Bürokratie bekämpfen bei der Lohnadministration

ShortId
10.3948
Id
20103948
Updated
28.07.2023 09:33
Language
de
Title
Bürokratie bekämpfen bei der Lohnadministration
AdditionalIndexing
15;28;Lohn;Klein- und mittleres Unternehmen;Verwaltungsformalität;Sozialabgabe;Datenschutz;Vereinfachung von Verfahren;Verwaltungstätigkeit;Datenerhebung
1
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die administrative Belastung der Unternehmen in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) in Auftrag gegebene Studie schätzt die Regulierungskosten in der Schweiz gesamthaft auf über 50 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Entwicklung ist für unsere Wirtschaft und insbesondere die KMU besorgniserregend. Denn je kleiner ein Unternehmen, desto grösser sind die durch bürokratische Arbeiten verursachten Ausgaben pro Mitarbeitende. Statt Güter und Dienstleistungen zu produzieren, verlieren die KMU Zeit und Geld für administrative Tätigkeiten. </p><p>Mit Vereinfachungen bei der Lohnadministration durch die Vertiefung der Zusammenarbeit bei den Sozialversicherungen können die KMU von einem massiven administrativen Aufwand entlastet werden. Ihnen bleibt mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten, und ihre Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Motionäre, wonach unnötige Bürokratie vermieden werden sollte und die Unternehmen von unnötiger administrativer Arbeit entlastet werden sollen. In Bezug auf die von der Motion geforderte Prüfung, ob die Meldung von Lohndaten an einer einzigen Stelle pro Unternehmen bzw. die Zusammenfassung aller Sozialversicherungsabzüge in einem einzigen Satz umsetzbar ist, ist aber Nachfolgendes zu bedenken.</p><p>Im Zusammenhang mit der Lohnverwaltung hat heute ein Arbeitgeber in der Regel mit drei bis vier verschiedenen Ansprechpartnern im Versicherungsbereich zu tun, nämlich</p><p>1. mit der AHV-Ausgleichskasse für die Abrechnung der AHV/IV/EO, ALV und in den meisten Fällen auch für die Familienzulagen;</p><p>2. mit der Pensionskasse für die berufliche Vorsorge (BV);</p><p>3. mit dem Unfallversicherer für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BU und NBU);</p><p>4. mit dem Versicherer einer Krankentaggeldversicherung (nicht obligatorisch).</p><p>Während die Beitragssätze bei AHV, IV, EO und ALV bundesweit einheitlich geregelt sind, variieren sie bei den übrigen Versicherungen und hängen vom konkreten Vertragsverhältnis ab. Sollen die Lohndaten, wie in der Motion gefordert, nur an eine einzige Stelle gemeldet werden müssen, bedeutet dies, dass </p><p>- entweder eine neue administrative Ebene zwischen die Arbeitgeber und die Versicherer geschoben werden muss, was mit zusätzlichem Administrativaufwand und Kosten für die Arbeitgeber verbunden wäre, oder </p><p>- ein einziger Versicherungsträger auch mit dem Bezug der zu harmonisierenden Beiträge für die BV, die Unfallversicherung und allfällige Krankentaggeldversicherungen betraut wird, was einen tiefgreifenden materiellen und formellen Umbau der Sozialversicherungen bedingen würde.</p><p>Statt weniger Bürokratie würde die Meldung der Lohndaten an eine Stelle also einen administrativen Mehraufwand bzw. einen Verlust an Wahlfreiheiten für die Arbeitgeber bedeuten. Der Bundesrat geht davon aus, dass weder das eine noch das andere im Sinne der Motionäre ist. Deshalb verzichtet er auf die geforderte vertiefte Überprüfung, ob die Lohndaten an eine einzige Stelle gemeldet werden sollen.</p><p>Dagegen weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits heute verschiedene Möglichkeiten für Vereinfachungen bestehen. So können beispielsweise Verbandsausgleichskassen im Sinne von übertragenen Aufgaben sämtliche Versicherungen für ihre Branche aus einer Hand anbieten, was etwa die Ausgleichskasse Hotela tut. Allerdings basiert dies auf freiwilliger Basis und zu den vereinbarten einheitlichen Bedingungen nach den spezifischen Anforderungen der Branche.</p><p>Sollte von Gesetzes wegen eine einheitliche Meldestelle vorgeschrieben werden, müsste gleichzeitig die Wahlfreiheit der Unternehmen in Bezug auf Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung eingeschränkt werden, denn nur so liesse sich tatsächlich eine Vereinfachung realisieren. Andernfalls müsste die zentrale Lohnmeldestelle vom Arbeitgeber immer über die jeweiligen konkreten Versicherungsverträge und -anpassungen informiert werden. Dies würde den Arbeitgeber administrativ zusätzlich belasten. </p><p>Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Sehr tiefgreifende Änderungen müssten vorgenommen werden, um zu einem wie in der Motion angesprochenen einheitlichen Satz zu kommen, was mit einer starken Beschneidung der bedarfsorientierten Wahlfreiheiten der Arbeitgeber und spürbaren Einschnitten in die wettbewerbsorientierte Angebotsentwicklung verbunden wäre. Es wäre unverhältnismässig, eine Revision des gesamten strukturellen Systems der sozialen Sicherheit im Interesse einer obligatorischen administrativen Vereinfachung zulasten der bestehenden Wahlmöglichkeiten der Unternehmen einzuleiten, solange sich die in der Motion angestrebten Vereinfachungen auf freiwilliger Basis und bedarfsorientiert verwirklichen lassen, wie dies heute der Fall ist. Der Bundesrat ist darum der Ansicht, dass es gilt, die freiwilligen Möglichkeiten zur Vereinfachung auszuschöpfen.