Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten
- ShortId
-
10.4055
- Id
-
20104055
- Updated
-
24.06.2025 23:37
- Language
-
de
- Title
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Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: seltene Krankheit;ärztliche Versorgung;Koordination;wissenschaftlicher Austausch;Krankheit;Therapeutik;Patient/in
- 1
-
- L04K01050214, Therapeutik
- L03K010501, Krankheit
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L04K08020314, Koordination
- L05K1001021601, wissenschaftlicher Austausch
- L04K01050517, Patient/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Krankheit gilt als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10 000 Menschen von ihr betroffen sind. 6 bis 8 Prozent der Bevölkerung erkranken im Laufe ihres Lebens an einer seltenen Krankheit. Über viele seltene Krankheiten sind nur wenige Informationen verfügbar, und selbst diese sind Fachpersonen oft unbekannt. Es fehlen oft gesicherte Diagnoseverfahren. Bei vielen Erkrankten wird erst nach mehrjährigen diagnostischen und therapeutischen Odysseen die richtige Diagnose gestellt. Damit sind nicht nur Ungewissheit und Leiden verbunden, sondern auch vermeidbare Kosten. Für viele seltene Krankheiten fehlt eine adäquate Therapie. Arzneimitteltherapien müssen meist im Off-Label-Bereich durchgeführt werden, was zu Ungleichbehandlungen bei Zugang und OKP-Finanzierung führt. </p><p>Während die EU im Bereich der seltenen Krankheiten eine aktive Politik verfolgt, fällt die Schweiz im Vergleich zurück. Ein nationaler Aktionsplan im Bereich der seltenen Krankheiten ist erforderlich mit insbesondere folgenden Massnahmen:</p><p>- Einheitliche Kodierung der Krankheiten (ICD) sowie die Registrierung Betroffener in einer nationalen Datenbank zur Wissenssicherung und -vermittlung über Diagnose, Verlauf und Behandlung seltener Krankheiten;</p><p>- Unterstützung einer optimalen Zusammenarbeit von Fachpersonen, Personen der gesundheitlichen Grundversorgung, Organisationen Betroffener und den verantwortlichen Instanzen für die Gesundheitsversorgung;</p><p>- Schaffung bzw. Unterstützung nationaler Kompetenzzentren;</p><p>- Zusammenarbeit mit europäischen/internationalen Referenzzentren und Netzwerken;</p><p>- Rechtsgleicher Zugang zu Diagnostik und wirksamen Therapien;</p><p>- Priorisierung seltener Krankheiten in der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung.</p>
- <p>In der Schweiz besteht zwar keine nationale Strategie zu den seltenen Krankheiten, doch begegnet der Bund den Herausforderungen, die mit den mehr als 7000 seltenen Krankheiten und der kleinen Zahl der betroffenen Patientinnen und Patienten pro Krankheit verbunden sind, bereits heute aktiv. </p><p>In der Schweiz wurde für 96 Arzneimittel ein Orphan-Drug-Status gewährt; 45 davon sind bereits von Swissmedic zugelassen. Von diesen bereits zugelassenen Arzneimitteln sind 41 auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und werden somit durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Nicht auf der SL aufgeführte Arzneimittel für seltene Krankheiten werden allenfalls über den "off-label use" durch die OKP vergütet, sofern die diesbezüglichen Kriterien des Bundesgerichtes erfüllt sind. Der Bundesrat hat am 2. Februar 2011 die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) im Sinne dieser Kriterien angepasst und damit die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einheitlich und verbindlich geregelt. Da Krankheiten jedoch individuell unterschiedlich verlaufen und seltene Krankheiten nur eine geringe Anzahl von Patientinnen und Patienten betreffen, ist weiterhin eine Einzelfallbeurteilung unumgänglich. </p><p>Bezüglich der Vergütung von Analysen durch die OKP wurde auf den 1. Januar 2011 Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) so angepasst, dass molekulargenetische Untersuchungen seltener genetischer Krankheiten grundsätzlich vergütet werden. Vorausgesetzt ist indessen auch hier eine Prüfung im Einzelfall. Dafür wird ein Verfahren vorgeschrieben, welches u. a. die Beurteilung durch hochspezialisierte Fachpersonen auf der Basis des aktuellen Wissensstandes und eine vorgängige Kostengutsprache durch den Versicherer vorsieht. </p><p>Auch im Bereich der Zulassung der Arzneimittel durch Swissmedic wurde eine Verbesserung der Therapiesicherheit für eine kleine Anzahl von Patientinnen und Patienten in beiden Etappen der Revision des Heilmittelgesetzes aufgenommen. In der vorgezogenen ersten Etappe wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Nischenprodukten verbessert. Im Rahmen der Arbeiten zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe) wird zudem die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine Datenbank zur Verbesserung des Arzneimitteleinsatzes für bestimmte vulnerable Bevölkerungsgruppen vertieft geprüft. Falls sich im Rahmen dieser Prüfung Handlungsbedarf ergibt, wird der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament entsprechende Massnahmen unterbreiten.