Welche Wirtschaftsbereiche sind vom "Too big to fail"-Phänomen betroffen?
- ShortId
-
10.3978
- Id
-
20103978
- Updated
-
28.07.2023 13:16
- Language
-
de
- Title
-
Welche Wirtschaftsbereiche sind vom "Too big to fail"-Phänomen betroffen?
- AdditionalIndexing
-
15;Staatsgarantie;Wirtschaftsbereich;Wirtschaftsanalyse;Antikrisenplan;Grossunternehmen;Bank
- 1
-
- L06K050702010102, Staatsgarantie
- L05K0703060301, Grossunternehmen
- L04K11040101, Bank
- L04K07040603, Wirtschaftsbereich
- L03K070404, Wirtschaftsanalyse
- L06K070401020201, Antikrisenplan
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die vom Bundesrat am 4. November 2009 eingesetzte Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen (nachfolgend Expertenkommission) hat sich in ihrem Bericht vertieft mit der Frage auseinandergesetzt, welches die Kriterien für "Too big to fail" (TBTF) sind und welche Wirtschaftssektoren bzw. Grossunternehmen davon betroffen sein könnten. Unter Anwendung der Kriterien Grösse und Marktkonzentration, Vernetzung und mangelnde Substituierbarkeit wurden die verschiedenen Wirtschaftssektoren einer Prüfung unterzogen. Die Expertenkommission kommt zum Schluss, dass sich die TBTF-Problematik in der Schweiz derzeit auf den Bankensektor beschränkt. Innerhalb des Bankensektors wurden die beiden Banken Credit Suisse und UBS als systemkritische Institute identifiziert. Der Bundesrat teilt diesbezüglich die Einschätzung der Expertenkommission und hat daher keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.</p><p>2. Es liegt in der Natur der TBTF-Problematik, dass die Auswirkungen einer Schieflage einer systemrelevanten Bank eine erhebliche Bedrohung für die gesamte Volkswirtschaft darstellen können. Zusätzlich ist für den Fall einer staatlichen Rettungsaktion mit erheblichen Risiken für die Steuerzahler zu rechnen. Aus diesem Grund sind nachhaltige Massnahmen zur Begrenzung der von Grossbanken ausgehenden systemischen Risiken erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb am 22. Dezember 2010 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes eröffnet. Das in dieser Vorlage enthaltene Massnahmenpaket soll verhindern, dass ganze Volkswirtschaften aufgrund von Finanzkrisen in Bedrängnis geraten und dass der Staat künftig Steuergelder einsetzen muss, um systemrelevante Banken zu retten.</p><p>3. Die TBTF-Vernehmlassungsvorlage enthält ein Massnahmenpaket, in dessen Zentrum folgende vier Kernmassnahmen stehen:</p><p>- Stärkung der Eigenmittelbasis für eine signifikante Stärkung der Haftungsbasis der TBTF-Banken; zudem werden so Anreize gesetzt, das TBTF-Risiko zu reduzieren;</p><p>- strengere Liquiditätsanforderungen stellen sicher, dass TBTF-Banken auch im Krisenfall während eines angemessenen Zeitraums über ausreichende Liquidität verfügen;</p><p>- Massnahmen zur Verbesserung der Risikoverteilung mit dem Ziel, die Verflechtung innerhalb des Bankensektors zu verringern und die Abhängigkeit anderer Banken von systemrelevanten Banken zu reduzieren;</p><p>- organisatorische Massnahmen sollen eine Weiterführung von systemrelevanten Funktionen (z. B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz sicherstellen. Gleichzeitig soll die Sanierung oder Abwicklung des restlichen Unternehmens gewährleistet sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge der Finanzkrise befanden sich zahlreiche Grossbanken in einer schwierigen Lage. Zahlreiche Staaten mussten mit umfangreichen finanziellen Mitteln eingreifen, um den Bankrott bestimmter Banken zu verhindern, da deren Bankrott zum Bankrott zahlreicher Unternehmen geführt hätte.</p><p>Um dieses Phänomen im Bankenbereich zu erklären, wurde der Ausdruck "Too big to fail" verwendet. Dennoch ist nicht sicher, dass dieses Problem nur den Bankensektor betrifft. Es könnte auch den Versicherungsbereich, die Industrie oder den Handel betreffen.</p><p>In der Annahme, dass dieses Risiko besteht, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat eine Aufstellung aller Bereiche angefertigt, in denen das "Too big to fail"-Phänomen auftauchen könnte?</p><p>2. Falls ja, in welchen Bereichen hätte dieses Phänomen katastrophale Auswirkungen auf die Wirtschaft, und was wären die Folgen?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden ergriffen, um dieses Risiko zu vermeiden?</p>
