Onlineschalter für KMU bei den Sozialversicherungen
- ShortId
-
10.4044
- Id
-
20104044
- Updated
-
27.07.2023 22:00
- Language
-
de
- Title
-
Onlineschalter für KMU bei den Sozialversicherungen
- AdditionalIndexing
-
04;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Vereinfachung von Verfahren;eGovernment;Sozialversicherung
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K08060105, eGovernment
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L03K010401, Sozialversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Administrative Umtriebe und Kosten belasten kleinere Unternehmen besonders stark. Das gilt auch für den Verkehr mit den Sozialversicherungen und dort insbesondere für Firmen, die wegen eines unregelmässigen Auftragsbestandes entsprechende Wechsel in der Arbeitnehmerschaft haben. Wegen des administrativen Aufwands verzichten solche Firmen oft auf die Annahme zusätzlicher Aufträge und damit auf die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Administrative Erleichterungen sind deshalb besonders wichtig. Ein Onlineschalter würde z. B. im Idealfall bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters die folgenden Möglichkeiten bieten:</p><p>1. Die KMU kann sich mit einer eigenen Identifikationsnummer einloggen.</p><p>2. Es kann ein Menü wie "neuer Mitarbeiter" aufgerufen werden.</p><p>3. Die Personalien, die Adresse und die AHV-Nummer können eingegeben werden.</p><p>Am Jahresende kann die Mitarbeiterliste aufgerufen werden. Die Löhne können eingegeben werden. Die Beiträge für AHV, IV, ALV, Unfallversicherung werden angezeigt.</p>
- <p>60 von 80 AHV-Ausgleichskassen bieten heute bereits ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Applikation "Partnerweb" an. Daneben betreiben weitere Ausgleichskassen eigene Portale und elektronische Lohnmeldeverfahren unterschiedlichster Ausprägung. Damit stehen fast flächendeckend Online-Services zur Verfügung, welche die Funktionalitäten bereitstellen, die der Motionär in seinem Beispiel beschreibt und die gerade von den KMU zunehmend genutzt werden. Die AHV-Ausgleichskassen sind zudem bestrebt, diese Angebote bei ihren angeschlossenen Arbeitgebern bekanntzumachen, denn die Kassen profitieren ebenfalls von bereits elektronisch erfassten Daten.</p><p>Solche technischen Entwicklungen werden aus den Verwaltungskostenbeiträgen der angeschlossenen Arbeitgeber finanziert. So kann auch sichergestellt werden, dass die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Branchen abgedeckt werden. Über diese Portale erfolgt der Zugang für diejenigen Sozialversicherungszweige, welche im Normalfall durch eine AHV-Ausgleichskasse abgedeckt werden. Es sind dies die Beiträge an AHV, EO, IV, ALV und in den meisten Fällen auch an die Familienausgleichskassen. Für diese Versicherungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Wahlfreiheit. </p><p>Weitere Sozialversicherungen wie Unfallversicherung (BU und NBU, mit Ausnahme der Suva-pflichtigen Branchen), UVG-Zusatz, Krankenversicherung, Krankentaggeldversicherung und BVG schliesst der Arbeitgeber nach Marktkonditionen bei einem ihm genehmen Anbieter ab und wählt das für ihn passende Angebot aus, oder er führt für die zweite Säule sogar eine eigene Pensionskasse. Für einen allfälligen Einbezug der Unfallversicherung (wie im Beispiel des Motionärs beschrieben) in den gleichen Onlineschalter müsste die heute bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden. </p><p>Somit ist das Anliegen des Motionärs bereits weitgehend erfüllt. Zweifellos werden sich die entsprechenden Angebote aufgrund der Nachfrage auch in Zukunft marktorientiert weiterentwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament</p><p>1. Massnahmen zur Einrichtung eines Onlineschalters, der kleineren Unternehmungen einen einfacheren Verkehr mit den Sozialversicherungen ermöglicht, vorzuschlagen. Dieser Onlineschalter soll eine einfache An- und Abmeldung von Arbeitnehmern und eine einfache Abrechnung der Beiträge ermöglichen.</p><p>2. Einen Bericht vorzulegen, der insbesondere auf die folgenden Punkte eingeht:</p><p>a. Was hat die Verwaltung - insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von E-Government - bisher unternommen und geplant, um kleineren Unternehmen den Umgang mit den Sozialversicherungen administrativ zu erleichtern?</p><p>b. Welche Massnahmen können unternommen werden, damit Ausgleichskassen rasch die Best Practice bezüglich der Reduktion administrativer Kosten übernehmen?</p>
