Integration von Kindern bei Härtefallprüfung berücksichtigen

ShortId
10.4043
Id
20104043
Updated
25.06.2025 00:25
Language
de
Title
Integration von Kindern bei Härtefallprüfung berücksichtigen
AdditionalIndexing
12;2811;junger Mensch;gerichtliche Anhörung;Zuwandererkind;Ausschaffung;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Kindsrecht;Kind;Zwangsmassnahme;Integration der Zuwanderer
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01030106, Kindsrecht
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0403030402, Zwangsmassnahme
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K05040105, gerichtliche Anhörung
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kinderrechte dürfen nicht weiter hinter migrationspolitische Interessen zurückgestellt werden. Die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention gilt es konsequent anzuwenden, gerade auch bei Güterabwägungen. Generell muss bei Härtefallprüfungen von Familien die Situation der Kinder stärker gewichtet werden.</p><p>Obwohl in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit gesetzlich festgehalten, wird bei Härtefallgesuchen die Situation der betroffenen Kinder kaum beachtet. In der Regel beurteilen die Behörden ausschliesslich die Situation der Eltern und lassen die Kinder bei der Beurteilung ausser Acht. Diese Praxis ist besonders stossend, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, eine Landessprache fliessend sprechen, hier die Schulen besuchen, bestens integriert sind und gute Aussichten auf eine Berufsbildung haben. Eine Wegweisung steht in solchen Fällen im Widerspruch zu Garantien der UN-Kinderrechtskonvention - insbesondere zum Kindeswohl.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist ebenfalls um das Schicksal der Kinder und Jugendlichen besorgt und misst der Vertretung ihrer Interessen namentlich im Rahmen von Verwaltungsverfahren eine sehr grosse Bedeutung bei.</p><p>Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung und Weisungen des Bundesamtes für Migration müssen die in Härtefällen verfügenden Bundes- und Kantonsbehörden die Situation der Familie als Ganzes in ihre Erwägungen einbeziehen und dem Völkerrecht, insbesondere dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (SR 0.107), besondere Beachtung schenken. Zwar ist bei der Beurteilung von Härtefällen die Integration der Kinder bereits ein massgebendes Kriterium, dennoch ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereit, die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden auf diese Problematik aufmerksam zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Migration und die kantonalen Migrationsämter anzuweisen, bei Härtefallgesuchen die Integration der betroffenen Kinder auch dann zu prüfen und zu gewichten, wenn davon ausgegangen wird, dass die Eltern die Härtefallkriterien nicht erfüllen.</p>
  • Integration von Kindern bei Härtefallprüfung berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kinderrechte dürfen nicht weiter hinter migrationspolitische Interessen zurückgestellt werden. Die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention gilt es konsequent anzuwenden, gerade auch bei Güterabwägungen. Generell muss bei Härtefallprüfungen von Familien die Situation der Kinder stärker gewichtet werden.</p><p>Obwohl in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit gesetzlich festgehalten, wird bei Härtefallgesuchen die Situation der betroffenen Kinder kaum beachtet. In der Regel beurteilen die Behörden ausschliesslich die Situation der Eltern und lassen die Kinder bei der Beurteilung ausser Acht. Diese Praxis ist besonders stossend, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen seit vielen Jahren in der Schweiz leben, eine Landessprache fliessend sprechen, hier die Schulen besuchen, bestens integriert sind und gute Aussichten auf eine Berufsbildung haben. Eine Wegweisung steht in solchen Fällen im Widerspruch zu Garantien der UN-Kinderrechtskonvention - insbesondere zum Kindeswohl.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist ebenfalls um das Schicksal der Kinder und Jugendlichen besorgt und misst der Vertretung ihrer Interessen namentlich im Rahmen von Verwaltungsverfahren eine sehr grosse Bedeutung bei.</p><p>Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung und Weisungen des Bundesamtes für Migration müssen die in Härtefällen verfügenden Bundes- und Kantonsbehörden die Situation der Familie als Ganzes in ihre Erwägungen einbeziehen und dem Völkerrecht, insbesondere dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (SR 0.107), besondere Beachtung schenken. Zwar ist bei der Beurteilung von Härtefällen die Integration der Kinder bereits ein massgebendes Kriterium, dennoch ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement bereit, die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden auf diese Problematik aufmerksam zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Migration und die kantonalen Migrationsämter anzuweisen, bei Härtefallgesuchen die Integration der betroffenen Kinder auch dann zu prüfen und zu gewichten, wenn davon ausgegangen wird, dass die Eltern die Härtefallkriterien nicht erfüllen.</p>
    • Integration von Kindern bei Härtefallprüfung berücksichtigen

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