</p><p>Zu vermerken ist schliesslich, dass die Ausgleichskassen ihren angeschlossenen Arbeitgebern sehr attraktive Instrumente zur Unterstützung im administrativen Bereich zur Verfügung stellen: Bereits 60 von 80 AHV-Ausgleichskassen bieten ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Applikation "Partnerweb" an. Darüber hinaus können Arbeitgeber seit rund drei Jahren aufgrund des Projektes ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren) eine Plattform nutzen, mit welcher elektronische Meldungen an die AHV, berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung (Suva) und teilweise an die Steuerverwaltungen übermittelt werden können. Diese technische Unterstützung wird von den Trägern zur Verfügung gestellt. Damit stehen Onlineschalter zur Verfügung, welche gerade von den KMU zunehmend genutzt werden. Daneben betreiben weitere Ausgleichskassen eigene Portale und elektronische Lohnmeldeverfahren.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die Unternehmen von unnötigem administrativem Aufwand zu entlasten. In diesem Sinne teilt er die Absicht der Motionäre. Er ist aber der Ansicht, dass sich die Zielsetzung der Motion nicht mit der von der Motion vorgeschlagenen Meldung der Lohndaten an eine Stelle bewerkstelligen lässt. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Lohnadministration insbesondere für die KMU in der Schweiz durch eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungen vereinfacht werden kann. In diesem Sinn ist zu prüfen, ob die Meldung von Lohndaten an einer einzigen Stelle pro Unternehmen bzw. die Zusammenfassung aller Sozialversicherungsabzüge in einem einzigen Satz über das ganze Salär hinweg umsetzbar ist. Zugunsten der Effizienz sind dabei allfällige Anpassungen beim Datenschutz nötig.</p>
  • Bürokratie bekämpfen bei der Lohnadministration
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die administrative Belastung der Unternehmen in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) in Auftrag gegebene Studie schätzt die Regulierungskosten in der Schweiz gesamthaft auf über 50 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Entwicklung ist für unsere Wirtschaft und insbesondere die KMU besorgniserregend. Denn je kleiner ein Unternehmen, desto grösser sind die durch bürokratische Arbeiten verursachten Ausgaben pro Mitarbeitende. Statt Güter und Dienstleistungen zu produzieren, verlieren die KMU Zeit und Geld für administrative Tätigkeiten. </p><p>Mit Vereinfachungen bei der Lohnadministration durch die Vertiefung der Zusammenarbeit bei den Sozialversicherungen können die KMU von einem massiven administrativen Aufwand entlastet werden. Ihnen bleibt mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten, und ihre Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Motionäre, wonach unnötige Bürokratie vermieden werden sollte und die Unternehmen von unnötiger administrativer Arbeit entlastet werden sollen. In Bezug auf die von der Motion geforderte Prüfung, ob die Meldung von Lohndaten an einer einzigen Stelle pro Unternehmen bzw. die Zusammenfassung aller Sozialversicherungsabzüge in einem einzigen Satz umsetzbar ist, ist aber Nachfolgendes zu bedenken.</p><p>Im Zusammenhang mit der Lohnverwaltung hat heute ein Arbeitgeber in der Regel mit drei bis vier verschiedenen Ansprechpartnern im Versicherungsbereich zu tun, nämlich</p><p>1. mit der AHV-Ausgleichskasse für die Abrechnung der AHV/IV/EO, ALV und in den meisten Fällen auch für die Familienzulagen;</p><p>2. mit der Pensionskasse für die berufliche Vorsorge (BV);</p><p>3. mit dem Unfallversicherer für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BU und NBU);</p><p>4. mit dem Versicherer einer Krankentaggeldversicherung (nicht obligatorisch).