Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie von weiteren Missbräuchen bei der direkten Bundessteuer

ShortId
10.4050
Id
20104050
Updated
28.07.2023 03:00
Language
de
Title
Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie von weiteren Missbräuchen bei der direkten Bundessteuer
AdditionalIndexing
24;Steuererhebung;direkte Bundessteuer;Missbrauch;Schaffung neuer Bundesstellen;Steuerhinterziehung;Steueraufsicht
1
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die vielen ehrlichen Steuerzahlenden ist es Ehrensache, über die Steuern ihren korrekten Beitrag an die Staatseinnahmen zu leisten. Sie erachten es als ihre Bürger- bzw. Unternehmenspflicht.</p><p>Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind "Diebstahl am Volk". Die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden auch in der Schweiz um riesige Beträge "hintergangen", und die Solidarität leidet:</p><p>Christoph A. Schaltegger (Leiter Finanzen und Steuern bei Economiesuisse) und andere machten 2008 in "Schattenwirtschaft und Steuermoral" gewisse Quantifizierungen des Ausmasses der Steuerhinterziehung in der Schweiz, auch gestützt auf Feld/Frey, Tax Evasion in Switzerland: The Role of Deterrence and Tax Morale, 2006. Sie halten fest, dass in der Schweiz je nach Kanton zwischen 15 und 30 Prozent des Bruttoeinkommens der Haushalte hinterzogen werden (S. 26).</p><p>Auch die ESTV muss einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass es in der Schweiz kein Schwarzgeld mehr gibt. Schwerpunkte sind bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer zu setzen, die zusammen rund 60 Prozent der Bundeseinnahmen ausmachen.</p><p>Durch verstärkten Personal- und Informatikeinsatz bei den Steuerinspektionen, Erhöhung der Aussendienstkontrollen sowie risikozentrierte Prüfansätze, deren Konzepte den beiden Finanzkommissionen zur Kenntnis zu bringen sind, sind ab 2011 Mehrerträge von mindestens je 3 Prozent zu budgetieren wie folgt:</p><p>Die zusätzlichen Steuern, die durch die konsequente Missbrauchsbekämpfung bei der direkten Bundessteuer zutage gefördert werden, kommen auch den Kantonen über ihren Kantonsanteil von 30 Prozent zugute. Die Kantone müssen anderseits bei ihren Aufgaben im Bereich des Steuerstrafrechts von der ESTV unterstützt werden können. Die organisatorisch gut aufgestellte Abteilung ASU (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen) ist von 20 auf mindestens 40 Mitarbeitende aufzustocken.</p><p>Nach- und Strafsteuern sowie Bussen aufgrund dieser konsequenten Missbrauchsbekämpfung sind in der Staatsrechnung ab 2012 separat auszuweisen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass mit Steuerwiderhandlungen alle pflichtbewussten und ehrlichen Steuerpflichtigen geschädigt werden. Die Bekämpfung dieser Straftaten muss konsequent und mit effektiven Mitteln betrieben werden.</p><p>Die wirkungsvolle Ahndung von Steuerdelikten ist nur ein Element zur Sicherstellung der Steuerehrlichkeit. Es gibt gewichtigere andere Hebel, so z.B. der sparsame Umgang mit den Steuergeldern, die moderate Höhe der Steuerlast, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Fairness der Behörden, tiefe Entrichtungskosten für die Steuerzahler, gute Dienstleistungen der Steuerbehörden usw. So baut die ESTV derzeit unter der Bezeichnung INSIEME ein modernes IT-System auf. </p><p>Im geltenden Recht obliegt die Verfolgung von Steuerdelikten grundsätzlich den kantonalen Steuerverwaltungen, welche dabei von der ESTV im Rahmen deren Aufsichtspflicht unterstützt werden. Hier besteht eine bewährte und gute Zusammenarbeit. Zusätzlich verfügt die ESTV über die Kompetenz, bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen besondere Steueruntersuchungen durchzuführen. In diesen Verfahren werden in aller Regel Zwangsmassnahmen eingesetzt, das Untersuchungsergebnis dient sodann den kantonalen Steuerverwaltungen als Grundlage für Bussenverfügungen sowie für Nachsteuerveranlagungen. Aufgrund solcher Verfahren haben die kantonalen Steuerverwaltungen in den Jahren 2003 - 2009 pro Jahr durchschnittlich rund CHF 58 Mio. an Steuern und Bussen verfügt. Dabei handelt es sich im Verhältnis zu allen Steuerpflichtigen um eine sehr geringe Anzahl von natürlichen und juristischen Personen. Dies bestätigt, dass diese Strafverfahren durchaus effizient und zielgerichtet erfolgen. Eine Erhöhung des Personalbestandes der ASU ist sicher geeignet, auch die anstehenden Verfahren an die Hand zu nehmen, und so Verzögerungen und gar Verjährungen zu vermeiden.