</p><p>Die einheitliche Kodierung der Krankheiten (ICD) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und ist einheitlich sowie international festgelegt. Durch ein besseres Verständnis von Krankheitsmechanismen werden in Zukunft mehr Krankheiten das Kriterium der seltenen Krankheiten erfüllen. Vor allem im Bereich der onkologischen Erkrankungen gehört bereits heute ein grosser Teil der aufgrund von Histologie, Genotyp und Stadium weiter unterteilten Tumorerkrankungen zu den seltenen Erkrankungen. Hospitalisierungen in den Krankenhäusern der Schweiz werden bereits seit 1998 mit der hiervor erwähnten ICD-Klassifikation vom Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst.</p><p>Bereits heute bestehen Register für seltene Krankheiten, die von den Zulassungsinhaberinnen der entsprechenden Arzneimittel oder durch Schweizer Universitäten geführt werden. Auf nationaler Ebene ist ein Vorentwurf für ein Bundesgesetz betreffend die Registrierung von Krebs und anderen Diagnosen in Erarbeitung. Das neue Gesetz soll die Grundlage bilden zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben. </p><p>Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes, der gesamten Bevölkerung zugängliches medizinisches Versorgungsnetz, das grundsätzlich auch Menschen, die an einer seltenen Krankheit leiden, eine adäquate Versorgung garantiert. Der Bundesrat anerkennt aber, dass in verschiedenen Bereichen noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Er ist deshalb bereit, unter Einbezug der betroffenen Akteure weitere Massnahmen zu prüfen und Bericht zu erstatten. In diesem Sinne ist er mit der Annahme des Postulates einverstanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen und Fachpersonen sowie mit den Kantonen eine nationale Strategie für seltene Krankheiten zu erarbeiten. Ziel ist es, dass Patienten mit seltenen Krankheiten in der ganzen Schweiz medizinisch gleich gut versorgt werden. Dies beinhaltet eine rechtzeitige Diagnostik, eine zweckmässige Behandlung, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen, evidenzbasierenden Therapien und Arzneimitteln. Dazu braucht es eine Koordination der Fachkräfte, den Einbezug von Informations- und Kommunikationstechnologien für den Wissenstransfer sowie die Zusammenarbeit bundesweit wie auf internationaler Ebene.</p>
- Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Krankheit gilt als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10 000 Menschen von ihr betroffen sind. 6 bis 8 Prozent der Bevölkerung erkranken im Laufe ihres Lebens an einer seltenen Krankheit. Über viele seltene Krankheiten sind nur wenige Informationen verfügbar, und selbst diese sind Fachpersonen oft unbekannt. Es fehlen oft gesicherte Diagnoseverfahren. Bei vielen Erkrankten wird erst nach mehrjährigen diagnostischen und therapeutischen Odysseen die richtige Diagnose gestellt. Damit sind nicht nur Ungewissheit und Leiden verbunden, sondern auch vermeidbare Kosten. Für viele seltene Krankheiten fehlt eine adäquate Therapie. Arzneimitteltherapien müssen meist im Off-Label-Bereich durchgeführt werden, was zu Ungleichbehandlungen bei Zugang und OKP-Finanzierung führt. </p><p>Während die EU im Bereich der seltenen Krankheiten eine aktive Politik verfolgt, fällt die Schweiz im Vergleich zurück. Ein nationaler Aktionsplan im Bereich der seltenen Krankheiten ist erforderlich mit insbesondere folgenden Massnahmen:</p><p>- Einheitliche Kodierung der Krankheiten (ICD) sowie die Registrierung Betroffener in einer nationalen Datenbank zur Wissenssicherung und -vermittlung über Diagnose, Verlauf und Behandlung seltener Krankheiten;</p><p>- Unterstützung einer optimalen Zusammenarbeit von Fachpersonen, Personen der gesundheitlichen Grundversorgung, Organisationen Betroffener und den verantwortlichen Instanzen für die Gesundheitsversorgung;</p><p>- Schaffung bzw. Unterstützung nationaler Kompetenzzentren;</p><p>- Zusammenarbeit mit europäischen/internationalen Referenzzentren und Netzwerken;</p><p>- Rechtsgleicher Zugang zu Diagnostik und wirksamen Therapien;</p><p>- Priorisierung seltener Krankheiten in der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung.</p>
