Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020

ShortId
10.4082
Id
20104082
Updated
25.06.2025 00:18
Language
de
Title
Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020
AdditionalIndexing
66;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Durchführung eines Projektes;Verfahrensrecht;Netzgesellschaft;Baugenehmigung;Hochspannungsleitung
1
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
  • L06K170303010102, Netzgesellschaft
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten 10 Jahren konnten gerade mal etwa 150 Kilometer Höchstspannungsnetze erneuert werden. 900 Kilometer warten auf Erneuerung und Ausbau. Unsere Netzinfrastruktur bewegt sich am Limit, die Netze sind teilweise überlastet. Das Ziel, die Netze bis 2015 zu erneuern, ist illusorisch, weil die nötigen Bewilligungen, die politischen und administrativen Hürden Erneuerung und Ausbau massiv erschweren.</p><p>Die gegenwärtige Situation erlaubt nicht, die Leitungsbauprojekte im Sachplan Übertragungsleitungen fristgerecht per 2015 zu realisieren. Selbst um die betroffenen Netze bis 2020 zu erneuern und auszubauen, bedarf es der konsequenten Umsetzung von Straffungs- und Anpassungsmassnahmen bezüglich des Bewilligungsverfahrens für Höchstspannungsleitungen. Insbesondere das PGV-Verfahren mit möglichen Enteignungsverfahren dauert zu lang. Ein weiteres Potenzial liegt in den internen Prozessen der Behörden und Gerichte. Der Bundesrat soll die korrekte Umsetzung der neuen Verfahrensabläufe (September 2009) überprüfen lassen.</p>
  • <p>Die Beschleunigung der Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen ist für den Bundesrat bereits seit vielen Jahren ein Thema. Er hat wiederholt verfahrensbeschleunigende Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, wie beispielsweise das Koordinationsgesetz vom 18. Juni 1999 (Amtliche Sammlung 1999 3071), die Änderungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (SR 734.25, VPeA) und der Raumplanungsverordnung (SR 700.1, RPV) per 1. September 2009, in Kraft gesetzt. Zudem wurden die verwaltungsinternen Abläufe laufend den Anforderungen angepasst und zusätzliche Ressourcen für die Bearbeitung der eingehenden Gesuche zur Verfügung gestellt.</p><p>Zurzeit ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) daran, eine Infrastrukturstrategie zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Bewilligungsverfahren für die elektrischen Leitungen vertieft überprüft. Der Schlussbericht einer entsprechenden verwaltungsinternen Arbeitsgruppe wurde dem Departement im April 2009 vorgelegt. Sie kam darin zum Ergebnis, dass im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung die Möglichkeiten für die Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft sind. Für einzelne Massnahmen wurde für die Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen auf die Revision des Raumplanungsrechts verwiesen. </p><p>Seit Mitte 2010 prüft zudem die neu eingesetzte Strategiegruppe Netze und Versorgungssicherheit unter der Leitung von alt Regierungsrat Ralph Lewin erneut mögliche Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren. Es wird erwartet, dass diese Gruppe ihren entsprechenden Bericht bis Ende 2011 vorlegen wird. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfungen die geeigneten Massnahmen beschliessen und dem Parlament allenfalls die notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen.</p><p>Daneben hat das Bundesamt für Energie (BFE) aber auch bereits die Umsetzung von verschiedenen Punkten der vorliegenden Motion in Angriff genommen:</p><p>1. Vorrangige Behandlung von strategisch wichtigen Leitungsprojekten: Das BFE behandelt die bei ihm hängigen Gesuche im Rahmen der vorhandenen Ressourcen gemäss den von den Projektanten festgelegten Prioritäten. Dabei haben insbesondere auch Gemeinschaftsprojekte mit den SBB Vorrang. Mit der Übertragung der Höchstspannungsnetze an die Swissgrid wird es ab 2013 nur noch einen "Auftraggeber" für Höchstspannungsleitungen geben, der auch die Prioritäten für die Behandlung der Gesuche bestimmt. </p><p>2. Für neue Leitungen wird bereits heute im Rahmen des Sachplanverfahrens (Sachplan Übertragungsleitungen, SÜL) ein Korridor für die Detailplanung ausgeschieden. Für bestehende Anlagen werden im Rahmen des neuen Sachplanes Energienetze (SEN) die Grundlagen für die Festlegung von Korridoren für die Bestandessicherung geschaffen. Dieser SEN ist im BFE in Erarbeitung und soll noch im Herbst dieses Jahres in die öffentliche Anhörung geschickt werden.