Zweisprachiger Unterricht als politisches Ziel

ShortId
10.4052
Id
20104052
Updated
28.07.2023 12:17
Language
de
Title
Zweisprachiger Unterricht als politisches Ziel
AdditionalIndexing
32;Mehrsprachigkeit;schulisches Arbeiten;pädagogische Methode;Unterrichtsprogramm;Volksschule;Schulgesetzgebung;Sprachunterricht;Lehrkraft
1
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L04K13020506, Volksschule
  • L04K13010310, Unterrichtsprogramm
  • L05K1301020102, Lehrkraft
  • L03K130101, schulisches Arbeiten
  • L04K13030115, Schulgesetzgebung
  • L03K130303, pädagogische Methode
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem neuen Sprachengesetz (SpG) und der Sprachenverordnung wird der Bund nicht mehr nur dann tätig, wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit zu regeln, um den Sprachenfrieden zu erhalten. Das SpG, namentlich dessen Artikel 1, 2, 15 und 16, beauftragen den Bund, eine proaktivere Haltung einzunehmen.</p><p>Dazu wurden die Mittel für Verständigungsmassnahmen in den Voranschlägen 2010 und 2011 um 5 Millionen Franken erhöht. Davon sind 1 484 600 Franken bestimmt für ganz unterschiedliche Empfänger:</p><p>- Kantone für Massnahmen zur Förderung der Landessprachen im Unterricht und zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache;</p><p>- Nachrichtenagenturen, Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung und Gemeinwesen, die eine sprach- und verständigungspolitische Aufgabe erfüllen;</p><p>- verschiedene Organisationen zur Finanzierung von Übersetzungen.</p><p>Bei einer so grossen Auswahl von Berechtigten werden die gesprochenen Mittel sehr schnell aufgebraucht sein.</p><p>Zudem ist kein ausdrücklicher politischer Wille erkennbar, den zweisprachigen Unterricht in der obligatorischen Schule auszubauen. Dabei ist die Öffnung gegenüber mindestens einer anderen Landessprache eine Hauptvoraussetzung für eine gute Verständigung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes und damit für das Erreichen der Ziele des SpG, nämlich die Stärkung der Viersprachigkeit der Schweiz und die Festigung des inneren Zusammenhalts des Landes (Art. 2 Bst. a und b SpG).</p><p>In den Kantonen entstehen einzelne Projekte. Doch aufgrund der fehlenden Mittel bleiben sie häufig in der Versuchsphase stecken. Es ist höchste Zeit, dass ein klares politisches Bekenntnis zur Festigung dieser Massnahmen abgegeben wird.</p><p>Gestützt auf die neuen gesetzlichen Grundlagen kann der Bund den nötigen Anstoss für die Entwicklung des zweisprachigen Unterrichts geben, einerseits zur Umsetzung der Ziele des SpG, andererseits aber auch, um ein klares politisches Zeichen zugunsten dieses Unterrichtsmodells zu setzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die Mehrsprachigkeit ein wichtiges Wesensmerkmal der Schweiz darstellt und somit mit der nötigen Sorgfalt gefördert und gestärkt werden muss. Er unterstützt deshalb die entsprechenden Bemühungen der Kantone. Er teilt auch die Ansicht, dass zweisprachiger Unterricht ein wirksames Mittel zur Sprachenförderung darstellt.</p><p>Mit der Inkraftsetzung des Sprachengesetzes (SpG) und der Sprachenverordnung hat der Bund sein Sprachförderungskonzept erweitern können. Die Erhöhung der Bundessubventionen um 5 Millionen Franken setzt der Bund gezielt ein, um den schulischen Austausch gezielt zu fördern und ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit sowie Massnahmen der Kantone zur Förderung der Landessprachen im Unterricht zu unterstützen. Er gewährt auch Finanzhilfen an die mehrsprachigen Kantone zur Stärkung der Mehrsprachigkeit in Schule und Verwaltung.</p><p>Damit hat der Bund in Partnerschaft mit den Kantonen die Umsetzung einer aktiven Politik in diesem Bereich in die Hand genommen. Eine Bilanz darüber wird in etwa fünf Jahren gezogen werden können, nachdem die neuen Massnahmen zur Sprachenförderung sich voll entfaltet haben; damit kann dann deren Wirksamkeit überprüft werden.</p><p>Selbstverständlich will der Bundesrat diesen partnerschaftlichen Geist sowie die von der Bundesverfassung (Art. 62) garantierte Schulhoheit der Kantone respektieren. Gemäss Artikel 15 SpG ist die Mehrsprachigkeit in der Schule von Bund und Kantonen "im Rahmen ihrer Zuständigkeit" zu fördern. Es steht dem Bund somit nicht zu, die Förderung des zweisprachigen Unterrichts in der Volkschule als "politisches Ziel" zu setzen, wie es die Motion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit der zweisprachige Unterricht in der obligatorischen Schule tatsächlich ein politisches Ziel wird. Es soll geprüft werden, ob ein Fonds zur Förderung des zweisprachigen Unterrichts oder spezifische Anreize für diese Unterrichtsform dafür geeignet wären.</p>
