Rückbehaltung der italienischen Gelder aus der Zinsbesteuerung

ShortId
10.3959
Id
20103959
Updated
27.07.2023 19:35
Language
de
Title
Rückbehaltung der italienischen Gelder aus der Zinsbesteuerung
AdditionalIndexing
24;Zinsbesteuerung;Zahlung;Steuerpolitik;Italien;Steuerübereinkommen;Retorsionsmassnahme;Holding
1
  • L05K1107040602, Zinsbesteuerung
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L06K070301020202, Holding
  • L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dass Italien die Schweiz wegen Existenz von Domizil- und Holdinggesellschaften auf eine schwarze Liste für Steuerparadiese setzt und damit die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern behindert und schädigt, ist inakzeptabel. Die Begründung, es handle sich dabei um einen Automatismus, der sich aus der italienischen Rechtsprechung ergibt, ist fadenscheinig. Der Bundesrat soll endlich ein klares Zeichen setzen, dass die Schweiz sich nicht erpressen lässt und bereit ist, sich zu wehren sowie Konsequenzen zu ziehen und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Ein erneutes Verzagen und Kleinbeigeben wie im Falle des Umgangs mit gestohlenen Bankdaten durch Deutschland darf er sich nicht erneut erlauben. Die Ausreden wegen völkerrechtlicher Verpflichtungen oder gutnachbarschaftlicher Beziehungen wirken nur hilflos und lächerlich, wenn man vergleicht, wie viel Wert solche Argumente bei unseren Nachbarn haben. Auch Italien scheint sich keinen Deut um Verträge wie die Bilateralen zu kümmern oder an gutnachbarschaftlichen Beziehungen zur Schweiz interessiert zu sein. Die Sistierung der Zahlungen aus der Zinsbesteuerung an Italien wäre eine angemessene Reaktion seitens der Schweiz.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat wiederholt sein Bedauern und sein Missfallen über bestimmte steuerliche Massnahmen Italiens geäussert, namentlich darüber, dass Italien die Schweiz auf verschiedenen schwarzen Listen führt. Dieser Umstand ist bedauerlich; es handelt sich jedoch um Bestimmungen des innerstaatlichen Rechtes, deren Unvereinbarkeit mit dem internationalen Recht schwierig aufzuzeigen ist. Im Rahmen bilateraler Gespräche mit Italien hat der Bundesrat wiederholt eine umfassende gemeinsame Lösung für alle offenen Fragen in dieser Angelegenheit angestrebt. Die Bundespräsidentin hat diese Haltung anlässlich des offiziellen Arbeitsbesuchs des italienischen Aussenministers in Bern am 13. Januar 2011 bestätigt.</p><p>Italien ist der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz und ein Nachbarstaat, mit dem unser Land traditionell gute Beziehungen pflegt. In diesem Geiste beabsichtigt der Bundesrat das Steuerproblem anzugehen. Er ist unzufrieden, dass die bilateralen Verhandlungen in dieser Frage gegenwärtig festgefahren sind. Der Bundesrat hat deshalb Italien vorgeschlagen, diese Verhandlungen wiederaufzunehmen. Die Schweiz bleibt in der Verteidigung ihrer Interessen aktiv. So hat sie am 6. Dezember 2010 in Brüssel an der 56. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU eine neue Massnahme Italiens zur Unterbindung des Mehrwertsteuerbetrugs kritisiert, die sich direkt auf bestehende schwarze Listen bezieht. Diese Massnahme bringt einen bürokratischen Aufwand mit sich, der zahlreiche italienische Importeure vom Handel mit der Schweiz abschrecken dürfte. Die EU hat verlauten lassen, dass sie sich des Problems annimmt.</p><p>Der in der Motion vorgebrachte Vorschlag, die aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhobenen Steuererträge zurückzubehalten, steht im Gegensatz zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Diese Verpflichtungen werden seitens der Schweiz traditionsgemäss und mit gutem Grund ernst genommen. Eine solche Massnahme wäre überdies dazu angetan, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu beeinträchtigen, ja, sie könnte sogar zu Rechtsstreitigkeiten führen, namentlich auch mit der Europäischen Kommission und mit den anderen EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat ist jedenfalls der Überzeugung, dass eine solche Massnahme nicht nur unangemessen, weil willkürlich ist, sondern dass sie sogar kontraproduktiv ist und somit den schweizerischen Interessen zuwiderläuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass jene Steuererträge, welche aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhoben werden, solange in der Schweiz zurückbehalten, d. h. nicht an Italien überwiesen werden, bis Italien die Schweiz wieder von der schwarzen Liste der Steuerparadiese streicht.</p>