</p><p>3. Die Überprüfung der Verfahrensabläufe und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen sind wie der effiziente Einsatz der vorhandenen und die Prüfung der Notwendigkeit von neuen Ressourcen Daueraufgaben, die ohne ausdrückliche Anordnung seit Langem wahrgenommen werden. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass für die zügige Abwicklung der Genehmigungsverfahren der Leitungsvorhaben des strategischen Netzes in der Verwaltung genügend personelle Ressourcen vorhanden sein müssen. </p><p>4. Die Koordination von Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren und deren Konzentration in einem einzigen Verfahren erfolgen bereits seit Inkrafttreten des Koordinationsgesetzes vom 18. Juni 1999 am 1. Januar 2000.</p><p>5. Wo immer möglich und sinnvoll, werden bereits heute die Leitungen der allgemeinen Stromversorgung und der Bahnstromversorgung in gemeinsamen Korridoren oder gar auf gemeinsamen Gestängen geführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. dafür zu sorgen, dass die für die schweizerische Bevölkerung und Wirtschaft existenziellen Höchstspannungs-Ausbauprojekte vorrangig behandelt werden (fasttrack) und die notwendige politische, administrative und wirtschaftliche Unterstützung bekommen.</p><p>2. dem Bundesamt für Energie, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat und dem Bundesamt für Raumentwicklung sowie dem Bundesamt für Umwelt den Auftrag zu geben, die Planungszonen für künftige Leitungen und von Korridoren für bestehende Leitungen zusammen mit dem heutigen Übertragungsnetzeigentümer und der Swissgrid strategisch festzulegen.</p><p>3. die korrekte Umsetzung der neuen Verfahrensabläufe (seit September 2009) überprüfen zu lassen mit dem Ziel, Effizienzpotenzial sowie zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf für eine zeitgerechte Abwicklung (case-handling) zu eruieren und diesbezüglich eine intensive Zusammenarbeit zwischen BFE, Esti und anderen Bundesstellen, die in die Bewilligungsverfahren für Höchstspannungsleitungen eingebunden sind, zu etablieren.</p><p>4. das PGV-Verfahren (mit möglichen Enteignungsverfahren) zu beschleunigen, indem er entweder die Beschwerdeinstanzen in Artikel 16 Buchstabe f und Artikel 45 EleG anpasst oder das Verfahren betreffend die Höhe der Entschädigungsleistung erst durchführen lässt, nachdem die Zuweisung des Eigentums stattgefunden hat.</p><p>5. Die Möglichkeit einer Trassenzusammenlegung der Stromnetze mit den Bahnstromnetzen ist zu prüfen (vgl. Beispiel Deutschland).</p>
  • Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten 10 Jahren konnten gerade mal etwa 150 Kilometer Höchstspannungsnetze erneuert werden. 900 Kilometer warten auf Erneuerung und Ausbau. Unsere Netzinfrastruktur bewegt sich am Limit, die Netze sind teilweise überlastet. Das Ziel, die Netze bis 2015 zu erneuern, ist illusorisch, weil die nötigen Bewilligungen, die politischen und administrativen Hürden Erneuerung und Ausbau massiv erschweren.</p><p>Die gegenwärtige Situation erlaubt nicht, die Leitungsbauprojekte im Sachplan Übertragungsleitungen fristgerecht per 2015 zu realisieren. Selbst um die betroffenen Netze bis 2020 zu erneuern und auszubauen, bedarf es der konsequenten Umsetzung von Straffungs- und Anpassungsmassnahmen bezüglich des Bewilligungsverfahrens für Höchstspannungsleitungen. Insbesondere das PGV-Verfahren mit möglichen Enteignungsverfahren dauert zu lang. Ein weiteres Potenzial liegt in den internen Prozessen der Behörden und Gerichte. Der Bundesrat soll die korrekte Umsetzung der neuen Verfahrensabläufe (September 2009) überprüfen lassen.</p>
    • <p>Die Beschleunigung der Verfahren für die Bewilligung von Infrastrukturanlagen ist für den Bundesrat bereits seit vielen Jahren ein Thema. Er hat wiederholt verfahrensbeschleunigende Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, wie beispielsweise das Koordinationsgesetz vom 18. Juni 1999 (Amtliche Sammlung 1999 3071), die Änderungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (SR 734.25, VPeA) und der Raumplanungsverordnung (SR 700.1, RPV) per 1. September 2009, in Kraft gesetzt. Zudem wurden die verwaltungsinternen Abläufe laufend den Anforderungen angepasst und zusätzliche Ressourcen für die Bearbeitung der eingehenden Gesuche zur Verfügung gestellt.