Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer. Welche Möglichkeit haben die Kantone und Gemeinden?
- ShortId
-
10.3968
- Id
-
20103968
- Updated
-
28.07.2023 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer. Welche Möglichkeit haben die Kantone und Gemeinden?
- AdditionalIndexing
-
48;Gemeinde;Kanton;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in
- 1
-
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L06K180102010105, Radfahrer/in
- L06K080701020106, Gemeinde
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erfahrungen aus Strassburg und Bordeaux haben gezeigt, dass die Einführung des grünen Pfeils für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer an roten Ampeln nicht nur wirksam ist, sondern auch ein ausreichendes Mass an Sicherheit gewährleistet. Es wäre interessant, den Gemeinden und Kantonen, die diese Praxis generell anwenden wollen, die entsprechende Möglichkeit einzuräumen.</p><p>Kann der Bundesrat angeben, welche allfälligen Einschränkungen vonseiten des Bundes existieren, die eine solche Praxis verhindern könnten? Die Antwort ist nützlich für die Gemeinden und Kantone, die den obengenannten Beispielen folgen wollen.</p>
- <p>Nach dem von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen vom 8. November 1968 (SR 0.741.20) bedeutet rotes Licht das Verbot weiterzufahren. Die schweizerische Gesetzgebung hat diese Vorschrift in die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) übernommen. Das Abbiegen nach rechts ist nach schweizerischem Recht nur dann zulässig, wenn für die Rechtsabbiegenden nach der Verzweigung ein separater Fahrstreifen zur Verfügung steht, der Konfliktsituationen mit dem Geradeausverkehr auf der Querfahrbahn verhindert, und das Rechtsabbiegen zusätzlich durch ein grünes Licht erlaubt wird.</p><p>Mit der vom Interpellanten vorgeschlagenen Massnahme könnte der Komfort der Radfahrer insofern erhöht werden, als ihre Wartezeit wegfallen würde bzw. sie nicht anhalten und danach wieder anfahren müssten. Trotz dieser positiven Aspekte dürfte sich die Anzahl potenzieller Konfliktsituationen erhöhen. Die Verkehrssicherheit würde sich aus folgenden Gründen verschlechtern:</p><p>- Es besteht eine erhöhte Gefahr von Kollisionen zwischen rechts abbiegenden Radfahrern mit von links kommenden, vortrittsberechtigten Fahrzeugen. Die rechts abbiegenden Fahrräder sind für die Lenker dieser Fahrzeuge nicht immer gut erkennbar, weil sie unmittelbar vor dem Abbiegen beispielsweise durch wartende Liefer- oder Lastwagen verdeckt werden. Aber auch für sie selbst entsteht eine unübersichtliche Verkehrssituation, weil sie die von links kommenden Fahrzeuge unter Umständen nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Weitere Gefahrensituationen entstehen dadurch, dass die dem Rechtsfahrgebot unterstehenden Fahrzeuglenker auf der Querfahrbahn durch plötzlich auftauchende Fahrräder überrascht werden. Ebenso können von links kommende, vortrittsberechtigte Radfahrer abgedrängt und so von hinter ihnen fahrenden Motorfahrzeugen gefährdet werden.</p><p>- Fussgänger und Benützer fahrzeugähnlicher Geräte werden gefährdet, wenn sie den Fussgängerstreifen vor der Verzweigung bei Grün überqueren wollen.</p><p>Angesichts der starken Zunahme von Velounfällen (Verdoppelung der Anzahl getöteter Radfahrer zwischen 2008 und 2009) würde damit ein falsches Zeichen gesetzt.</p><p>Die vom Interpellanten vorgeschlagene Kompetenzübertragung auf die Kantone und Gemeinden und die damit zu erwartende uneinheitliche Umsetzung würde zudem nicht nur bei den Radfahrern, sondern auch bei den anderen Fahrzeuglenkern Unsicherheiten hervorrufen: Namentlich Ortsunkundige wüssten nicht, welche Regelung an einer bestimmten Verzweigung gelten würde.</p><p>Der Bundesrat lehnt deshalb die vom Interpellanten vorgeschlagene Massnahme ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche bundesrechtlichen Einschränkungen sind bei einer generellen Einführung des grünen Pfeils für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer zu beachten?</p>
- Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer. Welche Möglichkeit haben die Kantone und Gemeinden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Erfahrungen aus Strassburg und Bordeaux haben gezeigt, dass die Einführung des grünen Pfeils für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer an roten Ampeln nicht nur wirksam ist, sondern auch ein ausreichendes Mass an Sicherheit gewährleistet. Es wäre interessant, den Gemeinden und Kantonen, die diese Praxis generell anwenden wollen, die entsprechende Möglichkeit einzuräumen.</p><p>Kann der Bundesrat angeben, welche allfälligen Einschränkungen vonseiten des Bundes existieren, die eine solche Praxis verhindern könnten? Die Antwort ist nützlich für die Gemeinden und Kantone, die den obengenannten Beispielen folgen wollen.</p>
- <p>Nach dem von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen vom 8. November 1968 (SR 0.741.20) bedeutet rotes Licht das Verbot weiterzufahren. Die schweizerische Gesetzgebung hat diese Vorschrift in die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) übernommen. Das Abbiegen nach rechts ist nach schweizerischem Recht nur dann zulässig, wenn für die Rechtsabbiegenden nach der Verzweigung ein separater Fahrstreifen zur Verfügung steht, der Konfliktsituationen mit dem Geradeausverkehr auf der Querfahrbahn verhindert, und das Rechtsabbiegen zusätzlich durch ein grünes Licht erlaubt wird.</p><p>Mit der vom Interpellanten vorgeschlagenen Massnahme könnte der Komfort der Radfahrer insofern erhöht werden, als ihre Wartezeit wegfallen würde bzw. sie nicht anhalten und danach wieder anfahren müssten. Trotz dieser positiven Aspekte dürfte sich die Anzahl potenzieller Konfliktsituationen erhöhen. Die Verkehrssicherheit würde sich aus folgenden Gründen verschlechtern:</p><p>- Es besteht eine erhöhte Gefahr von Kollisionen zwischen rechts abbiegenden Radfahrern mit von links kommenden, vortrittsberechtigten Fahrzeugen. Die rechts abbiegenden Fahrräder sind für die Lenker dieser Fahrzeuge nicht immer gut erkennbar, weil sie unmittelbar vor dem Abbiegen beispielsweise durch wartende Liefer- oder Lastwagen verdeckt werden. Aber auch für sie selbst entsteht eine unübersichtliche Verkehrssituation, weil sie die von links kommenden Fahrzeuge unter Umständen nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Weitere Gefahrensituationen entstehen dadurch, dass die dem Rechtsfahrgebot unterstehenden Fahrzeuglenker auf der Querfahrbahn durch plötzlich auftauchende Fahrräder überrascht werden. Ebenso können von links kommende, vortrittsberechtigte Radfahrer abgedrängt und so von hinter ihnen fahrenden Motorfahrzeugen gefährdet werden.</p><p>- Fussgänger und Benützer fahrzeugähnlicher Geräte werden gefährdet, wenn sie den Fussgängerstreifen vor der Verzweigung bei Grün überqueren wollen.</p><p>Angesichts der starken Zunahme von Velounfällen (Verdoppelung der Anzahl getöteter Radfahrer zwischen 2008 und 2009) würde damit ein falsches Zeichen gesetzt.</p><p>Die vom Interpellanten vorgeschlagene Kompetenzübertragung auf die Kantone und Gemeinden und die damit zu erwartende uneinheitliche Umsetzung würde zudem nicht nur bei den Radfahrern, sondern auch bei den anderen Fahrzeuglenkern Unsicherheiten hervorrufen: Namentlich Ortsunkundige wüssten nicht, welche Regelung an einer bestimmten Verzweigung gelten würde.</p><p>Der Bundesrat lehnt deshalb die vom Interpellanten vorgeschlagene Massnahme ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche bundesrechtlichen Einschränkungen sind bei einer generellen Einführung des grünen Pfeils für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer zu beachten?</p>
- Grüner Pfeil für rechtsabbiegende Velofahrerinnen und Velofahrer. Welche Möglichkeit haben die Kantone und Gemeinden?
Back to List