- Onlineschalter für KMU bei den Sozialversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Administrative Umtriebe und Kosten belasten kleinere Unternehmen besonders stark. Das gilt auch für den Verkehr mit den Sozialversicherungen und dort insbesondere für Firmen, die wegen eines unregelmässigen Auftragsbestandes entsprechende Wechsel in der Arbeitnehmerschaft haben. Wegen des administrativen Aufwands verzichten solche Firmen oft auf die Annahme zusätzlicher Aufträge und damit auf die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Administrative Erleichterungen sind deshalb besonders wichtig. Ein Onlineschalter würde z. B. im Idealfall bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters die folgenden Möglichkeiten bieten:</p><p>1. Die KMU kann sich mit einer eigenen Identifikationsnummer einloggen.</p><p>2. Es kann ein Menü wie "neuer Mitarbeiter" aufgerufen werden.</p><p>3. Die Personalien, die Adresse und die AHV-Nummer können eingegeben werden.</p><p>Am Jahresende kann die Mitarbeiterliste aufgerufen werden. Die Löhne können eingegeben werden. Die Beiträge für AHV, IV, ALV, Unfallversicherung werden angezeigt.</p>
- <p>60 von 80 AHV-Ausgleichskassen bieten heute bereits ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Applikation "Partnerweb" an. Daneben betreiben weitere Ausgleichskassen eigene Portale und elektronische Lohnmeldeverfahren unterschiedlichster Ausprägung. Damit stehen fast flächendeckend Online-Services zur Verfügung, welche die Funktionalitäten bereitstellen, die der Motionär in seinem Beispiel beschreibt und die gerade von den KMU zunehmend genutzt werden. Die AHV-Ausgleichskassen sind zudem bestrebt, diese Angebote bei ihren angeschlossenen Arbeitgebern bekanntzumachen, denn die Kassen profitieren ebenfalls von bereits elektronisch erfassten Daten.</p><p>Solche technischen Entwicklungen werden aus den Verwaltungskostenbeiträgen der angeschlossenen Arbeitgeber finanziert. So kann auch sichergestellt werden, dass die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Branchen abgedeckt werden. Über diese Portale erfolgt der Zugang für diejenigen Sozialversicherungszweige, welche im Normalfall durch eine AHV-Ausgleichskasse abgedeckt werden. Es sind dies die Beiträge an AHV, EO, IV, ALV und in den meisten Fällen auch an die Familienausgleichskassen. Für diese Versicherungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Wahlfreiheit. </p><p>Weitere Sozialversicherungen wie Unfallversicherung (BU und NBU, mit Ausnahme der Suva-pflichtigen Branchen), UVG-Zusatz, Krankenversicherung, Krankentaggeldversicherung und BVG schliesst der Arbeitgeber nach Marktkonditionen bei einem ihm genehmen Anbieter ab und wählt das für ihn passende Angebot aus, oder er führt für die zweite Säule sogar eine eigene Pensionskasse. Für einen allfälligen Einbezug der Unfallversicherung (wie im Beispiel des Motionärs beschrieben) in den gleichen Onlineschalter müsste die heute bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden. </p><p>Somit ist das Anliegen des Motionärs bereits weitgehend erfüllt. Zweifellos werden sich die entsprechenden Angebote aufgrund der Nachfrage auch in Zukunft marktorientiert weiterentwickeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament</p><p>1. Massnahmen zur Einrichtung eines Onlineschalters, der kleineren Unternehmungen einen einfacheren Verkehr mit den Sozialversicherungen ermöglicht, vorzuschlagen. Dieser Onlineschalter soll eine einfache An- und Abmeldung von Arbeitnehmern und eine einfache Abrechnung der Beiträge ermöglichen.</p><p>2. Einen Bericht vorzulegen, der insbesondere auf die folgenden Punkte eingeht:</p><p>a. Was hat die Verwaltung - insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von E-Government - bisher unternommen und geplant, um kleineren Unternehmen den Umgang mit den Sozialversicherungen administrativ zu erleichtern?</p><p>b. Welche Massnahmen können unternommen werden, damit Ausgleichskassen rasch die Best Practice bezüglich der Reduktion administrativer Kosten übernehmen?</p>
- Onlineschalter für KMU bei den Sozialversicherungen
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