</p><p>Zurzeit ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) daran, eine Infrastrukturstrategie zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Bewilligungsverfahren für die elektrischen Leitungen vertieft überprüft. Der Schlussbericht einer entsprechenden verwaltungsinternen Arbeitsgruppe wurde dem Departement im April 2009 vorgelegt. Sie kam darin zum Ergebnis, dass im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung die Möglichkeiten für die Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft sind. Für einzelne Massnahmen wurde für die Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen auf die Revision des Raumplanungsrechts verwiesen. </p><p>Seit Mitte 2010 prüft zudem die neu eingesetzte Strategiegruppe Netze und Versorgungssicherheit unter der Leitung von alt Regierungsrat Ralph Lewin erneut mögliche Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren. Es wird erwartet, dass diese Gruppe ihren entsprechenden Bericht bis Ende 2011 vorlegen wird. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfungen die geeigneten Massnahmen beschliessen und dem Parlament allenfalls die notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen.</p><p>Daneben hat das Bundesamt für Energie (BFE) aber auch bereits die Umsetzung von verschiedenen Punkten der vorliegenden Motion in Angriff genommen:</p><p>1. Vorrangige Behandlung von strategisch wichtigen Leitungsprojekten: Das BFE behandelt die bei ihm hängigen Gesuche im Rahmen der vorhandenen Ressourcen gemäss den von den Projektanten festgelegten Prioritäten. Dabei haben insbesondere auch Gemeinschaftsprojekte mit den SBB Vorrang. Mit der Übertragung der Höchstspannungsnetze an die Swissgrid wird es ab 2013 nur noch einen "Auftraggeber" für Höchstspannungsleitungen geben, der auch die Prioritäten für die Behandlung der Gesuche bestimmt. </p><p>2. Für neue Leitungen wird bereits heute im Rahmen des Sachplanverfahrens (Sachplan Übertragungsleitungen, SÜL) ein Korridor für die Detailplanung ausgeschieden. Für bestehende Anlagen werden im Rahmen des neuen Sachplanes Energienetze (SEN) die Grundlagen für die Festlegung von Korridoren für die Bestandessicherung geschaffen. Dieser SEN ist im BFE in Erarbeitung und soll noch im Herbst dieses Jahres in die öffentliche Anhörung geschickt werden.</p><p>3. Die Überprüfung der Verfahrensabläufe und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen sind wie der effiziente Einsatz der vorhandenen und die Prüfung der Notwendigkeit von neuen Ressourcen Daueraufgaben, die ohne ausdrückliche Anordnung seit Langem wahrgenommen werden. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass für die zügige Abwicklung der Genehmigungsverfahren der Leitungsvorhaben des strategischen Netzes in der Verwaltung genügend personelle Ressourcen vorhanden sein müssen. </p><p>4. Die Koordination von Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren und deren Konzentration in einem einzigen Verfahren erfolgen bereits seit Inkrafttreten des Koordinationsgesetzes vom 18. Juni 1999 am 1. Januar 2000.</p><p>5. Wo immer möglich und sinnvoll, werden bereits heute die Leitungen der allgemeinen Stromversorgung und der Bahnstromversorgung in gemeinsamen Korridoren oder gar auf gemeinsamen Gestängen geführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>1. dafür zu sorgen, dass die für die schweizerische Bevölkerung und Wirtschaft existenziellen Höchstspannungs-Ausbauprojekte vorrangig behandelt werden (fasttrack) und die notwendige politische, administrative und wirtschaftliche Unterstützung bekommen.</p><p>2. dem Bundesamt für Energie, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat und dem Bundesamt für Raumentwicklung sowie dem Bundesamt für Umwelt den Auftrag zu geben, die Planungszonen für künftige Leitungen und von Korridoren für bestehende Leitungen zusammen mit dem heutigen Übertragungsnetzeigentümer und der Swissgrid strategisch festzulegen.</p><p>3. die korrekte Umsetzung der neuen Verfahrensabläufe (seit September 2009) überprüfen zu lassen mit dem Ziel, Effizienzpotenzial sowie zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf für eine zeitgerechte Abwicklung (case-handling) zu eruieren und diesbezüglich eine intensive Zusammenarbeit zwischen BFE, Esti und anderen Bundesstellen, die in die Bewilligungsverfahren für Höchstspannungsleitungen eingebunden sind, zu etablieren.</p><p>4. das PGV-Verfahren (mit möglichen Enteignungsverfahren) zu beschleunigen, indem er entweder die Beschwerdeinstanzen in Artikel 16 Buchstabe f und Artikel 45 EleG anpasst oder das Verfahren betreffend die Höhe der Entschädigungsleistung erst durchführen lässt, nachdem die Zuweisung des Eigentums stattgefunden hat.</p><p>5. Die Möglichkeit einer Trassenzusammenlegung der Stromnetze mit den Bahnstromnetzen ist zu prüfen (vgl. Beispiel Deutschland).</p>
    • Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020

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