Railcom für eine optimale Nutzung der Bahninfrastruktur

ShortId
10.3957
Id
20103957
Updated
27.07.2023 20:17
Language
de
Title
Railcom für eine optimale Nutzung der Bahninfrastruktur
AdditionalIndexing
48;Kontrolle;Wettbewerb;SBB;Schienenverkehr;Transparenz;Schienennetz;Verkehrsunternehmen;Liberalisierung
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L05K1801021103, SBB
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Grundsätzlich sind weitere Schritte in Richtung von mehr Transparenz und tieferen Kosten notwendig. Dazu sollen nicht zuletzt der diskriminierungsfreie Netzzugang und die Gleichbehandlung der Bahnunternehmen bei der Trassenvergabe gestärkt werden. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass echter Wettbewerb zwischen Infrastrukturbetreiberinnen kaum möglich ist. Hingegen kann angestrebt werden, den bestehenden "Wettbewerb der Ideen", also die Suche nach optimalen Lösungen ("best practice") für gleiche oder ähnliche Aufgabenstellungen durch verschiedene Unternehmen, sowie das Benchmarking zwischen den existierenden Infrastrukturbetreiberinnen zu intensivieren.</p><p>2. Eine starke Kontrolle und Aufsicht über den Monopolbereich Infrastruktur ist aus finanzieller und aus sicherheitstechnischer Sicht wichtig. Diese übt der Bund z. B. im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Bahnen sowie im Rahmen des Controllings der Eisenbahn-Grossprojekte aus. Ebenso wichtig ist, Investitionsentscheide aus einer verkehrs- und finanzpolitischen Gesamtsicht heraus zu fällen und nicht Teiloptimierungen vorzunehmen, z. B. aus Sicht eines einzelnen Verkehrsunternehmens.</p><p>3. Die Frage, welche Organisationsform für die Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz die optimale ist, kann derzeit noch nicht abschliessend beantwortet werden. Neben den Feststellungen bezüglich Mängeln in der heutigen Organisation kommt dazu, dass nicht zuletzt hinsichtlich einer Stärkung der Rolle und der Kompetenzen des Bahnregulators diesbezüglich im Rahmen des bilateralen Landverkehrsabkommens auch die Rechtslage in der EU (die sogenannten Bahnpakete) berücksichtigt werden muss, damit die Schweiz in Zukunft bei Festlegungen zur Sicherheit und Kommunikation ein Mitspracherecht erhält. Das UVEK hat deshalb eine Expertengruppe eingesetzt, die bis 2012 auf die Fragen zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur Antworten zuhanden des Bundesrats und letztlich der Schweizer Politik liefern soll. </p><p>Ein direkter Vergleich mit dem Post- und Elektrizitätsbereich ist nicht möglich, weil dort die Infrastruktur vollständig durch die Kunden und nicht durch die öffentliche Hand gedeckt wird. Dies ist bei der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur nur teilweise der Fall, was wiederum eine andere Art der Steuerung erfordert.</p><p>Die bestehenden Konzessionen der BLS Netz AG und der SBB für die Eisenbahninfrastruktur wurden bewusst auf das Jahr 2020 beschränkt. Dies ermöglicht es, auf Basis der nun laufenden Arbeiten bis etwa 2015 grundlegende Entscheide zu treffen und danach schrittweise umzusetzen.</p><p>4. Mit der Botschaft zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 schlägt der Bundesrat vor, die Position der Schiedskommission im Eisenbahnwesen zu stärken und zu erweitern. Daneben verstärkt das BAV das Subventionscontrolling, was insgesamt eine auf die Situation angepasste Steuerung erlaubt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Eisenbahn-Gesellschaften werden in den nächsten Jahren mit immer mehr Steuergeldern des Bundes ausgebaut. Auch für den Unterhalt und die Substanzerhaltung des Schienennetzes verlangen die Bahnen mehr