Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Bessere Wirksamkeit des staatlichen Handelns durch individuelle Massnahmen

ShortId
10.3951
Id
20103951
Updated
28.07.2023 08:36
Language
de
Title
Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Bessere Wirksamkeit des staatlichen Handelns durch individuelle Massnahmen
AdditionalIndexing
15;28;Prekarität;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Kanton;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Weiterbildung;soziale Wiedereingliederung;sozio-ökonomische Verhältnisse;Wissenserwerb;Sozialversicherung
1
  • L06K070203030701, Prekarität
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
  • L04K01040211, soziale Wiedereingliederung
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K13010106, Wissenserwerb
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jede Institution der sozialen Sicherung deckt spezifische Risiken ab und ist auf ein bestimmtes Zielpublikum ausgerichtet. Diese klar definierte Aufteilung ermöglicht eine effiziente Arbeitsweise und funktioniert für die meisten Betroffenen gut. Etwa 10 Prozent der Betroffenen sind aufgrund komplexer Problemlagen auf Leistungen mehrerer Institutionen angewiesen. Für diese Personen ist die gute und effiziente Zusammenarbeit der involvierten Institutionen - die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) - wichtig, um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt möglichst schnell zu erreichen.</p><p>1./4./5. Die IIZ wurde im Jahr 2001 durch eine gemeinsame Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren initiiert. Nach einer Phase, in der der Fokus auf das Pilotprojekt IIZ-Mamac (medizinisch-arbeitsmarktliche Assessments mit Case Management) ausgerichtet war, haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement des Innern im Jahr 2010 beschlossen, eine nationale IIZ-Organisation zur Weiterentwicklung des ursprünglichen Auftrages einzusetzen. Diese nationale Organisation ist keine Vollzugsstruktur, sondern ein Gremium, das drei Hauptziele verfolgt:</p><p>1. die Einbindung der wichtigen Institutionen in die Steuerung und Gestaltung des Systems;</p><p>2. die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe;</p><p>3. die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.</p><p>Indem alle für die IIZ wichtigen Organisationen auf Bundes- und Kantonsebene in diesem Gremium vertreten sind, ist sowohl der Vollzug vor Ort mit einbezogen als auch die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesämter garantiert. Die Vollzugsorgane der ALV und der IV verfügen seit Jahren über die notwendigen Instrumente und den finanziellen Handlungsspielraum, um alle Ziele der IIZ erreichen zu können.</p><p>2. In der Berufsbildung regelt der Bund die Nachholbildung für Abschlüsse von beruflichen Grundbildungen auf Sekundarstufe II:</p><p>Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Lehrabschluss ohne die Absolvierung eines regulären Bildungsganges zu erlangen.</p><p>Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht es, berufliche Handlungskompetenzen zu bescheinigen und einen formalen Abschluss zu erlangen. Die meisten Kantone haben die Validierung in ihren Berufsbildungsgesetzen verankert, und rund die Hälfte der Kantone hat die entsprechenden Strukturen geschaffen.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfes für ein neues Weiterbildungsgesetz (Umsetzung von Art. 64a der Bundesverfassung) wird geprüft, wie der Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert werden kann. Dazu zählt auch die Frage, über welche kompetenzmässigen Voraussetzungen die Individuen verfügen müssen und wie diesbezüglich die interinstitutionelle Zusammenarbeit optimiert werden kann.</p><p>Für die Integration der Jugendlichen stehen bewährte Massnahmen zur Verfügung wie Mentoring und Coaching, Brückenangebote, zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest sowie die individuelle Begleitung. Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie erhalten vom Bund dazu finanzielle Unterstützung.</p><p>3. Grundsätzlich gehören Fragen zur Ausbildung in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bundesrat stellt fest, dass die Berufsbildung in zahlreichen Kantonen zum Kompetenzbereich der kantonalen Wirtschaftsdepartemente gehört und sie somit in die Behandlung der Fragen zum Thema IIZ involviert sind. Die kantonalen Bildungsdepartemente sind zudem im nationalen IIZ-Steuerungsgremium durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen vertreten und demnach an der IIZ direkt beteiligt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Rund 350 000 Personen leben in prekären Verhältnissen: Arbeitslosigkeit, Verschuldung, gesundheitliche Probleme, Invalidität, Sozialhilfe prägen ihr Dasein.