Effizienz der Ausschaffungen in die Türkei und nach Gambia
- ShortId
-
10.3996
- Id
-
20103996
- Updated
-
28.07.2023 02:31
- Language
-
de
- Title
-
Effizienz der Ausschaffungen in die Türkei und nach Gambia
- AdditionalIndexing
-
2811;Türkei;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Ausschaffung;Gambia;Fluglinie;Beförderung auf dem Luftweg;Frist
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
- L05K0503020802, Frist
- L04K03010508, Türkei
- L04K03040504, Gambia
- L04K18040102, Fluglinie
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie bereits in der Antwort zur Fragestunde vom 6. Dezember 2010 mitgeteilt, benötigen Sonderflüge aufgrund ihrer Komplexität sowie der vielen involvierten Parteien eine relativ lange Vorlaufzeit. Der Zeitaufwand, um Sonderflüge zu organisieren, bewegt sich länderspezifisch zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Die angesprochenen Flüge nach Gambia und in die Türkei können wegen den Festtagen 2010/2011, der Verfügbarkeit der kantonalen Polizeikräfte (WEF Ende Januar 2011) sowie der zu geringen Zahl an rückzuführenden Personen für eine Destination nicht früher organisiert werden. Oftmals läuft die Gültigkeit der Reiseersatzdokumente in der Zwischenzeit ab, und es müssen bei den ausländischen Vertretungen Erneuerungen beantragt werden.</p><p>2. Sonderflüge in die Türkei sind grundsätzlich nicht schwieriger zu organisieren als solche in andere Länder. Im Unterschied zu anderen Zieldestinationen muss bei Sonderflügen in die Türkei eine Meldefrist von 30 Tagen eingehalten werden. Mit dieser Meldung müssen bereits sämtliche Flugdaten (Datum, Zeiten, Flugnummern, Fluggesellschaft, Passagiere, Reisedokumente der Passagiere) mitgeteilt werden. Sonderflüge nach Gambia müssen explizit vom Präsidenten der Republik persönlich bewilligt werden. Diese administrative Prozedur zum Erhalt einer solchen Bewilligung ist langwierig und teilweise unberechenbar. </p><p>3. In den Jahren 2009/2010 waren für die Türkei drei Flüge geplant, davon konnte einer erfolgreich durchgeführt werden, einer wurde mangels Landebewilligung annulliert, der andere aufgrund der Annullierung einer anderen Destination auf dem Flugplan. Im gleichen Zeitraum waren für Gambia zehn Flüge vorgesehen, davon konnten sieben erfolgreich durchgeführt werden, drei wurden mangels Landebewilligung oder verspätet erteilter Landebewilligung annulliert. Die türkischen Behörden bestätigten auf Nachfrage, analog der bereits in der Antwort zur Fragestunde vom 6. Dezember 2010 enthaltenen Begründung, dass die Gründe dieses Misserfolgs bei internen Kommunikationsproblemen der türkischen Behörden lagen. Im Fall Gambias ist das BFM in Zusammenarbeit mit dem EDA bestrebt, eine optimale Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden des Landes zu erreichen. Das Risiko einer Verweigerung der Rückübernahme von ausreisepflichtigen Gambiern wird dadurch minimiert, dass jede Person vorgängig durch eine gambische Delegation zu ihrer Herkunft befragt wird. Nur anerkannte Personen mit gambischen Reiseersatzpapieren werden mittels Sonderflug zurückgeführt.</p><p>4. Im Jahr 2009 hat das BFM 48 Sonderflüge geplant, davon wurden fünf gänzlich annulliert (zwei mit und drei ohne Kostenfolge) sowie zwei Flüge eingeschränkt durchgeführt. Im Jahr 2010 waren 37 Sonderflüge geplant, davon wurden zehn Aktionen gänzlich annulliert (acht mit Kostenfolge und zwei ohne Kostenfolge), und dreimal wurde eine Destination auf dem Flugplan annulliert, sodass der Flug nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte. </p><p>Die Gründe für eine kurzfristige Annullierung liegen nicht immer beim Zielstaat. So kann beispielsweise eine kurzfristige Sistierung des Vollzugs in der Schweiz oder das Erkranken einer rückzuführenden Person zu einer Annullierung führen.