Radio und Fernsehen. Quote für Musikstücke in den Landessprachen

ShortId
10.4013
Id
20104013
Updated
28.07.2023 08:51
Language
de
Title
Radio und Fernsehen. Quote für Musikstücke in den Landessprachen
AdditionalIndexing
2831;34;Fernsehen;kulturelles Erbe;Fremdsprache;Sprache;Musik;Radio;audiovisuelles Programm
1
  • L04K01060407, Musik
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202050103, Radio
  • L05K1302010201, Fremdsprache
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut jüngster Programmanalyse sind die Landessprachen im Musikangebot der SRG-Radios wie folgt präsent: Bei DRS 1 waren 56 Prozent der gespielten Titel in Englisch, 9 Prozent in Französisch, 9 Prozent in schweizerdeutschem Dialekt, 6 Prozent in Deutsch und 5 Prozent in Italienisch. Bei Radio Rumantsch waren rund 33 Prozent in Englisch und 13 Prozent der gespielten Titel in rätoromanischer Sprache. Auf La Première waren 32 Prozent der Lieder in Englisch und 35 Prozent in Französisch zu hören. Rete Uno spielte 54 Prozent englischsprachige Lieder und rund 36 Prozent italienische.</p><p>Der Bundesrat findet angesichts dieser Zahlen, dass die Landessprachen in den SRG-Radioprogrammen angemessen vertreten sind. Zusätzliche Vorgaben würden die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der SRG unverhältnismässig einschränken.</p><p>Die Festlegung von Mindestanteilen für schweizerische Sprachen würde zudem dazu führen, dass die SRG Musik in Deutsch, Französisch und Italienisch aus dem Ausland ausstrahlen müsste, um die Quote zu erfüllen. Denn die einheimische Musikproduktion in den Landessprachen reicht nicht aus, um ohne übermässige Wiederholungen den geforderten 50-Prozent-Anteil herzustellen. Die geforderte Regelung würde schliesslich Musik in schweizerischen Landessprachen aus anderen Ländern dem schweizerischen Musikschaffen in englischer Sprache vorziehen. Diese Effekte stünden im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung der SRG in Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (SR 784.40), das schweizerische Musikschaffen zu fördern. Diese Verpflichtung wurde vom Bundesrat in Artikel 2 Absätze 4 und 6 der SRG-Konzession konkretisiert.</p><p>Die SRG kommt dieser Verpflichtung mit der Vereinbarung "Charta der Schweizer Musik" nach. Danach werden zusammen mit der Musikbranche jährlich Richtwerte für den auszustrahlenden Anteil an Schweizer Musik vereinbart. Seit Bestehen der Charta hat die SRG die vereinbarten Richtwerte stets eingehalten und oft auch übertroffen. Die vom Bakom jedes Jahr in Auftrag gegebenen Programmanalysen zeigen überdies, dass bei DRS 1 im vergangenen Jahr beispielsweise jeder fünfte Musiktitel Schweizer Musik war. Bei Radio Rumantsch war sogar jedes vierte gespielte Musikstück aus der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vorzusehen, dass in den Radio- und Fernsehsendern des Service public mindestens 50 Prozent der Lieder, die gespielt werden, in den Landessprachen sein müssen. Die Hälfte davon müssen Stücke von jungen Talenten und neuere Aufnahmen sein. Die Musikstücke müssen in der Hauptsendezeit zwischen 6 und 18 Uhr gespielt werden. Keine Nichtlandessprache darf mit mehr als 20 Prozent vertreten sein. Diese Quoten sollen für jede Landessprache für ihr jeweiliges Verbreitungsgebiet gelten.</p><p>Ziel des Service public bei Radio und Fernsehen muss es sein, die kulturelle und namentlich die musikalische Vielfalt der verschiedenen Sprachregionen der Schweiz zu erhalten, zu unterstützen und auszubauen. Die kulturelle Übermacht einer Nichtlandessprache muss verhindert werden.</p>
  • Radio und Fernsehen. Quote für Musikstücke in den Landessprachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut jüngster Programmanalyse sind die Landessprachen im Musikangebot der SRG-Radios wie folgt präsent: Bei DRS 1 waren 56 Prozent der gespielten Titel in Englisch, 9 Prozent in Französisch, 9 Prozent in schweizerdeutschem Dialekt, 6 Prozent in Deutsch und 5 Prozent in Italienisch. Bei Radio Rumantsch waren rund 33 Prozent in Englisch und 13 Prozent der gespielten Titel in rätoromanischer Sprache. Auf La Première waren 32 Prozent der Lieder in Englisch und 35 Prozent in Französisch zu hören. Rete Uno spielte 54 Prozent englischsprachige Lieder und rund 36 Prozent italienische.</p><p>Der Bundesrat findet angesichts dieser Zahlen, dass die Landessprachen in den SRG-Radioprogrammen angemessen vertreten sind. Zusätzliche Vorgaben würden die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der SRG unverhältnismässig einschränken.</p><p>Die Festlegung von Mindestanteilen für schweizerische Sprachen würde zudem dazu führen, dass die SRG Musik in Deutsch, Französisch und Italienisch aus dem Ausland ausstrahlen müsste, um die Quote zu erfüllen. Denn die einheimische Musikproduktion in den Landessprachen reicht nicht aus, um ohne übermässige Wiederholungen den geforderten 50-Prozent-Anteil herzustellen. Die geforderte Regelung würde schliesslich Musik in schweizerischen Landessprachen aus anderen Ländern dem schweizerischen Musikschaffen in englischer Sprache vorziehen. Diese Effekte stünden im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung der SRG in Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (SR 784.40), das schweizerische Musikschaffen zu fördern. Diese Verpflichtung wurde vom Bundesrat in Artikel 2 Absätze 4 und 6 der SRG-Konzession konkretisiert.</p><p>Die SRG kommt dieser Verpflichtung mit der Vereinbarung "Charta der Schweizer Musik" nach. Danach werden zusammen mit der Musikbranche jährlich Richtwerte für den auszustrahlenden Anteil an Schweizer Musik vereinbart. Seit Bestehen der Charta hat die SRG die vereinbarten Richtwerte stets eingehalten und oft auch übertroffen. Die vom Bakom jedes Jahr in Auftrag gegebenen Programmanalysen zeigen überdies, dass bei DRS 1 im vergangenen Jahr beispielsweise jeder fünfte Musiktitel Schweizer Musik war. Bei Radio Rumantsch war sogar jedes vierte gespielte Musikstück aus der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, vorzusehen, dass in den Radio- und Fernsehsendern des Service public mindestens 50 Prozent der Lieder, die gespielt werden, in den Landessprachen sein müssen. Die Hälfte davon müssen Stücke von jungen Talenten und neuere Aufnahmen sein. Die Musikstücke müssen in der Hauptsendezeit zwischen 6 und 18 Uhr gespielt werden. Keine Nichtlandessprache darf mit mehr als 20 Prozent vertreten sein. Diese Quoten sollen für jede Landessprache für ihr jeweiliges Verbreitungsgebiet gelten.</p><p>Ziel des Service public bei Radio und Fernsehen muss es sein, die kulturelle und namentlich die musikalische Vielfalt der verschiedenen Sprachregionen der Schweiz zu erhalten, zu unterstützen und auszubauen. Die kulturelle Übermacht einer Nichtlandessprache muss verhindert werden.</p>
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