Vergütung von Brillen nach KVG und OKP. Zurück zur Regelung von 2010

ShortId
10.4089
Id
20104089
Updated
28.07.2023 11:14
Language
de
Title
Vergütung von Brillen nach KVG und OKP. Zurück zur Regelung von 2010
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Medizinprodukt;optische Industrie
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0705020503, optische Industrie
  • L03K010507, Medizinprodukt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Vorsteher des EDI hat ohne vertiefte Evaluation und ein bisschen zufällig entschieden, Brillengläser und Kontaktlinsen ab 2011 aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen, sehr zum Schaden der tiefen und mittleren Einkommen, namentlich der Familien. Die Streichung dieser Leistung ist unverständlich, wenn man bedenkt, dass die Krankenkassenprämien für das Jahr 2011 massiv angestiegen sind, dass der Spitalbeitrag kürzlich auf 15 Franken pro Tag erhöht wurde und dass gleichzeitig die Kaufkraft von Familien und tiefen Einkommen abgenommen hat. Der Entscheid ist wissenschaftlich unbegründet, und es ist mit schädlichen Auswirkungen zu rechnen; so kann der Verzicht auf eine Brille aus finanziellen Gründen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Die Streichung der Leistung ist umso unverständlicher, als die Einsparungen minimal sind und die kleinen Leute bestraft werden, die dadurch gezwungen sein werden, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.</p>
  • <p>Bei der Streichung der Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen handelt es sich um eine Änderung des Anhangs 2 (Liste der kassenpflichtigen Mittel und Gegenstände, MiGeL) der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV, SR 832.112.31). </p><p>Die MiGeL entstand 1995. Sie bedarf gewisser Anpassungen. Bei den Änderungen handelt es sich unter anderem um eine Aktualisierung der Liste in zwei verschiedenen Bereichen: Zum einen geht es um die Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, und zum anderen um Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen usw.), die lediglich beeinträchtigte Körperfunktionen kompensieren. </p><p>Im Zuge einer ersten Bereinigungsetappe hat das EDI am 2. Dezember 2010 unter anderem entschieden, die Beiträge für die Sehhilfen in denjenigen Fällen, in denen die Fehlsichtigkeit nicht Folge einer anderen Primärkrankheit ist, zu streichen. Hier dienen die Sehhilfen nicht der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen, sondern einzig der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion. Müssen eine Brille oder Linsen infolge einer Krankheit getragen werden, so werden die Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung im bisherigen Rahmen übernommen. Bei den sogenannten Spezialfällen werden also weiterhin abgestufte Beiträge von 180 Franken, 270 Franken und 630 Franken gewährt. </p><p>Das EDI lässt sich bei Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge stets von Fachkommissionen beraten und entscheidet gestützt auf Empfehlungen dieser Kommissionen. Diese Kommissionen beurteilen die Anpassungen jeweils auf die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin und berücksichtigen dabei auch rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte. Die am 2. Dezember 2010 beschlossene Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen wurde vorgängig von der Eidgenössischen Analysen-, Mittel- und Gegenstände-Kommission, Ausschuss Mittel und Gegenstände (EAMGK-MiGeL) beraten und dem EDI zur Annahme empfohlen. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen für Familien mit mehreren Kindern zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen kann, insbesondere wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist oder keine Leistungen der Sozialhilfe beansprucht werden können. Insgesamt scheint aber dem Bundesrat die Belastung für die Familien vertretbar zu sein. Das EDI ist zurzeit daran, für Härtefälle eine Lösung für eine gezielte Unterstützung einzelner Familien zu suchen. </p><p>Die Streichung der Beiträge für die Sehhilfen ist lediglich Teil eines ganzen Massnahmenpakets, mit dem die Kosten der Krankenversicherung in verschiedenen Bereichen gesenkt werden sollen. Diese Massnahmen wurden vom Bundesrat und vom EDI Ende 2010 insbesondere beschlossen, nachdem