Aufschübe, passiver Widerstand und einseitige Zusammenarbeit bestimmter Staaten. Kosten für die Steuerzahler
- ShortId
-
10.3970
- Id
-
20103970
- Updated
-
28.07.2023 08:02
- Language
-
de
- Title
-
Aufschübe, passiver Widerstand und einseitige Zusammenarbeit bestimmter Staaten. Kosten für die Steuerzahler
- AdditionalIndexing
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2811;Türkei;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Kostenrechnung;Ausschaffung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Gambia;Beförderung auf dem Luftweg
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K03010508, Türkei
- L04K03040504, Gambia
- L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die genauen Kosten für die Annullationen bei zwangsweisen Rückführungen lassen sich nur schwer festlegen, da es vorkommen kann, dass ein Sonderflug gänzlich oder aber auch nur teilweise (z. B. indem eine von mehreren Destination nicht angeflogen werden kann) annulliert wird. Die Kosten für den gänzlich annullierten Sonderflug in die Türkei vom April 2010 beliefen sich auf 5796 Franken. Mit dem geplanten Sonderflug nach Gambia im Juli 2010 wurde trotz Annullation dieser Destination eine Person nach Bamako zurückgeführt. Dieser Flug hat 116 000 Franken gekostet. Die Kosten wären auch bei einer Annullation des Fluges dieselben geblieben. Diese Ausgaben müssen den Fluggesellschaften vergütet werden, da die Flüge erst nach der Annullationsfrist abgesagt oder geändert wurden. Das Bundesamt für Migration (BFM) muss bei der Organisation von Sonderflügen eine Zahlungsvereinbarung mit den operierenden Fluggesellschaften eingehen, in welcher neben einer Auflistung der Leistungserbringung auch die Annullationsfristen und Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Somit ist das BFM auch bei annullierten Flügen verpflichtet, die vereinbarten Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Es handelt sich dabei um eine normale Geschäftsbedingung zwischen Kunde und Dienstleistungserbringer. In der Regel verhalten sich die Fluggesellschaften sehr entgegenkommend. Im Übrigen resultieren grosse Kostenunterschiede daher, dass für Langstreckenflüge andere Flugzeugtypen eingesetzt werden müssen.</p><p>Die Schweiz ist mit den von Rückführungen betroffenen Drittstaaten sowohl auf operativer als auch auf diplomatischer Ebene ständig im Gespräch. Zu diesem Zweck arbeiten die involvierten Einheiten, insbesondere das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Bundesamt für Migration, eng zusammen. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals zu den eingeleiteten Schritten geäussert, namentlich in den Stellungnahmen zur Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion 10.3071 und zur Interpellation Moret 09.4265.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In ihrer Antwort auf eine mündliche Frage vom 6. Dezember 2010 über die anstehenden Ausschaffungen illegaler Einwanderer in der Schweiz sprach die dafür zuständige Bundesrätin von Kommunikationsproblemen, verspäteten Antworten und Aufschüben, was bedeutet, dass auf der einen Seite passiver Widerstand und auf der anderen Seite nur geringer Nachdruck herrscht. Wie hoch sind die in den von der mündlichen Frage betroffenen Fällen (Gambia, Türkei) entstandenen Kosten für den Steuerzahler, und wie rechtfertigt sie der Bundesrat?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat wirklich zu unternehmen, um dem passiven Widerstand bestimmter böswillig handelnder Staaten ein Ende zu setzen?</p>
- Aufschübe, passiver Widerstand und einseitige Zusammenarbeit bestimmter Staaten. Kosten für die Steuerzahler
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die genauen Kosten für die Annullationen bei zwangsweisen Rückführungen lassen sich nur schwer festlegen, da es vorkommen kann, dass ein Sonderflug gänzlich oder aber auch nur teilweise (z. B. indem eine von mehreren Destination nicht angeflogen werden kann) annulliert wird. Die Kosten für den gänzlich annullierten Sonderflug in die Türkei vom April 2010 beliefen sich auf 5796 Franken. Mit dem geplanten Sonderflug nach Gambia im Juli 2010 wurde trotz Annullation dieser Destination eine Person nach Bamako zurückgeführt. Dieser Flug hat 116 000 Franken gekostet. Die Kosten wären auch bei einer Annullation des Fluges dieselben geblieben. Diese Ausgaben müssen den Fluggesellschaften vergütet werden, da die Flüge erst nach der Annullationsfrist abgesagt oder geändert wurden. Das Bundesamt für Migration (BFM) muss bei der Organisation von Sonderflügen eine Zahlungsvereinbarung mit den operierenden Fluggesellschaften eingehen, in welcher neben einer Auflistung der Leistungserbringung auch die Annullationsfristen und Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Somit ist das BFM auch bei annullierten Flügen verpflichtet, die vereinbarten Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Es handelt sich dabei um eine normale Geschäftsbedingung zwischen Kunde und Dienstleistungserbringer. In der Regel verhalten sich die Fluggesellschaften sehr entgegenkommend. Im Übrigen resultieren grosse Kostenunterschiede daher, dass für Langstreckenflüge andere Flugzeugtypen eingesetzt werden müssen.</p><p>Die Schweiz ist mit den von Rückführungen betroffenen Drittstaaten sowohl auf operativer als auch auf diplomatischer Ebene ständig im Gespräch. Zu diesem Zweck arbeiten die involvierten Einheiten, insbesondere das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Bundesamt für Migration, eng zusammen. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals zu den eingeleiteten Schritten geäussert, namentlich in den Stellungnahmen zur Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion 10.3071 und zur Interpellation Moret 09.4265.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In ihrer Antwort auf eine mündliche Frage vom 6. Dezember 2010 über die anstehenden Ausschaffungen illegaler Einwanderer in der Schweiz sprach die dafür zuständige Bundesrätin von Kommunikationsproblemen, verspäteten Antworten und Aufschüben, was bedeutet, dass auf der einen Seite passiver Widerstand und auf der anderen Seite nur geringer Nachdruck herrscht. Wie hoch sind die in den von der mündlichen Frage betroffenen Fällen (Gambia, Türkei) entstandenen Kosten für den Steuerzahler, und wie rechtfertigt sie der Bundesrat?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat wirklich zu unternehmen, um dem passiven Widerstand bestimmter böswillig handelnder Staaten ein Ende zu setzen?</p>
- Aufschübe, passiver Widerstand und einseitige Zusammenarbeit bestimmter Staaten. Kosten für die Steuerzahler
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