Organisationseinheit Alkoholmarkt in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
- ShortId
-
10.4039
- Id
-
20104039
- Updated
-
28.07.2023 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Organisationseinheit Alkoholmarkt in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
- AdditionalIndexing
-
04;2841;Aufgabenüberprüfung;Beziehung Bund-Kanton;Schaffung neuer Bundesstellen;Aufgabenteilung;Eidgenössische Alkoholverwaltung;Gesetz;Organisation der Bundesverwaltung;Alkohol
- 1
-
- L04K08040503, Eidgenössische Alkoholverwaltung
- L06K140201010101, Alkohol
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L05K0503010102, Gesetz
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Neuorganisation der Alkoholpolitik sollte die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Präzise Angaben über die Organisation dieser künftigen Verwaltungseinheit, die für die Umsetzung der Alkoholpolitik verantwortlich sein wird, werden erst möglich sein, wenn die Ergebnisse der Vernehmlassung ausgewertet sind. Damit dieser umfassende und komplexe Umstrukturierungsprozess erfolgreich ins Ziel gebracht werden kann, braucht die EAV Ressourcen und Kompetenzen; sie braucht Personen, die fähig sind, dieses "change management" zu führen.</p><p>Immerhin muss unterstrichen werden, dass die EAV in einem Zeitraum von zehn Jahren ihren Personalbestand um die Hälfte reduziert hat. Von 315 Vollzeitstellen im Jahr 1998 ist sie auf 156 Vollzeitstellen im Jahr 2010 geschrumpft; dies als Folge einer kontinuierlichen Aufgabenreduktion. Zudem umfasst die Totalrevision des Alkoholgesetzes eine Reihe von Massnahmen, die zu einer Ausgabenreduktion führen sollen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zu einer Verminderung der Verpflichtungen der EAV in der Grössenordnung von 6 Millionen Franken jährlich und einer entsprechenden Reduktion des Personalbestands führen. </p><p>Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes ist abgeschlossen und wird zurzeit ausgewertet.</p><p>1. Die Einheit Alkoholmarkt ist zwar neu, sie vereinigt jedoch bestehende Bereiche unter einem Dach (Handel, Werbung und Prävention). Es handelt sich in erster Linie um eine interne Reorganisation, welche die Abteilung "Recht, Markt und Compliance" betrifft. Es geht nicht darum, in grösserem Umfang neues Personal einzustellen. Eine einzige neue Kaderperson wurde in der EAV eingestellt mit dem Auftrag, eine bereits bestehende Einheit zu führen.</p><p>2. Die von der EAV vollzogenen Schritte stehen vollkommen im Einklang mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Oberstes Ziel der EAV ist es, eine Verwaltungseinheit zu werden, die über wirksame und angemesse Verfahren verfügt. Sie will zugleich stark und schlank sein. Der Prozess der Verschlankung und des Aufgabenverzichts ist in vollem Gang und geht weiter. Diese Entwicklung verträgt sich vollkommen mit den internen Reorganisationen und mit der Einstellung von neuem qualifiziertem Personal, das fähig ist, diese wichtigen Reformprozesse durchzuführen. Die Neueinstellungen werden im Übrigen durch die laufenden und noch bevorstehenden Abgänge bei Weitem kompensiert. Die EAV hat mit dem Problem dauernder Arbeitsüberlastung zu kämpfen: Überlastung durch die laufenden Geschäfte, zu denen die Rechtsetzungsarbeiten hinzukommen und die mit der Privatisierung und mit der Gestaltung der Zukunft der EAV verbundenen Arbeiten - dies alles ist mit ständig geringer werdenden Ressourcen zu bewältigen.</p><p>3. Es wird kein Fait accompli geschaffen, und es versteht sich von selbst, dass die Einheit Alkoholmarkt dem neuen Recht angepasst werden wird, welches das Parlament dereinst beschliessen wird. Welche Behörde für das Alkoholgesetz zuständig sein wird, ist Gegenstand von Diskussionen; der Entscheid liegt beim Bundesrat. In diesem Kontext darf auch erwähnt werden, dass die in letzter Zeit in der EAV neu angestellten Personen in der Regel auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge angestellt worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) hat bekanntgegeben, dass per 1. September 2010 eine Organisationseinheit Alkoholmarkt neu geschaffen wurde. Diese bereite die Umsetzung des neuen Alkoholgesetzes vor, das sich derzeit erst in der Vernehmlassung befindet. Die Aufgabe dieser neuen Organisationseinheit beinhalte auch den Dialog mit sämtlichen Akteuren rund um den Alkohol, von der Prävention bis zum Verkauf. In der Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Alkoholgesetzes schreibt hingegen der Bundesrat, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die jeweiligen Zuständigkeiten müssten noch geklärt werden. Deshalb erlaube ich mir folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt die EAV zu einem Zeitpunkt, in dem die zukünftige Aufgabenverteilung völlig unklar ist, dazu, eine neue Verwaltungseinheit zu schaffen?</p><p>2. Wie passt der Ausbau der EAV-Verwaltung zur von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht über die EAV geforderten und von der EAV akzeptierten "Abbau- und Verzichtsplanung"?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bundesrat, dass durch die Schaffung neuer Verwaltungsstellen kein Fait accompli geschaffen wird, um sich Aufgaben zu erhalten und neue Tätigkeitsbereiche zu erschliessen?</p>
