Keine Unterhaltspflicht für private Schutzräume
- ShortId
-
10.3989
- Id
-
20103989
- Updated
-
14.11.2025 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Keine Unterhaltspflicht für private Schutzräume
- AdditionalIndexing
-
09;Aufhebung einer Bestimmung;Immobilieneigentum;zweckgebundene Abgabe;Zivilschutz;Bautätigkeit Privater
- 1
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- L04K04030201, Zivilschutz
- L04K05070109, Immobilieneigentum
- L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Private Schutzbauten in kleinen Dimensionen sind aus verschieden Gründen nicht mehr zweckdienlich. Es finden sich keine Szenarios mehr, wo ein Leben in einem kleinen Schutzraum über mehrere Tage zumutbar wäre. Es soll aber auf freiwilliger Basis möglich sein, weiterhin solche Schutzbauten zu erstellen und eine kantonale Beratung beizuziehen.</p><p>Ein Vergleich mit dem Nutzen von Häusern mit dichten Fenstern und Türen und mit im Notfall klar geregelten Belüftungen lässt erkennen, dass Investitionen in die Haustechnik zum Schutz vor Gas und Staub einen wesentlich höheren Nutzen erbringen können. Ebenfalls ist zu bedenken, dass die Schutzbauten in Betonausführung heute ein sehr hohes Mass an Abdeckung erreicht haben und nicht weiter erhöht werden sollten. Die Mittel im Hausbau sind in der Isolation und Steuerung sinnvoller verwendet.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" vom 7. März 2008 verschiedene Optionen zur Schutzraumbautätigkeit vorgelegt. Er sprach sich dabei für Option 2 aus. Diese hält an der generellen Baupflicht fest, reduziert aber die Schutzraumbautätigkeit unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Lage und des bestehenden Ausbaustandards und entlastet private Bauherren finanziell. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen stimmten dem Vorschlag des Bundesrates zu. Mit ihrer Motion 08.3747, "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes", vom 5. September 2008 unterstützte auch die Finanzkommission des Nationalrats die Umsetzung gemäss Vorschlag des Bundesrates. Diese Motion wurde vom Parlament angenommen. Die Massnahmen werden in der Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) umgesetzt, welche der Bundesrat am 8. September 2010 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Die Vorlage soll in der Frühjahrssession bzw. der Sommersession 2011 im Nationalrat bzw. im Ständerat behandelt werden.</p><p>Mit der BZG-Teilrevision wird der private Schutzraumbau stark gedrosselt und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Dadurch wird dem bestehenden hohen Abdeckungsgrad an Schutzräumen Rechnung getragen. Schutzräume sind nur noch in Gemeinden mit einem Schutzplatzdefizit und nur noch bei grösseren Überbauungen (ab 38 Zimmern und 25 Schutzplätzen) zu erstellen. Zudem wird der Ersatzbeitrag gesenkt, was die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanziell entlastet. Die Aufhebung der Ersatzbeitragspflicht für Bauherren von kleineren Wohnbauten würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.</p><p>Ein kompletter Verzicht auf Unterhalt und Kontrolle der Schutzräume, insbesondere der technischen Komponenten, führt mittel- und längerfristig zu Schäden, welche die Funktionstüchtigkeit einschränken bzw. verunmöglichen. Eine langfristige Werterhaltung der Schutzräume kann mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand sichergestellt werden. Der Turnus der Schutzraumkontrollen soll zudem künftig auf zehn Jahre verlängert werden.</p><p>In Bezug auf die Schutzwirkung ist festzuhalten, dass dichte Fenster und Türen zwar ein gewisses Mass an Schutz bieten können, der Schutz vor Druck und Radioaktivität beispielsweise aber nicht gewährleistet ist. Schutzräume weisen hingegen einen wesentlich höheren Schutz auf.</p><p>Die Ersatzbeiträge werden bereits heute primär für den Bau von öffentlichen Schutzräumen verwendet. Sie werden neu auch für die Erneuerung von privaten Schutzräumen eingesetzt, was eine finanzielle Entlastung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet. Zudem können die Ersatzbeiträge für weitere geeignete Zivilschutzmassnahmen eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Zivilschutzgesetzgebung vorzulegen, mit der </p><p>a. die Pflicht zum Unterhalt und zur Kontrolle der privaten Schutzräume sowie</p><p>b. die Ersatzabgabe beim Bau von Wohnbauten mit nur wenig Wohnungen aufgehoben werden.</p>
