Keine Lex Chavalon

ShortId
10.4081
Id
20104081
Updated
27.07.2023 20:27
Language
de
Title
Keine Lex Chavalon
AdditionalIndexing
66;Verordnung;Kohlendioxid;Energierückgewinnung;fossile Energie;Qualitätsnorm;Klimapolitik;Kraftwerk;Beziehung Legislative-Exekutive;Energienutzung
1
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L05K1701010701, Energierückgewinnung
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L05K1701020101, fossile Energie
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L05K1701010604, Energienutzung
  • L06K070601020105, Qualitätsnorm
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Frage einer Ausnahmebewilligung beim Wirkungsgrad für das geplante Gaskraftwerk Chavalon wurde im Parlament mehrmals intensiv diskutiert. Am Schluss entschieden sowohl National- als auch Ständerat überaus deutlich, die sogenannte Lex Chavalon zu streichen. Dies war ein deutliches Votum gegen eine Sonderbehandlung eines besonders ungeeigneten Standorts.</p><p>Mehrere Votanten im Nationalrat (darunter der erfolgreiche Einzelantragsteller für die Streichung) wiesen darauf hin, dass es bei dieser Lex Chavalon um die Frage geht, ob an einem derart abgelegenen und für die Wärmenutzung ungeeigneten Ort ein klimaschädliches Kraftwerk gebaut werden sollte. Auch der Kommissionspräsident im Ständerat hielt in seinem Votum fest, dass durch ein Streichen der Lex Chavalon der diesbezügliche Handlungsspielraum des Bundesrats eingeschränkt wird. Auch in der Vernehmlassung hat sich eine Mehrheit der Teilnehmenden gegen eine Ausnahmeregelung für das Gaskraftwerk Chavalon ausgesprochen. Es erscheint auch reichlich absurd, einen einzelnen Standort zu begünstigen, nur weil dort früher ein längst stillgelegtes Ölkraftwerk betrieben wurde. Energiepolitisch macht es wenig Sinn, für das Kraftwerk Chavalon als einziges einen Wirkungsgrad von 58 Prozent festzulegen, wenn andere Kraftwerke wie z. B. Leverkusen 80 Prozent erzielen können.</p><p>Der Bundesrat hat durch die Festlegung eines tieferen minimalen Wirkungsgrads für Chavalon auf Verordnungsebene die gesetzgeberischen Rechte des Parlamentes auf eklatante Weise verletzt. Über den entsprechenden Parlamentsentscheid verliert der Bundesrat in seiner Medienmitteilung kein einziges Wort. Aus diesem Grund ist die Verordnung entsprechend dem Willen des Parlamentes zu ändern. Das Kraftwerk Chavalon mit seinem jährlichen Ausstoss von 660 000 Tonnen CO2 entspricht dem CO2-Ausstoss von 270 000 durchschnittlichen Neuwagen pro Jahr, gerade deshalb ist klimapolitisch bei der Umsetzung der Vorschriften höchste Sorgfalt gefordert.</p>
  • <p>Das Parlament hat im Juni 2010 mit einer Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen, dass die beim Betrieb fossil-thermischer Kraftwerke entstehenden Treibhausgasemissionen vollständig kompensiert werden müssen. Dabei hat es dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, den minimal erforderlichen Gesamtwirkungsgrad für fossil-thermische Kraftwerke festzulegen.</p><p>Je nach Höhe des erforderlichen Gesamtwirkungsgrades muss beim Betrieb des fossil-thermischen Kraftwerks ein Teil der Wärme ausgekoppelt werden. Je höher der Gesamtwirkungsgrad festgesetzt wird, desto mehr Wärme muss genutzt werden. Die eidgenössischen Räte waren sich einig, dass grundsätzlich ein Teil der Wärme genutzt werden müsse. Allerdings hat sich das Parlament nicht eindeutig dazu geäussert, ob Kraftwerke an bestehenden Standorten von der Pflicht zur Wärmenutzung ausgenommen werden sollen (Lex Chavalon). Im Rahmen der Differenzbereinigung verzichtete auch der Ständerat auf die Verankerung einer solchen Ausnahmeregelung auf Gesetzesstufe. Aufgrund der Debatten kann man aber annehmen, dass eine Mehrheit des Ständerates davon ausgegangen ist, dass der Bundesrat bei der Festlegung des erforderlichen Gesamtwirkungsgrades seinen Ermessensspielraum zugunsten von Chavalon nutzen wird.</p><p>Auch im Rahmen der Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der CO2-Kompensationsverordnung vertraten die zuständigen parlamentarischen Kommissionen gegensätzliche Haltungen bezüglich Chavalon. In seiner Entscheidung legte der Bundesrat im Sinne des Ständerates ein grösseres Gewicht darauf, dass rasch realisierbare fossil-thermische Kraftwerke einen Beitrag zur Deckung kurzfristiger Energieversorgungsengpässe leisten können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sonderbehandlung des Kraftwerks Chavalon zu beenden und die Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken (CO2-Kompensationsverordnung) dahingehend zu ändern, dass alle fossil-thermischen Kraftwerke eine Wärmenutzung vorsehen und einen Mindestwirkungsgrad gemäss bestem Stand der Technik einhalten müssen.</p>
