Alkoholgesetz. Besteuerung von Spirituosen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind

ShortId
10.4000
Id
20104000
Updated
25.06.2025 00:05
Language
de
Title
Alkoholgesetz. Besteuerung von Spirituosen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind
AdditionalIndexing
15;24;Steuerbefreiung;Alkohol;behandeltes Lebensmittel;Alkoholsteuer;Lebensmittelrecht;Vereinfachung von Verfahren;Wettbewerbsfähigkeit;Gesetz
1
  • L06K140201010101, Alkohol
  • L04K11070101, Alkoholsteuer
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
  • L04K14020302, behandeltes Lebensmittel
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p></p><p>Zurzeit wird das Alkoholgesetz vollständig revidiert. Es wäre in diesem Zusammenhang interessant, die Möglichkeiten zur Vereinfachung der Besteuerung spirituosenhaltiger Produkte zu analysieren. Diese Besteuerung schafft nicht nur Bürokratie, sondern macht die Produkte teurer, was die Kaufkraft der Konsumenten schmälert. Ein Beispiel wären Fondues. 50 Prozent unserer Fertig-Fondues werden exportiert. Damit unsere Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden, zahlt die Eidgenössische Alkoholverwaltung die entrichteten Steuern von 29 Franken pro Liter reinen Alkohol für Produkte, deren Alkoholgehalt mehr als 1,2 Volumenprozent beträgt, zurück. Diese Vorschrift führt folglich zu Bürokratie. Die Steuer belastet die Portemonnaies der Verbraucher und senkt deren Kaufkraft. Was Schokolade betrifft, so bilden Likörtafeln einen Markt von ungefähr 5 Millionen Franken, und die Steuern, die auf eine solche Tafel mit 40-prozentiger Spirituose erhoben werden, belaufen sich auf etwa 15 Rappen.</p>
  • <p>Der Entwurf des Spirituosensteuergesetzes, zu welchem der Bundesrat vom 30. Juni bis 31. Oktober 2010 eine Vernehmlassung durchführte, sieht bereits vereinfachte Verfahren für die Besteuerung bzw. für die Steuerbefreiung von alkoholhaltigen Lebensmitteln vor. </p><p>Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung soll die geltende Regelung nochmals grundsätzlich überprüft werden. Neu abgeklärt wird dabei insbesondere die Frage der Vereinfachung des Verfahrens über die Entsteuerung sowie der Vereinbarkeit mit den Regeln der EU bzw. der Nachbarländer. </p><p>Aufgrund des daraus resultierenden Berichts soll dem Parlament anschliessend mit der Botschaft zum Spirituosensteuergesetz eine zeitgemässe Lösung unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p></p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht zu erstellen, der die Möglichkeiten einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Produktion spirituosenhaltiger Produkte namentlich durch eine Steuerbefreiung aufzeigt. Folgende Punkte müssten geklärt werden:</p><p>- Der Anteil und die Art der Produkte, die importierte, auf dem nationalen Markt hergestellte und verkaufte oder exportierte Spirituosen enthalten. Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:</p><p>a. Produkte mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent, </p><p>b. der Anteil der verwendeten inländischen Spirituosen,</p><p>c. die Struktur der Branche sowie die Anzahl der betroffenen Produzenten, Verarbeiter und Vertreiber.</p><p>- Die Folgen, die eine Steuerbefreiung von Produkten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent auf unsere Steuereinnahmen, unsere Bürokratie, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und auf eine Erhöhung der Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Preisverringerung hätte.</p><p>- Es wäre zu klären, ob neben der Steuerbefreiung andere Entlastungsformen für das System, beispielsweise bei den Kontrollen, möglich sind. </p><p>- Ein Vergleich mit den geltenden Bestimmungen in der Europäischen Union, insbesondere in Nachbarländern wie Deutschland, wäre notwendig.</p>
  • Alkoholgesetz. Besteuerung von Spirituosen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p>Zurzeit wird das Alkoholgesetz vollständig revidiert. Es wäre in diesem Zusammenhang interessant, die Möglichkeiten zur Vereinfachung der Besteuerung spirituosenhaltiger Produkte zu analysieren. Diese Besteuerung schafft nicht nur Bürokratie, sondern macht die Produkte teurer, was die Kaufkraft der Konsumenten schmälert. Ein Beispiel wären Fondues. 50 Prozent unserer Fertig-Fondues werden exportiert. Damit unsere Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden, zahlt die Eidgenössische Alkoholverwaltung die entrichteten Steuern von 29 Franken pro Liter reinen Alkohol für Produkte, deren Alkoholgehalt mehr als 1,2 Volumenprozent beträgt, zurück. Diese Vorschrift führt folglich zu Bürokratie. Die Steuer belastet die Portemonnaies der Verbraucher und senkt deren Kaufkraft. Was Schokolade betrifft, so bilden Likörtafeln einen Markt von ungefähr 5 Millionen Franken, und die Steuern, die auf eine solche Tafel mit 40-prozentiger Spirituose erhoben werden, belaufen sich auf etwa 15 Rappen.</p>
    • <p>Der Entwurf des Spirituosensteuergesetzes, zu welchem der Bundesrat vom 30. Juni bis 31. Oktober 2010 eine Vernehmlassung durchführte, sieht bereits vereinfachte Verfahren für die Besteuerung bzw. für die Steuerbefreiung von alkoholhaltigen Lebensmitteln vor. </p><p>Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung soll die geltende Regelung nochmals grundsätzlich überprüft werden. Neu abgeklärt wird dabei insbesondere die Frage der Vereinfachung des Verfahrens über die Entsteuerung sowie der Vereinbarkeit mit den Regeln der EU bzw. der Nachbarländer. </p><p>Aufgrund des daraus resultierenden Berichts soll dem Parlament anschliessend mit der Botschaft zum Spirituosensteuergesetz eine zeitgemässe Lösung unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p></p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht zu erstellen, der die Möglichkeiten einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Produktion spirituosenhaltiger Produkte namentlich durch eine Steuerbefreiung aufzeigt. Folgende Punkte müssten geklärt werden:</p><p>- Der Anteil und die Art der Produkte, die importierte, auf dem nationalen Markt hergestellte und verkaufte oder exportierte Spirituosen enthalten. Dabei muss Folgendes berücksichtigt werden:</p><p>a. Produkte mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent, </p><p>b. der Anteil der verwendeten inländischen Spirituosen,</p><p>c. die Struktur der Branche sowie die Anzahl der betroffenen Produzenten, Verarbeiter und Vertreiber.</p><p>- Die Folgen, die eine Steuerbefreiung von Produkten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent auf unsere Steuereinnahmen, unsere Bürokratie, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und auf eine Erhöhung der Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten durch eine Preisverringerung hätte.</p><p>- Es wäre zu klären, ob neben der Steuerbefreiung andere Entlastungsformen für das System, beispielsweise bei den Kontrollen, möglich sind. </p><p>- Ein Vergleich mit den geltenden Bestimmungen in der Europäischen Union, insbesondere in Nachbarländern wie Deutschland, wäre notwendig.</p>
    • Alkoholgesetz. Besteuerung von Spirituosen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln bestimmt sind

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