Kein Abbau von Sicherheit
- ShortId
-
10.3997
- Id
-
20103997
- Updated
-
28.07.2023 13:43
- Language
-
de
- Title
-
Kein Abbau von Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
09;Organisation der Bundesverwaltung;Grenzwachtkorps;öffentliche Ordnung;Verwaltungsreform;Eidgenössische Zollverwaltung;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L04K08040508, Eidgenössische Zollverwaltung
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Projektes "Departementsreform" wird die Ausgliederung des Grenzwachtkorps aus der Eidgenössischen Zollverwaltung und die Neuzuteilung zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement erwogen. Auf diese Umteilung ist definitiv zu verzichten.</p><p>Nach geltendem schweizerischem Recht ist der Grenzwächter gleichzeitig Zöllner und Grenzpolizist. Dies ermöglicht neben den Zollkontrollen auch fremden- und sicherheitspolizeiliche Kontrollen an den Binnengrenzen, was unter dem Aspekt Sicherheit sehr wichtig ist. Bei einer Trennung des Grenzwachtkorps von der Zollverwaltung würden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für das Grenzwachtkorps entfallen, und dieses wäre mit Schengen betreffend die fremden- und sicherheitspolizeilichen Kontrollen massiv eingeschränkt, was der Schweiz zum Nachteil gereicht und verhindert werden muss. Die Trennung der beiden Organisationseinheiten Grenzwachtkorps und ziviler Zoll hätte den Verlust von vielen Synergien zum Beispiel in den Bereichen Ausbildung, Personalwesen, gemeinsame Nachrichtenbeschaffung und Lagenanalyse, Zollfahndung, gemeinsame Kontrollstrategie, Informatik, Material usw. zur Folge, was mit grösserem arbeitsmässigem Mehraufwand und massiven Mehrkosten verbunden wäre. Die Bearbeitung des Grenzübertritts von Personen und Waren ist zwingend in einem einzigen Bundesamt anzusiedeln. Nur so können aufwendige, verzögernde und qualitätsmindernde Schnittstellenprobleme bezüglich Führung, Verantwortlichkeit, Koordination, Aufsicht und Ausbildung verhindert werden. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts besteht Handlungsbedarf.</p>
- <p>In einem dynamischen Umfeld ist es nötig, regelmässig Ziele, Strategien und Organisationsstrukturen zu hinterfragen. Mit der Departementsreform zielt der Bundesrat darauf ab, die Verwaltungsführung zu stärken und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010; Art. 43 Abs. 3) teilt der Bundesrat die Ämter den Departementen nach den Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben sowie der sachlichen und politischen Ausgewogenheit zu. Er kann die Ämter jederzeit neu zuteilen.</p><p>Selbstverständlich werden hierbei Querschnittsfunktionen und Synergien aus bestehenden Vernetzungen, wie vom Motionär in seiner Begründung beschrieben, ebenfalls berücksichtigt.</p><p>Die Diskussion und die Entscheide des Bundesrates zur Organisation der Departemente stehen noch aus und können nicht in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses vorweggenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Eidgenössische Zollverwaltung nicht aufgeteilt und das Grenzwachtkorps nicht aus der Zollverwaltung ausgegliedert wird.</p>
- Kein Abbau von Sicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Projektes "Departementsreform" wird die Ausgliederung des Grenzwachtkorps aus der Eidgenössischen Zollverwaltung und die Neuzuteilung zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement erwogen. Auf diese Umteilung ist definitiv zu verzichten.</p><p>Nach geltendem schweizerischem Recht ist der Grenzwächter gleichzeitig Zöllner und Grenzpolizist. Dies ermöglicht neben den Zollkontrollen auch fremden- und sicherheitspolizeiliche Kontrollen an den Binnengrenzen, was unter dem Aspekt Sicherheit sehr wichtig ist. Bei einer Trennung des Grenzwachtkorps von der Zollverwaltung würden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für das Grenzwachtkorps entfallen, und dieses wäre mit Schengen betreffend die fremden- und sicherheitspolizeilichen Kontrollen massiv eingeschränkt, was der Schweiz zum Nachteil gereicht und verhindert werden muss. Die Trennung der beiden Organisationseinheiten Grenzwachtkorps und ziviler Zoll hätte den Verlust von vielen Synergien zum Beispiel in den Bereichen Ausbildung, Personalwesen, gemeinsame Nachrichtenbeschaffung und Lagenanalyse, Zollfahndung, gemeinsame Kontrollstrategie, Informatik, Material usw. zur Folge, was mit grösserem arbeitsmässigem Mehraufwand und massiven Mehrkosten verbunden wäre. Die Bearbeitung des Grenzübertritts von Personen und Waren ist zwingend in einem einzigen Bundesamt anzusiedeln. Nur so können aufwendige, verzögernde und qualitätsmindernde Schnittstellenprobleme bezüglich Führung, Verantwortlichkeit, Koordination, Aufsicht und Ausbildung verhindert werden. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts besteht Handlungsbedarf.</p>
- <p>In einem dynamischen Umfeld ist es nötig, regelmässig Ziele, Strategien und Organisationsstrukturen zu hinterfragen. Mit der Departementsreform zielt der Bundesrat darauf ab, die Verwaltungsführung zu stärken und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (SR 172.010; Art. 43 Abs. 3) teilt der Bundesrat die Ämter den Departementen nach den Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben sowie der sachlichen und politischen Ausgewogenheit zu. Er kann die Ämter jederzeit neu zuteilen.</p><p>Selbstverständlich werden hierbei Querschnittsfunktionen und Synergien aus bestehenden Vernetzungen, wie vom Motionär in seiner Begründung beschrieben, ebenfalls berücksichtigt.</p><p>Die Diskussion und die Entscheide des Bundesrates zur Organisation der Departemente stehen noch aus und können nicht in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses vorweggenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die Eidgenössische Zollverwaltung nicht aufgeteilt und das Grenzwachtkorps nicht aus der Zollverwaltung ausgegliedert wird.</p>
- Kein Abbau von Sicherheit
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