</p><p>5. Die zusätzlichen Kosten des illegalen Aufenthaltes dieser zehn Staatsangehörigen aus Gambia und der Türkei können nicht beziffert werden. In der Tat sind die kantonalen Migrations- und Polizeistellen zuständig für die Bereiche Unterkünfte, Verpflegung, Medizin und Haft. Der Bund vergütet dabei Haftpauschalen von 140 Franken pro Tag und Person. Somit wurden für die obengenannten zehn Personen bis jetzt ungefähr 300 000 Franken ausgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p></p><p>Der Bundesrat äusserte in seiner Antwort auf die Frage 10.5479 über die Ausschaffung zehn illegaler Einwanderer in der Schweiz, die per Sonderflug hätten ausgeschafft werden sollen, dass die Organisation von Sonderflügen sehr komplex sei. So können die Ausschaffungen, die im August (Sonderflug in die Türkei) und im Oktober (Sonderflug nach Gambia) gescheitert sind, nicht 2010, sondern erst ab Februar 2011, also mit einer Verzögerung von fünf Monaten, organisiert werden. Diese erstaunliche Verzögerung lässt folgende Fragen aufkommen:</p><p>1. Trifft es angesichts der Tatsache, dass die zehn Personen 2010 nicht ausgeschafft werden, zu, dass die Organisation eines Sonderfluges in die Türkei durchschnittlich mindestens vier Monate und nach Gambia mindestens drei Monate dauert? Wenn dem nicht so ist, warum liessen die Ausschaffungen in diesen beiden Beispielen so lange auf sich warten?</p><p>2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, einen Sonderflug zu organisieren? Dauert die Vorbereitung eines Sonderfluges in die Türkei oder nach Gambia länger als im Durchschnitt? Wenn ja, warum?</p><p>3. Wie viele Sonderflüge wurden 2009 und 2010 in die Türkei und nach Gambia organisiert? Gab es da bereits gescheiterte Fälle (verspätete Landegenehmigungen, Weigerung, die ausgeschafften Einwanderer aufzunehmen usw.)? Wenn ja, welche Massnahmen hat das EJPD ergriffen, um dieses Problem zu lösen?</p><p>4. Wie viele Sonderflüge sind 2009 und 2010 gescheitert oder mussten wegen des Verhaltens der Zielländer dieser Flüge gestrichen werden?</p><p>5. Welche zusätzlichen Kosten sind durch den illegalen Aufenthalt der erwähnten, noch nicht ausgeschafften zehn Personen in unserem Land entstanden (medizinische Kosten, Unterkunft, Verpflegung, eventuell Haftkosten)?</p>
- Effizienz der Ausschaffungen in die Türkei und nach Gambia
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wie bereits in der Antwort zur Fragestunde vom 6. Dezember 2010 mitgeteilt, benötigen Sonderflüge aufgrund ihrer Komplexität sowie der vielen involvierten Parteien eine relativ lange Vorlaufzeit. Der Zeitaufwand, um Sonderflüge zu organisieren, bewegt sich länderspezifisch zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Die angesprochenen Flüge nach Gambia und in die Türkei können wegen den Festtagen 2010/2011, der Verfügbarkeit der kantonalen Polizeikräfte (WEF Ende Januar 2011) sowie der zu geringen Zahl an rückzuführenden Personen für eine Destination nicht früher organisiert werden. Oftmals läuft die Gültigkeit der Reiseersatzdokumente in der Zwischenzeit ab, und es müssen bei den ausländischen Vertretungen Erneuerungen beantragt werden.</p><p>2. Sonderflüge in die Türkei sind grundsätzlich nicht schwieriger zu organisieren als solche in andere Länder. Im Unterschied zu anderen Zieldestinationen muss bei Sonderflügen in die Türkei eine Meldefrist von 30 Tagen eingehalten werden. Mit dieser Meldung müssen bereits sämtliche Flugdaten (Datum, Zeiten, Flugnummern, Fluggesellschaft, Passagiere, Reisedokumente der Passagiere) mitgeteilt werden. Sonderflüge nach Gambia müssen explizit vom Präsidenten der Republik persönlich bewilligt werden. Diese administrative Prozedur zum Erhalt einer solchen Bewilligung ist langwierig und teilweise unberechenbar. </p><p>3. In den Jahren 2009/2010 waren für die Türkei drei Flüge geplant, davon konnte einer erfolgreich durchgeführt werden, einer wurde mangels Landebewilligung annulliert, der andere aufgrund der Annullierung einer anderen Destination auf dem Flugplan. Im gleichen Zeitraum waren für Gambia zehn Flüge