Abwassertrennung in Städten und Industriezonen

ShortId
10.4042
Id
20104042
Updated
28.07.2023 13:08
Language
de
Title
Abwassertrennung in Städten und Industriezonen
AdditionalIndexing
52;atmosphärische Verhältnisse;Bauzone;Abwasser;Entwässerung;Wasserverschmutzung;Gewässerschutz
1
  • L04K06010101, Abwasser
  • L05K0705030103, Entwässerung
  • L04K06020304, Wasserverschmutzung
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06030202, atmosphärische Verhältnisse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahren haben der Bund und die Kantone aktiv die Politik verfolgt, deren Ziel es war, die Trennung der Abwässer und der Oberflächenwässer verpflichtend und systematisch einzuführen. Diese Politik hat zunächst sehr hohe Kosten verursacht, da in allen Gemeinden der Schweiz getrennte und wirkungsvolle Kanalisationen installiert werden mussten. Des Weiteren hat die Umsetzung dieser Politik zu einer Veränderung der Aufarbeitungskapazitäten von Abwässern geführt.</p><p>Heutzutage sehen die Leiterinnen und Leiter von Sanierungsunternehmen in Städten und Industriezonen, in denen diverse Aktivitäten stattfinden, die eine hohe Verschmutzung - vor allem wegen eines erhöhten Verkehrsaufkommens und des Einsatzes von Streusalz verursachen - diese politische Vision der frühen Siebzigerjahre mit anderen Augen. </p><p>Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Schadstoffbelastung der Oberflächenwässer, vor allem in der ersten Stunde neuer Niederschläge, nach einer Trockenperiode sehr hoch war.</p>
  • <p>1./2. Die Politik der Abwassertrennung in den Bauzonen ist auch heute noch massgebend. In Situationen, in denen unverschmutztes Wasser nicht vor Ort versickert werden kann, erlaubt diese Trennung eine Entlastung der Kanalisation für verschmutztes Abwasser und der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Ausserdem kann so verschmutztes Oberflächenwasser getrennt von den häuslichen Abwässern einer spezifischen und differenzierten Behandlung zugeführt werden.</p><p>Um Überschwemmungen und Überlastungen der Kanalisationsnetze zu verhindern und eine ausreichende Speisung der Grundwasservorkommen sicherzustellen, ist Niederschlagswasser - sofern es keine Stoffe enthält, die die Gewässer verunreinigen können - wo immer möglich vor Ort versickern zu lassen. Deshalb richtet sich die Abwasserentsorgung in der Schweiz nach dem Grundsatz, dass unverschmutztes Abwasser versickert oder mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden muss, während verschmutztes Abwasser zu behandeln ist (Art. 7 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer, GSchG, SR 814.20).</p><p>Bei der Beseitigung von abfliessendem Niederschlagswasser in Bauzonen unterscheidet das GSchG also zwischen verschmutztem und unverschmutztem Wasser. Ob Abwasser als verschmutzt gilt oder nicht, hängt ab von den Stoffen, die im Abwasser enthalten sind und die die Gewässer verunreinigen können, sowie vom Zustand des Gewässers, in welches das Abwasser gelangt. Abfliessendes Niederschlagswasser von Dachflächen, Strassen und Wegen sowie von Plätzen, auf denen keine erheblichen Mengen von Stoffen umgeschlagen, verarbeitet und gelagert werden, welche die Gewässer verunreinigen können, gilt daher in der Regel als nichtverschmutztes Abwasser (Art. 3 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, GSchV, SR 814.201). </p><p>Ergibt die Beurteilung der Qualität des abfliessenden Niederschlagswassers, dass dieses nicht verschmutzt ist, so versteht es sich von selbst, dass dieses nicht in die Abwasserkanalisation (Mischsystem) gehört, wo es bei starkem Niederschlag zu einer Überlastung des Abwassernetzes und in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zu Funktionsstörungen führen kann. Die Trennung von Schmutz- und Sauberwasser sowie Rückhaltemassnahmen sind auch dort anzustreben, wo eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist. </p><p>Zeigt sich bei der Beurteilung der Qualität des Oberflächenwassers, dass dieses verschmutzt ist (Strassen mit bedeutendem Durchgangsverkehr, öffentliche Parkplätze, Verlade- und Lagerplätze, Dächer, die zu einem hohen Anteil mit unbeschichtetem Metall gedeckt sind), ist eine zweckmässige Lösung für die Entsorgung und Behandlung des Abwassers zu wählen. So, wie die Zusammensetzung des Abwassers von dessen Herkunft abhängt, so unterscheiden sich die Qualität und die Eigenschaften des von bebauten Flächen abfliessenden Niederschlagswassers von den häuslichen Abwässern, für deren Behandlung die ARA ausgelegt sind. Aus diesem Grund kann die Ableitung des abfliessenden Niederschlagswassers über eine gesonderte Kanalisation und seine Behandlung in einer geeigneten Anlage sinnvoller sein als eine Vermischung mit den häuslichen Abwässern. Dies gilt insbesondere für den Oberflächenabfluss von stark befahrenen Verkehrswegen wie beispielsweise Autobahnen. Zur Behandlung von Strassenabwässern werden gegenwärtig zahlreiche spezifische Behandlungssysteme entwickelt (Strassenabwasser-Behandlungsanlagen, Saba). Einen aktuellen Überblick über diese Systeme bietet die unlängst erschienene Gemeinschaftspublikation "Strassenabwasserbehandlungsverfahren: Stand der Technik" von Astra und Bafu (Ref. Astra 88 022).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wird nach wie vor die Politik verfolgt, dass in den Bauzonen die Abwässer systematisch getrennt werden müssen?</p><p>2. Falls ja: Aus welchen Gründen wurde bisher nichts unternommen, um Abhilfe für die nachfolgend geschilderten Probleme zu schaffen?</p>