  • Zweisprachiger Unterricht als politisches Ziel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem neuen Sprachengesetz (SpG) und der Sprachenverordnung wird der Bund nicht mehr nur dann tätig, wenn es darum geht, das Verhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit zu regeln, um den Sprachenfrieden zu erhalten. Das SpG, namentlich dessen Artikel 1, 2, 15 und 16, beauftragen den Bund, eine proaktivere Haltung einzunehmen.</p><p>Dazu wurden die Mittel für Verständigungsmassnahmen in den Voranschlägen 2010 und 2011 um 5 Millionen Franken erhöht. Davon sind 1 484 600 Franken bestimmt für ganz unterschiedliche Empfänger:</p><p>- Kantone für Massnahmen zur Förderung der Landessprachen im Unterricht und zur Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache;</p><p>- Nachrichtenagenturen, Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung und Gemeinwesen, die eine sprach- und verständigungspolitische Aufgabe erfüllen;</p><p>- verschiedene Organisationen zur Finanzierung von Übersetzungen.</p><p>Bei einer so grossen Auswahl von Berechtigten werden die gesprochenen Mittel sehr schnell aufgebraucht sein.</p><p>Zudem ist kein ausdrücklicher politischer Wille erkennbar, den zweisprachigen Unterricht in der obligatorischen Schule auszubauen. Dabei ist die Öffnung gegenüber mindestens einer anderen Landessprache eine Hauptvoraussetzung für eine gute Verständigung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes und damit für das Erreichen der Ziele des SpG, nämlich die Stärkung der Viersprachigkeit der Schweiz und die Festigung des inneren Zusammenhalts des Landes (Art. 2 Bst. a und b SpG).</p><p>In den Kantonen entstehen einzelne Projekte. Doch aufgrund der fehlenden Mittel bleiben sie häufig in der Versuchsphase stecken. Es ist höchste Zeit, dass ein klares politisches Bekenntnis zur Festigung dieser Massnahmen abgegeben wird.</p><p>Gestützt auf die neuen gesetzlichen Grundlagen kann der Bund den nötigen Anstoss für die Entwicklung des zweisprachigen Unterrichts geben, einerseits zur Umsetzung der Ziele des SpG, andererseits aber auch, um ein klares politisches Zeichen zugunsten dieses Unterrichtsmodells zu setzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die Mehrsprachigkeit ein wichtiges Wesensmerkmal der Schweiz darstellt und somit mit der nötigen Sorgfalt gefördert und gestärkt werden muss. Er unterstützt deshalb die entsprechenden Bemühungen der Kantone. Er teilt auch die Ansicht, dass zweisprachiger Unterricht ein wirksames Mittel zur Sprachenförderung darstellt.</p><p>Mit der Inkraftsetzung des Sprachengesetzes (SpG) und der Sprachenverordnung hat der Bund sein Sprachförderungskonzept erweitern können. Die Erhöhung der Bundessubventionen um 5 Millionen Franken setzt der Bund gezielt ein, um den schulischen Austausch gezielt zu fördern und ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit sowie Massnahmen der Kantone zur Förderung der Landessprachen im Unterricht zu unterstützen. Er gewährt auch Finanzhilfen an die mehrsprachigen Kantone zur Stärkung der Mehrsprachigkeit in Schule und Verwaltung.</p><p>Damit hat der Bund in Partnerschaft mit den Kantonen die Umsetzung einer aktiven Politik in diesem Bereich in die Hand genommen. Eine Bilanz darüber wird in etwa fünf Jahren gezogen werden können, nachdem die neuen Massnahmen zur Sprachenförderung sich voll entfaltet haben; damit kann dann deren Wirksamkeit überprüft werden.</p><p>Selbstverständlich will der Bundesrat diesen partnerschaftlichen Geist sowie die von der Bundesverfassung (Art. 62) garantierte Schulhoheit der Kantone respektieren. Gemäss Artikel 15 SpG ist die Mehrsprachigkeit in der Schule von Bund und Kantonen "im Rahmen ihrer Zuständigkeit" zu fördern. Es steht dem Bund somit nicht zu, die Förderung des zweisprachigen Unterrichts in der Volkschule als "politisches Ziel" zu setzen, wie es die Motion verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit der zweisprachige Unterricht in der obligatorischen Schule tatsächlich ein politisches Ziel wird. Es soll geprüft werden, ob ein Fonds zur Förderung des zweisprachigen Unterrichts oder spezifische Anreize für diese Unterrichtsform dafür geeignet wären.</p>
    • Zweisprachiger Unterricht als politisches Ziel

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