Eine Versicherung der beruflichen Integration und Eingliederung?

ShortId
10.4091
Id
20104091
Updated
14.11.2025 07:49
Language
de
Title
Eine Versicherung der beruflichen Integration und Eingliederung?
AdditionalIndexing
28;berufliche Umschulung;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Koordination;Harmonisierung der Sozialversicherung;Unfallversicherung;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung;Wirtschaftlichkeitskontrolle;Sozialversicherung;Sozialhilfe
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L04K01040110, Harmonisierung der Sozialversicherung
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040116, Unfallversicherung
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit gewähren mehrere Sozialversicherungen Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung. Es handelt sich dabei v. a. um die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt die Sozialhilfe. Zu diesem System kann Folgendes festgehalten werden:</p><p>- Die Massnahmen sind nicht aufeinander abgestimmt, sowohl was die Art der Leistungen betrifft (z. B. Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung, Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Einarbeitungszuschuss, Kapitalhilfe) als auch betreffend den Zugang zu den Leistungen (z. B. Ausmass der Arbeitsunfähigkeit, Eingliederungspotenzial, Wohnsitz, Beitragszeit) und die Höhe und Dauer der gewährten Leistungen.</p><p>- Je nach Ursache (Invalidität, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Ausschluss) werden die Versicherten oder Leistungsempfängerinnen und -empfänger nicht gleich behandelt. Es kommt mit anderen Worten zu Chancenungleichheiten und Ungerechtigkeiten. </p><p>- Die unterschiedlichen Formen der Leistungsfinanzierungen (insbesondere die Finanzierung der Versicherungen) schaffen unterschiedliche Anreize.</p><p>- Die Koordination zwischen den verschiedenen Sozialsystemen ist schwierig. Das Projekt Mamac untersucht beispielsweise zwar diese Situation, es stellt aber keineswegs eine Vereinfachung des sehr komplexen Systems dar. </p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie wirksam ein solches System ist und ob es nicht nötig wäre, die Perspektiven des heutigen Systems der sozialen Sicherheit und das Potenzial zu dessen Optimierung einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Mittelfristig müssen sowohl die Vereinfachung des Systems wie auch die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei der beruflichen Integration sorgfältig geprüft und evaluiert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Differenzierung der Systeme der sozialen Sicherheit grundsätzlich richtig ist, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Personen zu befriedigen, welche aus unterschiedlichen Gründen Leistungen beziehen. Mit den heutigen Systemen können die spezifischen Zielgruppen weitgehend effizient und wirkungsvoll unterstützt werden. Allerdings besteht im Bereich der beruflichen (Wieder-)Eingliederung ein gewisser Koordinations- und Harmonisierungsbedarf, dem mit folgenden Massnahmen Rechnung getragen wird:</p><p>1. Der Bundesrat fördert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Sozialleistungsträgern, wie dies bereits mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) angedacht ist. Im Jahr 2010 haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement des Innern deshalb im Rahmen der Institutionalisierung der IIZ die Einsetzung einer nationalen IIZ-Organisation beschlossen - unter Einbezug aller relevanten Akteure - mit einem nationalen IIZ-Steuerungsgremium, einem nationalen Entwicklungs- und Koordinationsgremium sowie einer nationalen IIZ-Fachstelle. Diese Organe haben das Thema der gemeinsamen Nutzung und Beschaffung von Massnahmen zur Eingliederung in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen und werden periodisch über die erzielten Fortschritte der IIZ informieren.</p><p>2. Auch auf Stufe der Kantone bestehen konkrete Bestrebungen, die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger sowohl organisatorisch als auch prozessual zu verbessern. So ist beispielsweise bereits ein Pilotprojekt in Planung, welches im Sinne eines "guichet unique" in einem Kanton einen gemeinsamen Zugang zu Eingliederungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe erproben soll.</p><p>3. Schon seit einigen Jahren nutzen die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe die Möglichkeit, Eingliederungsmassnahmen voneinander einzukaufen. In diesem Sinne können diese Sozialleistungsträger grundsätzlich auf dasselbe Spektrum massgeschneiderter Massnahmen zurückgreifen.</p><p>Der Bundesrat hat also den Handlungsbedarf erkannt und zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern in die Wege geleitet. Konkrete Schritte in Richtung einer zielgerichteten Weiterentwicklung der Eingliederungspraxis der Sozialleistungsträger erachtet der Bundesrat als erfolgversprechend. Im Rahmen der Beantwortung des Postulats Schenker 09.3655 wird er sich zur Frage der Harmonisierung und Vereinfachung der Systeme äussern. Die mit dem vorliegenden Postulat geforderte Studie würde nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bewirken und ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Vor- und Nachteile eine Harmonisierung der Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung hätte - Massnahmen, die heute von der Invalidenversicherung (IVG), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und der Arbeitslosenversicherung (Avig) sowie der Sozialhilfe und den privaten Krankenversicherungen gewährt werden; insbesondere ist dabei zu prüfen, inwieweit eine solche Harmonisierung einen Zuwachs an Wirksamkeit und Effizienz mit sich bringen würde.</p>