- Welche Wirtschaftsbereiche sind vom "Too big to fail"-Phänomen betroffen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die vom Bundesrat am 4. November 2009 eingesetzte Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen (nachfolgend Expertenkommission) hat sich in ihrem Bericht vertieft mit der Frage auseinandergesetzt, welches die Kriterien für "Too big to fail" (TBTF) sind und welche Wirtschaftssektoren bzw. Grossunternehmen davon betroffen sein könnten. Unter Anwendung der Kriterien Grösse und Marktkonzentration, Vernetzung und mangelnde Substituierbarkeit wurden die verschiedenen Wirtschaftssektoren einer Prüfung unterzogen. Die Expertenkommission kommt zum Schluss, dass sich die TBTF-Problematik in der Schweiz derzeit auf den Bankensektor beschränkt. Innerhalb des Bankensektors wurden die beiden Banken Credit Suisse und UBS als systemkritische Institute identifiziert. Der Bundesrat teilt diesbezüglich die Einschätzung der Expertenkommission und hat daher keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.</p><p>2. Es liegt in der Natur der TBTF-Problematik, dass die Auswirkungen einer Schieflage einer systemrelevanten Bank eine erhebliche Bedrohung für die gesamte Volkswirtschaft darstellen können. Zusätzlich ist für den Fall einer staatlichen Rettungsaktion mit erheblichen Risiken für die Steuerzahler zu rechnen. Aus diesem Grund sind nachhaltige Massnahmen zur Begrenzung der von Grossbanken ausgehenden systemischen Risiken erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb am 22. Dezember 2010 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes eröffnet. Das in dieser Vorlage enthaltene Massnahmenpaket soll verhindern, dass ganze Volkswirtschaften aufgrund von Finanzkrisen in Bedrängnis geraten und dass der Staat künftig Steuergelder einsetzen muss, um systemrelevante Banken zu retten.</p><p>3. Die TBTF-Vernehmlassungsvorlage enthält ein Massnahmenpaket, in dessen Zentrum folgende vier Kernmassnahmen stehen:</p><p>- Stärkung der Eigenmittelbasis für eine signifikante Stärkung der Haftungsbasis der TBTF-Banken; zudem werden so Anreize gesetzt, das TBTF-Risiko zu reduzieren;</p><p>- strengere Liquiditätsanforderungen stellen sicher, dass TBTF-Banken auch im Krisenfall während eines angemessenen Zeitraums über ausreichende Liquidität verfügen;</p><p>- Massnahmen zur Verbesserung der Risikoverteilung mit dem Ziel, die Verflechtung innerhalb des Bankensektors zu verringern und die Abhängigkeit anderer Banken von systemrelevanten Banken zu reduzieren;</p><p>- organisatorische Massnahmen sollen eine Weiterführung von systemrelevanten Funktionen (z. B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz sicherstellen. Gleichzeitig soll die Sanierung oder Abwicklung des restlichen Unternehmens gewährleistet sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge der Finanzkrise befanden sich zahlreiche Grossbanken in einer schwierigen Lage. Zahlreiche Staaten mussten mit umfangreichen finanziellen Mitteln eingreifen, um den Bankrott bestimmter Banken zu verhindern, da deren Bankrott zum Bankrott zahlreicher Unternehmen geführt hätte.</p><p>Um dieses Phänomen im Bankenbereich zu erklären, wurde der Ausdruck "Too big to fail" verwendet. Dennoch ist nicht sicher, dass dieses Problem nur den Bankensektor betrifft. Es könnte auch den Versicherungsbereich, die Industrie oder den Handel betreffen.</p><p>In der Annahme, dass dieses Risiko besteht, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat eine Aufstellung aller Bereiche angefertigt, in denen das "Too big to fail"-Phänomen auftauchen könnte?</p><p>2. Falls ja, in welchen Bereichen hätte dieses Phänomen katastrophale Auswirkungen auf die Wirtschaft, und was wären die Folgen?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden ergriffen, um dieses Risiko zu vermeiden?</p>
- Welche Wirtschaftsbereiche sind vom "Too big to fail"-Phänomen betroffen?
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