- Organisationseinheit Alkoholmarkt in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Neuorganisation der Alkoholpolitik sollte die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Präzise Angaben über die Organisation dieser künftigen Verwaltungseinheit, die für die Umsetzung der Alkoholpolitik verantwortlich sein wird, werden erst möglich sein, wenn die Ergebnisse der Vernehmlassung ausgewertet sind. Damit dieser umfassende und komplexe Umstrukturierungsprozess erfolgreich ins Ziel gebracht werden kann, braucht die EAV Ressourcen und Kompetenzen; sie braucht Personen, die fähig sind, dieses "change management" zu führen.</p><p>Immerhin muss unterstrichen werden, dass die EAV in einem Zeitraum von zehn Jahren ihren Personalbestand um die Hälfte reduziert hat. Von 315 Vollzeitstellen im Jahr 1998 ist sie auf 156 Vollzeitstellen im Jahr 2010 geschrumpft; dies als Folge einer kontinuierlichen Aufgabenreduktion. Zudem umfasst die Totalrevision des Alkoholgesetzes eine Reihe von Massnahmen, die zu einer Ausgabenreduktion führen sollen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zu einer Verminderung der Verpflichtungen der EAV in der Grössenordnung von 6 Millionen Franken jährlich und einer entsprechenden Reduktion des Personalbestands führen. </p><p>Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes ist abgeschlossen und wird zurzeit ausgewertet.</p><p>1. Die Einheit Alkoholmarkt ist zwar neu, sie vereinigt jedoch bestehende Bereiche unter einem Dach (Handel, Werbung und Prävention). Es handelt sich in erster Linie um eine interne Reorganisation, welche die Abteilung "Recht, Markt und Compliance" betrifft. Es geht nicht darum, in grösserem Umfang neues Personal einzustellen. Eine einzige neue Kaderperson wurde in der EAV eingestellt mit dem Auftrag, eine bereits bestehende Einheit zu führen.</p><p>2. Die von der EAV vollzogenen Schritte stehen vollkommen im Einklang mit dem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Oberstes Ziel der EAV ist es, eine Verwaltungseinheit zu werden, die über wirksame und angemesse Verfahren verfügt. Sie will zugleich stark und schlank sein. Der Prozess der Verschlankung und des Aufgabenverzichts ist in vollem Gang und geht weiter. Diese Entwicklung verträgt sich vollkommen mit den internen Reorganisationen und mit der Einstellung von neuem qualifiziertem Personal, das fähig ist, diese wichtigen Reformprozesse durchzuführen. Die Neueinstellungen werden im Übrigen durch die laufenden und noch bevorstehenden Abgänge bei Weitem kompensiert. Die EAV hat mit dem Problem dauernder Arbeitsüberlastung zu kämpfen: Überlastung durch die laufenden Geschäfte, zu denen die Rechtsetzungsarbeiten hinzukommen und die mit der Privatisierung und mit der Gestaltung der Zukunft der EAV verbundenen Arbeiten - dies alles ist mit ständig geringer werdenden Ressourcen zu bewältigen.</p><p>3. Es wird kein Fait accompli geschaffen, und es versteht sich von selbst, dass die Einheit Alkoholmarkt dem neuen Recht angepasst werden wird, welches das Parlament dereinst beschliessen wird. Welche Behörde für das Alkoholgesetz zuständig sein wird, ist Gegenstand von Diskussionen; der Entscheid liegt beim Bundesrat. In diesem Kontext darf auch erwähnt werden, dass die in letzter Zeit in der EAV neu angestellten Personen in der Regel auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge angestellt worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) hat bekanntgegeben, dass per 1. September 2010 eine Organisationseinheit Alkoholmarkt neu geschaffen wurde. Diese bereite die Umsetzung des neuen Alkoholgesetzes vor, das sich derzeit erst in der Vernehmlassung befindet. Die Aufgabe dieser neuen Organisationseinheit beinhalte auch den Dialog mit sämtlichen Akteuren rund um den Alkohol, von der Prävention bis zum Verkauf. In der Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Alkoholgesetzes schreibt hingegen der Bundesrat, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die jeweiligen Zuständigkeiten müssten noch geklärt werden. Deshalb erlaube ich mir folgende Fragen:</p><p>1. Wie kommt die EAV zu einem Zeitpunkt, in dem die zukünftige Aufgabenverteilung völlig unklar ist, dazu, eine neue Verwaltungseinheit zu schaffen?</p><p>2. Wie passt der Ausbau der EAV-Verwaltung zur von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht über die EAV geforderten und von der EAV akzeptierten "Abbau- und Verzichtsplanung"?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bundesrat, dass durch die Schaffung neuer Verwaltungsstellen kein Fait accompli geschaffen wird, um sich Aufgaben zu erhalten und neue Tätigkeitsbereiche zu erschliessen?</p>
- Organisationseinheit Alkoholmarkt in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
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