</p><p>Mehrere Berichte, die jüngst von verschiedenen Bundesämtern veröffentlicht wurden, legen dar, dass Massnahmen, die sich an der Komplexität des Lebenszusammenhangs der einzelnen Personen orientieren, zu besseren Ergebnissen führen:</p><p>- Im Rahmen des Pilotprojekts Mamac konnte die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und kantonaler Sozialhilfe intensiviert werden. Die Anstrengungen der drei Institutionen orientieren sich gezielt an den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Personen.</p><p>- Der Bericht des Seco über die Zusammenarbeit der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe empfiehlt, für bestimmte Personenkategorien in erster Linie die Ausbildung zu unterstützen, Ausbildungsgutscheine zu schaffen und die Anerkennung des Erlernten zu fördern.</p><p>- Nach Ansicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen ist das System der sozialen Sicherheit zwar angemessen; es brauche aber ein Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen, der Bundesämter und der unterschiedlichen kantonalen Stellen.</p><p>- Ausbildung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt bilden zwei Hauptstossrichtungen in der Bekämpfung der Armut (Armutskonferenz 2010).</p><p>Ab 2011 soll eine nationale Vollzugsstruktur der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zum Einsatz gelangen. Vor dem Hintergrund der verschiedenen erwähnten Berichte bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Die IIZ-Struktur sieht eine Koordinationsstelle auf Bundesebene vor; die stellenübergreifende Zusammenarbeit ist aber vor Ort, in den Kantonen, in der Nähe der betroffenen Personen nötig. Wie will der Bundesrat darauf hinwirken?</p><p>2. Es ist wünschenswert, dass der Bildung (Nachholbildung, Weiterbildung, Berufsbildung, Validierung des Erlernten) in dem Massnahmenpaket eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Welche Erfahrungen wurden in den Kantonen bereits gemacht?</p><p>3. Wie will der Bundesrat vorgehen, damit die Bildungsdepartemente der Kantone mit einbezogen werden?</p><p>4. Wie will er konkret erreichen, dass die einzelnen Bundesämter zusammenarbeiten, eine Brücke über die verschiedenen Gesetze (Avig, IVG, BBG usw.) schlagen und ihre Eingliederungsbemühungen gemeinsam bestmöglich auf die betroffene Person ausrichten?</p><p>5. Was für Instrumente sieht der Bundesrat vor, um die Kantone dabei zu unterstützen, prioritär die Zusammenarbeit im Interesse der einzelnen Person zu fördern?</p>
  • Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Bessere Wirksamkeit des staatlichen Handelns durch individuelle Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Institution der sozialen Sicherung deckt spezifische Risiken ab und ist auf ein bestimmtes Zielpublikum ausgerichtet. Diese klar definierte Aufteilung ermöglicht eine effiziente Arbeitsweise und funktioniert für die meisten Betroffenen gut. Etwa 10 Prozent der Betroffenen sind aufgrund komplexer Problemlagen auf Leistungen mehrerer Institutionen angewiesen. Für diese Personen ist die gute und effiziente Zusammenarbeit der involvierten Institutionen - die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) - wichtig, um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt möglichst schnell zu erreichen.</p><p>1./4./5. Die IIZ wurde im Jahr 2001 durch eine gemeinsame Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren initiiert. Nach einer Phase, in der der Fokus auf das Pilotprojekt IIZ-Mamac (medizinisch-arbeitsmarktliche Assessments mit Case Management) ausgerichtet war, haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement des Innern im Jahr 2010 beschlossen, eine nationale IIZ-Organisation zur Weiterentwicklung des ursprünglichen Auftrages einzusetzen. Diese nationale Organisation ist keine Vollzugsstruktur, sondern ein Gremium, das drei Hauptziele verfolgt:</p><p>1. die Einbindung der wichtigen Institutionen in die Steuerung und Gestaltung des Systems;</p><p>2. die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen ALV, IV und Sozialhilfe;</p><p>3. die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.</p><p>Indem alle für die IIZ wichtigen Organisationen auf Bundes- und Kantonsebene in diesem Gremium vertreten sind, ist sowohl der Vollzug vor Ort mit einbezogen als auch die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesämter garantiert. Die Vollzugsorgane der ALV und der IV verfügen seit Jahren über die notwendigen Instrumente und den finanziellen Handlungsspielraum, um alle Ziele der IIZ erreichen zu können.