</p><p>Die Motionärin erwartet indessen, dass eine Personalaufstockung sehr kurzfristig eine massgebliche Einnahmenerhöhung bewirkt. Die dargelegten Ergebnisse zeigen trotz allen Erfolges, dass eine solche Zunahme schlechterdings nicht möglich ist:</p><p>In einem groben Vergleich kann die Aussage gemacht werden, dass die ASU insgesamt in den letzten 10 Jahren gegen rund 0.02 Promille der steuerpflichtigen natürlichen Personen und rund 0.2 Promille der steuerpflichtigen juristischen Personen Strafverfahren betreffend die direkte Bundessteuer geführt hat und führt. Daraus resultierten pro Jahr rund 1 Promille der betreffenden Einnahmen. Obwohl es sich somit um überproportional grosse Fälle handelt, ist der Anteil am gesamten Steueraufkommen der direkten Bundessteuer sehr gering. Die von der Motionärin anvisierten Ziele können deshalb a priori nicht erreicht werden. Dies ist indessen kein Grund, von der konsequenten Bekämpfung der Steuerwiderhandlungen abzurücken.</p><p>Die Kontrolltätigkeit für die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer erfolgt bereits heute nach risikoorientierten Ansätzen, wie dies die Motionärin vorschlägt. Eine bedarfsorientierte Aufstockung des Personals mit einem Schwergewicht auf Kontrollen durch die ESTV und einer sekundären Erhöhung des Personalbestandes der ASU würde der Erkennung und Bekämpfung von Widerhandlungen bei der Mehrwertsteuer sowie der Verrechnungssteuer und damit auch der direkten Bundessteuer wohl eher dienen als eine Aufstockung bloss im Bereich der ASU. Einer Erhöhung des Personalbudgets mit der Möglichkeit, diese Personen nach einer Lagebeurteilung bedarfsorientiert und flexibel für Kontrollen und zu Gunsten der ASU einzusetzen, verschliesst sich der Bundesrat nicht generell. Zur Zeit liegt das Schwergewicht jedoch bei INSIEME.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für das konsequente Aufdecken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und weiteren Missbräuchen personell so auszustatten, dass bei der direkten Bundessteuer ab 2012 mindestens je drei Prozent Mehrertrag gegenüber den Finanzplanzahlen budgetiert und eingenommen werden wie folgt:</p><p>a. Steuer auf Einkommen natürlicher Personen: 10,14 (plus 295 Millionen) statt 9,84 Milliarden Franken (gemäss Finanzplan);</p><p>b. Steuer auf Reinertrag juristischer Personen: 8,52 (plus 248 Millionen) statt 8,27 Milliarden Franken (gemäss Finanzplan).</p>
  • Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie von weiteren Missbräuchen bei der direkten Bundessteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die vielen ehrlichen Steuerzahlenden ist es Ehrensache, über die Steuern ihren korrekten Beitrag an die Staatseinnahmen zu leisten. Sie erachten es als ihre Bürger- bzw. Unternehmenspflicht.</p><p>Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind "Diebstahl am Volk". Die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden auch in der Schweiz um riesige Beträge "hintergangen", und die Solidarität leidet:</p><p>Christoph A. Schaltegger (Leiter Finanzen und Steuern bei Economiesuisse) und andere machten 2008 in "Schattenwirtschaft und Steuermoral" gewisse Quantifizierungen des Ausmasses der Steuerhinterziehung in der Schweiz, auch gestützt auf Feld/Frey, Tax Evasion in Switzerland: The Role of Deterrence and Tax Morale, 2006. Sie halten fest, dass in der Schweiz je nach Kanton zwischen 15 und 30 Prozent des Bruttoeinkommens der Haushalte hinterzogen werden (S. 26).</p><p>Auch die ESTV muss einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass es in der Schweiz kein Schwarzgeld mehr gibt. Schwerpunkte sind bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer zu setzen, die zusammen rund 60 Prozent der Bundeseinnahmen ausmachen.</p><p>Durch verstärkten Personal- und Informatikeinsatz bei den Steuerinspektionen, Erhöhung der Aussendienstkontrollen sowie risikozentrierte Prüfansätze, deren Konzepte den beiden Finanzkommissionen zur Kenntnis zu bringen sind, sind ab 2011 Mehrerträge von mindestens je 3 Prozent zu budgetieren wie folgt:</p><p>Die zusätzlichen Steuern, die durch die konsequente Missbrauchsbekämpfung bei der direkten Bundessteuer zutage gefördert werden, kommen auch den Kantonen über ihren Kantonsanteil von 30 Prozent zugute. Die Kantone müssen anderseits bei ihren Aufgaben im Bereich des Steuerstrafrechts von der ESTV unterstützt werden können. Die organisatorisch gut aufgestellte Abteilung ASU (Abteilung Strafsachen und Untersuchungen) ist von 20 auf mindestens 40 Mitarbeitende aufzustocken.