  • Abwassertrennung in Städten und Industriezonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren haben der Bund und die Kantone aktiv die Politik verfolgt, deren Ziel es war, die Trennung der Abwässer und der Oberflächenwässer verpflichtend und systematisch einzuführen. Diese Politik hat zunächst sehr hohe Kosten verursacht, da in allen Gemeinden der Schweiz getrennte und wirkungsvolle Kanalisationen installiert werden mussten. Des Weiteren hat die Umsetzung dieser Politik zu einer Veränderung der Aufarbeitungskapazitäten von Abwässern geführt.</p><p>Heutzutage sehen die Leiterinnen und Leiter von Sanierungsunternehmen in Städten und Industriezonen, in denen diverse Aktivitäten stattfinden, die eine hohe Verschmutzung - vor allem wegen eines erhöhten Verkehrsaufkommens und des Einsatzes von Streusalz verursachen - diese politische Vision der frühen Siebzigerjahre mit anderen Augen. </p><p>Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Schadstoffbelastung der Oberflächenwässer, vor allem in der ersten Stunde neuer Niederschläge, nach einer Trockenperiode sehr hoch war.</p>
    • <p>1./2. Die Politik der Abwassertrennung in den Bauzonen ist auch heute noch massgebend. In Situationen, in denen unverschmutztes Wasser nicht vor Ort versickert werden kann, erlaubt diese Trennung eine Entlastung der Kanalisation für verschmutztes Abwasser und der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Ausserdem kann so verschmutztes Oberflächenwasser getrennt von den häuslichen Abwässern einer spezifischen und differenzierten Behandlung zugeführt werden.</p><p>Um Überschwemmungen und Überlastungen der Kanalisationsnetze zu verhindern und eine ausreichende Speisung der Grundwasservorkommen sicherzustellen, ist Niederschlagswasser - sofern es keine Stoffe enthält, die die Gewässer verunreinigen können - wo immer möglich vor Ort versickern zu lassen. Deshalb richtet sich die Abwasserentsorgung in der Schweiz nach dem Grundsatz, dass unverschmutztes Abwasser versickert oder mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden muss, während verschmutztes Abwasser zu behandeln ist (Art. 7 des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer, GSchG, SR 814.20).</p><p>Bei der Beseitigung von abfliessendem Niederschlagswasser in Bauzonen unterscheidet das GSchG also zwischen verschmutztem und unverschmutztem Wasser. Ob Abwasser als verschmutzt gilt oder nicht, hängt ab von den Stoffen, die im Abwasser enthalten sind und die die Gewässer verunreinigen können, sowie vom Zustand des Gewässers, in welches das Abwasser gelangt. Abfliessendes Niederschlagswasser von Dachflächen, Strassen und Wegen sowie von Plätzen, auf denen keine erheblichen Mengen von Stoffen umgeschlagen, verarbeitet und gelagert werden, welche die Gewässer verunreinigen können, gilt daher in der Regel als nichtverschmutztes Abwasser (Art. 3 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, GSchV, SR 814.201). </p><p>Ergibt die Beurteilung der Qualität des abfliessenden Niederschlagswassers, dass dieses nicht verschmutzt ist, so versteht es sich von selbst, dass dieses nicht in die Abwasserkanalisation (Mischsystem) gehört, wo es bei starkem Niederschlag zu einer Überlastung des Abwassernetzes und in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zu Funktionsstörungen führen kann. Die Trennung von Schmutz- und Sauberwasser sowie Rückhaltemassnahmen sind auch dort anzustreben, wo eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist. </p><p>Zeigt sich bei der Beurteilung der Qualität des Oberflächenwassers, dass dieses verschmutzt ist (Strassen mit bedeutendem Durchgangsverkehr, öffentliche Parkplätze, Verlade- und Lagerplätze, Dächer, die zu einem hohen Anteil mit unbeschichtetem Metall gedeckt sind), ist eine zweckmässige Lösung für die Entsorgung und Behandlung des Abwassers zu wählen. So, wie die Zusammensetzung des Abwassers von dessen Herkunft abhängt, so unterscheiden sich die Qualität und die Eigenschaften des von bebauten Flächen abfliessenden Niederschlagswassers von den häuslichen Abwässern, für deren Behandlung die ARA ausgelegt sind. Aus diesem Grund kann die Ableitung des abfliessenden Niederschlagswassers über eine gesonderte Kanalisation und seine Behandlung in einer geeigneten Anlage sinnvoller sein als eine Vermischung mit den häuslichen Abwässern. Dies gilt insbesondere für den Oberflächenabfluss von stark befahrenen Verkehrswegen wie beispielsweise Autobahnen. Zur Behandlung von Strassenabwässern werden gegenwärtig zahlreiche spezifische Behandlungssysteme entwickelt (Strassenabwasser-Behandlungsanlagen, Saba). Einen aktuellen Überblick über diese Systeme bietet die unlängst erschienene Gemeinschaftspublikation "Strassenabwasserbehandlungsverfahren: Stand der Technik" von Astra und Bafu (Ref. Astra 88 022).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wird nach wie vor die Politik verfolgt, dass in den Bauzonen die Abwässer systematisch getrennt werden müssen?</p><p>2. Falls ja: Aus welchen Gründen wurde bisher nichts unternommen, um Abhilfe für die nachfolgend geschilderten Probleme zu schaffen?</p>
    • Abwassertrennung in Städten und Industriezonen

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