Nationales Krebszentrum

ShortId
10.4037
Id
20104037
Updated
28.07.2023 12:41
Language
de
Title
Nationales Krebszentrum
AdditionalIndexing
2841;Therapeutik;medizinische Forschung;Krebs
1
  • L04K01050110, Krebs
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Krebskrankheiten nehmen auch entsprechend der Altersstruktur der Bevölkerung kontinuierlich zu und werden in naher Zukunft die häufigste Todesursache in der Schweiz sein. Wissenschaftliche Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Molekularbiologie und der Immunologie erarbeiteten in den letzten Jahren eine Flut von neuen Informationen, die in die Patientenversorgung einfliessen müssen und langfristig Krebs zu einer behandelbaren Krankheit machen werden. Die grossen Schweizer Forschungsinstitute tragen wesentlich zu diesem Erkenntnisgewinn bei.</p><p>Aktuell besteht eine grosse Lücke zwischen dem medizinisch angewandten Wissen der in der Krebsbehandlung tätigen Ärzte und dem allgemein vorhandenen Wissen.</p><p>Aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind auch zahlreiche neue Krebsmedikamente kurz vor der klinischen Einführung und sollten bereits heute im Rahmen kontrollierter Studien der Schweizer Bevölkerung zu Verfügung stehen.</p><p>Ein kosteneffizienter Einsatz neuer, typischerweise teurer Medikamente muss jedoch mit weiterführenden Untersuchungen verbunden sein. So ist häufig unklar, welche Menschen von einem erfolgversprechenden Medikament wirklich profitieren werden.</p><p>Aus dieser Gesamtsicht ergibt sich die Notwendigkeit eines nationalen Krebszentrums für komplexe Behandlungen und die Forschung, das auf verschiedenen Krebsorganzentren aufgebaut werden muss. Auch für die bestmögliche Behandlung der Patienten sind in manchen Fällen die Konzentration des aktuellen Wissens und der konzentrierte internationale Kontakt unverzichtbar. Die Schweiz ist zu klein, um das Spezialwissen noch weiter zu streuen.</p><p>Dieses Zentrum kann wesentlich dazu beitragen, die Kostenexplosion zu dämpfen, indem neue Krebsmedikamente dann eingesetzt und erstattet werden, wenn die Behandlungen in einem Konzept erfolgen und mit entsprechenden Begleituntersuchungen gesichert sind. Davon profitieren auch alle Regionalzentren.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten, dass die Anzahl der Krebserkrankungen aufgrund der demografischen Verschiebungen in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.</p><p>Die Förderung der Krebsforschung, insbesondere der patientenorientierten klinischen Krebsforschung, ist seit Langem eine Priorität der Forschungsförderung durch den Bund. Dabei wird die klinische Krebsforschung in der Schweiz durch das Koordinationszentrum der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK; Mitglieder dieses Vereins sind die klinisch-onkologischen Hauptzentren an den Kantons- und Regionalspitälern bzw. die Universitätskliniken) koordiniert. Die SAKK ist für die schweizweite Abstimmung und die internationale Einbettung der klinischen Krebsforschung sowie für den Wissenstransfer zwischen Forschung und Patientenbehandlung im klinischen Alltag verantwortlich. Die Durchführung der Studien, in denen u. a. Möglichkeiten zur Optimierung von Therapien sowie deren Langzeitwirkungen erforscht oder Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden, erfolgt an den Universitäts-, Kantons- und Regionalspitälern. Für diese Studien, namentlich jene im Bereich der Therapieoptimierung, fordern die Forschenden erleichterte gesetzliche Rahmenbedingungen. So sollen beispielsweise die Bewilligungsverfahren für Therapieoptimierungsstudien mit zugelassenen Medikamenten vereinfacht werden. Dieses Anliegen nimmt das neue Humanforschungsgesetz, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, auf: Es sieht risikoadaptierte Regelungen, wie Erleichterungen im Bewilligungswesen für Studien mit einem vergleichsweise geringen Gefährdungspotenzial für die teilnehmenden Personen, vor.</p><p>Der Bundesrat beantragt im Rahmen der am 3. Dezember 2010 verabschiedeten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahre 2012 5,5 Millionen Franken für die klinische Krebsforschung. In der Förderperiode 2008-2011 wurden dafür rund 18 Millionen Franken eingesetzt.</p><p>Zusätzlich zur Förderung der klinischen Forschung will der Bundesrat Verbesserungen in der schweizweiten Registrierung von Krebserkrankungen erzielen. Er hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern am 3. Dezember 2010 damit beauftragt, bis im Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebserkrankungen zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll die Grundlage bilden zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben.</p><p>Aufgrund der geltenden Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitsbereich und des Fehlens von spezialgesetzlichen Grundlagen im Bereich der Bekämpfung bösartiger Krankheiten sieht der Bundesrat hingegen keine Möglichkeiten, spezifische Strukturen zur Behandlung von Krebspatienten zu fördern. Dies müssen die Kantone unter anderem im Rahmen der Umsetzung der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) in eigener Verantwortung übernehmen. Das Fachorgan IVHSM wird im Laufe des Jahres auch den Fachbereich Onkologie diskutieren. Über die Stossrichtung der Arbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Angaben vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten und Abklärungen für ein nationales Zentrum für Forschung und Behandlung von Krebs zu machen.</p>
