Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung von Websites
- ShortId
-
10.4077
- Id
-
20104077
- Updated
-
28.07.2023 11:34
- Language
-
de
- Title
-
Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung von Websites
- AdditionalIndexing
-
34;28;Kontrolle;Zertifizierung;Jugendschutz;Gütezeichen;Internet
- 1
-
- L05K1202020105, Internet
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K08020344, Zertifizierung
- L05K0701010304, Gütezeichen
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seinem "Nationalen Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" vom 11. Juni 2010 führt der Bundesrat aus, dass es u. a. bei Internetangeboten nur vereinzelt Schutzmassnahmen gebe. Deshalb liege hier die Hauptverantwortung für eine altersgerechte Mediennutzung bei den Eltern. Viele Eltern haben aber selber mit Internet und Computerspielen keine Erfahrung oder sind damit überfordert. Um die Eltern zu unterstützen, ist eine einheitliche und verbindliche Zertifizierung von Internetseiten zu schaffen. Diese Zertifizierung ermöglicht Eltern und Jugendlichen eine altersgerechte Beurteilung der Inhalte. Die Zertifizierung soll durch eine branchenunabhängige nationale Regulierungsstelle kontrolliert werden. Die Selbstregulierung der Branche würde nicht ausreichen. Wie der Bundesrat wiederholt ausgeführt hat, fehlt ihm dazu die Verfassungsgrundlage. Die Folgerung daraus kann aber nicht sein, dass man nichts unternimmt. Das ständige Hinausschieben ist der Bewältigung des gravierenden Problems nicht förderlich. Wir bitten deshalb den Bundesrat, dem Parlament aufzuzeigen, wie er die Lücke schliessen kann.</p>
- <p>Der Bundesrat lehnt die verbindliche Zertifizierung von Internetseiten und damit die Schaffung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle als nicht realisierbar ab (siehe Motion Amherd 10.4078, "Zertifizierung von Internetseiten").</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen des Nationalen Programms Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen in den Jahren 2011 bis 2015 die Umsetzung von Selbstregulierungsmassnahmen im Bereich der neuen Medien durch die Medienbranche sowie deren gesetzliche Abstützung durch die Kantone verfolgen. Die Frage nach Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene mit entsprechenden verfassungsrechtlichen Kompetenzen stellt sich erst, wenn Kantone und Branchenverbände ihre Aufgabe ungenügend wahrnehmen oder die von ihnen getroffenen Massnahmen nicht greifen.</p><p>Er wird im Rahmen des Evaluationsberichts zum Nationalen Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen zur Frage der verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendmedienschutz Stellung beziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen eines Berichtes einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung notwendige Verfassungsgrundlage auszugestalten ist.</p>
- Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung von Websites
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seinem "Nationalen Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" vom 11. Juni 2010 führt der Bundesrat aus, dass es u. a. bei Internetangeboten nur vereinzelt Schutzmassnahmen gebe. Deshalb liege hier die Hauptverantwortung für eine altersgerechte Mediennutzung bei den Eltern. Viele Eltern haben aber selber mit Internet und Computerspielen keine Erfahrung oder sind damit überfordert. Um die Eltern zu unterstützen, ist eine einheitliche und verbindliche Zertifizierung von Internetseiten zu schaffen. Diese Zertifizierung ermöglicht Eltern und Jugendlichen eine altersgerechte Beurteilung der Inhalte. Die Zertifizierung soll durch eine branchenunabhängige nationale Regulierungsstelle kontrolliert werden. Die Selbstregulierung der Branche würde nicht ausreichen. Wie der Bundesrat wiederholt ausgeführt hat, fehlt ihm dazu die Verfassungsgrundlage. Die Folgerung daraus kann aber nicht sein, dass man nichts unternimmt. Das ständige Hinausschieben ist der Bewältigung des gravierenden Problems nicht förderlich. Wir bitten deshalb den Bundesrat, dem Parlament aufzuzeigen, wie er die Lücke schliessen kann.</p>
- <p>Der Bundesrat lehnt die verbindliche Zertifizierung von Internetseiten und damit die Schaffung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle als nicht realisierbar ab (siehe Motion Amherd 10.4078, "Zertifizierung von Internetseiten").</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen des Nationalen Programms Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen in den Jahren 2011 bis 2015 die Umsetzung von Selbstregulierungsmassnahmen im Bereich der neuen Medien durch die Medienbranche sowie deren gesetzliche Abstützung durch die Kantone verfolgen. Die Frage nach Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene mit entsprechenden verfassungsrechtlichen Kompetenzen stellt sich erst, wenn Kantone und Branchenverbände ihre Aufgabe ungenügend wahrnehmen oder die von ihnen getroffenen Massnahmen nicht greifen.</p><p>Er wird im Rahmen des Evaluationsberichts zum Nationalen Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen zur Frage der verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Kinder- und Jugendmedienschutz Stellung beziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen eines Berichtes einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung notwendige Verfassungsgrundlage auszugestalten ist.</p>
- Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Kontrollstelle für die Zertifizierung von Websites
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