Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren
- ShortId
-
10.4065
- Id
-
20104065
- Updated
-
28.07.2023 11:23
- Language
-
de
- Title
-
Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren
- AdditionalIndexing
-
48;Autobahn;Organisation des Verkehrs (speziell);Strassenverkehrsordnung;Strassenverkehr
- 1
-
- L03K180102, Organisation des Verkehrs (speziell)
- L03K180301, Strassenverkehr
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p>In zunehmendem Masse sind unsere Autobahnen überlastet. Gleichzeitig müssen neue Wege gesucht werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Leider kommt es immer wieder vor, dass die linke Spur auf Autobahnen stark befahren ist, während sich auf der rechten Fahrspur nur wenige Fahrzeuge befinden. Obschon die Rechtslage für "das Fahren auf der Überholspur" klar ist, bleiben viele Autolenker auf der linken Spur. Nach der geltenden Regelung ist Rechtsüberholen nicht erlaubt (Art. 35 Abs. 1 SVG). Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens findet sich in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). So ist es gemäss Artikel 8 Absatz 3 VRV auf Autobahnen "beim Fahren in parallelen Kolonnen" gestattet, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist aber ausdrücklich untersagt.</p><p>In Ländern wie z. B. den USA, welche das "Rechtsüberholen" erlauben, stellt man immer wieder fest, dass die Spurbewirtschaftung viel effizienter vonstatten geht. Ein stressfreieres Fahren ist dadurch möglich. Auch passieren wegen des Rechtsüberholens nicht mehr Unfälle in diesen Ländern. Es ist deshalb fraglich, ob das Rechtsüberholverbot heute noch zeitgemäss ist und wirklich die Verkehrssicherheit erhöht. </p><p>Zu bedenken ist, dass bei Kolonnenverkehr nur überholen darf, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können (Art. 35 Abs. 2 SVG). Zudem gilt, dass derjenige, der überholt, auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besondere Rücksicht nehmen muss (Art. 35 Abs. 3 SVG). Ebenso ist derjenige, der wieder auf die rechte Spur wechseln will, gehalten, sich durch einen Blick nach rechts zu versichern, dass er den Verkehr auf der rechten Spur nicht gefährdet.</p>
- <p>Das Verbot des Rechtsüberholens ist eine wichtige Verkehrsregel, die insbesondere auf Autobahnen der Vermeidung von Unfällen dient. Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestaltet sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen dürfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert.</p><p>Mit der Aufhebung dieses Verbotes würde gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleuropäischen Staaten gilt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Stahl 05.3786, "Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen", ausgeführt hat, lässt sich bei starkem Verkehrsaufkommen auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anhängern usw.) befahren wird, währenddem schneller fahrende Fahrzeuge über längere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen benützen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Veränderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umständen behalten viele Fahrzeuglenkende bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei. Würden Fahrzeuglenkende bei einer derartigen Verkehrslage Rechtsüberholmanöver durchführen, müssten sie sich wieder in die linke Kolonne drängen, was insbesondere bei Durchführung mehrerer solcher Manöver auf dem gleichen Streckenabschnitt ein erhebliches Gefährdungspotenzial in sich bergen würde.</p><p>Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbotes würde demnach kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Rechtsüberholen auf Autobahnen zuzulassen.</p>
- Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p></p><p>In zunehmendem Masse sind unsere Autobahnen überlastet. Gleichzeitig müssen neue Wege gesucht werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Leider kommt es immer wieder vor, dass die linke Spur auf Autobahnen stark befahren ist, während sich auf der rechten Fahrspur nur wenige Fahrzeuge befinden. Obschon die Rechtslage für "das Fahren auf der Überholspur" klar ist, bleiben viele Autolenker auf der linken Spur. Nach der geltenden Regelung ist Rechtsüberholen nicht erlaubt (Art. 35 Abs. 1 SVG). Eine Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens findet sich in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). So ist es gemäss Artikel 8 Absatz 3 VRV auf Autobahnen "beim Fahren in parallelen Kolonnen" gestattet, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist aber ausdrücklich untersagt.</p><p>In Ländern wie z. B. den USA, welche das "Rechtsüberholen" erlauben, stellt man immer wieder fest, dass die Spurbewirtschaftung viel effizienter vonstatten geht. Ein stressfreieres Fahren ist dadurch möglich. Auch passieren wegen des Rechtsüberholens nicht mehr Unfälle in diesen Ländern. Es ist deshalb fraglich, ob das Rechtsüberholverbot heute noch zeitgemäss ist und wirklich die Verkehrssicherheit erhöht. </p><p>Zu bedenken ist, dass bei Kolonnenverkehr nur überholen darf, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können (Art. 35 Abs. 2 SVG). Zudem gilt, dass derjenige, der überholt, auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besondere Rücksicht nehmen muss (Art. 35 Abs. 3 SVG). Ebenso ist derjenige, der wieder auf die rechte Spur wechseln will, gehalten, sich durch einen Blick nach rechts zu versichern, dass er den Verkehr auf der rechten Spur nicht gefährdet.</p>
- <p>Das Verbot des Rechtsüberholens ist eine wichtige Verkehrsregel, die insbesondere auf Autobahnen der Vermeidung von Unfällen dient. Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestaltet sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen dürfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten nähert.</p><p>Mit der Aufhebung dieses Verbotes würde gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleuropäischen Staaten gilt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Stahl 05.3786, "Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen", ausgeführt hat, lässt sich bei starkem Verkehrsaufkommen auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anhängern usw.) befahren wird, währenddem schneller fahrende Fahrzeuge über längere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen benützen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazität der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Veränderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umständen behalten viele Fahrzeuglenkende bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei. Würden Fahrzeuglenkende bei einer derartigen Verkehrslage Rechtsüberholmanöver durchführen, müssten sie sich wieder in die linke Kolonne drängen, was insbesondere bei Durchführung mehrerer solcher Manöver auf dem gleichen Streckenabschnitt ein erhebliches Gefährdungspotenzial in sich bergen würde.</p><p>Eine Aufhebung des Rechtsüberholverbotes würde demnach kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Rechtsüberholen auf Autobahnen zuzulassen.</p>
- Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren
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