Das IKRK soll Gilad Shalit besuchen können
- ShortId
-
10.4026
- Id
-
20104026
- Updated
-
27.07.2023 21:59
- Language
-
de
- Title
-
Das IKRK soll Gilad Shalit besuchen können
- AdditionalIndexing
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08;09;Kriegsgefangene/r;Rotes Kreuz;Israel;Entwicklungszusammenarbeit;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage
- 1
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- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K03030108, Israel
- L04K04010403, Kriegsgefangene/r
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- L03K150114, Rotes Kreuz
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Aufgrund ihrer humanitären Tradition und insbesondere ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt die Schweiz alles daran, um dem humanitären Völkerrecht in Konfliktsituationen, vor allem in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet, Nachachtung zu verschaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten erinnern die De-facto-Behörden in Gaza regelmässig an ihre völkerrechtlichen Pflichten, insbesondere was das Recht des IKRK betrifft, den israelischen Soldaten Gilad Shalit zu besuchen.</p><p>2. Die Schweiz hat Israel angeboten, sich bei den De-facto-Behörden in Gaza proaktiv für die Freilassung des Soldaten Gilad Shalit einzusetzen. Israel hat einen Sonderbeauftragten des Premierministers und einen unabhängigen Vermittler beauftragt, die Verhandlungen zur Freilassung von Gilad Shalit zu führen. Die Schweiz wird die De-facto-Behörden in Gaza auch weiterhin an ihre Verpflichtungen gemäss humanitärem Völkerrecht erinnern. Sie fordert von den De-facto-Behörden in Gaza auch, Gilad Shalit den regelmässigen Kontakt zu seiner Familie zu ermöglichen. Das Video von Gilad Shalit, das die De-facto-Behörden in Gaza im Herbst 2009 veröffentlichten, ist namentlich auf eine Intervention der Schweiz zurückzuführen.</p><p>3. Die Deza führt im Auftrag des Bundes und in Zusammenarbeit mit mehreren lokalen Partnern ein Programm der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet durch. Eine Reduktion dieses Programms hätte direkte Auswirkungen auf die Qualität ihrer Arbeit und ihre Aktivitäten in den Bereichen Nothilfe, Bildung, Gesundheit, Verteidigung der Menschenrechte und Berufsbildung. Hauptsächlich betroffen wären nicht nur alle, die sich im besetzten palästinensischen Gebiet für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen, sondern auch und vor allem Schulkinder, Jugendliche in Ausbildung und die schwächsten Gruppen der Bevölkerung.</p><p>Alle Partner der Deza teilen die Werte, für die die Schweiz eintritt, insbesondere die Ablehnung von Gewalt, die Menschenrechte und den Pluralismus. Partner der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet sind die Uno (UNRWA, WFP, OCHA, WHO), das IKRK, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft sowie halbstaatliche Institutionen, die für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich sind, wie das Büro für Statistik und die unabhängige Menschenrechtskommission.</p><p>Das Programm für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet hat zwei Schwerpunkte: erstens Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes für besonders verletzliche Gruppen der Bevölkerung, einschliesslich Zugang zur Grundversorgung, zweitens Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm beruht auf der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft und der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Reduktion der Hilfe des Bundes nicht die gewünschten Auswirkungen auf die Personen hätte, die den israelischen Soldaten Gilad Shalit festhalten. Eine politische Konditionalität würde den Grundsätzen der humanitären Hilfe des Bundes zuwiderlaufen, die in der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft festgelegt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit über 1570 Tagen wird der israelische Soldat Gilad Shalit an einem unbekannten Ort von der Hamas festgehalten, vermutlich unter unwürdigen und unmenschlichen Bedingungen. Ein Besuch Shalits durch Vertreter des IKRK wurde bisher von der Hamas verhindert. Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Genfer Konvention, welche Vertretern des IKRK das Recht einräumt, Kriegsgefangene zu besuchen und ohne Zeugen zu befragen. Als Depositar- und Vertragsstaat der Genfer Konvention hat sich die Schweiz gemäss Artikel 1 der Genfer Konvention und des ersten und des dritten Zusatzprotokolls verpflichtet, für die Einhaltung dieses Abkommens zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Anstrengungen hat er bzw. die Schweiz bisher unternommen, um einen Besuch des Kriegsgefangenen Gilad Shalit durch das IKRK (gemäss den obenerwähnten Abkommen) zu ermöglichen?</p><p>2. Welche weiteren wirksamen Massnahmen und Mittel ist er bereit einzusetzen, um den erwähnten Besuch zu ermöglichen und der Einhaltung der Genfer Konvention Nachachtung zu verschaffen?</p><p>3. Wäre nach seiner Ansicht auch eine Sperrung, Kürzung oder Sistierung von Geldern der Entwicklungs- oder Finanzhilfe ein geeignetes Druckmittel? Falls nein, warum nicht?</p>