</p><p>Während die Beitragssätze bei AHV, IV, EO und ALV bundesweit einheitlich geregelt sind, variieren sie bei den übrigen Versicherungen und hängen vom konkreten Vertragsverhältnis ab. Sollen die Lohndaten, wie in der Motion gefordert, nur an eine einzige Stelle gemeldet werden müssen, bedeutet dies, dass </p><p>- entweder eine neue administrative Ebene zwischen die Arbeitgeber und die Versicherer geschoben werden muss, was mit zusätzlichem Administrativaufwand und Kosten für die Arbeitgeber verbunden wäre, oder </p><p>- ein einziger Versicherungsträger auch mit dem Bezug der zu harmonisierenden Beiträge für die BV, die Unfallversicherung und allfällige Krankentaggeldversicherungen betraut wird, was einen tiefgreifenden materiellen und formellen Umbau der Sozialversicherungen bedingen würde.</p><p>Statt weniger Bürokratie würde die Meldung der Lohndaten an eine Stelle also einen administrativen Mehraufwand bzw. einen Verlust an Wahlfreiheiten für die Arbeitgeber bedeuten. Der Bundesrat geht davon aus, dass weder das eine noch das andere im Sinne der Motionäre ist. Deshalb verzichtet er auf die geforderte vertiefte Überprüfung, ob die Lohndaten an eine einzige Stelle gemeldet werden sollen.</p><p>Dagegen weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits heute verschiedene Möglichkeiten für Vereinfachungen bestehen. So können beispielsweise Verbandsausgleichskassen im Sinne von übertragenen Aufgaben sämtliche Versicherungen für ihre Branche aus einer Hand anbieten, was etwa die Ausgleichskasse Hotela tut. Allerdings basiert dies auf freiwilliger Basis und zu den vereinbarten einheitlichen Bedingungen nach den spezifischen Anforderungen der Branche.</p><p>Sollte von Gesetzes wegen eine einheitliche Meldestelle vorgeschrieben werden, müsste gleichzeitig die Wahlfreiheit der Unternehmen in Bezug auf Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung eingeschränkt werden, denn nur so liesse sich tatsächlich eine Vereinfachung realisieren. Andernfalls müsste die zentrale Lohnmeldestelle vom Arbeitgeber immer über die jeweiligen konkreten Versicherungsverträge und -anpassungen informiert werden. Dies würde den Arbeitgeber administrativ zusätzlich belasten. </p><p>Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Sehr tiefgreifende Änderungen müssten vorgenommen werden, um zu einem wie in der Motion angesprochenen einheitlichen Satz zu kommen, was mit einer starken Beschneidung der bedarfsorientierten Wahlfreiheiten der Arbeitgeber und spürbaren Einschnitten in die wettbewerbsorientierte Angebotsentwicklung verbunden wäre. Es wäre unverhältnismässig, eine Revision des gesamten strukturellen Systems der sozialen Sicherheit im Interesse einer obligatorischen administrativen Vereinfachung zulasten der bestehenden Wahlmöglichkeiten der Unternehmen einzuleiten, solange sich die in der Motion angestrebten Vereinfachungen auf freiwilliger Basis und bedarfsorientiert verwirklichen lassen, wie dies heute der Fall ist. Der Bundesrat ist darum der Ansicht, dass es gilt, die freiwilligen Möglichkeiten zur Vereinfachung auszuschöpfen.</p><p>Zu vermerken ist schliesslich, dass die Ausgleichskassen ihren angeschlossenen Arbeitgebern sehr attraktive Instrumente zur Unterstützung im administrativen Bereich zur Verfügung stellen: Bereits 60 von 80 AHV-Ausgleichskassen bieten ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Applikation "Partnerweb" an. Darüber hinaus können Arbeitgeber seit rund drei Jahren aufgrund des Projektes ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren) eine Plattform nutzen, mit welcher elektronische Meldungen an die AHV, berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung (Suva) und teilweise an die Steuerverwaltungen übermittelt werden können. Diese technische Unterstützung wird von den Trägern zur Verfügung gestellt. Damit stehen Onlineschalter zur Verfügung, welche gerade von den KMU zunehmend genutzt werden. Daneben betreiben weitere Ausgleichskassen eigene Portale und elektronische Lohnmeldeverfahren.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die Unternehmen von unnötigem administrativem Aufwand zu entlasten. In diesem Sinne teilt er die Absicht der Motionäre. Er ist aber der Ansicht, dass sich die Zielsetzung der Motion nicht mit der von der Motion vorgeschlagenen Meldung der Lohndaten an eine Stelle bewerkstelligen lässt. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Lohnadministration insbesondere für die KMU in der Schweiz durch eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungen vereinfacht werden kann. In diesem Sinn ist zu prüfen, ob die Meldung von Lohndaten an einer einzigen Stelle pro Unternehmen bzw. die Zusammenfassung aller Sozialversicherungsabzüge in einem einzigen Satz über das ganze Salär hinweg umsetzbar ist. Zugunsten der Effizienz sind dabei allfällige Anpassungen beim Datenschutz nötig.</p>
    • Bürokratie bekämpfen bei der Lohnadministration

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