getroffenen Vereinbarungen.</p><p>4. Auf welche Rechtspersönlichkeit die Pflichten der nicht mehr bestehenden Sandoz übergegangen sind, richtet sich nach den bei der Abspaltung und Zusammenführung der betroffenen Unternehmen vereinbarten privatrechtlichen Abmachungen und den damals geltenden Rechtsvorschriften über den Übergang von Aktiven und Passiven. Der Bundesrat ist nicht zuständig, in dieser Frage zu entscheiden oder eine Lösung herbeizuführen. Bei allfälligen Streitigkeiten ist der Sachverhalt von den zuständigen Gerichten zu klären. Nach Kenntnis des Bundesrates wurden die anfallenden Kosten aber bis anhin stets von Nachfolgeunternehmen der Sandoz getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Folgen des Infernos von Schweizerhalle vom 1. November 1986 belasten noch immer Mensch und Umwelt. Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Als Emissionsziel der "Sanierung" des Brandplatzes wurde 1988/89 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und Sandoz AG vereinbart, dass ab 1995 pro Jahr nicht mehr als 500 Gramm Pestizide ins Grundwasser gelangen. Weiter wurde festgelegt, dass die Grenzwerte im Fabrikgelände ab 2013 eingehalten werden. Mit welchen Mitteln können diese Belastungsziele bis wann erreicht werden?</p><p>2. Die damals zur "Sanierung" eingesetzte Betondecke hat eine geschätzte Lebensdauer von 50 Jahren. Damit die vereinbarten Grenzwerte eingehalten werden, muss die Betondecke jetzt entfernt und eine ordnungsgemässe Sanierung des Brandplatzes vorgenommen werden. Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen?</p><p>3. Welchen Stellenwert haben für die Festlegung von Sanierungszielen mündliche Vereinbarungen im Vergleich zu schriftlichen Dokumenten?</p><p>4. Ungeklärt ist auch die Haftung für die Folgen des Brands von Schweizerhalle. Ist der Bundesrat bereit, sich bei den beteiligten Unternehmen Novartis, Clariant und Syngenta für eine Lösung einzusetzen?</p>
    • 25 Jahre Inferno in Schweizerhalle. Wer sorgt für eine unbelastete Zukunft?

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