300 Jahre Schlacht bei Villmergen. 250 Jahre Helvetische Gesellschaft
- ShortId
-
10.3988
- Id
-
20103988
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
300 Jahre Schlacht bei Villmergen. 250 Jahre Helvetische Gesellschaft
- AdditionalIndexing
-
04;2831;Bürgerkrieg;Protestantismus;Judentum;Aufklärung;Religion;Gedächtnisfeier;Vergangenheit;Toleranz;Katholizismus;Religionsfreiheit;Islam;Laizismus
- 1
-
- L04K01060304, Gedächtnisfeier
- L03K020101, Vergangenheit
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L03K010602, Religion
- L04K08020402, Aufklärung
- L06K010602040101, Laizismus
- L05K0106020102, Katholizismus
- L05K0106020104, Protestantismus
- L04K08020227, Toleranz
- L04K05020509, Religionsfreiheit
- L04K01060208, Judentum
- L04K01060202, Islam
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion, der konfessionellen Toleranz und des konfessionellen Friedens stellten sich in wenigen westlichen Ländern derart dramatisch wie in der Schweiz. Der Zweite Villmergerkrieg vom 25. Juli 1712, der 3000 Menschen das Leben kostete, war der letzte Glaubenskrieg im "konfessionellen Zeitalter". Sieben Jahre vor dem verhängnisvollen Waffengang hatte der scheidende englische Botschafter Aglionby in seinem Abschlussbericht festgehalten, nirgendwo in der ganzen Christenheit werde der Zwiespalt zwischen Reformierten und Katholiken mit einem solchen Eifer und einer solchen Konsequenz gepflegt wie in der Eidgenossenschaft. Die höchste Hürde für die Gründung eines modernen Bundesstaates waren weder die Sprachenvielfalt noch der Kantönligeist noch der Stadt-Land-Gegensatz. Die grösste Herausforderung war die Überwindung der konfessionellen Spaltung.</p><p>50 Jahre nach der Schlacht von Villmergen, an ihrer Gründungstagung vom 15. bis 19. Mai in Schinznach-Bad, wies die der Aufklärung verpflichtete Helvetische Gesellschaft den Weg aus dem konfessionellen Konflikt. Ein gesamtschweizerisches Gemeinwesen ist nur denk- und machbar als eines, das keiner Konfession angehört, das über den Konfessionen steht. Nur ein solches kann die Religionsfreiheit, die religiöse Toleranz und den konfessionellen Frieden gewähren. Zusätzlich zur drängendsten Frage, dem alltäglichen Zusammenleben und staatlichen Zusammenwirken von Reformierten und Katholiken, wurde bereits in den 1760er Jahren die Stellung der jüdischen Minderheit und das Verhältnis zum Islam thematisiert - im Sinne humanistischer Offenheit gegenüber Andersgläubigen.</p><p>Das gemeinsame Gedenken eines der Tiefpunkte und einer der Sternstunden der Schweizer Geschichte soll helfen, einen Rückfall in religiöse Konflikte zu vermeiden und die Haupterrungenschaft des liberalen Bundesstaates, die einer grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat, zu wahren.</p>
- <p>Der Bund richtet ganz selten Veranstaltungen selber aus. Die 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Expo 2002 waren solche Anlässe. Nebst diesen seltenen Ausnahmen erachtet es der Bund nicht als opportun, Feierlichkeiten und Veranstaltungen selber zu organisieren. Auch an den 1.-August-Bundesfeiern beteiligt er sich jeweils nicht.</p><p>In der Schweiz herrscht die Tradition vor, dass Feiern dieser Art aus privater Initiative und auf privater Basis auf die Beine gestellt werden. Lokale Verankerung oder die Verankerung in Organisationen, die sich einem entsprechenden Anliegen verschrieben haben, sind wichtig und ausschlaggebend. Feierlichkeiten sollen nicht behördlich verordnet werden. Bei den Ausnahmen ging es um Anlässe, die den "privaten" Rahmen von der Grösse, Bedeutung und vom Umfang her gesprengt hätten.</p><p>Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass in diesem Sinne auch ohne Federführung und ohne Zutun des Bundes eine würdige Feier zustande kommen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund begeht in würdiger Form den 300. Jahrestag der opferreichen Konfessionsschlacht von Villmergen (Juli 1712) und den 250. Geburtstag der Helvetischen Gesellschaft (Mai 1762). Der beiden Ereignisse, des Höhepunkts des konfessionellen Konflikts sowie des Auswegs aus diesem, soll gemeinsam gedacht werden.</p>