  • Keine Lex Chavalon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage einer Ausnahmebewilligung beim Wirkungsgrad für das geplante Gaskraftwerk Chavalon wurde im Parlament mehrmals intensiv diskutiert. Am Schluss entschieden sowohl National- als auch Ständerat überaus deutlich, die sogenannte Lex Chavalon zu streichen. Dies war ein deutliches Votum gegen eine Sonderbehandlung eines besonders ungeeigneten Standorts.</p><p>Mehrere Votanten im Nationalrat (darunter der erfolgreiche Einzelantragsteller für die Streichung) wiesen darauf hin, dass es bei dieser Lex Chavalon um die Frage geht, ob an einem derart abgelegenen und für die Wärmenutzung ungeeigneten Ort ein klimaschädliches Kraftwerk gebaut werden sollte. Auch der Kommissionspräsident im Ständerat hielt in seinem Votum fest, dass durch ein Streichen der Lex Chavalon der diesbezügliche Handlungsspielraum des Bundesrats eingeschränkt wird. Auch in der Vernehmlassung hat sich eine Mehrheit der Teilnehmenden gegen eine Ausnahmeregelung für das Gaskraftwerk Chavalon ausgesprochen. Es erscheint auch reichlich absurd, einen einzelnen Standort zu begünstigen, nur weil dort früher ein längst stillgelegtes Ölkraftwerk betrieben wurde. Energiepolitisch macht es wenig Sinn, für das Kraftwerk Chavalon als einziges einen Wirkungsgrad von 58 Prozent festzulegen, wenn andere Kraftwerke wie z. B. Leverkusen 80 Prozent erzielen können.</p><p>Der Bundesrat hat durch die Festlegung eines tieferen minimalen Wirkungsgrads für Chavalon auf Verordnungsebene die gesetzgeberischen Rechte des Parlamentes auf eklatante Weise verletzt. Über den entsprechenden Parlamentsentscheid verliert der Bundesrat in seiner Medienmitteilung kein einziges Wort. Aus diesem Grund ist die Verordnung entsprechend dem Willen des Parlamentes zu ändern. Das Kraftwerk Chavalon mit seinem jährlichen Ausstoss von 660 000 Tonnen CO2 entspricht dem CO2-Ausstoss von 270 000 durchschnittlichen Neuwagen pro Jahr, gerade deshalb ist klimapolitisch bei der Umsetzung der Vorschriften höchste Sorgfalt gefordert.</p>
    • <p>Das Parlament hat im Juni 2010 mit einer Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen, dass die beim Betrieb fossil-thermischer Kraftwerke entstehenden Treibhausgasemissionen vollständig kompensiert werden müssen. Dabei hat es dem Bundesrat die Kompetenz übertragen, den minimal erforderlichen Gesamtwirkungsgrad für fossil-thermische Kraftwerke festzulegen.</p><p>Je nach Höhe des erforderlichen Gesamtwirkungsgrades muss beim Betrieb des fossil-thermischen Kraftwerks ein Teil der Wärme ausgekoppelt werden. Je höher der Gesamtwirkungsgrad festgesetzt wird, desto mehr Wärme muss genutzt werden. Die eidgenössischen Räte waren sich einig, dass grundsätzlich ein Teil der Wärme genutzt werden müsse. Allerdings hat sich das Parlament nicht eindeutig dazu geäussert, ob Kraftwerke an bestehenden Standorten von der Pflicht zur Wärmenutzung ausgenommen werden sollen (Lex Chavalon). Im Rahmen der Differenzbereinigung verzichtete auch der Ständerat auf die Verankerung einer solchen Ausnahmeregelung auf Gesetzesstufe. Aufgrund der Debatten kann man aber annehmen, dass eine Mehrheit des Ständerates davon ausgegangen ist, dass der Bundesrat bei der Festlegung des erforderlichen Gesamtwirkungsgrades seinen Ermessensspielraum zugunsten von Chavalon nutzen wird.</p><p>Auch im Rahmen der Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen in der CO2-Kompensationsverordnung vertraten die zuständigen parlamentarischen Kommissionen gegensätzliche Haltungen bezüglich Chavalon. In seiner Entscheidung legte der Bundesrat im Sinne des Ständerates ein grösseres Gewicht darauf, dass rasch realisierbare fossil-thermische Kraftwerke einen Beitrag zur Deckung kurzfristiger Energieversorgungsengpässe leisten können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Sonderbehandlung des Kraftwerks Chavalon zu beenden und die Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken (CO2-Kompensationsverordnung) dahingehend zu ändern, dass alle fossil-thermischen Kraftwerke eine Wärmenutzung vorsehen und einen Mindestwirkungsgrad gemäss bestem Stand der Technik einhalten müssen.</p>
    • Keine Lex Chavalon

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