</p><p>2. In der Berufsbildung regelt der Bund die Nachholbildung für Abschlüsse von beruflichen Grundbildungen auf Sekundarstufe II:</p><p>Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Lehrabschluss ohne die Absolvierung eines regulären Bildungsganges zu erlangen.</p><p>Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht es, berufliche Handlungskompetenzen zu bescheinigen und einen formalen Abschluss zu erlangen. Die meisten Kantone haben die Validierung in ihren Berufsbildungsgesetzen verankert, und rund die Hälfte der Kantone hat die entsprechenden Strukturen geschaffen.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfes für ein neues Weiterbildungsgesetz (Umsetzung von Art. 64a der Bundesverfassung) wird geprüft, wie der Zugang zum lebenslangen Lernen verbessert werden kann. Dazu zählt auch die Frage, über welche kompetenzmässigen Voraussetzungen die Individuen verfügen müssen und wie diesbezüglich die interinstitutionelle Zusammenarbeit optimiert werden kann.</p><p>Für die Integration der Jugendlichen stehen bewährte Massnahmen zur Verfügung wie Mentoring und Coaching, Brückenangebote, zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest sowie die individuelle Begleitung. Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie erhalten vom Bund dazu finanzielle Unterstützung.</p><p>3. Grundsätzlich gehören Fragen zur Ausbildung in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bundesrat stellt fest, dass die Berufsbildung in zahlreichen Kantonen zum Kompetenzbereich der kantonalen Wirtschaftsdepartemente gehört und sie somit in die Behandlung der Fragen zum Thema IIZ involviert sind. Die kantonalen Bildungsdepartemente sind zudem im nationalen IIZ-Steuerungsgremium durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen vertreten und demnach an der IIZ direkt beteiligt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Rund 350 000 Personen leben in prekären Verhältnissen: Arbeitslosigkeit, Verschuldung, gesundheitliche Probleme, Invalidität, Sozialhilfe prägen ihr Dasein.</p><p>Mehrere Berichte, die jüngst von verschiedenen Bundesämtern veröffentlicht wurden, legen dar, dass Massnahmen, die sich an der Komplexität des Lebenszusammenhangs der einzelnen Personen orientieren, zu besseren Ergebnissen führen:</p><p>- Im Rahmen des Pilotprojekts Mamac konnte die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und kantonaler Sozialhilfe intensiviert werden. Die Anstrengungen der drei Institutionen orientieren sich gezielt an den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Personen.</p><p>- Der Bericht des Seco über die Zusammenarbeit der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe empfiehlt, für bestimmte Personenkategorien in erster Linie die Ausbildung zu unterstützen, Ausbildungsgutscheine zu schaffen und die Anerkennung des Erlernten zu fördern.</p><p>- Nach Ansicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen ist das System der sozialen Sicherheit zwar angemessen; es brauche aber ein Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen, der Bundesämter und der unterschiedlichen kantonalen Stellen.</p><p>- Ausbildung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt bilden zwei Hauptstossrichtungen in der Bekämpfung der Armut (Armutskonferenz 2010).</p><p>Ab 2011 soll eine nationale Vollzugsstruktur der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zum Einsatz gelangen. Vor dem Hintergrund der verschiedenen erwähnten Berichte bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Die IIZ-Struktur sieht eine Koordinationsstelle auf Bundesebene vor; die stellenübergreifende Zusammenarbeit ist aber vor Ort, in den Kantonen, in der Nähe der betroffenen Personen nötig. Wie will der Bundesrat darauf hinwirken?</p><p>2. Es ist wünschenswert, dass der Bildung (Nachholbildung, Weiterbildung, Berufsbildung, Validierung des Erlernten) in dem Massnahmenpaket eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Welche Erfahrungen wurden in den Kantonen bereits gemacht?</p><p>3. Wie will der Bundesrat vorgehen, damit die Bildungsdepartemente der Kantone mit einbezogen werden?</p><p>4. Wie will er konkret erreichen, dass die einzelnen Bundesämter zusammenarbeiten, eine Brücke über die verschiedenen Gesetze (Avig, IVG, BBG usw.) schlagen und ihre Eingliederungsbemühungen gemeinsam bestmöglich auf die betroffene Person ausrichten?</p><p>5. Was für Instrumente sieht der Bundesrat vor, um die Kantone dabei zu unterstützen, prioritär die Zusammenarbeit im Interesse der einzelnen Person zu fördern?</p>
    • Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Bessere Wirksamkeit des staatlichen Handelns durch individuelle Massnahmen

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