</p><p>Nach- und Strafsteuern sowie Bussen aufgrund dieser konsequenten Missbrauchsbekämpfung sind in der Staatsrechnung ab 2012 separat auszuweisen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass mit Steuerwiderhandlungen alle pflichtbewussten und ehrlichen Steuerpflichtigen geschädigt werden. Die Bekämpfung dieser Straftaten muss konsequent und mit effektiven Mitteln betrieben werden.</p><p>Die wirkungsvolle Ahndung von Steuerdelikten ist nur ein Element zur Sicherstellung der Steuerehrlichkeit. Es gibt gewichtigere andere Hebel, so z.B. der sparsame Umgang mit den Steuergeldern, die moderate Höhe der Steuerlast, die Gerechtigkeit des Steuersystems, die Fairness der Behörden, tiefe Entrichtungskosten für die Steuerzahler, gute Dienstleistungen der Steuerbehörden usw. So baut die ESTV derzeit unter der Bezeichnung INSIEME ein modernes IT-System auf. </p><p>Im geltenden Recht obliegt die Verfolgung von Steuerdelikten grundsätzlich den kantonalen Steuerverwaltungen, welche dabei von der ESTV im Rahmen deren Aufsichtspflicht unterstützt werden. Hier besteht eine bewährte und gute Zusammenarbeit. Zusätzlich verfügt die ESTV über die Kompetenz, bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen besondere Steueruntersuchungen durchzuführen. In diesen Verfahren werden in aller Regel Zwangsmassnahmen eingesetzt, das Untersuchungsergebnis dient sodann den kantonalen Steuerverwaltungen als Grundlage für Bussenverfügungen sowie für Nachsteuerveranlagungen. Aufgrund solcher Verfahren haben die kantonalen Steuerverwaltungen in den Jahren 2003 - 2009 pro Jahr durchschnittlich rund CHF 58 Mio. an Steuern und Bussen verfügt. Dabei handelt es sich im Verhältnis zu allen Steuerpflichtigen um eine sehr geringe Anzahl von natürlichen und juristischen Personen. Dies bestätigt, dass diese Strafverfahren durchaus effizient und zielgerichtet erfolgen. Eine Erhöhung des Personalbestandes der ASU ist sicher geeignet, auch die anstehenden Verfahren an die Hand zu nehmen, und so Verzögerungen und gar Verjährungen zu vermeiden.</p><p>Die Motionärin erwartet indessen, dass eine Personalaufstockung sehr kurzfristig eine massgebliche Einnahmenerhöhung bewirkt. Die dargelegten Ergebnisse zeigen trotz allen Erfolges, dass eine solche Zunahme schlechterdings nicht möglich ist:</p><p>In einem groben Vergleich kann die Aussage gemacht werden, dass die ASU insgesamt in den letzten 10 Jahren gegen rund 0.02 Promille der steuerpflichtigen natürlichen Personen und rund 0.2 Promille der steuerpflichtigen juristischen Personen Strafverfahren betreffend die direkte Bundessteuer geführt hat und führt. Daraus resultierten pro Jahr rund 1 Promille der betreffenden Einnahmen. Obwohl es sich somit um überproportional grosse Fälle handelt, ist der Anteil am gesamten Steueraufkommen der direkten Bundessteuer sehr gering. Die von der Motionärin anvisierten Ziele können deshalb a priori nicht erreicht werden. Dies ist indessen kein Grund, von der konsequenten Bekämpfung der Steuerwiderhandlungen abzurücken.</p><p>Die Kontrolltätigkeit für die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer erfolgt bereits heute nach risikoorientierten Ansätzen, wie dies die Motionärin vorschlägt. Eine bedarfsorientierte Aufstockung des Personals mit einem Schwergewicht auf Kontrollen durch die ESTV und einer sekundären Erhöhung des Personalbestandes der ASU würde der Erkennung und Bekämpfung von Widerhandlungen bei der Mehrwertsteuer sowie der Verrechnungssteuer und damit auch der direkten Bundessteuer wohl eher dienen als eine Aufstockung bloss im Bereich der ASU. Einer Erhöhung des Personalbudgets mit der Möglichkeit, diese Personen nach einer Lagebeurteilung bedarfsorientiert und flexibel für Kontrollen und zu Gunsten der ASU einzusetzen, verschliesst sich der Bundesrat nicht generell. Zur Zeit liegt das Schwergewicht jedoch bei INSIEME.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für das konsequente Aufdecken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und weiteren Missbräuchen personell so auszustatten, dass bei der direkten Bundessteuer ab 2012 mindestens je drei Prozent Mehrertrag gegenüber den Finanzplanzahlen budgetiert und eingenommen werden wie folgt:</p><p>a. Steuer auf Einkommen natürlicher Personen: 10,14 (plus 295 Millionen) statt 9,84 Milliarden Franken (gemäss Finanzplan);</p><p>b. Steuer auf Reinertrag juristischer Personen: 8,52 (plus 248 Millionen) statt 8,27 Milliarden Franken (gemäss Finanzplan).</p>
    • Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie von weiteren Missbräuchen bei der direkten Bundessteuer

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