Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder

ShortId
10.4007
Id
20104007
Updated
28.07.2023 08:07
Language
de
Title
Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder
AdditionalIndexing
52;Lärmbelästigung;Zweiradfahrzeug;Umweltrecht;Abgas;Grenzwert;Lärm;Lärmschutz
1
  • L04K18030105, Zweiradfahrzeug
  • L06K060201010101, Abgas
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K06020105, Lärm
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Motorräder und Kleinmotorräder, darunter sogenannte Scooter, belasten Umwelt und Bevölkerung je nach Technologie und Motorentyp mit vielfach höheren Emissionen als Personenwagen.</p><p>Im Jahr 2006 wurde von den Räten die Motion 06.3421 zur Einführung eines Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder und einer zuverlässigen Umweltetikette überwiesen. Im Jahr 2008 schrieb der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation, dass die Untersuchungen noch laufen und bis frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 Aussagen betreffend die Motion 06.3421 möglich sein werden. In der Antwort auf eine Interpellation Nordmann antwortet der Bundesrat am 19. Dezember 2008, dass die Einführung einer Umweltetikette per 1. Januar 2010 geplant ist.</p><p>Unterdessen neigt sich das Jahr 2010 dem Ende entgegen. Die Motion wurde noch nicht umgesetzt, es existiert weder eine Umweltetikette noch ein Bericht dazu.</p><p>Noch immer belasten Motorräder und Kleinmotorräder mit einem übermässigen Schadstoffausstoss und enormer Lärmfrequenz die Bevölkerung. Handlungsbedarf ordnet der Bundesrat vor allem bei Kleinmotorrädern (Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und Höchstgeschwindigkeit um maximal 45 Stundenkilometern).</p><p>Es gibt auf dem Markt genügend neue Motorräder und Kleinmotorräder, welche dem gestiegenen Umweltbewusstsein entsprechen. Die Schweiz ist verpflichtet, den CO2- und den Schadstoffausstoss zu reduzieren. Auf die EU zu warten macht keinen Sinn und hindert die Industrie daran, ihr Engagement in umweltfreundliche Fahrzeuge zu intensivieren.</p>
  • <p>Der Umweltschutz, insbesondere der Schutz der Menschen vor schädlichen Abgas- und Lärmemissionen, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Es trifft indessen zu, dass der gesetzlich tolerierte Schadstoffausstoss von Motorrädern und Kleinmotorrädern derzeit noch wesentlich höher liegt als bei Personenwagen. So tragen allein die Zweitaktmotorräder mit einem Fahrleistungsanteil von nur einem Prozent am gesamten Strassenverkehr mehr als 10 Prozent zu den Kohlenwasserstoff-Emissionen bei. Die Kommission der Europäischen Union (EU) will deshalb das Niveau der Emissionen von Motor- und Kleinmotorrädern bis 2020 in drei Stufen auf das Niveau der Emissionen von Personenwagen absenken und hat diesbezüglich am 4. Oktober 2010 einen Vorschlag für eine neue Verordnung an das EU-Parlament und an den EU-Rat überwiesen. Die schrittweise Verschärfung der Vorschriften bis 2020 räumt der Zweiradindustrie genügend Zeit ein, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.</p><p>Die im Herbst 2007 überwiesene Motion der UREK-S 06.3421 verlangt u. a. die Einführung von periodischen Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder. Der Bundesrat hatte sich damals in seiner Stellungnahme bereiterklärt, die nötigen Abklärungen vorzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu veranlassen. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundesamt für Strassen (Astra) hat als Ergebnis einer Ausschreibung eine Fachstelle mit den zu einer wirksamen Realisierung nötigen Untersuchungen beauftragt. Ende Dezember 2008 lagen die Resultate der Expertise vor: Leider zeigte keines der infrage kommenden und in der Folge analysierten Kontroll- oder Wartungsverfahren (Kontrolle wie in Deutschland, Abgaswartung wie bei Motorwagen, Kontrolle mit fahrzeugspezifischen Grenzwerten) eine zufriedenstellende Wirkung. In Anbetracht des relativ bescheidenen Emissionsminderungspotenzials wiesen diese Massnahmen zudem ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das Astra prüft nun noch weitere Massnahmen und erarbeitet gegenwärtig einen Bericht zur Erfüllung der Motion 06.3421.