- <p>In der Schweiz besteht zwar keine nationale Strategie zu den seltenen Krankheiten, doch begegnet der Bund den Herausforderungen, die mit den mehr als 7000 seltenen Krankheiten und der kleinen Zahl der betroffenen Patientinnen und Patienten pro Krankheit verbunden sind, bereits heute aktiv. </p><p>In der Schweiz wurde für 96 Arzneimittel ein Orphan-Drug-Status gewährt; 45 davon sind bereits von Swissmedic zugelassen. Von diesen bereits zugelassenen Arzneimitteln sind 41 auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt und werden somit durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Nicht auf der SL aufgeführte Arzneimittel für seltene Krankheiten werden allenfalls über den "off-label use" durch die OKP vergütet, sofern die diesbezüglichen Kriterien des Bundesgerichtes erfüllt sind. Der Bundesrat hat am 2. Februar 2011 die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) im Sinne dieser Kriterien angepasst und damit die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einheitlich und verbindlich geregelt. Da Krankheiten jedoch individuell unterschiedlich verlaufen und seltene Krankheiten nur eine geringe Anzahl von Patientinnen und Patienten betreffen, ist weiterhin eine Einzelfallbeurteilung unumgänglich. </p><p>Bezüglich der Vergütung von Analysen durch die OKP wurde auf den 1. Januar 2011 Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) so angepasst, dass molekulargenetische Untersuchungen seltener genetischer Krankheiten grundsätzlich vergütet werden. Vorausgesetzt ist indessen auch hier eine Prüfung im Einzelfall. Dafür wird ein Verfahren vorgeschrieben, welches u. a. die Beurteilung durch hochspezialisierte Fachpersonen auf der Basis des aktuellen Wissensstandes und eine vorgängige Kostengutsprache durch den Versicherer vorsieht. </p><p>Auch im Bereich der Zulassung der Arzneimittel durch Swissmedic wurde eine Verbesserung der Therapiesicherheit für eine kleine Anzahl von Patientinnen und Patienten in beiden Etappen der Revision des Heilmittelgesetzes aufgenommen. In der vorgezogenen ersten Etappe wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Nischenprodukten verbessert. Im Rahmen der Arbeiten zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe) wird zudem die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine Datenbank zur Verbesserung des Arzneimitteleinsatzes für bestimmte vulnerable Bevölkerungsgruppen vertieft geprüft. Falls sich im Rahmen dieser Prüfung Handlungsbedarf ergibt, wird der Bundesrat in seiner Botschaft dem Parlament entsprechende Massnahmen unterbreiten.</p><p>Die einheitliche Kodierung der Krankheiten (ICD) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und ist einheitlich sowie international festgelegt. Durch ein besseres Verständnis von Krankheitsmechanismen werden in Zukunft mehr Krankheiten das Kriterium der seltenen Krankheiten erfüllen. Vor allem im Bereich der onkologischen Erkrankungen gehört bereits heute ein grosser Teil der aufgrund von Histologie, Genotyp und Stadium weiter unterteilten Tumorerkrankungen zu den seltenen Erkrankungen. Hospitalisierungen in den Krankenhäusern der Schweiz werden bereits seit 1998 mit der hiervor erwähnten ICD-Klassifikation vom Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst.</p><p>Bereits heute bestehen Register für seltene Krankheiten, die von den Zulassungsinhaberinnen der entsprechenden Arzneimittel oder durch Schweizer Universitäten geführt werden. Auf nationaler Ebene ist ein Vorentwurf für ein Bundesgesetz betreffend die Registrierung von Krebs und anderen Diagnosen in Erarbeitung. Das neue Gesetz soll die Grundlage bilden zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher Rahmenbedingungen der Krebsregistrierung. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben. </p><p>Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes, der gesamten Bevölkerung zugängliches medizinisches Versorgungsnetz, das grundsätzlich auch Menschen, die an einer seltenen Krankheit leiden, eine adäquate Versorgung garantiert. Der Bundesrat anerkennt aber, dass in verschiedenen Bereichen noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Er ist deshalb bereit, unter Einbezug der betroffenen Akteure weitere Massnahmen zu prüfen und Bericht zu erstatten. In diesem Sinne ist er mit der Annahme des Postulates einverstanden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen und Fachpersonen sowie mit den Kantonen eine nationale Strategie für seltene Krankheiten zu erarbeiten. Ziel ist es, dass Patienten mit seltenen Krankheiten in der ganzen Schweiz medizinisch gleich gut versorgt werden. Dies beinhaltet eine rechtzeitige Diagnostik, eine zweckmässige Behandlung, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen, evidenzbasierenden Therapien und Arzneimitteln. Dazu braucht es eine Koordination der Fachkräfte, den Einbezug von Informations- und Kommunikationstechnologien für den Wissenstransfer sowie die Zusammenarbeit bundesweit wie auf internationaler Ebene.</p>
- Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten
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