Unsichere Gasversorgung im Krisenfall
- ShortId
-
10.4075
- Id
-
20104075
- Updated
-
28.07.2023 11:57
- Language
-
de
- Title
-
Unsichere Gasversorgung im Krisenfall
- AdditionalIndexing
-
66;Vertrag mit der EU;Erdgas;Landesversorgung;bilaterales Abkommen;Energieversorgung;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L04K17040201, Erdgas
- L05K1701010607, Energieversorgung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L05K0402010402, Landesversorgung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht in den "Energieperspektiven 2035" davon aus, dass die Schweizer Gasversorgung vor Krisen sicher sei. Die Gaserzeugung in EU ist jedoch rückläufig, und die Abhängigkeit von weit entfernten Lieferanten nimmt ständig zu, was in Südosteuropa zu Versorgungsunterbrüchen geführt hat. Bei genauem Hinsehen gibt es Zweifel an der Krisenfestigkeit von Erdgas. In der EU werden die Gasdurchleitungen im Krisenfall von der Gas Coordination Group geregelt. Die Schweiz ist nicht Mitglied dieses Gremiums. Damit läuft sie Gefahr, ungleich behandelt zu werden. Die Gaswirtschaft stellt sich auf den Standpunkt, die aktuellen Verträge mit Eon und Ruhrgas würden eine Versorgung der Schweiz auch im Krisenfall sicherstellen. Ein Machtwort vonseiten der deutschen oder von anderen Regierungen, das die Lieferungen gemäss den privaten Verträgen sistieren könnte, wird dabei offensichtlich nicht einkalkuliert. Hinzu kommt, dass ein grosses Aktienpaket der wichtigsten Schweizer Gastransitleitung derzeit zum Verkauf steht und möglicherweise keine Schweizer Käufer finden wird.</p>
- <p>1. Das Gasbeschaffungs- und Versorgungssystem der Schweizer Gasbranche funktioniert seit 1970 einwandfrei und ohne nennenswerte Versorgungsunterbrüche. Die Basis dazu bildet ein breit diversifiziertes Beschaffungsportfolio von Swissgas - das Unternehmen importiert rund 75 Prozent des Erdgases - unter anderem durch Langfristverträge mit Grosslieferanten aus dem EU-Raum.</p><p>Gemäss Aussagen von Vertretern von Swissgas wird in diesen Verträgen in der Regel auch der Zugriff auf Erdgasspeicher der Lieferanten im Krisenfall gesichert. So hat sich beispielsweise E.ON Ruhrgas dazu verpflichtet, bei Störungen der Erdgaslieferungen Aushilfsmengen bereitzustellen.</p><p>Die westschweizerische Regionalgesellschaft Gaznat hat sich zudem Speicherkapazitäten in dem von ihr mitfinanzierten Erdgasspeicher von Etrez bei Lyon in Frankreich vertraglich gesichert. Die Schweiz und Frankreich haben in einem Abkommen die Gleichbehandlung der Schweizer Kunden im Krisenfall geregelt.</p><p>Hinzu kommt, dass in einer Versorgungskrise sogenannte Zweistoffverbraucher zugunsten von Einstoffverbrauchern auf andere Energieträger (Erdöl) umgestellt werden. Zweistoffanlagen können sowohl mit gasförmigem als auch mit flüssigem Brennstoff betrieben werden. Für diese Zweistoffverbraucher bestehen Pflichtlager (Heizöl) im Umfang von 4,5 Monaten Normalverbrauch. Durch die Umschaltung der etwa 7500 Grossverbraucher mit Zweistoffanlagen kann innert kurzer Frist eine Reduktion des Gasverbrauchs um rund 40 Prozent zugunsten der Kleinverbraucher erreicht werden. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Gasversorgung als gewährleistet.</p><p>2./3. Artikel 122 des Vertrags von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union (in der Fassung des Vertrags von Lissabon) sieht für den Fall von Versorgungsschwierigkeiten insbesondere im Energiebereich vor, dass der EU-Ministerrat Solidaritätsmassnahmen zwischen den Mitgliedstaaten beschliessen kann. Drittländer wie die Schweiz sind in dieses Krisendispositiv nicht direkt eingebunden. Zudem hat die EU ihre Lehren aus der Gaskrise zwischen der Ukraine und Russland im Januar 2009 gezogen. Sie musste feststellen, dass im EU-Raum wohl genügend Gas vorhanden war, dieses jedoch aus Gründen mangelnder Infrastruktur nicht allen EU-Staaten zur Verfügung stand. Eine Konsequenz daraus ist, dass die Fernnetzbetreiber nun verpflichtet sind, ihre Infrastruktur aufzurüsten, sodass bidirektionale Lastflüsse möglich sind. Auch haben das EU-Parlament und der Ministerrat im Oktober 2010 eine "Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rats (Verordnung (EU) Nr. 994/2010)" verabschiedet. Diese sieht verschiedene Massnahmen im Bereich der Gasversorgungssicherheit vor. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird im ersten Quartal 2011 gemeinsam mit der Gaswirtschaft die Verordnung analysieren; dies mit dem Ziel, den Einfluss der neuen EU-Verordnung auf die Gasversorgungssicherheit der Schweiz im Krisenfall zu erfassen und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen.</p><p>4. Die Schweiz hat als Drittland keinen Anspruch auf Einsitznahme in der Gas Coordination Group (GCG). Die Schweiz kann aber versuchen, über bilaterale Verhandlungen den Einsitz in die GCG zu erreichen. Am 17. September 2010 hat der Bundesrat die Ausweitung des Verhandlungsmandats für ein Energieabkommen mit der EU bestätigt. Demnach können zu einem späteren Zeitpunkt und im Rahmen neuer Verhandlungen mit eigenständigem Mandat weitere Energiebereiche in das Abkommen aufgenommen werden. In erster Linie betrifft das die Bereiche Energieeffizienz, Energietechnologien, Energieinfrastruktur sowie die Beteiligung der Schweiz an EU-Mechanismen zur Krisenbewältigung bei der Gasversorgung, inklusive des Einsitzes der Schweiz in der GCG. Da in der EU die Krisenmechanismen erst subsidiär nach Ausschöpfung aller marktbasierten Massnahmen greifen, könnte eine Teilnahme der Schweiz allerdings von einer Öffnung des Gasmarktes und damit der Einführung eines Gasmarktgesetzes abhängig gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Gasversorgung im Krisenfall?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, dass benachbarte Länder ihren Gasbedarf im Krisenfall als Erste decken, bevor sie zur Bedarfsdeckung in der Schweiz Hand bieten?</p><p>3. Haben die benachbarten Regierungen die Kompetenz, ihren Gasversorgern im Krisenfall entsprechende Anweisungen zu erteilen, evtl. zum Nachteil der Schweiz?</p><p>4. Wie beurteilt er den Sachverhalt, dass die Schweiz zu den massgeblichen Entscheidungsgremien der EU keinen Zugang hat? Ist geplant, im Rahmen des Abkommens über Energie mit der EU in der Gas Coordination Group ständigen Einsitz zu erhalten?</p>
- Unsichere Gasversorgung im Krisenfall
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht in den "Energieperspektiven 2035" davon aus, dass die Schweizer Gasversorgung vor Krisen sicher sei. Die Gaserzeugung in EU ist jedoch rückläufig, und die Abhängigkeit von weit entfernten Lieferanten nimmt ständig zu, was in Südosteuropa zu Versorgungsunterbrüchen geführt hat. Bei genauem Hinsehen gibt es Zweifel an der Krisenfestigkeit von Erdgas. In der EU werden die Gasdurchleitungen im Krisenfall von der Gas Coordination Group geregelt. Die Schweiz ist nicht Mitglied dieses Gremiums. Damit läuft sie Gefahr, ungleich behandelt zu werden. Die Gaswirtschaft stellt sich auf den Standpunkt, die aktuellen Verträge mit Eon und Ruhrgas würden eine Versorgung der Schweiz auch im Krisenfall sicherstellen. Ein Machtwort vonseiten der deutschen oder von anderen Regierungen, das die Lieferungen gemäss den privaten Verträgen sistieren könnte, wird dabei offensichtlich nicht einkalkuliert. Hinzu kommt, dass ein grosses Aktienpaket der wichtigsten Schweizer Gastransitleitung derzeit zum Verkauf steht und möglicherweise keine Schweizer Käufer finden wird.</p>
- <p>1. Das Gasbeschaffungs- und Versorgungssystem der Schweizer Gasbranche funktioniert seit 1970 einwandfrei und ohne nennenswerte Versorgungsunterbrüche. Die Basis dazu bildet ein breit diversifiziertes Beschaffungsportfolio von Swissgas - das Unternehmen importiert rund 75 Prozent des Erdgases - unter anderem durch Langfristverträge mit Grosslieferanten aus dem EU-Raum.</p><p>Gemäss Aussagen von Vertretern von Swissgas wird in diesen Verträgen in der Regel auch der Zugriff auf Erdgasspeicher der Lieferanten im Krisenfall gesichert. So hat sich beispielsweise E.ON Ruhrgas dazu verpflichtet, bei Störungen der Erdgaslieferungen Aushilfsmengen bereitzustellen.