- Das IKRK soll Gilad Shalit besuchen können
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Aufgrund ihrer humanitären Tradition und insbesondere ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen setzt die Schweiz alles daran, um dem humanitären Völkerrecht in Konfliktsituationen, vor allem in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet, Nachachtung zu verschaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten erinnern die De-facto-Behörden in Gaza regelmässig an ihre völkerrechtlichen Pflichten, insbesondere was das Recht des IKRK betrifft, den israelischen Soldaten Gilad Shalit zu besuchen.</p><p>2. Die Schweiz hat Israel angeboten, sich bei den De-facto-Behörden in Gaza proaktiv für die Freilassung des Soldaten Gilad Shalit einzusetzen. Israel hat einen Sonderbeauftragten des Premierministers und einen unabhängigen Vermittler beauftragt, die Verhandlungen zur Freilassung von Gilad Shalit zu führen. Die Schweiz wird die De-facto-Behörden in Gaza auch weiterhin an ihre Verpflichtungen gemäss humanitärem Völkerrecht erinnern. Sie fordert von den De-facto-Behörden in Gaza auch, Gilad Shalit den regelmässigen Kontakt zu seiner Familie zu ermöglichen. Das Video von Gilad Shalit, das die De-facto-Behörden in Gaza im Herbst 2009 veröffentlichten, ist namentlich auf eine Intervention der Schweiz zurückzuführen.</p><p>3. Die Deza führt im Auftrag des Bundes und in Zusammenarbeit mit mehreren lokalen Partnern ein Programm der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet durch. Eine Reduktion dieses Programms hätte direkte Auswirkungen auf die Qualität ihrer Arbeit und ihre Aktivitäten in den Bereichen Nothilfe, Bildung, Gesundheit, Verteidigung der Menschenrechte und Berufsbildung. Hauptsächlich betroffen wären nicht nur alle, die sich im besetzten palästinensischen Gebiet für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen, sondern auch und vor allem Schulkinder, Jugendliche in Ausbildung und die schwächsten Gruppen der Bevölkerung.</p><p>Alle Partner der Deza teilen die Werte, für die die Schweiz eintritt, insbesondere die Ablehnung von Gewalt, die Menschenrechte und den Pluralismus. Partner der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet sind die Uno (UNRWA, WFP, OCHA, WHO), das IKRK, Organisationen der Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft sowie halbstaatliche Institutionen, die für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich sind, wie das Büro für Statistik und die unabhängige Menschenrechtskommission.</p><p>Das Programm für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe der Deza im besetzten palästinensischen Gebiet hat zwei Schwerpunkte: erstens Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes für besonders verletzliche Gruppen der Bevölkerung, einschliesslich Zugang zur Grundversorgung, zweitens Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm beruht auf der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft und der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Reduktion der Hilfe des Bundes nicht die gewünschten Auswirkungen auf die Personen hätte, die den israelischen Soldaten Gilad Shalit festhalten. Eine politische Konditionalität würde den Grundsätzen der humanitären Hilfe des Bundes zuwiderlaufen, die in der Botschaft vom 29. November 2006 über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft festgelegt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit über 1570 Tagen wird der israelische Soldat Gilad Shalit an einem unbekannten Ort von der Hamas festgehalten, vermutlich unter unwürdigen und unmenschlichen Bedingungen. Ein Besuch Shalits durch Vertreter des IKRK wurde bisher von der Hamas verhindert. Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Genfer Konvention, welche Vertretern des IKRK das Recht einräumt, Kriegsgefangene zu besuchen und ohne Zeugen zu befragen. Als Depositar- und Vertragsstaat der Genfer Konvention hat sich die Schweiz gemäss Artikel 1 der Genfer Konvention und des ersten und des dritten Zusatzprotokolls verpflichtet, für die Einhaltung dieses Abkommens zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Anstrengungen hat er bzw. die Schweiz bisher unternommen, um einen Besuch des Kriegsgefangenen Gilad Shalit durch das IKRK (gemäss den obenerwähnten Abkommen) zu ermöglichen?</p><p>2. Welche weiteren wirksamen Massnahmen und Mittel ist er bereit einzusetzen, um den erwähnten Besuch zu ermöglichen und der Einhaltung der Genfer Konvention Nachachtung zu verschaffen?</p><p>3. Wäre nach seiner Ansicht auch eine Sperrung, Kürzung oder Sistierung von Geldern der Entwicklungs- oder Finanzhilfe ein geeignetes Druckmittel? Falls nein, warum nicht?</p>
- Das IKRK soll Gilad Shalit besuchen können
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