Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder

ShortId
10.4086
Id
20104086
Updated
28.07.2023 09:03
Language
de
Title
Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder
AdditionalIndexing
24;10;Europäische Union;finanzielle Zusammenarbeit;Griechenland;Zahlungsfähigkeit;Staatsverschuldung;Kredit;Rückzahlung;Euro;Legalität;IWF;Sanierung;Finanzhilfe;Vertrag von Maastricht
1
  • L03K110403, Kredit
  • L05K1101010104, IWF
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K11010201, Euro
  • L04K08020341, Sanierung
  • L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K09030603, Vertrag von Maastricht
  • L04K03010502, Griechenland
  • L04K08020502, Legalität
  • L04K10010206, finanzielle Zusammenarbeit
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Gewährung von Krediten an Länder des Euroraums steht vollumfänglich im Einklang mit dem Mandat des IWF. Es zählt zu den Aufgaben des IWF, seinen Mitgliedern bei einem akuten Zahlungsbilanzbedarf vorübergehende Kredite zur Unterstützung der makroökonomischen Anpassung zu gewähren. Teil der Kreditgewährung ist ein strenges wirtschaftspolitisches Programm, welches das jeweilige Land mit dem IWF vereinbart. Kredite werden Ländern gewährt, unabhängig davon, ob sie einen flexiblen oder fixen Wechselkurs verfolgen oder ob sie Mitglied einer Währungsunion sind. Der IWF gewährt auch Mitgliedern der drei anderen grossen Währungsunionen in seiner Mitgliedschaft - die beiden Blöcke in West- bzw. Zentralafrika, die den CFA-Franc (Communauté Financière de l'Afrique) als Währung haben, sowie die Ostkaribische Währungsunion (ECCU) - Kredite.</p><p>Der IWF kann Kredite ausschliesslich an einzelne Länder und auf deren Antrag gewähren. Entsprechend ist er weder am Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) der EU-Kommission noch an der Europäischen Finanzierungsfazilität (EFSF) direkt beteiligt. Die Geschäftsleitung des IWF hat jedoch in Aussicht gestellt, im Falle weiterer Kredite an Länder der Eurozone etwa im selben Verhältnis wie im Falle Griechenlands und Irlands, d. h. etwa zu einem Drittel, beizutragen.</p><p>2. Nothilfeprogramme des IWF (wie jene für Griechenland und Irland) enthalten jeweils drastische Sanierungsschritte, welche regelmässig vor den Auszahlungen der Kredittranchen überprüft werden. IWF-Programme werden mit den Behörden der Länder vereinbart. Der Exekutivrat muss die Programme und die regelmässigen Programmüberprüfungen jeweils genehmigen. Die entsprechenden Dokumente werden in der Regel veröffentlicht.</p><p>Im IWF-Exekutivrat hat die Schweiz den IWF-Programmen zugestimmt, die im Zusammenhang mit der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart wurden. Ziel dieser Programme ist jeweils die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Mit diesen Programmen, die vor allem auch eine Stabilisierung in der Eurozone anstreben, trägt der IWF in den Augen des Bundesrates massgeblich dazu bei, die Kosten für das System möglichst zu minimieren. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Programmland die Nachhaltigkeit nicht mehr erreicht werden kann, dann wäre die Schweiz bereit, eine Weiterführung des betreffenden Programms abzulehnen - wie sie dies im Fall Argentinien getan hat. Die Schweiz ist grundsätzlich der Ansicht, dass bei nichtnachhaltigen Schuldensituationen eine ordentliche Restrukturierung im Rahmen eines IWF-Programms in Betracht zu ziehen ist - wie es bei Uruguay der Fall war.</p><p>3. Gemäss Artikel V der Statuten des IWF können Bewegungen in den Devisenbeständen Anlass für den Bezug von IWF-Mitteln sein. Diese Devisenbewegungen können zum Beispiel - wie im Fall der fraglichen Euroländer - aufgrund der Bedienung der Aussenschuld oder der Rekapitalisierung des Bankensektors entstehen. Auch wenn dies letztendlich fiskalische Zwecke sind, so können sie aber eng mit der Stabilität der Aussenposition eines Landes verbunden sein - wie auch die klassische Verwendung von Devisenreserven zur Stabilisierung der Währung aufgrund des (fiskalischen) Zwecks der Stabilität der Aussenschuld vorgenommen werden kann.