</p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) enthält Grundsätze für die Vorbereitung, den Erlass und die Änderung technischer Vorschriften. Gemäss Artikel 4 THG sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sollen sie auf die Vorschriften unserer wichtigsten Handelspartner, d. h. in der Regel auf jene der EU, abgestimmt werden. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur zulässig, soweit überwiegende öffentliche Interessen, namentlich aus Gründen des Gesundheits-, des Umwelt- oder des Verbraucherschutzes, dies erfordern.</p><p>In der Schweiz werden die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (inklusive der Geräusch- und Abgasvorschriften) laufend den weiterentwickelten EU-Vorschriften angepasst. Es ist vorgesehen, dass die Schweiz sämtliche umwelt- und sicherheitsrelevanten fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU übernimmt und einführt. Auch hat die Schweiz das Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation ratifiziert (SR 0.632.20). Artikel 2 von Anhang 1A.6 dieses Abkommens schreibt vor, dass die Mitglieder einschlägige internationale Normen, deren Fertigstellung unmittelbar bevorsteht, verwenden. Der obenerwähnte EU-Vorschlag wurde am 10. November 2010 WTO-notifiziert.</p><p>Der Bundesrat lehnt deshalb einen Alleingang der Schweiz bezüglich der Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder ab. Stattdessen hält er es für sinnvoll, im Gleichschritt mit dem neuen EU-Vorschlag vorzugehen. Dies vermeidet technische Handelshemmnisse und führt zu einer nachhaltigen, insgesamt besseren Lösung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen:</p><p>- Einführung von Grenzwerten für CO, HC, NOX, Partikel (Masse und Anzahl) und Lärmemissionen für neue Motorräder und Kleinmotorräder;</p><p>- die Grenzwerte richten sich nach der besten verfügbaren Technologie;</p><p>- Einführung regelmässiger Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Kleinmotorräder analog zu den Abgastests für Autos.</p>
  • Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Motorräder und Kleinmotorräder, darunter sogenannte Scooter, belasten Umwelt und Bevölkerung je nach Technologie und Motorentyp mit vielfach höheren Emissionen als Personenwagen.</p><p>Im Jahr 2006 wurde von den Räten die Motion 06.3421 zur Einführung eines Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder und einer zuverlässigen Umweltetikette überwiesen. Im Jahr 2008 schrieb der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation, dass die Untersuchungen noch laufen und bis frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 Aussagen betreffend die Motion 06.3421 möglich sein werden. In der Antwort auf eine Interpellation Nordmann antwortet der Bundesrat am 19. Dezember 2008, dass die Einführung einer Umweltetikette per 1. Januar 2010 geplant ist.</p><p>Unterdessen neigt sich das Jahr 2010 dem Ende entgegen. Die Motion wurde noch nicht umgesetzt, es existiert weder eine Umweltetikette noch ein Bericht dazu.</p><p>Noch immer belasten Motorräder und Kleinmotorräder mit einem übermässigen Schadstoffausstoss und enormer Lärmfrequenz die Bevölkerung. Handlungsbedarf ordnet der Bundesrat vor allem bei Kleinmotorrädern (Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und Höchstgeschwindigkeit um maximal 45 Stundenkilometern).</p><p>Es gibt auf dem Markt genügend neue Motorräder und Kleinmotorräder, welche dem gestiegenen Umweltbewusstsein entsprechen. Die Schweiz ist verpflichtet, den CO2- und den Schadstoffausstoss zu reduzieren. Auf die EU zu warten macht keinen Sinn und hindert die Industrie daran, ihr Engagement in umweltfreundliche Fahrzeuge zu intensivieren.</p>
