Die Medienvielfalt in Gefahr?
- ShortId
-
10.3963
- Id
-
20103963
- Updated
-
28.07.2023 09:46
- Language
-
de
- Title
-
Die Medienvielfalt in Gefahr?
- AdditionalIndexing
-
34;Kartell;Oligopol;Wettbewerb;Kommunikationspolitik;ausserparlamentarische Kommission;Massenmedium;Presseunternehmen;Verlag
- 1
-
- L03K120204, Kommunikationspolitik
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0703010105, Oligopol
- L05K1202031001, Verlag
- L07K07030102010401, Kartell
- L06K120205010504, Presseunternehmen
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L03K070301, Wettbewerb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine vielfältige Medienlandschaft, die die Meinungsvielfalt im Land widerspiegelt, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die direkte Demokratie. Die Dominanz einzelner Medienhäuser wie auch der sich wandelnde Medienkonsum führten in den letzten Jahren zu Fusionen und/oder zu einer starken Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verlags- und Medienhäusern. Viele Produkte unterscheiden sich heute nur noch durch den Namen oder durch das Logo bzw. sind im Printbereich Kopfblätter der grösseren Tageszeitungen. Dieser zunehmende Konzentrationsprozess findet nicht nur bezogen auf die einzelnen Produkte und Märkte statt, sondern integriert auch zunehmend verschiedene Medienformen (Print, Radio, Fernsehen, Web) in wenigen, grossen Verlagshäusern. Diese Vorgänge werden offensichtlich durch Absprachen zwischen einzelnen Verlagshäusern begleitet, womit der Wettbewerb eingeschränkt oder gar beseitigt wird. Jüngste Beispiele sind der "Tausch" von Beteiligungen an verschiedenen Zürcher und Ostschweizer Zeitungen durch "Tamedia" und "NZZ" und die Übernahme diverser Tageszeitungen in der Romandie durch die "Tamedia" von der Edipresse-Gruppe. Für die unabhängige Meinungsbildung ist diese Entwicklung bedrohlich.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der zentralen Bedeutung der Medien und insbesondere der Medienvielfalt für die Demokratie bewusst. Dies hat der Bundesrat mehrfach ausgedrückt, so beispielsweise in den Antworten auf die Motionen Barthassat 09.3302 und Fehr Jacqueline 10.3505 sowie auf die Interpellation Widmer 09.3235. Mit seiner Antwort auf das Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629 hat der Bundesrat zudem auch die Auffassung unterstützt, dass die Beurteilung der aktuellen Situation im Medienbereich einer detaillierten Abklärung bedarf. Die nach der Überweisung des Postulates an den Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien liegen vor und werden zurzeit ausgewertet. Auf der Basis dieser Studien wird der Bundesrat noch in diesem Jahr eine vertiefte Beurteilung der Situation vornehmen und einen Bericht dazu erstellen.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Medien ihre staatspolitische Funktion nur in einem funktionierenden publizistischen Wettbewerb erfüllen können. Da jedoch dafür eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage notwendig ist, sind Tendenzen zur Medienkonzentration oder Kooperationen nicht von vornherein nur negativ zu bewerten. Diese Vorgänge sind von der Wettbewerbskommission (Weko) in Anwendung des Kartellrechtes zu beurteilen; dabei stehen allerdings wirtschaftliche und nicht medienpolitische Kriterien im Vordergrund (vgl. Antwort zu den Fragen 3 bis 5).</p><p>3.-5. Die Bundesverfassung (SR 101) sieht nur bei den audiovisuellen Medien eine Bundeskompetenz mit entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten vor (Art. 93). Eine derartige Zuständigkeit fehlt im Bereich der Printmedien. Hier beschränkt sich die Bundesverfassung darauf, die Pressefreiheit als Teil der Medienfreiheit zu schützen (Art. 17). In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das Parlament im Jahr 2005 auf die parlamentarische Initiative 03.448, "Medien und Demokratie", die auf einen Verfassungsartikel mit einer Bundeszuständigkeit zur Förderung der Medienvielfalt einschliesslich der Pressevielfalt abzielte, nicht eingetreten ist. Folglich sind direkte medienpolitische Massnahmen oder behördliche Interventionen zur Sicherung und Erhaltung der heutigen Medien- und Meinungsvielfalt im Bereich der Presse nicht möglich. </p><p>Bei einer tatsächlichen oder vermuteten Wettbewerbsabrede ist es Sache der Weko, allenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abklärung vorzunehmen. Diese Abklärung erfolgt auf der Grundlage des Kartellgesetzes (SR 251). Dieses kennt seit dem 1. April 2004 keine verschärfte Meldepflicht mehr bei Zusammenschlüssen von Medienunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Situation im Medienbereich? Ist er nicht auch der Meinung, dass eine möglichst grosse Medienvielfalt eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie darstellt?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass Absprachen (Kartelle) unter den Marktteilnehmern den Wettbewerb und damit die Medienvielfalt negativ beeinflussen können?</p><p>3. Mit welchen Instrumenten ist aus der Sicht des Bundesrates solchen Absprachen und Gebietsaufteilungen zu begegnen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Wettbewerbskommission dazu zu bringen, auch in solchen Fällen einzugreifen, um die Vielfalt der Medienlandschaft sicherzustellen?</p><p>5. Sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür vorhanden?</p>