- Keine Unterhaltspflicht für private Schutzräume
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Private Schutzbauten in kleinen Dimensionen sind aus verschieden Gründen nicht mehr zweckdienlich. Es finden sich keine Szenarios mehr, wo ein Leben in einem kleinen Schutzraum über mehrere Tage zumutbar wäre. Es soll aber auf freiwilliger Basis möglich sein, weiterhin solche Schutzbauten zu erstellen und eine kantonale Beratung beizuziehen.</p><p>Ein Vergleich mit dem Nutzen von Häusern mit dichten Fenstern und Türen und mit im Notfall klar geregelten Belüftungen lässt erkennen, dass Investitionen in die Haustechnik zum Schutz vor Gas und Staub einen wesentlich höheren Nutzen erbringen können. Ebenfalls ist zu bedenken, dass die Schutzbauten in Betonausführung heute ein sehr hohes Mass an Abdeckung erreicht haben und nicht weiter erhöht werden sollten. Die Mittel im Hausbau sind in der Isolation und Steuerung sinnvoller verwendet.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Bericht "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes" vom 7. März 2008 verschiedene Optionen zur Schutzraumbautätigkeit vorgelegt. Er sprach sich dabei für Option 2 aus. Diese hält an der generellen Baupflicht fest, reduziert aber die Schutzraumbautätigkeit unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Lage und des bestehenden Ausbaustandards und entlastet private Bauherren finanziell. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen stimmten dem Vorschlag des Bundesrates zu. Mit ihrer Motion 08.3747, "Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen des Bevölkerungsschutzes. Umsetzung des Berichtes", vom 5. September 2008 unterstützte auch die Finanzkommission des Nationalrats die Umsetzung gemäss Vorschlag des Bundesrates. Diese Motion wurde vom Parlament angenommen. Die Massnahmen werden in der Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) umgesetzt, welche der Bundesrat am 8. September 2010 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Die Vorlage soll in der Frühjahrssession bzw. der Sommersession 2011 im Nationalrat bzw. im Ständerat behandelt werden.</p><p>Mit der BZG-Teilrevision wird der private Schutzraumbau stark gedrosselt und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Dadurch wird dem bestehenden hohen Abdeckungsgrad an Schutzräumen Rechnung getragen. Schutzräume sind nur noch in Gemeinden mit einem Schutzplatzdefizit und nur noch bei grösseren Überbauungen (ab 38 Zimmern und 25 Schutzplätzen) zu erstellen. Zudem wird der Ersatzbeitrag gesenkt, was die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanziell entlastet. Die Aufhebung der Ersatzbeitragspflicht für Bauherren von kleineren Wohnbauten würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.</p><p>Ein kompletter Verzicht auf Unterhalt und Kontrolle der Schutzräume, insbesondere der technischen Komponenten, führt mittel- und längerfristig zu Schäden, welche die Funktionstüchtigkeit einschränken bzw. verunmöglichen. Eine langfristige Werterhaltung der Schutzräume kann mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand sichergestellt werden. Der Turnus der Schutzraumkontrollen soll zudem künftig auf zehn Jahre verlängert werden.</p><p>In Bezug auf die Schutzwirkung ist festzuhalten, dass dichte Fenster und Türen zwar ein gewisses Mass an Schutz bieten können, der Schutz vor Druck und Radioaktivität beispielsweise aber nicht gewährleistet ist. Schutzräume weisen hingegen einen wesentlich höheren Schutz auf.</p><p>Die Ersatzbeiträge werden bereits heute primär für den Bau von öffentlichen Schutzräumen verwendet. Sie werden neu auch für die Erneuerung von privaten Schutzräumen eingesetzt, was eine finanzielle Entlastung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet. Zudem können die Ersatzbeiträge für weitere geeignete Zivilschutzmassnahmen eingesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Zivilschutzgesetzgebung vorzulegen, mit der </p><p>a. die Pflicht zum Unterhalt und zur Kontrolle der privaten Schutzräume sowie</p><p>b. die Ersatzabgabe beim Bau von Wohnbauten mit nur wenig Wohnungen aufgehoben werden.</p>
- Keine Unterhaltspflicht für private Schutzräume
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