</p><p>Es trifft nicht zu, dass das Ziel von IWF-Programmen die Rettung von internationalen Grossbanken ist. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterstützung von Griechenland und Irland) ist die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet.</p><p>4. Das IWF-Programm zugunsten von Griechenland über rund 40 Milliarden Dollar (wovon bisher rund 14 Milliarden Dollar beansprucht wurden) sieht quartalsweise Rückzahlungen bis spätestens fünf Jahre nach der letzten Ziehung vor. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Anlässlich der zweiten Überprüfung des Anpassungsprogramms hat Griechenland Interesse angemeldet, künftige Ziehungen unter einer anderen Fazilität (Extended Fund Facility, EFF) zu tätigen. Die EFF, welche auch im Fall Irland benutzt wird, ist für tiefgreifende Anpassungen vorgesehen und hat demnach längere Rückzahlungsfristen. Ein allfälliger Antrag wird dem IWF-Exekutivrat vorzulegen sein. Grundsätzlich sollte ein Wechsel zur EFF nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dies zum Erreichen der Ziele des Anpassungsprogramms - insbesondere die Rückkehr Griechenlands zu den Finanzmärkten - nötig ist.</p><p>5. Die NKV müssen wie in der Vergangenheit regelmässig verlängert werden, nächstes Mal Ende 2012. Bei dieser Verlängerung dürfte eine Reduktion der NKV-Mittel beschlossen werden, die die anstehende Erhöhung der regulären Mittel des IWF über die Quoten zumindest teilweise kompensieren soll. Die Erhöhung der Quoten, die im Dezember 2010 von den IWF-Gouverneuren verabschiedet wurde, sieht eine Erhöhung der Quoten auf insgesamt rund SZR 476,8 (rund 710 Milliarden Franken) vor. Nach Ratifizierung durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten kann die Quotenerhöhung in Kraft treten. Dann würden allfällige Ausstände unter den NKV durch die erhöhten regulären Mittel des IWF abgelöst. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen Ländern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu lösen, aber eine Mithilfe zur Stützung von Währungsverbünden oder eine Schuldenübernahme durch den IWF erscheint ohne rechtliche Basis.</p><p>1. Hält er die Kreditzusagen des IWF an EU-Länder bzw. die EFSF für rechtmässig, und ist es Aufgabe des IWF, Währungsverbünde wie den Euro zu retten?</p><p>2. Hält der Bundesrat die von den insolvenzgefährdeten Ländern vorgelegten Sanierungspläne für ausreichend? Wie wird er sich verhalten, wenn die unterstützten Staaten ihre Versprechen in den nächsten zwei Jahren nicht einhalten? Wird er dann die gewährten Kredite an den IWF abziehen?</p><p>3. Die IWF-Kredite an einzelne EU-Länder dienen nicht dazu, deren Zahlungsbilanzprobleme oder Krisen infolge von Naturkatastrophen zu lösen, sondern die Kredite der ausländischen Banken, vorab von deutschen und französischen Banken, die solche Kredite an die Insolvenzländer gewährten, zu retten. Warum soll der Schweizer Steuerzahler Banken aus Ländern retten, die vor Kurzem die Schweiz noch auf schwarze Listen setzten?</p><p>4. Länder wie Griechenland haben die Weltöffentlichkeit mit gefälschten und geschönten Zahlen betrogen, und selbst Deutschland und Frankreich haben die Maastrichter Verträge mehrmals gebrochen. Warum sollen diese Länder sich nun an neue Abkommen halten? Bereits wurden die jüngsten Abkommen erneut gebrochen, indem die Rückzahlungsfrist für Griechenland verlängert wurde, was eigentlich einer Insolvenzerklärung bzw. einer Umschuldung gleichkommt, und die Ablösung des temporären EFSF durch einen permanenten ESM (Krisenmechanismus) deutet doch darauf hin, dass weitere Laufzeitverlängerungen vorgesehen sind. Wie wird der Bundesrat auf solche Laufzeitverlängerungen oder weitere Vertragsverletzungen reagieren?</p><p>5. Die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) weist eine Laufzeit bis zum 16. November 2012 auf. Dann müssen die Vertragsparteien über eine Fortführung der NKV entscheiden. Die Kredite des IWF an die EU-Länder sind aber bereits bis 2013 geplant, und eine Verlängerung der Laufzeiten ist vorgesehen. Hat die Schweiz dann überhaupt noch die Möglichkeit, auf eine Verlängerung des Engagements zu verzichten?</p>
  • Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Gewährung von Krediten an Länder des Euroraums steht vollumfänglich im Einklang mit dem Mandat des IWF. Es zählt zu den Aufgaben des IWF, seinen Mitgliedern bei einem akuten Zahlungsbilanzbedarf vorübergehende Kredite zur Unterstützung der makroökonomischen Anpassung zu gewähren. Teil der Kreditgewährung ist ein strenges wirtschaftspolitisches Programm, welches das jeweilige Land mit dem IWF vereinbart. Kredite werden Ländern gewährt, unabhängig davon, ob sie einen flexiblen oder fixen Wechselkurs verfolgen oder ob sie Mitglied einer Währungsunion sind. Der IWF gewährt auch Mitgliedern der drei anderen grossen Währungsunionen in seiner Mitgliedschaft - die beiden Blöcke in West- bzw. Zentralafrika, die den CFA-Franc (Communauté Financière de l'Afrique) als Währung haben, sowie die Ostkaribische Währungsunion (ECCU) - Kredite.</p><p>Der IWF kann Kredite ausschliesslich an einzelne Länder und auf deren Antrag gewähren. Entsprechend ist er weder am Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) der EU-Kommission noch an der Europäischen Finanzierungsfazilität (EFSF) direkt beteiligt. Die Geschäftsleitung des IWF hat jedoch in Aussicht gestellt, im Falle weiterer Kredite an Länder der Eurozone etwa im selben Verhältnis wie im Falle Griechenlands und Irlands, d. h. etwa zu einem Drittel, beizutragen.</p><p>2. Nothilfeprogramme des IWF (wie jene für Griechenland und Irland) enthalten jeweils drastische Sanierungsschritte, welche regelmässig vor den Auszahlungen der Kredittranchen überprüft werden. IWF-Programme werden mit den Behörden der Länder vereinbart. Der Exekutivrat muss die Programme und die regelmässigen Programmüberprüfungen jeweils genehmigen. Die entsprechenden Dokumente werden in der Regel veröffentlicht.</p><p>Im IWF-Exekutivrat hat die Schweiz den IWF-Programmen zugestimmt, die im Zusammenhang mit der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart wurden. Ziel dieser Programme ist jeweils die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Mit diesen Programmen, die vor allem auch eine Stabilisierung in der Eurozone anstreben, trägt der IWF in den Augen des Bundesrates massgeblich dazu bei, die Kosten für das System möglichst zu minimieren. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Programmland die Nachhaltigkeit nicht mehr erreicht werden kann, dann wäre die Schweiz bereit, eine Weiterführung des betreffenden Programms abzulehnen - wie sie dies im Fall Argentinien getan hat. Die Schweiz ist grundsätzlich der Ansicht, dass bei nichtnachhaltigen Schuldensituationen eine ordentliche Restrukturierung im Rahmen eines IWF-Programms in Betracht zu ziehen ist - wie es bei Uruguay der Fall war.</p><p>3. Gemäss Artikel V der Statuten des IWF können Bewegungen in den Devisenbeständen Anlass für den Bezug von IWF-Mitteln sein. Diese Devisenbewegungen können zum Beispiel - wie im Fall der fraglichen Euroländer - aufgrund der Bedienung der Aussenschuld oder der Rekapitalisierung des Bankensektors entstehen. Auch wenn dies letztendlich fiskalische Zwecke sind, so können sie aber eng mit der Stabilität der Aussenposition eines Landes verbunden sein - wie auch die klassische Verwendung von Devisenreserven zur Stabilisierung der Währung aufgrund des (fiskalischen) Zwecks der Stabilität der Aussenschuld vorgenommen werden kann.</p><p>Es trifft nicht zu, dass das Ziel von IWF-Programmen die Rettung von internationalen Grossbanken ist. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterstützung von Griechenland und Irland) ist die Unterstützung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet.</p><p>4. Das IWF-Programm zugunsten von Griechenland über rund 40 Milliarden Dollar (wovon bisher rund 14 Milliarden Dollar beansprucht wurden) sieht quartalsweise Rückzahlungen bis spätestens fünf Jahre nach der letzten Ziehung vor. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Anlässlich der zweiten Überprüfung des Anpassungsprogramms hat Griechenland Interesse angemeldet, künftige Ziehungen unter einer anderen Fazilität (Extended Fund Facility, EFF) zu tätigen. Die EFF, welche auch im Fall Irland benutzt wird, ist für tiefgreifende Anpassungen vorgesehen und hat demnach längere Rückzahlungsfristen. Ein allfälliger Antrag wird dem IWF-Exekutivrat vorzulegen sein. Grundsätzlich sollte ein Wechsel zur EFF nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dies zum Erreichen der Ziele des Anpassungsprogramms - insbesondere die Rückkehr Griechenlands zu den Finanzmärkten - nötig ist.</p><p>5. Die NKV müssen wie in der Vergangenheit regelmässig verlängert werden, nächstes Mal Ende 2012. Bei dieser Verlängerung dürfte eine Reduktion der NKV-Mittel beschlossen werden, die die anstehende Erhöhung der regulären Mittel des IWF über die Quoten zumindest teilweise kompensieren soll. Die Erhöhung der Quoten, die im Dezember 2010 von den IWF-Gouverneuren verabschiedet wurde, sieht eine Erhöhung der Quoten auf insgesamt rund SZR 476,8 (rund 710 Milliarden Franken) vor. Nach Ratifizierung durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten kann die Quotenerhöhung in Kraft treten. Dann würden allfällige Ausstände unter den NKV durch die erhöhten regulären Mittel des IWF abgelöst. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen Ländern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu lösen, aber eine Mithilfe zur Stützung von Währungsverbünden oder eine Schuldenübernahme durch den IWF erscheint ohne rechtliche Basis.</p><p>1. Hält er die Kreditzusagen des IWF an EU-Länder bzw. die EFSF für rechtmässig, und ist es Aufgabe des IWF, Währungsverbünde wie den Euro zu retten?</p><p>2. Hält der Bundesrat die von den insolvenzgefährdeten Ländern vorgelegten Sanierungspläne für ausreichend? Wie wird er sich verhalten, wenn die unterstützten Staaten ihre Versprechen in den nächsten zwei Jahren nicht einhalten? Wird er dann die gewährten Kredite an den IWF abziehen?</p><p>3. Die IWF-Kredite an einzelne EU-Länder dienen nicht dazu, deren Zahlungsbilanzprobleme oder Krisen infolge von Naturkatastrophen zu lösen, sondern die Kredite der ausländischen Banken, vorab von deutschen und französischen Banken, die solche Kredite an die Insolvenzländer gewährten, zu retten. Warum soll der Schweizer Steuerzahler Banken aus Ländern retten, die vor Kurzem die Schweiz noch auf schwarze Listen setzten?</p><p>4. Länder wie Griechenland haben die Weltöffentlichkeit mit gefälschten und geschönten Zahlen betrogen, und selbst Deutschland und Frankreich haben die Maastrichter Verträge mehrmals gebrochen. Warum sollen diese Länder sich nun an neue Abkommen halten? Bereits wurden die jüngsten Abkommen erneut gebrochen, indem die Rückzahlungsfrist für Griechenland verlängert wurde, was eigentlich einer Insolvenzerklärung bzw. einer Umschuldung gleichkommt, und die Ablösung des temporären EFSF durch einen permanenten ESM (Krisenmechanismus) deutet doch darauf hin, dass weitere Laufzeitverlängerungen vorgesehen sind. Wie wird der Bundesrat auf solche Laufzeitverlängerungen oder weitere Vertragsverletzungen reagieren?</p><p>5. Die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) weist eine Laufzeit bis zum 16. November 2012 auf. Dann müssen die Vertragsparteien über eine Fortführung der NKV entscheiden. Die Kredite des IWF an die EU-Länder sind aber bereits bis 2013 geplant, und eine Verlängerung der Laufzeiten ist vorgesehen. Hat die Schweiz dann überhaupt noch die Möglichkeit, auf eine Verlängerung des Engagements zu verzichten?</p>
    • Rechtmässigkeit der IWF-Kredite an EU-Länder

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