das Parlament die sogenannten dringlichen Massnahmen in der Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 abgelehnt hatte. Der Bundesrat erachtet es als nötig, rasch und bestimmt zu handeln, um das Kostenwachstum in diesem Gesundheitsbereich zu bremsen. </p><p>Diese Massnahmen betreffen vor allem die Medikamentenpreise, die Kosten der Laboranalysen und die Verwaltungskosten der Versicherer. Der Bundesrat verfügt über eine Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich besser in den Griff zu bekommen. Durch Kombination dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen können je nach Jahr Einsparungen in der Höhe von etwa 800 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken pro Jahr erzielt werden. Dies entspricht etwa 4 Prozentpunkten der Prämien der Grundversicherung. Diese wirkungsvollen Massnahmen kommen der ganzen Bevölkerung und besonders den Familien zugute. Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) wird dadurch um rund 400 Franken pro Jahr entlastet. </p><p>Der von der Motion aufgegriffene Entscheid ist nur eines von vielen Elementen dieser Gesamtstrategie. Diese kurz- und mittelfristigen Aktionen werden ergänzt durch längerfristige Massnahmen, von denen zurzeit mehrere diskutiert werden: integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich, Aufsicht der Krankenversicherung, Präventionsgesetz (für nähere Angaben steht auf www.edi.admin.ch eine Tabelle zur Gesamtstrategie des EDI zur Verfügung). </p><p>Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass die Streichung der Beiträge für Sehhilfen bereits nach wenigen Monaten für Bewegung auf dem Brillenmarkt gesorgt und die Preise unter Druck gesetzt hat. Das ist ein positiver Nebeneffekt, der allen Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. </p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vom EDI getroffene Massnahme als sachlich gerechtfertigt und sozial vertretbar. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Katalog der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen Brillengläser und Kontaktlinsen wieder aufzunehmen und damit zur bis 2010 geltenden Regelung zurückzukehren.</p>
  • Vergütung von Brillen nach KVG und OKP. Zurück zur Regelung von 2010
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vorsteher des EDI hat ohne vertiefte Evaluation und ein bisschen zufällig entschieden, Brillengläser und Kontaktlinsen ab 2011 aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen, sehr zum Schaden der tiefen und mittleren Einkommen, namentlich der Familien. Die Streichung dieser Leistung ist unverständlich, wenn man bedenkt, dass die Krankenkassenprämien für das Jahr 2011 massiv angestiegen sind, dass der Spitalbeitrag kürzlich auf 15 Franken pro Tag erhöht wurde und dass gleichzeitig die Kaufkraft von Familien und tiefen Einkommen abgenommen hat. Der Entscheid ist wissenschaftlich unbegründet, und es ist mit schädlichen Auswirkungen zu rechnen; so kann der Verzicht auf eine Brille aus finanziellen Gründen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Die Streichung der Leistung ist umso unverständlicher, als die Einsparungen minimal sind und die kleinen Leute bestraft werden, die dadurch gezwungen sein werden, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.</p>
    • <p>Bei der Streichung der Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen handelt es sich um eine Änderung des Anhangs 2 (Liste der kassenpflichtigen Mittel und Gegenstände, MiGeL) der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV, SR 832.112.31). </p><p>Die MiGeL entstand 1995. Sie bedarf gewisser Anpassungen. Bei den Änderungen handelt es sich unter anderem um eine Aktualisierung der Liste in zwei verschiedenen Bereichen: Zum einen geht es um die Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung und Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, und zum anderen um Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen usw.), die lediglich beeinträchtigte Körperfunktionen kompensieren. </p><p>Im Zuge einer ersten Bereinigungsetappe hat das EDI am 2. Dezember 2010 unter anderem entschieden, die Beiträge für die Sehhilfen in denjenigen Fällen, in denen die Fehlsichtigkeit nicht Folge einer anderen Primärkrankheit ist, zu streichen. Hier dienen