vorgesehen, davon konnten sieben erfolgreich durchgeführt werden, drei wurden mangels Landebewilligung oder verspätet erteilter Landebewilligung annulliert. Die türkischen Behörden bestätigten auf Nachfrage, analog der bereits in der Antwort zur Fragestunde vom 6. Dezember 2010 enthaltenen Begründung, dass die Gründe dieses Misserfolgs bei internen Kommunikationsproblemen der türkischen Behörden lagen. Im Fall Gambias ist das BFM in Zusammenarbeit mit dem EDA bestrebt, eine optimale Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden des Landes zu erreichen. Das Risiko einer Verweigerung der Rückübernahme von ausreisepflichtigen Gambiern wird dadurch minimiert, dass jede Person vorgängig durch eine gambische Delegation zu ihrer Herkunft befragt wird. Nur anerkannte Personen mit gambischen Reiseersatzpapieren werden mittels Sonderflug zurückgeführt.</p><p>4. Im Jahr 2009 hat das BFM 48 Sonderflüge geplant, davon wurden fünf gänzlich annulliert (zwei mit und drei ohne Kostenfolge) sowie zwei Flüge eingeschränkt durchgeführt. Im Jahr 2010 waren 37 Sonderflüge geplant, davon wurden zehn Aktionen gänzlich annulliert (acht mit Kostenfolge und zwei ohne Kostenfolge), und dreimal wurde eine Destination auf dem Flugplan annulliert, sodass der Flug nur eingeschränkt durchgeführt werden konnte. </p><p>Die Gründe für eine kurzfristige Annullierung liegen nicht immer beim Zielstaat. So kann beispielsweise eine kurzfristige Sistierung des Vollzugs in der Schweiz oder das Erkranken einer rückzuführenden Person zu einer Annullierung führen.</p><p>5. Die zusätzlichen Kosten des illegalen Aufenthaltes dieser zehn Staatsangehörigen aus Gambia und der Türkei können nicht beziffert werden. In der Tat sind die kantonalen Migrations- und Polizeistellen zuständig für die Bereiche Unterkünfte, Verpflegung, Medizin und Haft. Der Bund vergütet dabei Haftpauschalen von 140 Franken pro Tag und Person. Somit wurden für die obengenannten zehn Personen bis jetzt ungefähr 300 000 Franken ausgegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p></p><p>Der Bundesrat äusserte in seiner Antwort auf die Frage 10.5479 über die Ausschaffung zehn illegaler Einwanderer in der Schweiz, die per Sonderflug hätten ausgeschafft werden sollen, dass die Organisation von Sonderflügen sehr komplex sei. So können die Ausschaffungen, die im August (Sonderflug in die Türkei) und im Oktober (Sonderflug nach Gambia) gescheitert sind, nicht 2010, sondern erst ab Februar 2011, also mit einer Verzögerung von fünf Monaten, organisiert werden. Diese erstaunliche Verzögerung lässt folgende Fragen aufkommen:</p><p>1. Trifft es angesichts der Tatsache, dass die zehn Personen 2010 nicht ausgeschafft werden, zu, dass die Organisation eines Sonderfluges in die Türkei durchschnittlich mindestens vier Monate und nach Gambia mindestens drei Monate dauert? Wenn dem nicht so ist, warum liessen die Ausschaffungen in diesen beiden Beispielen so lange auf sich warten?</p><p>2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, einen Sonderflug zu organisieren? Dauert die Vorbereitung eines Sonderfluges in die Türkei oder nach Gambia länger als im Durchschnitt? Wenn ja, warum?</p><p>3. Wie viele Sonderflüge wurden 2009 und 2010 in die Türkei und nach Gambia organisiert? Gab es da bereits gescheiterte Fälle (verspätete Landegenehmigungen, Weigerung, die ausgeschafften Einwanderer aufzunehmen usw.)? Wenn ja, welche Massnahmen hat das EJPD ergriffen, um dieses Problem zu lösen?</p><p>4. Wie viele Sonderflüge sind 2009 und 2010 gescheitert oder mussten wegen des Verhaltens der Zielländer dieser Flüge gestrichen werden?</p><p>5. Welche zusätzlichen Kosten sind durch den illegalen Aufenthalt der erwähnten, noch nicht ausgeschafften zehn Personen in unserem Land entstanden (medizinische Kosten, Unterkunft, Verpflegung, eventuell Haftkosten)?</p>
- Effizienz der Ausschaffungen in die Türkei und nach Gambia
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