  • Nationales Krebszentrum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Krebskrankheiten nehmen auch entsprechend der Altersstruktur der Bevölkerung kontinuierlich zu und werden in naher Zukunft die häufigste Todesursache in der Schweiz sein. Wissenschaftliche Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Molekularbiologie und der Immunologie erarbeiteten in den letzten Jahren eine Flut von neuen Informationen, die in die Patientenversorgung einfliessen müssen und langfristig Krebs zu einer behandelbaren Krankheit machen werden. Die grossen Schweizer Forschungsinstitute tragen wesentlich zu diesem Erkenntnisgewinn bei.</p><p>Aktuell besteht eine grosse Lücke zwischen dem medizinisch angewandten Wissen der in der Krebsbehandlung tätigen Ärzte und dem allgemein vorhandenen Wissen.</p><p>Aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind auch zahlreiche neue Krebsmedikamente kurz vor der klinischen Einführung und sollten bereits heute im Rahmen kontrollierter Studien der Schweizer Bevölkerung zu Verfügung stehen.</p><p>Ein kosteneffizienter Einsatz neuer, typischerweise teurer Medikamente muss jedoch mit weiterführenden Untersuchungen verbunden sein. So ist häufig unklar, welche Menschen von einem erfolgversprechenden Medikament wirklich profitieren werden.</p><p>Aus dieser Gesamtsicht ergibt sich die Notwendigkeit eines nationalen Krebszentrums für komplexe Behandlungen und die Forschung, das auf verschiedenen Krebsorganzentren aufgebaut werden muss. Auch für die bestmögliche Behandlung der Patienten sind in manchen Fällen die Konzentration des aktuellen Wissens und der konzentrierte internationale Kontakt unverzichtbar. Die Schweiz ist zu klein, um das Spezialwissen noch weiter zu streuen.</p><p>Dieses Zentrum kann wesentlich dazu beitragen, die Kostenexplosion zu dämpfen, indem neue Krebsmedikamente dann eingesetzt und erstattet werden, wenn die Behandlungen in einem Konzept erfolgen und mit entsprechenden Begleituntersuchungen gesichert sind. Davon profitieren auch alle Regionalzentren.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten, dass die Anzahl der Krebserkrankungen aufgrund der demografischen Verschiebungen in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.</p><p>Die Förderung der Krebsforschung, insbesondere der patientenorientierten klinischen Krebsforschung, ist seit Langem eine Priorität der Forschungsförderung durch den Bund. Dabei wird die klinische Krebsforschung in der Schweiz durch das Koordinationszentrum der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK; Mitglieder dieses Vereins sind die klinisch-onkologischen Hauptzentren an den Kantons- und Regionalspitälern bzw. die Universitätskliniken) koordiniert. Die SAKK ist für die schweizweite Abstimmung und die internationale Einbettung der klinischen Krebsforschung sowie für den Wissenstransfer zwischen Forschung und Patientenbehandlung im klinischen Alltag verantwortlich. Die Durchführung der Studien, in denen u. a. Möglichkeiten zur Optimierung von Therapien sowie deren Langzeitwirkungen erforscht oder Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden, erfolgt an den Universitäts-, Kantons- und Regionalspitälern. Für diese Studien, namentlich jene im Bereich der Therapieoptimierung, fordern die Forschenden erleichterte gesetzliche Rahmenbedingungen. So sollen beispielsweise die Bewilligungsverfahren für Therapieoptimierungsstudien mit zugelassenen Medikamenten vereinfacht werden. Dieses Anliegen nimmt das neue Humanforschungsgesetz, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, auf: Es sieht risikoadaptierte Regelungen, wie Erleichterungen im Bewilligungswesen für Studien mit einem vergleichsweise geringen Gefährdungspotenzial für die teilnehmenden Personen, vor.</p><p>Der Bundesrat beantragt im Rahmen der am 3. Dezember 2010 verabschiedeten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahre 2012 5,5 Millionen Franken für die klinische Krebsforschung. In der Förderperiode 2008-2011 wurden dafür rund 18 Millionen Franken eingesetzt.</p><p>Zusätzlich zur Förderung der klinischen Forschung will der Bundesrat Verbesserungen in der schweizweiten Registrierung von Krebserkrankungen erzielen. Er hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern am 3. Dezember 2010 damit beauftragt, bis im Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebserkrankungen zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll die Grundlage bilden zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben.</p><p>Aufgrund der geltenden Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitsbereich und des Fehlens von spezialgesetzlichen Grundlagen im Bereich der Bekämpfung bösartiger Krankheiten sieht der Bundesrat hingegen keine Möglichkeiten, spezifische Strukturen zur Behandlung von Krebspatienten zu fördern. Dies müssen die Kantone unter anderem im Rahmen der Umsetzung der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) in eigener Verantwortung übernehmen. Das Fachorgan IVHSM wird im Laufe des Jahres auch den Fachbereich Onkologie diskutieren. Über die Stossrichtung der Arbeiten liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Angaben vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten und Abklärungen für ein nationales Zentrum für Forschung und Behandlung von Krebs zu machen.</p>
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