Bessere Effizienz der Programme zur energetischen Gebäudesanierung

ShortId
10.4024
Id
20104024
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Bessere Effizienz der Programme zur energetischen Gebäudesanierung
AdditionalIndexing
66;energetische Sanierung von Gebäuden;Evaluation;Renovation;Investitionsprogramm;Schalldämmung an Gebäuden;Energieeinsparung
1
  • L05K0705030305, Renovation
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Programm zur energetischen Gebäudesanierung ist seit mehr als anderthalb Jahren in Kraft. Es wäre interessant, vom Bundesrat in einem Bericht zu erfahren, welches die bisher gewonnenen Erfahrungen sind und welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Programms bestehen. Es könnte sehr gut sein, dass die vom Bund propagierte Energieersparnis nicht genügend gross ist, um die Investitionen, die bei einer Gebäudesanierung getätigt worden sind, zu decken. Deshalb muss das Programm zur energetischen Gebäudesanierung den Akzent auf diejenigen Sanierungsmassnahmen legen, die das grösste Sparpotenzial aufweisen und deshalb mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden sind. Das Programm muss ferner auf die ältesten Gebäude fokussieren. Sanierungsmassnahmen an bejahrten Gebäuden verursachen zwar einen hohen Arbeitsaufwand; die Energieersparnis ist aber auch grösser als bei neueren Häusern. Da die Durchführung des Programms den Kantonen obliegt, wäre es interessant, Möglichkeiten zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu analysieren, um die gesteckten Ziele besser zu erreichen.</p>
  • <p>Gemäss Energiegesetz, CO2-Verordnung und der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Umsetzung des Programms erstatten die Kantone dem Bund jährlich Bericht über die Verwendung der Finanzhilfen, die damit erzielten CO2-Reduktionen, die energetischen Wirkungen, den Vollzugsaufwand sowie die mit den Finanzhilfen ausgelösten Investitionen. Der erste Jahresbericht wird voraussichtlich Ende März 2011 veröffentlicht werden. Der Bundesrat wird gemäss CO2-Gesetz dem Parlament auf der Basis der ersten fünf Jahresberichte einen umfassenden Bericht über die Wirksamkeit der Finanzhilfen vorlegen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Finanzhilfen effizient und effektiv eingesetzt werden müssen. Dementsprechend findet ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen statt. Über die strategische Stossrichtung des Programms entscheidet ein von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzter Partnerausschuss. Dieser sorgt für einen möglichst wirkungsvollen Einsatz der Finanzhilfen und ist um die stetige Optimierung des Programms bemüht.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das gesetzlich vorgesehene Berichtswesen sowie die bestehende Organisation des Gebäudeprogramms den durch das Postulat angesprochenen Herausforderungen genügt. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des Programms hinsichtlich einer Effizienzsteigerung nicht auf. Längerfristige Erfahrungen werden im Rahmen der neu zu verhandelnden Programmvereinbarung für die Periode 2015-2019 berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht:</p><p>a. darzulegen, welches die bisherigen Erfahrungen mit dem Programm zur energetischen Gebäudesanierung sind;</p><p>b. auf die Frage einzugehen, auf welche Weise das Programm dahingehend verbessert werden kann, dass die Mittel so eingesetzt werden, dass tatsächlich das volle Energiesparpotenzial ausgeschöpft wird;</p><p>c. die mit den Kantonen getroffene Übereinkunft zum erwähnten Programm einer Prüfung zu unterziehen, mit dem Ziel, den Mitteleinsatz effizienter zu gestalten.</p>
  • Bessere Effizienz der Programme zur energetischen Gebäudesanierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Programm zur energetischen Gebäudesanierung ist seit mehr als anderthalb Jahren in Kraft. Es wäre interessant, vom Bundesrat in einem Bericht zu erfahren, welches die bisher gewonnenen Erfahrungen sind und welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Programms bestehen. Es könnte sehr gut sein, dass die vom Bund propagierte Energieersparnis nicht genügend gross ist, um die Investitionen, die bei einer Gebäudesanierung getätigt worden sind, zu decken. Deshalb muss das Programm zur energetischen Gebäudesanierung den Akzent auf diejenigen Sanierungsmassnahmen legen, die das grösste Sparpotenzial aufweisen und deshalb mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden sind. Das Programm muss ferner auf die ältesten Gebäude fokussieren. Sanierungsmassnahmen an bejahrten Gebäuden verursachen zwar einen hohen Arbeitsaufwand; die Energieersparnis ist aber auch grösser als bei neueren Häusern. Da die Durchführung des Programms den Kantonen obliegt, wäre es interessant, Möglichkeiten zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu analysieren, um die gesteckten Ziele besser zu erreichen.</p>
    • <p>Gemäss Energiegesetz, CO2-Verordnung und der Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Umsetzung des Programms erstatten die Kantone dem Bund jährlich Bericht über die Verwendung der Finanzhilfen, die damit erzielten CO2-Reduktionen, die energetischen Wirkungen, den Vollzugsaufwand sowie die mit den Finanzhilfen ausgelösten Investitionen. Der erste Jahresbericht wird voraussichtlich Ende März 2011 veröffentlicht werden. Der Bundesrat wird gemäss CO2-Gesetz dem Parlament auf der Basis der ersten fünf Jahresberichte einen umfassenden Bericht über die Wirksamkeit der Finanzhilfen vorlegen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Finanzhilfen effizient und effektiv eingesetzt werden müssen. Dementsprechend findet ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen statt. Über die strategische Stossrichtung des Programms entscheidet ein von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzter Partnerausschuss. Dieser sorgt für einen möglichst wirkungsvollen Einsatz der Finanzhilfen und ist um die stetige Optimierung des Programms bemüht.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das gesetzlich vorgesehene Berichtswesen sowie die bestehende Organisation des Gebäudeprogramms den durch das Postulat angesprochenen Herausforderungen genügt. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des Programms hinsichtlich einer Effizienzsteigerung nicht auf. Längerfristige Erfahrungen werden im Rahmen der neu zu verhandelnden Programmvereinbarung für die Periode 2015-2019 berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht:</p><p>a. darzulegen, welches die bisherigen Erfahrungen mit dem Programm zur energetischen Gebäudesanierung sind;</p><p>b. auf die Frage einzugehen, auf welche Weise das Programm dahingehend verbessert werden kann, dass die Mittel so eingesetzt werden, dass tatsächlich das volle Energiesparpotenzial ausgeschöpft wird;</p><p>c. die mit den Kantonen getroffene Übereinkunft zum erwähnten Programm einer Prüfung zu unterziehen, mit dem Ziel, den Mitteleinsatz effizienter zu gestalten.</p>
    • Bessere Effizienz der Programme zur energetischen Gebäudesanierung

Back to List