Keine NFA-Mittel zur Finanzierung von Steuersenkungen

ShortId
10.3993
Id
20103993
Updated
27.07.2023 21:38
Language
de
Title
Keine NFA-Mittel zur Finanzierung von Steuersenkungen
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;Kanton;Finanzausgleich;interkantonale Zusammenarbeit;Finanzhilfe;Finanzierung
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grenzen der interkantonalen Solidarität sind deutlich überstrapaziert, wenn ressourcenschwache Kantone die Transfer-Gelder zur Finanzierung von Steuersenkungen verwenden. Die Höhe der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen soll für jene Kantone klar vermindert werden, deren steuerliche Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegt. Gemäss der Steuerbelastungsstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung weisen 2011 die Empfängerkantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Schaffhausen eine Ressourcenausschöpfung aus, die tiefer ist als die durchschnittliche Ressourcenausschöpfung der finanzstarken Geberkantone (22,7 Prozent).</p>
  • <p>Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2) gehören zu den Zielen des Finanzausgleichs unter anderem die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie (Lit. a), die Reduktion der Unterschiede in der Steuerbelastung (Lit. b) und der Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis (Lit. c). Artikel 6 Absatz 2 FiLaG sieht zudem explizit vor, dass die Mittel des Ressourcenausgleichs den Kantonen ohne Zweckbindung ausgerichtet werden.</p><p>Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden die Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs im engeren Sinn von den Steuersätzen der Kantone entkoppelt. Des Weiteren wurden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen einfacher und effizienter gestaltet. Dazu gehörte auch der Ersatz von zweckgebundenen Zahlungen durch zweckfreie Mittel. Wie der Bericht des Bundesrates vom 24. November 2010 über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs aufzeigt, konnte damit die Finanzautonomie der Kantone erhöht werden. Mit der Motion würde die Verwendungsfreiheit der Mittel eingeschränkt. Die betroffenen Kantone hätten neben dem Schuldenabbau nur noch die Möglichkeit der Ausgabenerhöhung. Dies kann zu ineffizienten oder nicht nachhaltigen Massnahmen führen. Zudem würde mit dieser Motion der Bund den betroffenen Kantonen indirekt Vorschriften über Mindeststeuersätze machen, was eine Verletzung der kantonalen Steuerhoheit wäre.</p><p>Die Motion würde nicht nur den Steuerwettbewerb in der Schweiz behindern, sondern faktisch den ressourcenstarken Kantonen ein Monopol auf tiefen Steuern ermöglichen. Wie der Steuerausschöpfungsindex 2011 zeigt, befinden sich unter den fünf Kantonen mit der tiefsten steuerlichen Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials vier ressourcenstarke Kantone (ZG, SZ, NW, ZH). Diese dürften weiterhin mit tiefen Steuern ihre Standortattraktivität erhalten oder sogar ausbauen. Die ressourcenschwachen Kantone hätten diese Möglichkeit nur, wenn sie sowohl auf Steuereinnahmen wie auch auf Beiträge des Finanzausgleichs verzichten würden. Für die meisten betroffenen Kantone ist dies aus finanzpolitischer Sicht nicht tragbar.</p><p>In den Diskussionen über Steuersenkungen und Finanzausgleich geht meistens vergessen, dass bereits mit dem heutigen Ausgleichssystem die Zahlungen reduziert werden, wenn Steuersenkungen in einem ressourcenschwachen Kanton erfolgreich sind. Der Zuzug neuer steuerkräftiger Einwohner oder Firmen führt zu einem Anstieg des Ressourcenpotenzials pro Einwohner und somit, sofern dieser Anstieg über dem Schweizer Durchschnitt liegt, des Ressourcenindex im betreffenden Kanton. Aufgrund der Berechnungsmethode führt dies zu einem progressiven Rückgang der Ausgleichszahlungen. Dies lässt sich sehr schön am Beispiel des Kantons Obwalden zeigen. Die steuerliche Ausschöpfung ist in diesem Kanton seit 2008 stark zurückgegangen (minus 5,5 Prozentpunkte). Unter anderem aufgrund der Zuwanderung stieg im gleichen Zeitraum der Ressourcenindex vor Ausgleich von 67,2 auf 74,0 Punkte (plus 10 Prozent). Dieser höhere Ressourcenindex reduzierte die Ausgleichszahlungen um 35 Prozent.</p><p>Dem Kerngedanken der Motion wird somit indirekt bereits im heutigen System Rechnung getragen. Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt, ab welchem die Ausgleichszahlungen reduziert werden, und in den effektiven Auswirkungen der Steuersenkungen. Im geltenden System reduzieren sich die Ausgleichszahlungen erst bei einer effektiven Zunahme des Ressourcenindex (d. h., wenn die Steuersenkung erfolgreich war), währenddem die Motion eine Reduktion gleichzeitig mit der Steuersenkung und unabhängig von deren Wirkung vorsieht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sicherzustellen, dass Kantone nicht gleichzeitig aufgrund von unterdurchschnittlich tiefen Steuern ihr Ressourcenpotenzial schlecht ausnützen und von hohen Ausgleichszahlungen aus dem interkantonalen Finanzausgleich profitieren können. NFA-Empfängerkantone, die eine steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Geberkantone aufweisen, sollen künftig nur noch progressiv reduzierte NFA-Zahlungen erhalten.</p>