die Sehhilfen nicht der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen, sondern einzig der Kompensation einer beeinträchtigten Körperfunktion. Müssen eine Brille oder Linsen infolge einer Krankheit getragen werden, so werden die Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung im bisherigen Rahmen übernommen. Bei den sogenannten Spezialfällen werden also weiterhin abgestufte Beiträge von 180 Franken, 270 Franken und 630 Franken gewährt. </p><p>Das EDI lässt sich bei Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge stets von Fachkommissionen beraten und entscheidet gestützt auf Empfehlungen dieser Kommissionen. Diese Kommissionen beurteilen die Anpassungen jeweils auf die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit hin und berücksichtigen dabei auch rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte. Die am 2. Dezember 2010 beschlossene Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen wurde vorgängig von der Eidgenössischen Analysen-, Mittel- und Gegenstände-Kommission, Ausschuss Mittel und Gegenstände (EAMGK-MiGeL) beraten und dem EDI zur Annahme empfohlen. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Streichung der Beiträge für Brillengläser und Kontaktlinsen für Familien mit mehreren Kindern zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen kann, insbesondere wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist oder keine Leistungen der Sozialhilfe beansprucht werden können. Insgesamt scheint aber dem Bundesrat die Belastung für die Familien vertretbar zu sein. Das EDI ist zurzeit daran, für Härtefälle eine Lösung für eine gezielte Unterstützung einzelner Familien zu suchen. </p><p>Die Streichung der Beiträge für die Sehhilfen ist lediglich Teil eines ganzen Massnahmenpakets, mit dem die Kosten der Krankenversicherung in verschiedenen Bereichen gesenkt werden sollen. Diese Massnahmen wurden vom Bundesrat und vom EDI Ende 2010 insbesondere beschlossen, nachdem das Parlament die sogenannten dringlichen Massnahmen in der Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 abgelehnt hatte. Der Bundesrat erachtet es als nötig, rasch und bestimmt zu handeln, um das Kostenwachstum in diesem Gesundheitsbereich zu bremsen. </p><p>Diese Massnahmen betreffen vor allem die Medikamentenpreise, die Kosten der Laboranalysen und die Verwaltungskosten der Versicherer. Der Bundesrat verfügt über eine Gesamtstrategie, die darauf abzielt, die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich besser in den Griff zu bekommen. Durch Kombination dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen können je nach Jahr Einsparungen in der Höhe von etwa 800 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken pro Jahr erzielt werden. Dies entspricht etwa 4 Prozentpunkten der Prämien der Grundversicherung. Diese wirkungsvollen Massnahmen kommen der ganzen Bevölkerung und besonders den Familien zugute. Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) wird dadurch um rund 400 Franken pro Jahr entlastet. </p><p>Der von der Motion aufgegriffene Entscheid ist nur eines von vielen Elementen dieser Gesamtstrategie. Diese kurz- und mittelfristigen Aktionen werden ergänzt durch längerfristige Massnahmen, von denen zurzeit mehrere diskutiert werden: integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich, Aufsicht der Krankenversicherung, Präventionsgesetz (für nähere Angaben steht auf www.edi.admin.ch eine Tabelle zur Gesamtstrategie des EDI zur Verfügung). </p><p>Der Bundesrat weist schliesslich darauf hin, dass die Streichung der Beiträge für Sehhilfen bereits nach wenigen Monaten für Bewegung auf dem Brillenmarkt gesorgt und die Preise unter Druck gesetzt hat. Das ist ein positiver Nebeneffekt, der allen Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. </p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vom EDI getroffene Massnahme als sachlich gerechtfertigt und sozial vertretbar. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Katalog der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen Brillengläser und Kontaktlinsen wieder aufzunehmen und damit zur bis 2010 geltenden Regelung zurückzukehren.</p>
    • Vergütung von Brillen nach KVG und OKP. Zurück zur Regelung von 2010

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