    • <p>Der Umweltschutz, insbesondere der Schutz der Menschen vor schädlichen Abgas- und Lärmemissionen, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Es trifft indessen zu, dass der gesetzlich tolerierte Schadstoffausstoss von Motorrädern und Kleinmotorrädern derzeit noch wesentlich höher liegt als bei Personenwagen. So tragen allein die Zweitaktmotorräder mit einem Fahrleistungsanteil von nur einem Prozent am gesamten Strassenverkehr mehr als 10 Prozent zu den Kohlenwasserstoff-Emissionen bei. Die Kommission der Europäischen Union (EU) will deshalb das Niveau der Emissionen von Motor- und Kleinmotorrädern bis 2020 in drei Stufen auf das Niveau der Emissionen von Personenwagen absenken und hat diesbezüglich am 4. Oktober 2010 einen Vorschlag für eine neue Verordnung an das EU-Parlament und an den EU-Rat überwiesen. Die schrittweise Verschärfung der Vorschriften bis 2020 räumt der Zweiradindustrie genügend Zeit ein, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.</p><p>Die im Herbst 2007 überwiesene Motion der UREK-S 06.3421 verlangt u. a. die Einführung von periodischen Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder. Der Bundesrat hatte sich damals in seiner Stellungnahme bereiterklärt, die nötigen Abklärungen vorzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu veranlassen. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundesamt für Strassen (Astra) hat als Ergebnis einer Ausschreibung eine Fachstelle mit den zu einer wirksamen Realisierung nötigen Untersuchungen beauftragt. Ende Dezember 2008 lagen die Resultate der Expertise vor: Leider zeigte keines der infrage kommenden und in der Folge analysierten Kontroll- oder Wartungsverfahren (Kontrolle wie in Deutschland, Abgaswartung wie bei Motorwagen, Kontrolle mit fahrzeugspezifischen Grenzwerten) eine zufriedenstellende Wirkung. In Anbetracht des relativ bescheidenen Emissionsminderungspotenzials wiesen diese Massnahmen zudem ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das Astra prüft nun noch weitere Massnahmen und erarbeitet gegenwärtig einen Bericht zur Erfüllung der Motion 06.3421.</p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) enthält Grundsätze für die Vorbereitung, den Erlass und die Änderung technischer Vorschriften. Gemäss Artikel 4 THG sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sollen sie auf die Vorschriften unserer wichtigsten Handelspartner, d. h. in der Regel auf jene der EU, abgestimmt werden. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur zulässig, soweit überwiegende öffentliche Interessen, namentlich aus Gründen des Gesundheits-, des Umwelt- oder des Verbraucherschutzes, dies erfordern.</p><p>In der Schweiz werden die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (inklusive der Geräusch- und Abgasvorschriften) laufend den weiterentwickelten EU-Vorschriften angepasst. Es ist vorgesehen, dass die Schweiz sämtliche umwelt- und sicherheitsrelevanten fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU übernimmt und einführt. Auch hat die Schweiz das Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation ratifiziert (SR 0.632.20). Artikel 2 von Anhang 1A.6 dieses Abkommens schreibt vor, dass die Mitglieder einschlägige internationale Normen, deren Fertigstellung unmittelbar bevorsteht, verwenden. Der obenerwähnte EU-Vorschlag wurde am 10. November 2010 WTO-notifiziert.</p><p>Der Bundesrat lehnt deshalb einen Alleingang der Schweiz bezüglich der Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder ab. Stattdessen hält er es für sinnvoll, im Gleichschritt mit dem neuen EU-Vorschlag vorzugehen. Dies vermeidet technische Handelshemmnisse und führt zu einer nachhaltigen, insgesamt besseren Lösung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen:</p><p>- Einführung von Grenzwerten für CO, HC, NOX, Partikel (Masse und Anzahl) und Lärmemissionen für neue Motorräder und Kleinmotorräder;</p><p>- die Grenzwerte richten sich nach der besten verfügbaren Technologie;</p><p>- Einführung regelmässiger Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Kleinmotorräder analog zu den Abgastests für Autos.</p>
    • Grenzwerte für Lärm- und Abgasemissionen für Motorräder und Kleinmotorräder

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