- 300 Jahre Schlacht bei Villmergen. 250 Jahre Helvetische Gesellschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion, der konfessionellen Toleranz und des konfessionellen Friedens stellten sich in wenigen westlichen Ländern derart dramatisch wie in der Schweiz. Der Zweite Villmergerkrieg vom 25. Juli 1712, der 3000 Menschen das Leben kostete, war der letzte Glaubenskrieg im "konfessionellen Zeitalter". Sieben Jahre vor dem verhängnisvollen Waffengang hatte der scheidende englische Botschafter Aglionby in seinem Abschlussbericht festgehalten, nirgendwo in der ganzen Christenheit werde der Zwiespalt zwischen Reformierten und Katholiken mit einem solchen Eifer und einer solchen Konsequenz gepflegt wie in der Eidgenossenschaft. Die höchste Hürde für die Gründung eines modernen Bundesstaates waren weder die Sprachenvielfalt noch der Kantönligeist noch der Stadt-Land-Gegensatz. Die grösste Herausforderung war die Überwindung der konfessionellen Spaltung.</p><p>50 Jahre nach der Schlacht von Villmergen, an ihrer Gründungstagung vom 15. bis 19. Mai in Schinznach-Bad, wies die der Aufklärung verpflichtete Helvetische Gesellschaft den Weg aus dem konfessionellen Konflikt. Ein gesamtschweizerisches Gemeinwesen ist nur denk- und machbar als eines, das keiner Konfession angehört, das über den Konfessionen steht. Nur ein solches kann die Religionsfreiheit, die religiöse Toleranz und den konfessionellen Frieden gewähren. Zusätzlich zur drängendsten Frage, dem alltäglichen Zusammenleben und staatlichen Zusammenwirken von Reformierten und Katholiken, wurde bereits in den 1760er Jahren die Stellung der jüdischen Minderheit und das Verhältnis zum Islam thematisiert - im Sinne humanistischer Offenheit gegenüber Andersgläubigen.</p><p>Das gemeinsame Gedenken eines der Tiefpunkte und einer der Sternstunden der Schweizer Geschichte soll helfen, einen Rückfall in religiöse Konflikte zu vermeiden und die Haupterrungenschaft des liberalen Bundesstaates, die einer grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat, zu wahren.</p>
- <p>Der Bund richtet ganz selten Veranstaltungen selber aus. Die 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Expo 2002 waren solche Anlässe. Nebst diesen seltenen Ausnahmen erachtet es der Bund nicht als opportun, Feierlichkeiten und Veranstaltungen selber zu organisieren. Auch an den 1.-August-Bundesfeiern beteiligt er sich jeweils nicht.</p><p>In der Schweiz herrscht die Tradition vor, dass Feiern dieser Art aus privater Initiative und auf privater Basis auf die Beine gestellt werden. Lokale Verankerung oder die Verankerung in Organisationen, die sich einem entsprechenden Anliegen verschrieben haben, sind wichtig und ausschlaggebend. Feierlichkeiten sollen nicht behördlich verordnet werden. Bei den Ausnahmen ging es um Anlässe, die den "privaten" Rahmen von der Grösse, Bedeutung und vom Umfang her gesprengt hätten.</p><p>Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass in diesem Sinne auch ohne Federführung und ohne Zutun des Bundes eine würdige Feier zustande kommen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bund begeht in würdiger Form den 300. Jahrestag der opferreichen Konfessionsschlacht von Villmergen (Juli 1712) und den 250. Geburtstag der Helvetischen Gesellschaft (Mai 1762). Der beiden Ereignisse, des Höhepunkts des konfessionellen Konflikts sowie des Auswegs aus diesem, soll gemeinsam gedacht werden.</p>
- 300 Jahre Schlacht bei Villmergen. 250 Jahre Helvetische Gesellschaft
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