Besuchsrecht für das IKRK zum gefangenen Soldaten Gilad Shalit

ShortId
10.3991
Id
20103991
Updated
28.07.2023 13:05
Language
de
Title
Besuchsrecht für das IKRK zum gefangenen Soldaten Gilad Shalit
AdditionalIndexing
08;09;Kriegsgefangene/r;Rotes Kreuz;Israel;Entwicklungszusammenarbeit;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage
1
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K03030108, Israel
  • L04K04010403, Kriegsgefangene/r
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
  • L03K150114, Rotes Kreuz
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aufgrund ihrer humanitären Tradition und insbesondere ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt die Schweiz alles daran, um dem humanitären Völkerrecht in Konfliktsituationen, vor allem in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet, Nachachtung zu verschaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erinnern die De-facto-Behörden in Gaza regelmässig an ihre völkerrechtlichen Pflichten, insbesondere was das Recht des IKRK betrifft, den israelischen Soldaten Gilad Shalit zu besuchen. Die Schweiz hat Israel angeboten, sich bei den De-facto-Behörden in Gaza proaktiv für die Freilassung des Soldaten Gilad Shalit einzusetzen. Israel hat einen Sonderbeauftragten des Premierministers und einen unabhängigen Vermittler beauftragt, die Verhandlungen zur Freilassung von Gilad Shalit zu führen. Die Schweiz wird die De-facto-Behörden in Gaza auch weiterhin an ihre Verpflichtungen gemäss humanitärem Völkerrecht erinnern. Sie fordert von den De-facto-Behörden in Gaza auch, Gilad Shalit den regelmässigen Kontakt zu seiner Familie zu ermöglichen. Das Video von Gilad Shalit, das die De-facto-Behörden in Gaza im Herbst 2009 veröffentlichten, ist namentlich auf eine Intervention der Schweiz zurückzuführen.</p><p>2. Die Deza führt im Auftrag des Bundes und in Zusammenarbeit mit mehreren lokalen Partnern ein Programm der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet durch. Eine Reduktion dieses Programms hätte direkte Auswirkungen auf die Qualität ihrer Arbeit und ihre Aktivitäten in den Bereichen Nothilfe, Bildung, Gesundheit, Verteidigung der Menschenrechte und Berufsbildung. Hauptsächlich betroffen wären nicht nur alle, die sich im besetzten palästinensischen Gebiet für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen, sondern auch und vor allem Schulkinder, Jugendliche in Ausbildung und die schwächsten Gruppen der Bevölkerung.</p><p>Alle Partner der Deza teilen die Werte, für die die Schweiz eintritt, insbesondere die Ablehnung von Gewalt, die Menschenrechte und den Pluralismus. Partner der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet sind die Uno (UNRWA, WFP, OCHA, WHO), das IKRK, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft sowie halbstaatliche Institutionen, die für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich sind, wie das Büro für Statistik und die unabhängige Menschenrechtskommission. </p><p>Das Programm für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet hat zwei Schwerpunkte: 1. Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes für besonders verletzliche Gruppen der Bevölkerung, einschliesslich Zugang zur Grundversorgung; 2. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm beruht auf der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft und der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Reduktion der Hilfe des Bundes nicht die gewünschten Auswirkungen auf die Personen hätte, die den israelischen Soldaten Gilad Shalit festhalten. Eine politische Konditionalität würde den Grundsätzen der humanitären Hilfe des Bundes zuwiderlaufen, die in der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft festgelegt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei einem Angriff der Hamas-Palästinenser am 25. Juni 2006 wurde der damals 19-jährige israelische Soldat Gilad Shalit verletzt und entführt. Seit über vier Jahren halten die Palästinenser Gilad Shalit gefangen. Die Hamas verhindert unter Missachtung der Genfer Menschenrechtskonvention den Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zum Gefangenen. Im Weiteren verhindert sie entgegen der Genfer Konvention von 1949 jegliche Kommunikation mit seiner Familie. Die Art und Weise, wie Gilad Shalit von der Hamas gefangen gehalten wird, ist ein Kriegsverbrechen und muss verurteilt werden. Er ist eine Geisel der Hamas, die ihn als Pfand für ihre Kriegsführung benutzt. Er wird von den Hamas gefangen gehalten, ohne Kontakte zur Aussenwelt, ohne Verbindung zu seiner Familie oder zu humanitären Organisationen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. Die langjährige Gefangenschaft des Soldaten zu verurteilen und sich erneut für einen Besuch Shalits durch Mitarbeiter des Internationalen Roten Kreuzes, der ihm nach der Genfer Menschenrechtskonvention zusteht, einzusetzen?</p><p>2. Eine temporäre Reduktion der jährlichen finanziellen Hilfe von rund 22 Millionen Schweizerfranken an die Palästinenser in Gaza und der Westbank zu prüfen, bis das Internationale Rote Kreuz das Besuchsrecht zum Gefangenen erhält?</p>