  • Keine NFA-Mittel zur Finanzierung von Steuersenkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grenzen der interkantonalen Solidarität sind deutlich überstrapaziert, wenn ressourcenschwache Kantone die Transfer-Gelder zur Finanzierung von Steuersenkungen verwenden. Die Höhe der Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen soll für jene Kantone klar vermindert werden, deren steuerliche Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegt. Gemäss der Steuerbelastungsstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung weisen 2011 die Empfängerkantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Schaffhausen eine Ressourcenausschöpfung aus, die tiefer ist als die durchschnittliche Ressourcenausschöpfung der finanzstarken Geberkantone (22,7 Prozent).</p>
    • <p>Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG, SR 613.2) gehören zu den Zielen des Finanzausgleichs unter anderem die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie (Lit. a), die Reduktion der Unterschiede in der Steuerbelastung (Lit. b) und der Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis (Lit. c). Artikel 6 Absatz 2 FiLaG sieht zudem explizit vor, dass die Mittel des Ressourcenausgleichs den Kantonen ohne Zweckbindung ausgerichtet werden.</p><p>Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden die Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs im engeren Sinn von den Steuersätzen der Kantone entkoppelt. Des Weiteren wurden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen einfacher und effizienter gestaltet. Dazu gehörte auch der Ersatz von zweckgebundenen Zahlungen durch zweckfreie Mittel. Wie der Bericht des Bundesrates vom 24. November 2010 über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs aufzeigt, konnte damit die Finanzautonomie der Kantone erhöht werden. Mit der Motion würde die Verwendungsfreiheit der Mittel eingeschränkt. Die betroffenen Kantone hätten neben dem Schuldenabbau nur noch die Möglichkeit der Ausgabenerhöhung. Dies kann zu ineffizienten oder nicht nachhaltigen Massnahmen führen. Zudem würde mit dieser Motion der Bund den betroffenen Kantonen indirekt Vorschriften über Mindeststeuersätze machen, was eine Verletzung der kantonalen Steuerhoheit wäre.</p><p>Die Motion würde nicht nur den Steuerwettbewerb in der Schweiz behindern, sondern faktisch den ressourcenstarken Kantonen ein Monopol auf tiefen Steuern ermöglichen. Wie der Steuerausschöpfungsindex 2011 zeigt, befinden sich unter den fünf Kantonen mit der tiefsten steuerlichen Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials vier ressourcenstarke Kantone (ZG, SZ, NW, ZH). Diese dürften weiterhin mit tiefen Steuern ihre Standortattraktivität erhalten oder sogar ausbauen. Die ressourcenschwachen Kantone hätten diese Möglichkeit nur, wenn sie sowohl auf Steuereinnahmen wie auch auf Beiträge des Finanzausgleichs verzichten würden. Für die meisten betroffenen Kantone ist dies aus finanzpolitischer Sicht nicht tragbar.</p><p>In den Diskussionen über Steuersenkungen und Finanzausgleich geht meistens vergessen, dass bereits mit dem heutigen Ausgleichssystem die Zahlungen reduziert werden, wenn Steuersenkungen in einem ressourcenschwachen Kanton erfolgreich sind. Der Zuzug neuer steuerkräftiger Einwohner oder Firmen führt zu einem Anstieg des Ressourcenpotenzials pro Einwohner und somit, sofern dieser Anstieg über dem Schweizer Durchschnitt liegt, des Ressourcenindex im betreffenden Kanton. Aufgrund der Berechnungsmethode führt dies zu einem progressiven Rückgang der Ausgleichszahlungen. Dies lässt sich sehr schön am Beispiel des Kantons Obwalden zeigen. Die steuerliche Ausschöpfung ist in diesem Kanton seit 2008 stark zurückgegangen (minus 5,5 Prozentpunkte). Unter anderem aufgrund der Zuwanderung stieg im gleichen Zeitraum der Ressourcenindex vor Ausgleich von 67,2 auf 74,0 Punkte (plus 10 Prozent). Dieser höhere Ressourcenindex reduzierte die Ausgleichszahlungen um 35 Prozent.</p><p>Dem Kerngedanken der Motion wird somit indirekt bereits im heutigen System Rechnung getragen. Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt, ab welchem die Ausgleichszahlungen reduziert werden, und in den effektiven Auswirkungen der Steuersenkungen. Im geltenden System reduzieren sich die Ausgleichszahlungen erst bei einer effektiven Zunahme des Ressourcenindex (d. h., wenn die Steuersenkung erfolgreich war), währenddem die Motion eine Reduktion gleichzeitig mit der Steuersenkung und unabhängig von deren Wirkung vorsieht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sicherzustellen, dass Kantone nicht gleichzeitig aufgrund von unterdurchschnittlich tiefen Steuern ihr Ressourcenpotenzial schlecht ausnützen und von hohen Ausgleichszahlungen aus dem interkantonalen Finanzausgleich profitieren können. NFA-Empfängerkantone, die eine steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Geberkantone aufweisen, sollen künftig nur noch progressiv reduzierte NFA-Zahlungen erhalten.</p>
    • Keine NFA-Mittel zur Finanzierung von Steuersenkungen

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