  • Rückbehaltung der italienischen Gelder aus der Zinsbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dass Italien die Schweiz wegen Existenz von Domizil- und Holdinggesellschaften auf eine schwarze Liste für Steuerparadiese setzt und damit die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern behindert und schädigt, ist inakzeptabel. Die Begründung, es handle sich dabei um einen Automatismus, der sich aus der italienischen Rechtsprechung ergibt, ist fadenscheinig. Der Bundesrat soll endlich ein klares Zeichen setzen, dass die Schweiz sich nicht erpressen lässt und bereit ist, sich zu wehren sowie Konsequenzen zu ziehen und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Ein erneutes Verzagen und Kleinbeigeben wie im Falle des Umgangs mit gestohlenen Bankdaten durch Deutschland darf er sich nicht erneut erlauben. Die Ausreden wegen völkerrechtlicher Verpflichtungen oder gutnachbarschaftlicher Beziehungen wirken nur hilflos und lächerlich, wenn man vergleicht, wie viel Wert solche Argumente bei unseren Nachbarn haben. Auch Italien scheint sich keinen Deut um Verträge wie die Bilateralen zu kümmern oder an gutnachbarschaftlichen Beziehungen zur Schweiz interessiert zu sein. Die Sistierung der Zahlungen aus der Zinsbesteuerung an Italien wäre eine angemessene Reaktion seitens der Schweiz.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat wiederholt sein Bedauern und sein Missfallen über bestimmte steuerliche Massnahmen Italiens geäussert, namentlich darüber, dass Italien die Schweiz auf verschiedenen schwarzen Listen führt. Dieser Umstand ist bedauerlich; es handelt sich jedoch um Bestimmungen des innerstaatlichen Rechtes, deren Unvereinbarkeit mit dem internationalen Recht schwierig aufzuzeigen ist. Im Rahmen bilateraler Gespräche mit Italien hat der Bundesrat wiederholt eine umfassende gemeinsame Lösung für alle offenen Fragen in dieser Angelegenheit angestrebt. Die Bundespräsidentin hat diese Haltung anlässlich des offiziellen Arbeitsbesuchs des italienischen Aussenministers in Bern am 13. Januar 2011 bestätigt.</p><p>Italien ist der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz und ein Nachbarstaat, mit dem unser Land traditionell gute Beziehungen pflegt. In diesem Geiste beabsichtigt der Bundesrat das Steuerproblem anzugehen. Er ist unzufrieden, dass die bilateralen Verhandlungen in dieser Frage gegenwärtig festgefahren sind. Der Bundesrat hat deshalb Italien vorgeschlagen, diese Verhandlungen wiederaufzunehmen. Die Schweiz bleibt in der Verteidigung ihrer Interessen aktiv. So hat sie am 6. Dezember 2010 in Brüssel an der 56. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU eine neue Massnahme Italiens zur Unterbindung des Mehrwertsteuerbetrugs kritisiert, die sich direkt auf bestehende schwarze Listen bezieht. Diese Massnahme bringt einen bürokratischen Aufwand mit sich, der zahlreiche italienische Importeure vom Handel mit der Schweiz abschrecken dürfte. Die EU hat verlauten lassen, dass sie sich des Problems annimmt.</p><p>Der in der Motion vorgebrachte Vorschlag, die aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhobenen Steuererträge zurückzubehalten, steht im Gegensatz zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Diese Verpflichtungen werden seitens der Schweiz traditionsgemäss und mit gutem Grund ernst genommen. Eine solche Massnahme wäre überdies dazu angetan, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu beeinträchtigen, ja, sie könnte sogar zu Rechtsstreitigkeiten führen, namentlich auch mit der Europäischen Kommission und mit den anderen EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat ist jedenfalls der Überzeugung, dass eine solche Massnahme nicht nur unangemessen, weil willkürlich ist, sondern dass sie sogar kontraproduktiv ist und somit den schweizerischen Interessen zuwiderläuft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass jene Steuererträge, welche aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf italienischen Vermögenserträgen in der Schweiz erhoben werden, solange in der Schweiz zurückbehalten, d. h. nicht an Italien überwiesen werden, bis Italien die Schweiz wieder von der schwarzen Liste der Steuerparadiese streicht.</p>
    • Rückbehaltung der italienischen Gelder aus der Zinsbesteuerung

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