Geld. Das finanzielle Engagement des Bundes bei der Bahninfrastruktur wird immer grösser. Es ist deshalb angezeigt, dass der Bund verstärkt auch die Kontrolle für den Betrieb und den Unterhalt des Netzes übernimmt und insbesondere die Berechtigung von Allgemein- und Overheadfinanzflüssen innerhalb von Konzernrechnungen integrierter Bahnen überwacht. Dies liegt auch auf der Linie der künftigen Liberalisierungsschritte bei den Bahngesellschaften in Europa, die zu mehr Transparenz und tieferen Kosten beim Netzbetrieb führen sollen. </p><p>Ich unterbreite deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er grundsätzlich die Meinung, dass weitere Liberalisierungsschritte bei den Schweizer Bahnen in Richtung von mehr Transparenz, Wettbewerb und tieferen Kosten notwendig sind? </p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Bund eine verstärkte Kontrolle und Aufsicht über den Bau und den Betrieb der monopolartigen Infrastruktur der Schweizer Bahnen ausüben sollte, um eine zweckmässige und effiziente Verwendung der Steuergelder für Ausbau, Unterhalt und Substanzerhaltung des Schweizer Eisenbahnnetzes sicherzustellen? </p><p>3. Im Postbereich und in der Elektrizitätsbranche haben sich Postreg (neu Postcom) bzw. Elcom als starke Aufsichts- und den freien Wettbewerb sichernde Regulationsbehörden des Bundes bewährt. Ist er auch der Meinung, dass die postulierte Verstärkung der Aufsicht und Einflussnahme des Bundes im Bahnbereich mit einem solchen Regulator notwendig ist? Wenn ja, was sieht der Bundesrat für erste Schritte und Massnahmen für die Einführung einer Railcom, und wann beginnt er damit?</p><p>4. Oder ist er der Meinung, dass eine zwar verstärkte, aber gegenüber einer Railcom abgeschwächte Überwachung und Aufsicht nur durch das Bundesamt für Verkehr genügt? Wenn ja, wie sieht diese Aufsicht aus, und wann und mit welchen Schritten und Massnahmen beginnt der Bundesrat mit der Umsetzung?</p>
  • Railcom für eine optimale Nutzung der Bahninfrastruktur
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Grundsätzlich sind weitere Schritte in Richtung von mehr Transparenz und tieferen Kosten notwendig. Dazu sollen nicht zuletzt der diskriminierungsfreie Netzzugang und die Gleichbehandlung der Bahnunternehmen bei der Trassenvergabe gestärkt werden. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass echter Wettbewerb zwischen Infrastrukturbetreiberinnen kaum möglich ist. Hingegen kann angestrebt werden, den bestehenden "Wettbewerb der Ideen", also die Suche nach optimalen Lösungen ("best practice") für gleiche oder ähnliche Aufgabenstellungen durch verschiedene Unternehmen, sowie das Benchmarking zwischen den existierenden Infrastrukturbetreiberinnen zu intensivieren.</p><p>2. Eine starke Kontrolle und Aufsicht über den Monopolbereich Infrastruktur ist aus finanzieller und aus sicherheitstechnischer Sicht wichtig. Diese übt der Bund z. B. im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Bahnen sowie im Rahmen des Controllings der Eisenbahn-Grossprojekte aus. Ebenso wichtig ist, Investitionsentscheide aus einer verkehrs- und finanzpolitischen Gesamtsicht heraus zu fällen und nicht Teiloptimierungen vorzunehmen, z. B. aus Sicht eines einzelnen Verkehrsunternehmens.