  • Besuchsrecht für das IKRK zum gefangenen Soldaten Gilad Shalit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aufgrund ihrer humanitären Tradition und insbesondere ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt die Schweiz alles daran, um dem humanitären Völkerrecht in Konfliktsituationen, vor allem in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet, Nachachtung zu verschaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erinnern die De-facto-Behörden in Gaza regelmässig an ihre völkerrechtlichen Pflichten, insbesondere was das Recht des IKRK betrifft, den israelischen Soldaten Gilad Shalit zu besuchen. Die Schweiz hat Israel angeboten, sich bei den De-facto-Behörden in Gaza proaktiv für die Freilassung des Soldaten Gilad Shalit einzusetzen. Israel hat einen Sonderbeauftragten des Premierministers und einen unabhängigen Vermittler beauftragt, die Verhandlungen zur Freilassung von Gilad Shalit zu führen. Die Schweiz wird die De-facto-Behörden in Gaza auch weiterhin an ihre Verpflichtungen gemäss humanitärem Völkerrecht erinnern. Sie fordert von den De-facto-Behörden in Gaza auch, Gilad Shalit den regelmässigen Kontakt zu seiner Familie zu ermöglichen. Das Video von Gilad Shalit, das die De-facto-Behörden in Gaza im Herbst 2009 veröffentlichten, ist namentlich auf eine Intervention der Schweiz zurückzuführen.</p><p>2. Die Deza führt im Auftrag des Bundes und in Zusammenarbeit mit mehreren lokalen Partnern ein Programm der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet durch. Eine Reduktion dieses Programms hätte direkte Auswirkungen auf die Qualität ihrer Arbeit und ihre Aktivitäten in den Bereichen Nothilfe, Bildung, Gesundheit, Verteidigung der Menschenrechte und Berufsbildung. Hauptsächlich betroffen wären nicht nur alle, die sich im besetzten palästinensischen Gebiet für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen, sondern auch und vor allem Schulkinder, Jugendliche in Ausbildung und die schwächsten Gruppen der Bevölkerung.</p><p>Alle Partner der Deza teilen die Werte, für die die Schweiz eintritt, insbesondere die Ablehnung von Gewalt, die Menschenrechte und den Pluralismus. Partner der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet sind die Uno (UNRWA, WFP, OCHA, WHO), das IKRK, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft sowie halbstaatliche Institutionen, die für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich sind, wie das Büro für Statistik und die unabhängige Menschenrechtskommission. </p><p>Das Programm für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet hat zwei Schwerpunkte: 1. Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes für besonders verletzliche Gruppen der Bevölkerung, einschliesslich Zugang zur Grundversorgung; 2. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm beruht auf der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft und der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Reduktion der Hilfe des Bundes nicht die gewünschten Auswirkungen auf die Personen hätte, die den israelischen Soldaten Gilad Shalit festhalten. Eine politische Konditionalität würde den Grundsätzen der humanitären Hilfe des Bundes zuwiderlaufen, die in der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft festgelegt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei einem Angriff der Hamas-Palästinenser am 25. Juni 2006 wurde der damals 19-jährige israelische Soldat Gilad Shalit verletzt und entführt. Seit über vier Jahren halten die Palästinenser Gilad Shalit gefangen. Die Hamas verhindert unter Missachtung der Genfer Menschenrechtskonvention den Zugang des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zum Gefangenen. Im Weiteren verhindert sie entgegen der Genfer Konvention von 1949 jegliche Kommunikation mit seiner Familie. Die Art und Weise, wie Gilad Shalit von der Hamas gefangen gehalten wird, ist ein Kriegsverbrechen und muss verurteilt werden. Er ist eine Geisel der Hamas, die ihn als Pfand für ihre Kriegsführung benutzt. Er wird von den Hamas gefangen gehalten, ohne Kontakte zur Aussenwelt, ohne Verbindung zu seiner Familie oder zu humanitären Organisationen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit:</p><p>1. Die langjährige Gefangenschaft des Soldaten zu verurteilen und sich erneut für einen Besuch Shalits durch Mitarbeiter des Internationalen Roten Kreuzes, der ihm nach der Genfer Menschenrechtskonvention zusteht, einzusetzen?</p><p>2. Eine temporäre Reduktion der jährlichen finanziellen Hilfe von rund 22 Millionen Schweizerfranken an die Palästinenser in Gaza und der Westbank zu prüfen, bis das Internationale Rote Kreuz das Besuchsrecht zum Gefangenen erhält?</p>
    • Besuchsrecht für das IKRK zum gefangenen Soldaten Gilad Shalit

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