- Die Medienvielfalt in Gefahr?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine vielfältige Medienlandschaft, die die Meinungsvielfalt im Land widerspiegelt, ist eine unabdingbare Voraussetzung für die direkte Demokratie. Die Dominanz einzelner Medienhäuser wie auch der sich wandelnde Medienkonsum führten in den letzten Jahren zu Fusionen und/oder zu einer starken Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verlags- und Medienhäusern. Viele Produkte unterscheiden sich heute nur noch durch den Namen oder durch das Logo bzw. sind im Printbereich Kopfblätter der grösseren Tageszeitungen. Dieser zunehmende Konzentrationsprozess findet nicht nur bezogen auf die einzelnen Produkte und Märkte statt, sondern integriert auch zunehmend verschiedene Medienformen (Print, Radio, Fernsehen, Web) in wenigen, grossen Verlagshäusern. Diese Vorgänge werden offensichtlich durch Absprachen zwischen einzelnen Verlagshäusern begleitet, womit der Wettbewerb eingeschränkt oder gar beseitigt wird. Jüngste Beispiele sind der "Tausch" von Beteiligungen an verschiedenen Zürcher und Ostschweizer Zeitungen durch "Tamedia" und "NZZ" und die Übernahme diverser Tageszeitungen in der Romandie durch die "Tamedia" von der Edipresse-Gruppe. Für die unabhängige Meinungsbildung ist diese Entwicklung bedrohlich.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der zentralen Bedeutung der Medien und insbesondere der Medienvielfalt für die Demokratie bewusst. Dies hat der Bundesrat mehrfach ausgedrückt, so beispielsweise in den Antworten auf die Motionen Barthassat 09.3302 und Fehr Jacqueline 10.3505 sowie auf die Interpellation Widmer 09.3235. Mit seiner Antwort auf das Postulat Fehr Hans-Jürg 09.3629 hat der Bundesrat zudem auch die Auffassung unterstützt, dass die Beurteilung der aktuellen Situation im Medienbereich einer detaillierten Abklärung bedarf. Die nach der Überweisung des Postulates an den Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien liegen vor und werden zurzeit ausgewertet. Auf der Basis dieser Studien wird der Bundesrat noch in diesem Jahr eine vertiefte Beurteilung der Situation vornehmen und einen Bericht dazu erstellen.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Medien ihre staatspolitische Funktion nur in einem funktionierenden publizistischen Wettbewerb erfüllen können. Da jedoch dafür eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage notwendig ist, sind Tendenzen zur Medienkonzentration oder Kooperationen nicht von vornherein nur negativ zu bewerten. Diese Vorgänge sind von der Wettbewerbskommission (Weko) in Anwendung des Kartellrechtes zu beurteilen; dabei stehen allerdings wirtschaftliche und nicht medienpolitische Kriterien im Vordergrund (vgl. Antwort zu den Fragen 3 bis 5).</p><p>3.-5. Die Bundesverfassung (SR 101) sieht nur bei den audiovisuellen Medien eine Bundeskompetenz mit entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten vor (Art. 93). Eine derartige Zuständigkeit fehlt im Bereich der Printmedien. Hier beschränkt sich die Bundesverfassung darauf, die Pressefreiheit als Teil der Medienfreiheit zu schützen (Art. 17). In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das Parlament im Jahr 2005 auf die parlamentarische Initiative 03.448, "Medien und Demokratie", die auf einen Verfassungsartikel mit einer Bundeszuständigkeit zur Förderung der Medienvielfalt einschliesslich der Pressevielfalt abzielte, nicht eingetreten ist. Folglich sind direkte medienpolitische Massnahmen oder behördliche Interventionen zur Sicherung und Erhaltung der heutigen Medien- und Meinungsvielfalt im Bereich der Presse nicht möglich. </p><p>Bei einer tatsächlichen oder vermuteten Wettbewerbsabrede ist es Sache der Weko, allenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abklärung vorzunehmen. Diese Abklärung erfolgt auf der Grundlage des Kartellgesetzes (SR 251). Dieses kennt seit dem 1. April 2004 keine verschärfte Meldepflicht mehr bei Zusammenschlüssen von Medienunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Situation im Medienbereich? Ist er nicht auch der Meinung, dass eine möglichst grosse Medienvielfalt eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie darstellt?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass Absprachen (Kartelle) unter den Marktteilnehmern den Wettbewerb und damit die Medienvielfalt negativ beeinflussen können?</p><p>3. Mit welchen Instrumenten ist aus der Sicht des Bundesrates solchen Absprachen und Gebietsaufteilungen zu begegnen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er, um die Wettbewerbskommission dazu zu bringen, auch in solchen Fällen einzugreifen, um die Vielfalt der Medienlandschaft sicherzustellen?</p><p>5. Sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür vorhanden?</p>
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