</p><p>Die westschweizerische Regionalgesellschaft Gaznat hat sich zudem Speicherkapazitäten in dem von ihr mitfinanzierten Erdgasspeicher von Etrez bei Lyon in Frankreich vertraglich gesichert. Die Schweiz und Frankreich haben in einem Abkommen die Gleichbehandlung der Schweizer Kunden im Krisenfall geregelt.</p><p>Hinzu kommt, dass in einer Versorgungskrise sogenannte Zweistoffverbraucher zugunsten von Einstoffverbrauchern auf andere Energieträger (Erdöl) umgestellt werden. Zweistoffanlagen können sowohl mit gasförmigem als auch mit flüssigem Brennstoff betrieben werden. Für diese Zweistoffverbraucher bestehen Pflichtlager (Heizöl) im Umfang von 4,5 Monaten Normalverbrauch. Durch die Umschaltung der etwa 7500 Grossverbraucher mit Zweistoffanlagen kann innert kurzer Frist eine Reduktion des Gasverbrauchs um rund 40 Prozent zugunsten der Kleinverbraucher erreicht werden. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Gasversorgung als gewährleistet.</p><p>2./3. Artikel 122 des Vertrags von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union (in der Fassung des Vertrags von Lissabon) sieht für den Fall von Versorgungsschwierigkeiten insbesondere im Energiebereich vor, dass der EU-Ministerrat Solidaritätsmassnahmen zwischen den Mitgliedstaaten beschliessen kann. Drittländer wie die Schweiz sind in dieses Krisendispositiv nicht direkt eingebunden. Zudem hat die EU ihre Lehren aus der Gaskrise zwischen der Ukraine und Russland im Januar 2009 gezogen. Sie musste feststellen, dass im EU-Raum wohl genügend Gas vorhanden war, dieses jedoch aus Gründen mangelnder Infrastruktur nicht allen EU-Staaten zur Verfügung stand. Eine Konsequenz daraus ist, dass die Fernnetzbetreiber nun verpflichtet sind, ihre Infrastruktur aufzurüsten, sodass bidirektionale Lastflüsse möglich sind. Auch haben das EU-Parlament und der Ministerrat im Oktober 2010 eine "Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rats (Verordnung (EU) Nr. 994/2010)" verabschiedet. Diese sieht verschiedene Massnahmen im Bereich der Gasversorgungssicherheit vor. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird im ersten Quartal 2011 gemeinsam mit der Gaswirtschaft die Verordnung analysieren; dies mit dem Ziel, den Einfluss der neuen EU-Verordnung auf die Gasversorgungssicherheit der Schweiz im Krisenfall zu erfassen und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen.</p><p>4. Die Schweiz hat als Drittland keinen Anspruch auf Einsitznahme in der Gas Coordination Group (GCG). Die Schweiz kann aber versuchen, über bilaterale Verhandlungen den Einsitz in die GCG zu erreichen. Am 17. September 2010 hat der Bundesrat die Ausweitung des Verhandlungsmandats für ein Energieabkommen mit der EU bestätigt. Demnach können zu einem späteren Zeitpunkt und im Rahmen neuer Verhandlungen mit eigenständigem Mandat weitere Energiebereiche in das Abkommen aufgenommen werden. In erster Linie betrifft das die Bereiche Energieeffizienz, Energietechnologien, Energieinfrastruktur sowie die Beteiligung der Schweiz an EU-Mechanismen zur Krisenbewältigung bei der Gasversorgung, inklusive des Einsitzes der Schweiz in der GCG. Da in der EU die Krisenmechanismen erst subsidiär nach Ausschöpfung aller marktbasierten Massnahmen greifen, könnte eine Teilnahme der Schweiz allerdings von einer Öffnung des Gasmarktes und damit der Einführung eines Gasmarktgesetzes abhängig gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Gasversorgung im Krisenfall?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, dass benachbarte Länder ihren Gasbedarf im Krisenfall als Erste decken, bevor sie zur Bedarfsdeckung in der Schweiz Hand bieten?</p><p>3. Haben die benachbarten Regierungen die Kompetenz, ihren Gasversorgern im Krisenfall entsprechende Anweisungen zu erteilen, evtl. zum Nachteil der Schweiz?</p><p>4. Wie beurteilt er den Sachverhalt, dass die Schweiz zu den massgeblichen Entscheidungsgremien der EU keinen Zugang hat? Ist geplant, im Rahmen des Abkommens über Energie mit der EU in der Gas Coordination Group ständigen Einsitz zu erhalten?</p>
- Unsichere Gasversorgung im Krisenfall
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