</p><p>3. Die Frage, welche Organisationsform für die Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz die optimale ist, kann derzeit noch nicht abschliessend beantwortet werden. Neben den Feststellungen bezüglich Mängeln in der heutigen Organisation kommt dazu, dass nicht zuletzt hinsichtlich einer Stärkung der Rolle und der Kompetenzen des Bahnregulators diesbezüglich im Rahmen des bilateralen Landverkehrsabkommens auch die Rechtslage in der EU (die sogenannten Bahnpakete) berücksichtigt werden muss, damit die Schweiz in Zukunft bei Festlegungen zur Sicherheit und Kommunikation ein Mitspracherecht erhält. Das UVEK hat deshalb eine Expertengruppe eingesetzt, die bis 2012 auf die Fragen zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur Antworten zuhanden des Bundesrats und letztlich der Schweizer Politik liefern soll. </p><p>Ein direkter Vergleich mit dem Post- und Elektrizitätsbereich ist nicht möglich, weil dort die Infrastruktur vollständig durch die Kunden und nicht durch die öffentliche Hand gedeckt wird. Dies ist bei der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur nur teilweise der Fall, was wiederum eine andere Art der Steuerung erfordert.</p><p>Die bestehenden Konzessionen der BLS Netz AG und der SBB für die Eisenbahninfrastruktur wurden bewusst auf das Jahr 2020 beschränkt. Dies ermöglicht es, auf Basis der nun laufenden Arbeiten bis etwa 2015 grundlegende Entscheide zu treffen und danach schrittweise umzusetzen.</p><p>4. Mit der Botschaft zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 schlägt der Bundesrat vor, die Position der Schiedskommission im Eisenbahnwesen zu stärken und zu erweitern. Daneben verstärkt das BAV das Subventionscontrolling, was insgesamt eine auf die Situation angepasste Steuerung erlaubt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Eisenbahn-Gesellschaften werden in den nächsten Jahren mit immer mehr Steuergeldern des Bundes ausgebaut. Auch für den Unterhalt und die Substanzerhaltung des Schienennetzes verlangen die Bahnen mehr Geld. Das finanzielle Engagement des Bundes bei der Bahninfrastruktur wird immer grösser. Es ist deshalb angezeigt, dass der Bund verstärkt auch die Kontrolle für den Betrieb und den Unterhalt des Netzes übernimmt und insbesondere die Berechtigung von Allgemein- und Overheadfinanzflüssen innerhalb von Konzernrechnungen integrierter Bahnen überwacht. Dies liegt auch auf der Linie der künftigen Liberalisierungsschritte bei den Bahngesellschaften in Europa, die zu mehr Transparenz und tieferen Kosten beim Netzbetrieb führen sollen. </p><p>Ich unterbreite deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt er grundsätzlich die Meinung, dass weitere Liberalisierungsschritte bei den Schweizer Bahnen in Richtung von mehr Transparenz, Wettbewerb und tieferen Kosten notwendig sind? </p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass der Bund eine verstärkte Kontrolle und Aufsicht über den Bau und den Betrieb der monopolartigen Infrastruktur der Schweizer Bahnen ausüben sollte, um eine zweckmässige und effiziente Verwendung der Steuergelder für Ausbau, Unterhalt und Substanzerhaltung des Schweizer Eisenbahnnetzes sicherzustellen? </p><p>3. Im Postbereich und in der Elektrizitätsbranche haben sich Postreg (neu Postcom) bzw. Elcom als starke Aufsichts- und den freien Wettbewerb sichernde Regulationsbehörden des Bundes bewährt. Ist er auch der Meinung, dass die postulierte Verstärkung der Aufsicht und Einflussnahme des Bundes im Bahnbereich mit einem solchen Regulator notwendig ist? Wenn ja, was sieht der Bundesrat für erste Schritte und Massnahmen für die Einführung einer Railcom, und wann beginnt er damit?</p><p>4. Oder ist er der Meinung, dass eine zwar verstärkte, aber gegenüber einer Railcom abgeschwächte Überwachung und Aufsicht nur durch das Bundesamt für Verkehr genügt? Wenn ja, wie sieht diese Aufsicht aus, und wann und mit welchen Schritten und Massnahmen beginnt der Bundesrat mit der Umsetzung?</p>
    • Railcom für eine optimale Nutzung der Bahninfrastruktur

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