Verwaltung oder Ranking-Agentur?

ShortId
10.4047
Id
20104047
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Verwaltung oder Ranking-Agentur?
AdditionalIndexing
0421;04
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L05K0802030208, Rangliste
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen, wie die Mitglieder des Bundesrats auch, im Rampenlicht und sind folglich auch der Beurteilung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Im fraglichen Artikel einer französischsprachigen Wochenzeitschrift wurden die Westschweizer Mitglieder der eidgenössischen Räte nach ihrer Zugehörigkeit zu parlamentarischen Kommissionen und ihrer Medienpräsenz analysiert. Ausserdem wurden offenbar etwa 20 Personen (Lobbyisten, Kader der Bundesverwaltung und deutschsprachige Medienschaffende) nach ihrer Beurteilung der Parlamentsmitglieder aus der Romandie befragt.</p><p>Zum Vorwurf, hohe Kader der Verwaltung hätten sich von der fraglichen Zeitschrift sozusagen als "Jury-Mitglieder" einbinden lassen, hält der Bundesrat, ohne auf den konkreten Fall einzutreten, fest, dass es Bundesangestellten nicht zusteht, Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu beurteilen. Es ist selbstverständlich, dass nicht toleriert werden könnte, wenn Verwaltungsangehörige auf diese Weise Mitglieder des Parlamentes qualifizieren würden.</p><p>Das Parlament ist die oberste staatliche Behörde und das Wahlgremium des Bundesrates. Die Angestellten sind dem Bundesrat verpflichtet und dieser wiederum dem Parlament. Dies kommt auch in der Gesetzgebung zum Ausdruck, sei es im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz oder sei es im Bundespersonalgesetz. Der Bundesrat achtet darauf, dass diese Ordnung befolgt wird. Die Verwaltungsangehörigen sind zu Loyalität verpflichtet.</p>
  • <p>Eine Westschweizer Wochenzeitung veröffentlichte in ihren Ausgaben vom 9. und vom 16. Dezember die Rangliste der Westschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier beziehungsweise die Kommentare zu diesem Artikel. Man erfährt, dass sich die Verfasserinnen und Verfasser dieser Zeilen insbesondere auf Informationen stützten, die ihnen hohe Kader der Verwaltung anonym zugespielt und damit sozusagen als Mitglieder einer Jury gehandelt hatten, die die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier unter die Lupe nimmt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, was er von einem solchen Vorgehen hält?</p>
  • Verwaltung oder Ranking-Agentur?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen, wie die Mitglieder des Bundesrats auch, im Rampenlicht und sind folglich auch der Beurteilung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Im fraglichen Artikel einer französischsprachigen Wochenzeitschrift wurden die Westschweizer Mitglieder der eidgenössischen Räte nach ihrer Zugehörigkeit zu parlamentarischen Kommissionen und ihrer Medienpräsenz analysiert. Ausserdem wurden offenbar etwa 20 Personen (Lobbyisten, Kader der Bundesverwaltung und deutschsprachige Medienschaffende) nach ihrer Beurteilung der Parlamentsmitglieder aus der Romandie befragt.</p><p>Zum Vorwurf, hohe Kader der Verwaltung hätten sich von der fraglichen Zeitschrift sozusagen als "Jury-Mitglieder" einbinden lassen, hält der Bundesrat, ohne auf den konkreten Fall einzutreten, fest, dass es Bundesangestellten nicht zusteht, Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu beurteilen. Es ist selbstverständlich, dass nicht toleriert werden könnte, wenn Verwaltungsangehörige auf diese Weise Mitglieder des Parlamentes qualifizieren würden.</p><p>Das Parlament ist die oberste staatliche Behörde und das Wahlgremium des Bundesrates. Die Angestellten sind dem Bundesrat verpflichtet und dieser wiederum dem Parlament. Dies kommt auch in der Gesetzgebung zum Ausdruck, sei es im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz oder sei es im Bundespersonalgesetz. Der Bundesrat achtet darauf, dass diese Ordnung befolgt wird. Die Verwaltungsangehörigen sind zu Loyalität verpflichtet.</p>
    • <p>Eine Westschweizer Wochenzeitung veröffentlichte in ihren Ausgaben vom 9. und vom 16. Dezember die Rangliste der Westschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier beziehungsweise die Kommentare zu diesem Artikel. Man erfährt, dass sich die Verfasserinnen und Verfasser dieser Zeilen insbesondere auf Informationen stützten, die ihnen hohe Kader der Verwaltung anonym zugespielt und damit sozusagen als Mitglieder einer Jury gehandelt hatten, die die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier unter die Lupe nimmt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, was er von einem solchen Vorgehen hält?</p>
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