Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs

ShortId
10.3960
Id
20103960
Updated
28.07.2023 10:47
Language
de
Title
Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs
AdditionalIndexing
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Rückzug;bilaterales Abkommen;EU-Beitrittsverhandlung
1
  • L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
  • L04K08010208, Rückzug
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während der vergangenen Monate ist die Diskussion um einen EU-Beitritt der Schweiz wieder verstärkt geführt worden. Während Vertreter der EU (Kommissionspräsident Barroso, Botschafter Reiterer) den bilateralen Weg in seinen Möglichkeiten für ausgeschöpft erklärten und von der Schweiz die automatische Übernahme von EU-Recht verlangten, haben sich sowohl die Wirtschaft (Economiesuisse) als auch der Bundesrat klar für eine Fortsetzung des bilateralen Weges ausgesprochen, der selbstverständlich mit einem EU-Beitritt nicht vereinbar ist. Im Sinne einer Klärung der Positionen ist somit ein Rückzug des Beitrittsgesuchs angezeigt, zumal nun endlich auch die Mitteparteien, allen voran die FDP an der Delegiertenversammlung vom 16. Oktober 2010, den EU-Beitritt als Ziel aufgegeben haben. Die Liste der gravierenden Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur krisengeschüttelten EU mit ihren völlig unklaren Zukunftsperspektiven ist lang: der massive Abbau unserer einzigartigen Volks- und Freiheitsrechte, die Preisgabe der schweizerischen Neutralität, der Verlust der wirtschaftspolitischen Handlungsfreiheit, die Verdoppelung der Mehrwertsteuer, die Transferierung von Milliardenzahlungen an die Europäische Zentralbank in Frankfurt und von überproportional hohen Beitragszahlungen an die EU zur Mitfinanzierung der Schulden und Haushaltsdefizite der Länder in der Eurozone, der Verlust der Währungsautonomie, die enorme Zinsbelastung sowie der massive Anstieg der Arbeitslosigkeit. All diese Faktoren würden zu einem bedeutenden Freiheits- und Wohlstandsverlust führen. Der Bundesrat muss sich ausschliesslich auf den bilateralen Weg konzentrieren, aber nur dort, wo dies im Landesinteresse ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zum Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU geäussert. Letztmals lehnte er in der Beantwortung des Postulats Estermann 09.3641 vom 12. Juni 2009 einen Rückzug dieses Gesuchs ab, zuvor in der Beantwortung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 07.3001 vom 28. Februar 2007. Die damaligen Ablehnungsgründe sind nach wie vor gültig. So belastet das ruhende Beitrittsgesuch die bilateralen Verhandlungen mit der EU in keiner Weise, und dessen Rückzug brächte der Schweiz keinen Nutzen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf. Dies gilt umso mehr, als auch der Nationalrat zum letzten Mal am 24. November 2009 ein entsprechendes Begehren abgelehnt hat, der Ständerat am 20. März 2007. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jetzt endlich das Gesuch vom 20. Mai 1992 um Aufnahme von Verhandlungen für einen EU-Beitritt der Schweiz zurückzuziehen.</p>
  • Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während der vergangenen Monate ist die Diskussion um einen EU-Beitritt der Schweiz wieder verstärkt geführt worden. Während Vertreter der EU (Kommissionspräsident Barroso, Botschafter Reiterer) den bilateralen Weg in seinen Möglichkeiten für ausgeschöpft erklärten und von der Schweiz die automatische Übernahme von EU-Recht verlangten, haben sich sowohl die Wirtschaft (Economiesuisse) als auch der Bundesrat klar für eine Fortsetzung des bilateralen Weges ausgesprochen, der selbstverständlich mit einem EU-Beitritt nicht vereinbar ist. Im Sinne einer Klärung der Positionen ist somit ein Rückzug des Beitrittsgesuchs angezeigt, zumal nun endlich auch die Mitteparteien, allen voran die FDP an der Delegiertenversammlung vom 16. Oktober 2010, den EU-Beitritt als Ziel aufgegeben haben. Die Liste der gravierenden Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur krisengeschüttelten EU mit ihren völlig unklaren Zukunftsperspektiven ist lang: der massive Abbau unserer einzigartigen Volks- und Freiheitsrechte, die Preisgabe der schweizerischen Neutralität, der Verlust der wirtschaftspolitischen Handlungsfreiheit, die Verdoppelung der Mehrwertsteuer, die Transferierung von Milliardenzahlungen an die Europäische Zentralbank in Frankfurt und von überproportional hohen Beitragszahlungen an die EU zur Mitfinanzierung der Schulden und Haushaltsdefizite der Länder in der Eurozone, der Verlust der Währungsautonomie, die enorme Zinsbelastung sowie der massive Anstieg der Arbeitslosigkeit. All diese Faktoren würden zu einem bedeutenden Freiheits- und Wohlstandsverlust führen. Der Bundesrat muss sich ausschliesslich auf den bilateralen Weg konzentrieren, aber nur dort, wo dies im Landesinteresse ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zum Beitrittsgesuch der Schweiz zur EU geäussert. Letztmals lehnte er in der Beantwortung des Postulats Estermann 09.3641 vom 12. Juni 2009 einen Rückzug dieses Gesuchs ab, zuvor in der Beantwortung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 07.3001 vom 28. Februar 2007. Die damaligen Ablehnungsgründe sind nach wie vor gültig. So belastet das ruhende Beitrittsgesuch die bilateralen Verhandlungen mit der EU in keiner Weise, und dessen Rückzug brächte der Schweiz keinen Nutzen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf. Dies gilt umso mehr, als auch der Nationalrat zum letzten Mal am 24. November 2009 ein entsprechendes Begehren abgelehnt hat, der Ständerat am 20. März 2007. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jetzt endlich das Gesuch vom 20. Mai 1992 um Aufnahme von Verhandlungen für einen EU-Beitritt der Schweiz zurückzuziehen.</p>
    • Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs

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