  • Eine Versicherung der beruflichen Integration und Eingliederung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit gewähren mehrere Sozialversicherungen Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung. Es handelt sich dabei v. a. um die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt die Sozialhilfe. Zu diesem System kann Folgendes festgehalten werden:</p><p>- Die Massnahmen sind nicht aufeinander abgestimmt, sowohl was die Art der Leistungen betrifft (z. B. Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung, Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Einarbeitungszuschuss, Kapitalhilfe) als auch betreffend den Zugang zu den Leistungen (z. B. Ausmass der Arbeitsunfähigkeit, Eingliederungspotenzial, Wohnsitz, Beitragszeit) und die Höhe und Dauer der gewährten Leistungen.</p><p>- Je nach Ursache (Invalidität, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Ausschluss) werden die Versicherten oder Leistungsempfängerinnen und -empfänger nicht gleich behandelt. Es kommt mit anderen Worten zu Chancenungleichheiten und Ungerechtigkeiten. </p><p>- Die unterschiedlichen Formen der Leistungsfinanzierungen (insbesondere die Finanzierung der Versicherungen) schaffen unterschiedliche Anreize.</p><p>- Die Koordination zwischen den verschiedenen Sozialsystemen ist schwierig. Das Projekt Mamac untersucht beispielsweise zwar diese Situation, es stellt aber keineswegs eine Vereinfachung des sehr komplexen Systems dar. </p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie wirksam ein solches System ist und ob es nicht nötig wäre, die Perspektiven des heutigen Systems der sozialen Sicherheit und das Potenzial zu dessen Optimierung einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Mittelfristig müssen sowohl die Vereinfachung des Systems wie auch die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger bei der beruflichen Integration sorgfältig geprüft und evaluiert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Differenzierung der Systeme der sozialen Sicherheit grundsätzlich richtig ist, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Personen zu befriedigen, welche aus unterschiedlichen Gründen Leistungen beziehen. Mit den heutigen Systemen können die spezifischen Zielgruppen weitgehend effizient und wirkungsvoll unterstützt werden. Allerdings besteht im Bereich der beruflichen (Wieder-)Eingliederung ein gewisser Koordinations- und Harmonisierungsbedarf, dem mit folgenden Massnahmen Rechnung getragen wird:</p><p>1. Der Bundesrat fördert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Sozialleistungsträgern, wie dies bereits mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) angedacht ist. Im Jahr 2010 haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement des Innern deshalb im Rahmen der Institutionalisierung der IIZ die Einsetzung einer nationalen IIZ-Organisation beschlossen - unter Einbezug aller relevanten Akteure - mit einem nationalen IIZ-Steuerungsgremium, einem nationalen Entwicklungs- und Koordinationsgremium sowie einer nationalen IIZ-Fachstelle. Diese Organe haben das Thema der gemeinsamen Nutzung und Beschaffung von Massnahmen zur Eingliederung in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen und werden periodisch über die erzielten Fortschritte der IIZ informieren.</p><p>2. Auch auf Stufe der Kantone bestehen konkrete Bestrebungen, die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger sowohl organisatorisch als auch prozessual zu verbessern. So ist beispielsweise bereits ein Pilotprojekt in Planung, welches im Sinne eines "guichet unique" in einem Kanton einen gemeinsamen Zugang zu Eingliederungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe erproben soll.</p><p>3. Schon seit einigen Jahren nutzen die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe die Möglichkeit, Eingliederungsmassnahmen voneinander einzukaufen. In diesem Sinne können diese Sozialleistungsträger grundsätzlich auf dasselbe Spektrum massgeschneiderter Massnahmen zurückgreifen.</p><p>Der Bundesrat hat also den Handlungsbedarf erkannt und zusammen mit den Kantonen Massnahmen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern in die Wege geleitet. Konkrete Schritte in Richtung einer zielgerichteten Weiterentwicklung der Eingliederungspraxis der Sozialleistungsträger erachtet der Bundesrat als erfolgversprechend. Im Rahmen der Beantwortung des Postulats Schenker 09.3655 wird er sich zur Frage der Harmonisierung und Vereinfachung der Systeme äussern. Die mit dem vorliegenden Postulat geforderte Studie würde nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bewirken und ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Vor- und Nachteile eine Harmonisierung der Massnahmen zur beruflichen Integration und Eingliederung hätte - Massnahmen, die heute von der Invalidenversicherung (IVG), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und der Arbeitslosenversicherung (Avig) sowie der Sozialhilfe und den privaten Krankenversicherungen gewährt werden; insbesondere ist dabei zu prüfen, inwieweit eine solche Harmonisierung einen Zuwachs an Wirksamkeit und Effizienz mit sich bringen würde.</p>
    • Eine Versicherung der beruflichen Integration und Eingliederung?

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